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1.
Erscheinungsdatum:
13.09.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kreis überrascht mit Schutzstreifen-Idee
Bleibt es bei ein Meter breiten Randstreifen?
Zwischenüberschrift:
Vorschlag für Kauf von Flächen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Der
Kreis
schlägt
überraschend
vor,
das
Spritzen
von
Pestiziden
in
Schutzgebieten
lediglich
in
ein
Meter
breiten
Gewässerrandstreifen
zu
verbieten.
Noch
im
Juni
war
von
einer
Entschädigung
der
Landwirte
für
5-
Meter-
Randstreifen
in
Schutzgebieten
die
Rede.
Osnabrück
Nachdem
Landrat
Michael
Lübbersmann
(CDU)
im
Juni
die
Entschädigung
von
Landwirten
für
die
Einhaltung
eines
5-
Meter-
Gewässerrandstreifens
in
Naturschutzgebieten
angekündigt
hatte,
überrascht
die
Kreisverwaltung
mit
einem
Vorstoß,
das
Spritzen
von
Pestiziden
in
Schutzgebieten
nun
doch
lediglich
in
ein
Meter
breiten
Gewässerrandstreifen
zu
verbieten.
Was
der
Landrat
ankündigte:
Wenige
Tage
vor
der
Landratsstichwahl
im
Juni
hatte
der
Landrat
noch
angekündigt,
die
Landwirte
mit
bis
zu
121
000
Euro
pro
Jahr
zu
entschädigen,
damit
diese
einen
wirtschaftlichen
Ausgleich
für
die
Berücksichtigung
eines
5-
Meter-
Gewässerrandstreifens
in
den
Schutzgebieten
Else,
Düte
und
Bäche
im
Artland
erhalten.
Es
ging
um
den
Schutz
von
Gewässern
in
Flora-
Fauna-
Habitat-
Gebieten
(FFH)
,
die
dem
Schutz
von
Pflanzen,
Tieren
–
etwa
der
seltenen
Groppe
und
dem
Kammmolch
–
und
Lebensräumen
dienen.
Damit
hatte
er
eine
Kehrtwende
gegenüber
dem
noch
im
März
gefällten
Beschluss
vollzogen,
wonach
Landwirte
auf
den
Einsatz
von
Pestiziden
lediglich
in
einem
ein
Meter
breiten
Gewässerrandstreifen
in
einem
Meller
Landschaftsschutzgebiet
verzichten
sollten.
Er
hatte
angekündigt,
dass
letztendlich
der
Kreistag
einen
entsprechenden
Beschluss
–
etwa
in
der
Sitzung
Ende
September
–
fassen
müsse.
Kehrtwende
bei
der
SPD:
Nach
dem
Absturz
der
SPD
bei
der
Europawahl
im
Landkreis
Osnabrück
von
30,
3
auf
nur
noch
19,
9
Prozent
hatte
auch
die
SPD-
Kreistagsfraktion,
die
im
März
noch
für
den
1-
Meter-
Gewässerrandstreifen
im
Meller
FFH-
Gebiet
votiert
hatte,
im
Juli
einen
neuen
Vorschlag
in
die
Debatte
um
Gewässerrandstreifen
eingebracht.
Darin
hieß
es,
die
Kreisverwaltung
solle
sogar
ein
Konzept
entwickeln,
in
dessen
Mittelpunkt
der
Ankauf
und
die
Entwicklung
von
„
echten″
Gewässerrandstreifen
mit
einer
Breite
von
mindestens
fünf
Metern
steht
–
nicht
nur
in
FFH-
Gebieten,
sondern
an
allen
Gewässern
des
Landkreises.
Was
schlägt
die
Verwaltung
nun
vor?
Dieser
Antrag
spiegelt
sich
nun
–
zumindest
zum
großen
Teil
–
im
Vorschlag
der
Kreisverwaltung
für
den
Kreis-
Umweltausschuss
am
kommenden
Mittwoch,
15
Uhr
(Kreishaus)
,
wider.
Neben
dem
Vorschlag,
einen
nur
ein
Meter
breiten
Schutzstreifen
in
Verbindung
mit
der
Beprobung
dieses
Randstreifens
auch
für
andere
noch
zu
beschließende
FFH-
Gebiete
im
Landkreis
festzulegen,
heißt
es
in
dem
Beschlussvorschlag:
„
Ohne
Beschränkung
auf
FFH-
Gewässer
werden
möglichst
viele
geeignete
Gewässerrandstreifen
im
Landkreis
Osnabrück
durch
Erwerb
dauerhaft
aus
der
insbesondere
landwirtschaftlichen
Nutzung
herausgenommen.″
Die
Politik
könne
die
Verwaltung
bitten,
hierzu
ein
Konzept
zu
entwickeln.
Der
Vorsitzende
des
Bauernverbands
Landvolk
im
Kreis
Osnabrück,
Albert
Schulte
to
Brinke,
hatte
Lübbersmanns
Vorschlag,
der
nun
keine
Rolle
mehr
spielt,
noch
vor
einigen
Wochen
als
„
einen
sehr
guten
Ansatz″
bezeichnet.
Die
Reaktionen:
Das
Umweltforum
nahm
„
mit
großem
Befremden
zur
Kenntnis″,
dass
die
Spitze
der
Verwaltung
an
dem
„
fachlich
komplett
ungeeigneten
und
durch
nichts
begründeten
Ansatz
festhält,
die
als
FFH-
Gebiete
zu
schützenden
Fließgewässer
lediglich
mit
einem
ein
Meter
breiten
Streifen
sichern
zu
wollen″.
SPD-
Fraktionschef
Thomas
Rehme
empfahl,
mit
dem
Ankauf
von
Flächen
„
in
den
naturschutzrechtlich
hochwertigen
Flächen
der
FFH-
Gebiete″
zu
beginnen.
Grünen-
Fraktionschef
Rainer
Kavermann
kündigte
an,
einem
1-
Meter-
Randstreifen
in
Schutzgebieten
nicht
zuzustimmen.
CDU-
Fraktionschef
Johannes
Koop
hingegen
hält
den
Vorschlag
für
1-
Meter-
Randstreifen
in
Schutzgebieten
und
damit
einhergehenden
Bodenproben
für
schlüssig.
Bildtext:
Reichen
1-
Meter-
Randstreifen
in
Schutzgebieten
im
Kreis
(hier
ein
Randstreifen
an
der
Else
in
Melle)
aus?
Foto:
Umweltforum
Kommentar
Der
Landkreis
lernt
langsam
aus
seinen
Fehlern
Dieser
Vorschlag
der
Kreisverwaltung
ist
schon
in
sich
unlogisch.
Einerseits
will
der
Landkreis
bei
den
von
vielen
Fachleuten
höchst
umstrittenen
1-
Meter-
Randstreifen
in
Naturschutzgebieten
bleiben.
Andererseits
schlägt
die
Verwaltung
vor,
unabhängig
von
Schutzgebieten
breitere
Gewässerrandstreifen
im
Landkreis
aufzukaufen
und
aus
der
landwirtschaftlichen
Nutzung
herauszunehmen.
Die
höchste
Priorität
müssen
aber
natürlich
mindestens
fünf
Meter
breite
Gewässerrandstreifen
in
Landschafts-
und
Naturschutzgebieten
haben,
sonst
würden
doch
genau
diese
Gebiete
nicht
unter
Schutz
gestellt.
Der
Kreis
hat
zu
Recht
viel
Kritik
für
die
völlig
unsinnige
Ein-
Meter-
Schutzstreifen-
Verordnung
eingesteckt
–
angefangen
von
Umweltschützern
aus
der
Region
über
den
Landesbetrieb
für
Naturschutz,
über
das
Leipziger
Helmholtz-
Zentrum
für
Umweltforschung
bis
hin
zum
Bundesumweltministerium.
Landrat
Michael
Lübbersmann
wünschte
sich
wahrscheinlich,
er
hätte
den
Wortlaut
der
ursprünglichen
5-
Meter-
Schutzstreifen-
Verordnung
nie
ändern
lassen,
die
Wählerstimmen
gekostet
haben
dürfte.
Wenige
Tage
vor
der
Stichwahl
war
es
zu
spät,
die
Kehrtwende
anzukündigen.
Auf
Druck
der
SPD
schlägt
der
Kreis
jetzt
ein
Konzept
zum
Kauf
von
breiteren
Gewässerrandstreifen
vor.
Immerhin
ein
erster
Schritt.
Der
Kreis
lernt
langsam
aus
seinen
Fehlern.
j.fays@
noz.de
Autor:
Jean-Charles Fays