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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Kreis überrascht mit Schutzstreifen-Idee
 
Bleibt es bei ein Meter breiten Randstreifen?
Zwischenüberschrift:
Vorschlag für Kauf von Flächen
Artikel:
Kleinbild
 
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Originaltext:
Osnabrück Der Kreis schlägt überraschend vor, das Spritzen von Pestiziden in Schutzgebieten lediglich in ein Meter breiten Gewässerrandstreifen zu verbieten. Noch im Juni war von einer Entschädigung der Landwirte für 5-Meter-Randstreifen in Schutzgebieten die Rede.

Osnabrück Nachdem Landrat Michael Lübbersmann (CDU) im Juni die Entschädigung von Landwirten für die Einhaltung eines 5-Meter-Gewässerrandstreifens in Naturschutzgebieten angekündigt hatte, überrascht die Kreisverwaltung mit einem Vorstoß, das Spritzen von Pestiziden in Schutzgebieten nun doch lediglich in ein Meter breiten Gewässerrandstreifen zu verbieten.

Was der Landrat ankündigte: Wenige Tage vor der Landratsstichwahl im Juni hatte der Landrat noch angekündigt, die Landwirte mit bis zu 121 000 Euro pro Jahr zu entschädigen, damit diese einen wirtschaftlichen Ausgleich für die Berücksichtigung eines 5-Meter-Gewässerrandstreifens in den Schutzgebieten Else, Düte und Bäche im Artland erhalten. Es ging um den Schutz von Gewässern in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH), die dem Schutz von Pflanzen, Tieren etwa der seltenen Groppe und dem Kammmolch und Lebensräumen dienen. Damit hatte er eine Kehrtwende gegenüber dem noch im März gefällten Beschluss vollzogen, wonach Landwirte auf den Einsatz von Pestiziden lediglich in einem ein Meter breiten Gewässerrandstreifen in einem Meller Landschaftsschutzgebiet verzichten sollten. Er hatte angekündigt, dass letztendlich der Kreistag einen entsprechenden Beschluss etwa in der Sitzung Ende September fassen müsse.

Kehrtwende bei der SPD: Nach dem Absturz der SPD bei der Europawahl im Landkreis Osnabrück von 30, 3 auf nur noch 19, 9 Prozent hatte auch die SPD-Kreistagsfraktion, die im März noch für den 1-Meter-Gewässerrandstreifen im Meller FFH-Gebiet votiert hatte, im Juli einen neuen Vorschlag in die Debatte um Gewässerrandstreifen eingebracht. Darin hieß es, die Kreisverwaltung solle sogar ein Konzept entwickeln, in dessen Mittelpunkt der Ankauf und die Entwicklung von echten″ Gewässerrandstreifen mit einer Breite von mindestens fünf Metern steht nicht nur in FFH-Gebieten, sondern an allen Gewässern des Landkreises.

Was schlägt die Verwaltung nun vor? Dieser Antrag spiegelt sich nun zumindest zum großen Teil im Vorschlag der Kreisverwaltung für den Kreis-Umweltausschuss am kommenden Mittwoch, 15 Uhr (Kreishaus), wider. Neben dem Vorschlag, einen nur ein Meter breiten Schutzstreifen in Verbindung mit der Beprobung dieses Randstreifens auch für andere noch zu beschließende FFH-Gebiete im Landkreis festzulegen, heißt es in dem Beschlussvorschlag: Ohne Beschränkung auf FFH-Gewässer werden möglichst viele geeignete Gewässerrandstreifen im Landkreis Osnabrück durch Erwerb dauerhaft aus der insbesondere landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen.″ Die Politik könne die Verwaltung bitten, hierzu ein Konzept zu entwickeln.
Der Vorsitzende des Bauernverbands Landvolk im Kreis Osnabrück, Albert Schulte to Brinke, hatte Lübbersmanns Vorschlag, der nun keine Rolle mehr spielt, noch vor einigen Wochen als einen sehr guten Ansatz″ bezeichnet.

Die Reaktionen: Das Umweltforum nahm mit großem Befremden zur Kenntnis″, dass die Spitze der Verwaltung an dem fachlich komplett ungeeigneten und durch nichts begründeten Ansatz festhält, die als FFH-Gebiete zu schützenden Fließgewässer lediglich mit einem ein Meter breiten Streifen sichern zu wollen″.
SPD-Fraktionschef Thomas Rehme empfahl, mit dem Ankauf von Flächen in den naturschutzrechtlich hochwertigen Flächen der FFH-Gebiete″ zu beginnen.
Grünen-Fraktionschef Rainer Kavermann kündigte an, einem 1-Meter-Randstreifen in Schutzgebieten nicht zuzustimmen.
CDU-Fraktionschef Johannes Koop hingegen hält den Vorschlag für 1-Meter-Randstreifen in Schutzgebieten und damit einhergehenden Bodenproben für schlüssig.

Bildtext:
Reichen 1-Meter-Randstreifen in Schutzgebieten im Kreis (hier ein Randstreifen an der Else in Melle) aus?
Foto:
Umweltforum

Kommentar
Der Landkreis lernt langsam aus seinen Fehlern

Dieser Vorschlag der Kreisverwaltung ist schon in sich unlogisch. Einerseits will der Landkreis bei den von vielen Fachleuten höchst umstrittenen 1-Meter-Randstreifen in Naturschutzgebieten bleiben. Andererseits schlägt die Verwaltung vor, unabhängig von Schutzgebieten breitere Gewässerrandstreifen im Landkreis aufzukaufen und aus der landwirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen.

Die höchste Priorität müssen aber natürlich mindestens fünf Meter breite Gewässerrandstreifen in Landschafts- und Naturschutzgebieten haben, sonst würden doch genau diese Gebiete nicht unter Schutz gestellt.

Der Kreis hat zu Recht viel Kritik für die völlig unsinnige Ein-Meter-Schutzstreifen-Verordnung eingesteckt angefangen von Umweltschützern aus der Region über den Landesbetrieb für Naturschutz, über das Leipziger Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung bis hin zum Bundesumweltministerium. Landrat Michael Lübbersmann wünschte sich wahrscheinlich, er hätte den Wortlaut der ursprünglichen 5-Meter-Schutzstreifen-Verordnung nie ändern lassen, die Wählerstimmen gekostet haben dürfte. Wenige Tage vor der Stichwahl war es zu spät, die Kehrtwende anzukündigen. Auf Druck der SPD schlägt der Kreis jetzt ein Konzept zum Kauf von breiteren Gewässerrandstreifen vor. Immerhin ein erster Schritt. Der Kreis lernt langsam aus seinen Fehlern. j.fays@ noz.de
Autor:
Jean-Charles Fays


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