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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Kein „Weiter so″, auch nicht in der Landwirtschaft
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Zu den Artikeln Bleibt es bei ein Meter breiten Randstreifen? (Ausgabe vom 13. September) und CDU will 1-Meter-Randstreifen in Schutzgebieten″ (Ausgabe vom 20. September).

Mit Interesse habe ich [...] das andauernde Gezerre um den sogenannten , 5-Meter- oder , 1-Meter-Gewässerrandstreifen′ in Naturschutzgebieten unseres Landkreises verfolgt. […]

Man kann den konventionell wirtschaftenden Landwirten oder vielmehr deren Lobbyisten beim besten Willen kein fehlendes Verhandlungsgeschick vorwerfen, denn die Sache scheint so auszugehen, dass der Landkreis entweder die besagten Flächen kauft oder aber pachtet, eben mit dem Ziel, dass keine gewässerschädlichen Stoffe in stehende und fließende Gewässer gelangen. [...]

Nur einmal am Rande ist anzumerken, dass das direkte wie indirekte Einleiten von gewässerschädlichen Stoffen (hier zum Beispiel Gülle und Pflanzenschutzmittel) in stehende oder fließende Gewässer einen nicht unerheblichen Gesetzesverstoß darstellt. Und damit dies seitens der konventionellen Landwirtschaft unterlassen wird, sollen jetzt auch noch sogenannte Entschädigungszahlungen fließen? Wohlgemerkt soll nicht das Bewirtschaften der Flächen unterbunden werden, sondern lediglich eine Intensivdüngung und das Ausbringen von Pestiziden.

Festzustellen bleibt, dass sich alle Exptern darüber einig sind, dass nur ein geschützter Randstreifen mit einer Breite von mindestens fünf Metern verhindern kann, dass die besagten Schadstoffe in die Gewässer gelangen können. Eine mögliche Entschädigungsleistung für die betroffenen konventionellen Landwirte muss doch auch aus der sogenannten Greening-Prämie der EU-Agrarsubventionen (circa 45 Milliarden Euro Jahr für Jahr), und zwar zusätzlich zu allen sonstigen landwirtschaftlichen Subventionen, die allein aus Steuermitteln generiert werden, zu erzielen sein. Hat diesen Aspekt noch niemand aufgegriffen?

Wir können es meines Erachtens drehen und wenden, wie wir wollen, und ich glaube auch, dass kein ernst zu nehmender Diskussionsteilnehmer der konventionellen Landwirtschaft grundsätzlich , an den Kragen will′, aber ein , Weiter wie bisher′ kann es auch in diesem Wirtschaftszweig nicht länger geben. Die Belastungen für Leben, Natur und Umwelt (unter anderem erhebliche Nitratbelastung im Grundwasser und damit einhergehend unmittelbar bevorstehende deutsche Strafzahlungen an die EU, ebenfalls aus Steuermitteln –, herdenweiser Einsatz von Antibiotika, sogar Reserveantibiotika, Qualhaltung von Zucht- und Masttieren und so weiter) und die finanziellen Belastungen (sogenannte Agrarsubventionen aus Steuermitteln) sind einfach nicht mehr darstellbar. […]″

Michael Dransmann
Hagen

Mit großem Befremden haben wir als Dachverband der Osnabrücker Umweltverbände zur Kenntnis genommen, dass die CDU mit ihren neuen Mehrheitsbeschaffern nach wie vor an dem […] Ansatz festhält, die als FFH-Gebiete zu schützenden Fließgewässer des Landkreises lediglich mit einem ein Meter breiten Streifen sichern zu wollen. […]

Deshalb sei auf Folgendes hingewiesen: Neben einer Grundverpflichtung, Randstreifen an Gewässern anzulegen, für die das Niedersächsische Wassergesetz für viele Gewässer fünf Meter als Untergrenze festlegt, sind an der Else, der Düte, den Bächen im Artland oder auch an der Oberen Hunte zusätzlich die Anforderungen aus der FFH-Richtlinie zu erfüllen. Hier geht es also nicht in erster Linie um den Schutz des Wasserkörpers wie bei der Wasserrahmenrichtlinie, sondern in den FFH-Gebieten sind an den Ufern zusätzlich schutzwürdige Lebensräume und Habitate von Fisch-, Insekten- und Vogelarten zu schützen oder sogar zu entwickeln.

Daraus folgt, dass sich auf einem mindestens fünf Meter breiten Streifen zum Schutz der natürlichen Pflanzenwelt und der Tierarten jegliche Ausbringung von Pestiziden und Nährstoffen (Gülle, Mist, Kunstdünger) verbietet.

Die genaue Breite der Randstreifen muss sich an den konkreten Geländeverhältnissen im Umfeld der Gewässer orientieren und kann dann auch deutlich darüber hinausgehen. Der von der Verwaltung propagierte , Methodenwechsel′, bei dem noch immer im Dunkeln liegt, auf welchen fachlichen Überlegungen dieser überhaupt gründet, ist vollkommen unzureichend.

Mit für die mehreren Hundert Kilometer zu kontrollierenden Gewässerrandstreifen viel zu geringen finanziellen Mitteln können nur an einzelnen Stellen wenige der vielen zugelassenen Wirkstoffe und ihre Zerfallsprodukte überhaupt untersucht werden. Auch wären Pflanze, Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer jeweils zu untersuchen. Gerade das Wasser der Fließgewässer ist nach kurzer Zeit nicht mehr an der Stelle, wo es möglicherweise belastet worden ist. Eine Zuordnung zum , Tatort′ ist dann kaum möglich. Auch kann die Belastung von Boden, Wasser, Tieren, Pflanzen und Pilzen lange Zeit zurückliegen und so unerkannt bleiben oder, wenn noch nachweisbar, nicht hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter abgeschätzt werden. Wie kann sich hieraus eine Maßregelung für potenzielle , Schmutzfinken′ ergeben? […]

Kommt es nicht zu einer nachgebesserten Verordnung für das FFH-Gebiet Else und einer sachgerechten Verordnung für die übrigen Gebiete, stehen Landwirte ferner ständig vor der Frage, ob sie bei geplanten Nutzungsänderungen auf ihren Flächen nicht womöglich vorher eine FFH-Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen haben.

Unabhängig davon ist der Ansatz der Landkreisverwaltung, Gewässerrandstreifen zu erwerben, grundsätzlich zu begrüßen. Anders als im Beschluss vorgesehen muss aber zunächst ein klarer Fokus auf den FFH-Gebieten liegen, denn breite Gewässerrandstreifen sind für die Erreichung der Erhaltungsziele in den Gebieten unverzichtbar. Die oberste Priorität muss daher auf den Randstreifen der Else, der Düte und der Bäche im Artland liegen. Dies gilt auch für die Hunte, um die Nährstofffracht im FFH-Gebiet Dümmer einzudämmen. Erst danach kann es um die übrigen Gewässer gehen. Flächenkäufe nach dem , Schrotschussverfahren′ irgendwo an den Gewässern im Landkreis werden dagegen auf absehbare Zeit keine für die Gewässer vorzeigbaren Fotschritte bringen.″

Andreas Peters
1. Vorsitzender Umwelt- forum Osnabrücker Land Osnabrück

Bildtext:
Ein Landwirt bringt Gülle aus.
Foto:
imago images/ blickwinkel
Autor:
Michael Dransmann, Andreas Peters


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