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1.
Erscheinungsdatum:
09.09.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt will breitere Düte-Schutzstreifen als Landkreis
Zwischenüberschrift:
Experte favorisiert fünf Meter / Bislang keine gemeinsame Lösung in Sicht
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Nur
ein
Meter,
der
frei
bleibt
von
Pestiziden?
Prof.
Matthias
Liess
vom
Helmholtz-
Zentrum
für
Umweltforschung
in
Leipzig
ist
das
viel
zu
wenig.
Aber
bei
der
Ausweisung
der
Düte
als
FFH-
Gebiet
soll
es
dabei
bleiben.
Der
Landkreis
Osnabrück
will
mit
dieser
Vorgabe
ins
Verfahren
gehen,
die
Stadt
favorisiert
für
ihr
Territorium
jedoch
fünf
Meter
breite
Schutzstreifen.
Eine
gemeinsame
Lösung
zeichnet
sich
noch
nicht
ab.
Über
die
Breite
der
geschützten
Uferbereiche
diskutieren
Naturschützer
und
Politiker
seit
Monaten.
Weil
Landrat
Michael
Lübbersmann
sich
für
die
schmale
Variante
ausgesprochen
hatte,
wurden
die
Randstreifen
sogar
zum
Wahlkampfthema.
Es
gab
auch
Stimmen,
die
in
dieser
Festlegung
einen
Grund
für
den
Sieg
seiner
grünen
Herausforderin
Anna
Kebschull
sahen.
Für
die
Naturschutzbehörde
des
Landkreises
änderte
sich
dadurch
aber
nichts.
Sie
hat
den
eingeschlagenen
Weg
mit
dem
Ein-
Meter-
Standard
weiter
beschritten
wie
vom
Kreistag
beschlossen.
Die
Behörde
ist
federführend
für
die
Ausweisung
der
Düte
als
FFH-
Gebiet
(Fauna-
Flora-
Habitat)
zuständig,
mit
der
bedrohte
Arten
wie
die
Groppe
oder
der
Kammmolch
geschützt
werden
sollen
–
nicht
nur
im
Kreisgebiet,
sondern
auch
in
der
Stadt.
Mit
der
Stadt
gibt
es
jedoch
keine
Einigkeit
über
die
Breite
der
Schutzstreifen.
„
Nach
jetzigem
Kenntnisstand
favorisieren
wir
weiterhin
die
Fünf-
Meter-
Regelung″,
sagt
der
für
Naturschutz
zuständige
Stadtbaurat
Frank
Otte.
Es
gebe
aber
noch
keine
abschließende
Verwaltungsmeinung.
Pestizide
nachgewiesen
Kreisrat
Winfried
Wilkens
räumt
ein,
dass
es
mit
den
Kollegen
von
der
Stadt
noch
Abstimmungsbedarf
gebe.
Er
betont,
dass
es
nicht
allein
auf
die
Breite
des
Schutzstreifens
ankomme.
Der
Landkreis
habe
sich
für
einen
„
Methodenwechsel″
entschieden,
für
ein
Monitoringprogramm,
mit
dem
mögliche
Belastungen
durch
Pestizide
regelmäßig
kontrolliert
und
unterbunden
werden
sollen.
Außerdem
sei
geplant,
sensible
Gewässerrandstreifen
durch
Ankauf
aus
der
landwirtschaftlichen
Nutzung
herauszunehmen.
Zum
ersten
Pestizid-
Monitoring
kam
es
kürzlich
an
der
Else
in
Melle.
Dabei
wurden
nicht
etwa
Wasser-
oder
Bodenproben
untersucht,
sondern
Pflanzen
„
kurz
hinter
der
Böschungsoberkante″
entnommen
und
chemisch
analysiert,
wie
Markus
Rolf,
der
Leiter
der
Unteren
Naturschutzbehörde,
erklärt.
Die
Ergebnisse
sollen
demnächst
im
Umweltausschuss
des
Landkreises
vorgestellt
werden.
Kreisrat
Wilkens
verrät
erst
einmal
nur,
dass
in
einem
Teil
der
Proben
Rückstände
von
Pflanzenschutzmitteln
festgestellt
wurden.
Ob
die
Belastungen
als
kritisch
angesehen
werden
müssten,
sei
noch
nicht
geklärt.
80
Prozent
belastet
Beim
Landkreis
Osnabrück
wird
die
Kombination
eines
schmalen
Schutzstreifens
mit
Pestizid-
Monitoring
als
wegweisendes
Verfahren
angesehen.
Dabei
geht
der
Trend
bundesweit
zu
breiteren
Schutzstreifen.
In
Bayern
hat
die
Landesregierung
nach
dem
Volksbegehren
„
Rettet
die
Bienen!
″
zur
Artenvielfalt
beschlossen,
dass
an
allen
Gewässern,
also
nicht
nur
in
FFH-
Gebieten,
ein
fünf
Meter
breiter
Randstreifen
weder
mit
Gülle
noch
mit
Pestiziden
belastet
werden
darf.
Diese
Entwicklung
befürwortet
auch
Prof.
Matthias
Liess
vom
Helmholtz-
Zentrum
für
Umweltforschung
(UFZ)
.
Er
leitet
das
Department
System-
Ökotoxikologie
und
gilt
mit
seiner
Forschung
zur
kombinierten
Wirkung
von
Schadstoffen
und
Umweltfaktoren
in
Ökosystemen
als
bundesweit
anerkannter
Experte.
In
einer
für
den
behördlichen
Gebrauch
veröffentlichten
Pilotstudie
hat
er
nachgewiesen,
dass
mehr
als
80
Prozent
der
untersuchten
Kleingewässer
in
der
Agrarlandschaft
zu
hoch
belastet
sind.
Das
gelte
mit
hoher
Wahrscheinlichkeit
auch
für
die
Düte,
sagt
Liess.
Gegenüber
unserer
Redaktion
machte
er
deutlich,
dass
die
Untersuchung
von
Pflanzen
am
Ufer
–
wie
vom
Landkreis
veranlasst
–
keine
Aussagen
auf
die
Schadstoffe
im
Gewässer
zulasse.
Die
seien
aber
entscheidend,
wenn
es
um
bedrohte
Tiere
in
einem
Fluss
gehe.
Wenn
ufernahe
Flächen
landwirtschaftlich
genutzt
werden,
so
Liess,
„
dann
sehen
wir
starke
Effekte″.
Vor
allem
nach
starken
Niederschlägen
würden
Pestizide
ins
Gewässer
eingetragen.
Und
das
schade
den
darin
lebenden
Organismen.
Wer
ein
FFH-
Gebiet
wirksam
schützen
wolle,
dürfe
nicht
hinnehmen,
dass
mit
nur
einem
Meter
Abstand
geackert
werde.
Fünf
Meter
seien
gut,
zehn
noch
besser.
Wer
schützt
besser?
Bei
der
Stadt
Osnabrück
ist
diese
Botschaft
angekommen,
beim
Landkreis
nicht.
„
Unsere
Vorarbeit
ist
gemacht″,
sagt
Kreisrat
Wilkens.
Wenn
der
Niedersächsische
Landesbetrieb
für
Wasserwirtschaft,
Küsten-
und
Naturschutz
(NLWKN)
demnächst
die
Karten
liefert,
soll
zeitnah
das
öffentliche
Beteiligungsverfahren
in
Gang
gesetzt
werden
–
mit
dem
Ziel,
den
1-
Meter-
Randstreifen
in
die
Schutzverordnung
für
die
Düte
aufzunehmen.
Zugleich
soll
die
Regelung
ein
Modell
für
künftige
Verfahren
sein.
Ob
die
Europäische
Kommission
diesen
Standard
akzeptiert,
ist
offen.
Wilkens
sieht
das
so:
Der
Brüsseler
Behörde
sei
es
egal,
wie
breit
der
Streifen
am
Ufer
sei.
Was
zähle,
sei
der
Schutz
für
Groppe
und
Kammmolch.
Bildtext:
Um
die
Breite
der
Randstreifen
wird
noch
gerungen.
Hier
ein
Foto
von
der
Düte
in
Atter.
Foto:
Gert
Westdörp
Schutz
für
Groppe
und
Kammmolch
Wegen
ihrer
Artenvielfalt
ist
die
31
km
lange
Düte
von
der
Europäischen
Union
ins
Schutzprogramm
„
Natura
2000″
aufgenommen
worden.
Als
schutzwürdig
gelten
vor
allem
die
Groppe,
ein
kleiner,
nachtaktiver
Süßwasserfisch,
und
der
Kammmolch,
ein
Lurch
aus
der
Familie
der
Salamander.
Die
Düte
fließt
überwiegend
durch
Landkreisgebiet,
aber
auch
durch
die
Stadt
und
den
Kreis
Steinfurt.
Deshalb
wurde
vereinbart,
dass
der
Landkreis
Osnabrück
die
Schutzverordnung
ausarbeitet.
An
der
Grenze
zum
Kreis
Steinfurt,
die
zugleich
Landesgrenze
ist,
endet
aber
der
Schutzstatus
für
das
Flüsschen.
Nach
den
Vorgaben
der
EU
hätte
der
Landkreis
Osnabrück
seine
Verordnung
schon
spätestens
2018
erlassen
müssen.
Derzeit
hakt
das
Verfahren
aber,
weil
der
Niedersächsische
Landesbetrieb
für
Wasserwirtschaft,
Küsten-
und
Naturschutz
(NLWKN)
das
geplante
Landschaftsschutzgebiet
noch
nicht
exakt
eingegrenzt
hat.
Kommentar
Hier
zählt
jeder
Meter
Es
kommt
nicht
darauf
an,
wie
der
Kammmolch,
die
Groppe
und
die
anderen
Bewohner
der
Düte
geschützt
werden.
Wichtig
ist,
dass
sie
geschützt
werden.
So
wirksam
wie
möglich.
Das
erwartet
die
Europäische
Union
von
den
zuständigen
Behörden
in
der
Region.
Aber
es
scheint,
als
habe
es
der
Landkreis
Osnabrück
mehr
auf
den
Schutz
der
Landwirte
abgesehen.
Naturgemäß
ist
die
Bauernlobby
in
der
Stadt
Osnabrück
nicht
so
stark
wie
im
Umland.
Kein
Wunder,
dass
da
unterschiedliche
Prioritäten
gesetzt
werden.
Die
Stadt
will
fünf
Meter
breite
Schutzstreifen
durchsetzen,
die
von
Pestiziden
und
möglichst
auch
von
Gülle
unbehelligt
bleiben,
dem
Landkreis
genügt
ein
Meter.
Es
könnte
nicht
schaden,
auf
die
Wissenschaft
zu
hören.
Und
auf
Erfahrungen,
die
andere
mit
unterschiedlich
breiten
Randstreifen
gemacht
haben.
Die
Pilotstudie
des
Helmholtz-
Zentrums
für
Umweltforschung
zur
Ermittlung
der
Belastung
von
Kleingewässern
in
der
Agrarlandschaft
kommt
jedenfalls
zum
Ergebnis,
dass
jeder
Meter
zählt.
Wer
den
Auftrag
der
Europäischen
Union
ernst
nimmt,
sollte
sich
daran
halten.
rll@
noz.de
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert