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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt will breitere Düte-Schutzstreifen als Landkreis
Zwischenüberschrift:
Experte favorisiert fünf Meter / Bislang keine gemeinsame Lösung in Sicht
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Nur ein Meter, der frei bleibt von Pestiziden? Prof. Matthias Liess vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig ist das viel zu wenig. Aber bei der Ausweisung der Düte als FFH-Gebiet soll es dabei bleiben. Der Landkreis Osnabrück will mit dieser Vorgabe ins Verfahren gehen, die Stadt favorisiert für ihr Territorium jedoch fünf Meter breite Schutzstreifen. Eine gemeinsame Lösung zeichnet sich noch nicht ab.

Über die Breite der geschützten Uferbereiche diskutieren Naturschützer und Politiker seit Monaten. Weil Landrat Michael Lübbersmann sich für die schmale Variante ausgesprochen hatte, wurden die Randstreifen sogar zum Wahlkampfthema. Es gab auch Stimmen, die in dieser Festlegung einen Grund für den Sieg seiner grünen Herausforderin Anna Kebschull sahen.

Für die Naturschutzbehörde des Landkreises änderte sich dadurch aber nichts. Sie hat den eingeschlagenen Weg mit dem Ein-Meter-Standard weiter beschritten wie vom Kreistag beschlossen. Die Behörde ist federführend für die Ausweisung der Düte als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) zuständig, mit der bedrohte Arten wie die Groppe oder der Kammmolch geschützt werden sollen nicht nur im Kreisgebiet, sondern auch in der Stadt. Mit der Stadt gibt es jedoch keine Einigkeit über die Breite der Schutzstreifen. Nach jetzigem Kenntnisstand favorisieren wir weiterhin die Fünf-Meter-Regelung″, sagt der für Naturschutz zuständige Stadtbaurat Frank Otte. Es gebe aber noch keine abschließende Verwaltungsmeinung.

Pestizide nachgewiesen

Kreisrat Winfried Wilkens räumt ein, dass es mit den Kollegen von der Stadt noch Abstimmungsbedarf gebe. Er betont, dass es nicht allein auf die Breite des Schutzstreifens ankomme. Der Landkreis habe sich für einen Methodenwechsel″ entschieden, für ein Monitoringprogramm, mit dem mögliche Belastungen durch Pestizide regelmäßig kontrolliert und unterbunden werden sollen. Außerdem sei geplant, sensible Gewässerrandstreifen durch Ankauf aus der landwirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen.

Zum ersten Pestizid-Monitoring kam es kürzlich an der Else in Melle. Dabei wurden nicht etwa Wasser- oder Bodenproben untersucht, sondern Pflanzen kurz hinter der Böschungsoberkante″ entnommen und chemisch analysiert, wie Markus Rolf, der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, erklärt. Die Ergebnisse sollen demnächst im Umweltausschuss des Landkreises vorgestellt werden. Kreisrat Wilkens verrät erst einmal nur, dass in einem Teil der Proben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln festgestellt wurden. Ob die Belastungen als kritisch angesehen werden müssten, sei noch nicht geklärt.

80 Prozent belastet

Beim Landkreis Osnabrück wird die Kombination eines schmalen Schutzstreifens mit Pestizid-Monitoring als wegweisendes Verfahren angesehen. Dabei geht der Trend bundesweit zu breiteren Schutzstreifen. In Bayern hat die Landesregierung nach dem Volksbegehren Rettet die Bienen! zur Artenvielfalt beschlossen, dass an allen Gewässern, also nicht nur in FFH-Gebieten, ein fünf Meter breiter Randstreifen weder mit Gülle noch mit Pestiziden belastet werden darf.

Diese Entwicklung befürwortet auch Prof. Matthias Liess vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ). Er leitet das Department System-Ökotoxikologie und gilt mit seiner Forschung zur kombinierten Wirkung von Schadstoffen und Umweltfaktoren in Ökosystemen als bundesweit anerkannter Experte. In einer für den behördlichen Gebrauch veröffentlichten Pilotstudie hat er nachgewiesen, dass mehr als 80 Prozent der untersuchten Kleingewässer in der Agrarlandschaft zu hoch belastet sind.

Das gelte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für die Düte, sagt Liess. Gegenüber unserer Redaktion machte er deutlich, dass die Untersuchung von Pflanzen am Ufer wie vom Landkreis veranlasst keine Aussagen auf die Schadstoffe im Gewässer zulasse. Die seien aber entscheidend, wenn es um bedrohte Tiere in einem Fluss gehe. Wenn ufernahe Flächen landwirtschaftlich genutzt werden, so Liess, dann sehen wir starke Effekte″. Vor allem nach starken Niederschlägen würden Pestizide ins Gewässer eingetragen. Und das schade den darin lebenden Organismen. Wer ein FFH-Gebiet wirksam schützen wolle, dürfe nicht hinnehmen, dass mit nur einem Meter Abstand geackert werde. Fünf Meter seien gut, zehn noch besser.

Wer schützt besser?

Bei der Stadt Osnabrück ist diese Botschaft angekommen, beim Landkreis nicht. Unsere Vorarbeit ist gemacht″, sagt Kreisrat Wilkens. Wenn der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) demnächst die Karten liefert, soll zeitnah das öffentliche Beteiligungsverfahren in Gang gesetzt werden mit dem Ziel, den 1-Meter-Randstreifen in die Schutzverordnung für die Düte aufzunehmen. Zugleich soll die Regelung ein Modell für künftige Verfahren sein.

Ob die Europäische Kommission diesen Standard akzeptiert, ist offen. Wilkens sieht das so: Der Brüsseler Behörde sei es egal, wie breit der Streifen am Ufer sei. Was zähle, sei der Schutz für Groppe und Kammmolch.

Bildtext:
Um die Breite der Randstreifen wird noch gerungen. Hier ein Foto von der Düte in Atter.
Foto:
Gert Westdörp

Schutz für Groppe und Kammmolch

Wegen ihrer Artenvielfalt ist die 31 km lange Düte von der Europäischen Union ins Schutzprogramm Natura 2000″ aufgenommen worden. Als schutzwürdig gelten vor allem die Groppe, ein kleiner, nachtaktiver Süßwasserfisch, und der Kammmolch, ein Lurch aus der Familie der Salamander. Die Düte fließt überwiegend durch Landkreisgebiet, aber auch durch die Stadt und den Kreis Steinfurt. Deshalb wurde vereinbart, dass der Landkreis Osnabrück die Schutzverordnung ausarbeitet. An der Grenze zum Kreis Steinfurt, die zugleich Landesgrenze ist, endet aber der Schutzstatus für das Flüsschen.

Nach den Vorgaben der EU hätte der Landkreis Osnabrück seine Verordnung schon spätestens 2018 erlassen müssen. Derzeit hakt das Verfahren aber, weil der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) das geplante Landschaftsschutzgebiet noch nicht exakt eingegrenzt hat.

Kommentar
Hier zählt jeder Meter

Es kommt nicht darauf an, wie der Kammmolch, die Groppe und die anderen Bewohner der Düte geschützt werden. Wichtig ist, dass sie geschützt werden. So wirksam wie möglich.

Das erwartet die Europäische Union von den zuständigen Behörden in der Region. Aber es scheint, als habe es der Landkreis Osnabrück mehr auf den Schutz der Landwirte abgesehen.

Naturgemäß ist die Bauernlobby in der Stadt Osnabrück nicht so stark wie im Umland. Kein Wunder, dass da unterschiedliche Prioritäten gesetzt werden. Die Stadt will fünf Meter breite Schutzstreifen durchsetzen, die von Pestiziden und möglichst auch von Gülle unbehelligt bleiben, dem Landkreis genügt ein Meter.

Es könnte nicht schaden, auf die Wissenschaft zu hören. Und auf Erfahrungen, die andere mit unterschiedlich breiten Randstreifen gemacht haben. Die Pilotstudie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung zur Ermittlung der Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft kommt jedenfalls zum Ergebnis, dass jeder Meter zählt. Wer den Auftrag der Europäischen Union ernst nimmt, sollte sich daran halten. rll@ noz.de
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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