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1.
Erscheinungsdatum:
28.09.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kein „Weiter so″, auch nicht in der Landwirtschaft
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Originaltext:
Zu
den
Artikeln
„
Bleibt
es
bei
ein
Meter
breiten
Randstreifen?
″
(Ausgabe
vom
13.
September)
und
„
CDU
will
1-
Meter-
Randstreifen
in
Schutzgebieten″
(Ausgabe
vom
20.
September)
.
„
Mit
Interesse
habe
ich
[...]
das
andauernde
Gezerre
um
den
sogenannten
,
5-
Meter-
′
oder
,
1-
Meter-
Gewässerrandstreifen′
in
Naturschutzgebieten
unseres
Landkreises
verfolgt.
[…]
Man
kann
den
konventionell
wirtschaftenden
Landwirten
oder
vielmehr
deren
Lobbyisten
beim
besten
Willen
kein
fehlendes
Verhandlungsgeschick
vorwerfen,
denn
die
Sache
scheint
so
auszugehen,
dass
der
Landkreis
entweder
die
besagten
Flächen
kauft
oder
aber
pachtet,
eben
mit
dem
Ziel,
dass
keine
gewässerschädlichen
Stoffe
in
stehende
und
fließende
Gewässer
gelangen.
[...]
Nur
einmal
am
Rande
ist
anzumerken,
dass
das
direkte
wie
indirekte
Einleiten
von
gewässerschädlichen
Stoffen
(hier
zum
Beispiel
Gülle
und
Pflanzenschutzmittel)
in
stehende
oder
fließende
Gewässer
einen
nicht
unerheblichen
Gesetzesverstoß
darstellt.
Und
damit
dies
seitens
der
konventionellen
Landwirtschaft
unterlassen
wird,
sollen
jetzt
auch
noch
sogenannte
Entschädigungszahlungen
fließen?
Wohlgemerkt
soll
nicht
das
Bewirtschaften
der
Flächen
unterbunden
werden,
sondern
lediglich
eine
Intensivdüngung
und
das
Ausbringen
von
Pestiziden.
Festzustellen
bleibt,
dass
sich
alle
Exptern
darüber
einig
sind,
dass
nur
ein
geschützter
Randstreifen
mit
einer
Breite
von
mindestens
fünf
Metern
verhindern
kann,
dass
die
besagten
Schadstoffe
in
die
Gewässer
gelangen
können.
Eine
mögliche
Entschädigungsleistung
für
die
betroffenen
konventionellen
Landwirte
muss
doch
auch
aus
der
sogenannten
Greening-
Prämie
der
EU-
Agrarsubventionen
(circa
45
Milliarden
Euro
Jahr
für
Jahr)
,
und
zwar
zusätzlich
zu
allen
sonstigen
landwirtschaftlichen
Subventionen,
die
allein
aus
Steuermitteln
generiert
werden,
zu
erzielen
sein.
Hat
diesen
Aspekt
noch
niemand
aufgegriffen?
Wir
können
es
meines
Erachtens
drehen
und
wenden,
wie
wir
wollen,
und
ich
glaube
auch,
dass
kein
ernst
zu
nehmender
Diskussionsteilnehmer
der
konventionellen
Landwirtschaft
grundsätzlich
,
an
den
Kragen
will′,
aber
ein
,
Weiter
wie
bisher′
kann
es
auch
in
diesem
Wirtschaftszweig
nicht
länger
geben.
Die
Belastungen
für
Leben,
Natur
und
Umwelt
(unter
anderem
erhebliche
Nitratbelastung
im
Grundwasser
–
und
damit
einhergehend
unmittelbar
bevorstehende
deutsche
Strafzahlungen
an
die
EU,
ebenfalls
aus
Steuermitteln
–,
herdenweiser
Einsatz
von
Antibiotika,
sogar
Reserveantibiotika,
Qualhaltung
von
Zucht-
und
Masttieren
und
so
weiter)
und
die
finanziellen
Belastungen
(sogenannte
Agrarsubventionen
aus
Steuermitteln)
sind
einfach
nicht
mehr
darstellbar.
[…]″
Michael
Dransmann
Hagen
„
Mit
großem
Befremden
haben
wir
als
Dachverband
der
Osnabrücker
Umweltverbände
zur
Kenntnis
genommen,
dass
die
CDU
mit
ihren
neuen
Mehrheitsbeschaffern
nach
wie
vor
an
dem
[…]
Ansatz
festhält,
die
als
FFH-
Gebiete
zu
schützenden
Fließgewässer
des
Landkreises
lediglich
mit
einem
ein
Meter
breiten
Streifen
sichern
zu
wollen.
[…]
Deshalb
sei
auf
Folgendes
hingewiesen:
Neben
einer
Grundverpflichtung,
Randstreifen
an
Gewässern
anzulegen,
für
die
das
Niedersächsische
Wassergesetz
für
viele
Gewässer
fünf
Meter
als
Untergrenze
festlegt,
sind
an
der
Else,
der
Düte,
den
Bächen
im
Artland
oder
auch
an
der
Oberen
Hunte
zusätzlich
die
Anforderungen
aus
der
FFH-
Richtlinie
zu
erfüllen.
Hier
geht
es
also
nicht
in
erster
Linie
um
den
Schutz
des
Wasserkörpers
wie
bei
der
Wasserrahmenrichtlinie,
sondern
in
den
FFH-
Gebieten
sind
an
den
Ufern
zusätzlich
schutzwürdige
Lebensräume
und
Habitate
von
Fisch-
,
Insekten-
und
Vogelarten
zu
schützen
oder
sogar
zu
entwickeln.
Daraus
folgt,
dass
sich
auf
einem
mindestens
fünf
Meter
breiten
Streifen
zum
Schutz
der
natürlichen
Pflanzenwelt
und
der
Tierarten
jegliche
Ausbringung
von
Pestiziden
und
Nährstoffen
(Gülle,
Mist,
Kunstdünger)
verbietet.
Die
genaue
Breite
der
Randstreifen
muss
sich
an
den
konkreten
Geländeverhältnissen
im
Umfeld
der
Gewässer
orientieren
und
kann
dann
auch
deutlich
darüber
hinausgehen.
Der
von
der
Verwaltung
propagierte
,
Methodenwechsel′,
bei
dem
noch
immer
im
Dunkeln
liegt,
auf
welchen
fachlichen
Überlegungen
dieser
überhaupt
gründet,
ist
vollkommen
unzureichend.
Mit
für
die
mehreren
Hundert
Kilometer
zu
kontrollierenden
Gewässerrandstreifen
viel
zu
geringen
finanziellen
Mitteln
können
nur
an
einzelnen
Stellen
wenige
der
vielen
zugelassenen
Wirkstoffe
und
ihre
Zerfallsprodukte
überhaupt
untersucht
werden.
Auch
wären
Pflanze,
Boden,
Grundwasser
und
Oberflächengewässer
jeweils
zu
untersuchen.
Gerade
das
Wasser
der
Fließgewässer
ist
nach
kurzer
Zeit
nicht
mehr
an
der
Stelle,
wo
es
möglicherweise
belastet
worden
ist.
Eine
Zuordnung
zum
,
Tatort′
ist
dann
kaum
möglich.
Auch
kann
die
Belastung
von
Boden,
Wasser,
Tieren,
Pflanzen
und
Pilzen
lange
Zeit
zurückliegen
und
so
unerkannt
bleiben
oder,
wenn
noch
nachweisbar,
nicht
hinsichtlich
ihrer
Auswirkungen
auf
die
Schutzgüter
abgeschätzt
werden.
Wie
kann
sich
hieraus
eine
Maßregelung
für
potenzielle
,
Schmutzfinken′
ergeben?
[…]
Kommt
es
nicht
zu
einer
nachgebesserten
Verordnung
für
das
FFH-
Gebiet
Else
und
einer
sachgerechten
Verordnung
für
die
übrigen
Gebiete,
stehen
Landwirte
ferner
ständig
vor
der
Frage,
ob
sie
bei
geplanten
Nutzungsänderungen
auf
ihren
Flächen
nicht
womöglich
vorher
eine
FFH-
Verträglichkeitsprüfung
mit
Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen
haben.
Unabhängig
davon
ist
der
Ansatz
der
Landkreisverwaltung,
Gewässerrandstreifen
zu
erwerben,
grundsätzlich
zu
begrüßen.
Anders
als
im
Beschluss
vorgesehen
muss
aber
zunächst
ein
klarer
Fokus
auf
den
FFH-
Gebieten
liegen,
denn
breite
Gewässerrandstreifen
sind
für
die
Erreichung
der
Erhaltungsziele
in
den
Gebieten
unverzichtbar.
Die
oberste
Priorität
muss
daher
auf
den
Randstreifen
der
Else,
der
Düte
und
der
Bäche
im
Artland
liegen.
Dies
gilt
auch
für
die
Hunte,
um
die
Nährstofffracht
im
FFH-
Gebiet
Dümmer
einzudämmen.
Erst
danach
kann
es
um
die
übrigen
Gewässer
gehen.
Flächenkäufe
nach
dem
,
Schrotschussverfahren′
irgendwo
an
den
Gewässern
im
Landkreis
werden
dagegen
auf
absehbare
Zeit
keine
für
die
Gewässer
vorzeigbaren
Fotschritte
bringen.″
Andreas
Peters
1.
Vorsitzender
Umwelt-
forum
Osnabrücker
Land
Osnabrück
Bildtext:
Ein
Landwirt
bringt
Gülle
aus.
Foto:
imago
images/
blickwinkel
Autor:
Michael Dransmann, Andreas Peters