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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
„Zauberwürfel″: Eilantrag gescheitert
Zwischenüberschrift:
Gericht ordnet keinen Baustopp an
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Eilantrag gegen die Baugenehmigung für den Zauberwürfel″ am Neumarkt abgelehnt. Die Eigentümer des benachbarten Grundstücks, eine Versicherungsgesellschaft, sieht sich in ihren Rechten verletzt und wollte einen Baustopp erreichen. Die Stadt sieht sich bestätigt.

Damit kann der Bau des Hotels am Neumarkt weitergehen, einen Baustopp wird es vorerst nicht geben, entschied das Gericht (Az. 2 B 16/ 19).

Die Versicherung, der das benachbarte Grundstück gehört, hatte bei der Stadt Osnabrück zuvor ein Widerspruchsverfahren angestrebt. Das hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Einfacher: Durch dieses Verfahren bei der Stadt kann die Versicherung die Bauarbeiten nicht stoppen lassen. Daher strebte sie das Eilverfahren beim Verwaltungsgericht an. Auf dem Grundstück der Versicherung steht das große Gebäude, in dem unter anderem H& M untergebracht ist.

Hotel mit 80 Betten

Am Neumarkt laufen seit Monaten die Bauarbeiten am Baulos 2″, dem sogenannten Zauberwürfel. Dort entsteht ein Hotel mit 80 Betten. Der Versicherung zufolge wird das Gebäude mit rund sechs Metern Abstand zu nah an dem Gebäude gebaut, in dem H& M ansässig ist.

Das Gericht lehnte den Eilantrag nun ab. Es sei nicht sehr wahrscheinlich, dass der Zauberwürfel des Immobilienkaufmanns Theodor Bergmann die Rechte der Versicherung verletze, teilte es mit. Der Bebauungsplan aus dem Jahre 2014 sei wirksam, und um gegen ihn nach so langer Zeit vorzugehen, müsse es schon schwerwiegende Gründe geben, sagt Gerichtssprecherin Julia Schrader auf Nachfrage. Und die habe das Gericht nicht erkannt.

Allerdings ist die Frage des Rücksichtnahmegebots offen″, ergänzt Schrader. Zwar werde der reduzierte Abstand zwischen den beiden Gebäuden ausreichend sein, dennoch sei nicht auszuschließen, dass das Hotel gegen das Rücksichtnahmegebot verstoße und womöglich erdrückend wirke. Auch hier wieder einfacher: Werden die Büroräume über H& M künftig noch ausreichend Licht erhalten, damit die Gesundheit der dortigen Mitarbeiter nicht gefährdet wird? Darüber hat das Gericht nicht entschieden. Im Eilverfahren entscheidet es nach Akten- und nicht nach Beweislage.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nicht sehr wahrscheinlich sei. Ferner werde das Haus nicht bewohnt, entsprechend sei keine Wohnnutzung vom Zauberwürfel betroffen, argumentiert das Gericht. Und nicht zuletzt sei auch das betroffene Gebäude nicht gerade klein und nutze die Möglichkeiten der innerstädtischen Verdichtung aus.

Klage kann noch kommen

Sollte die Stadt den Widerspruch der Versicherung ablehnen, kann Letztere gegen die Baugenehmigung für den Zauberwürfel aus dem November 2018 beim Verwaltungsgericht klagen. Und dann gäbe es eine Beweisaufnahme.

Allerdings sieht sich die Stadt durch den Beschluss des Gerichts bestätigt. Nun herrsche Klarheit, und es könne weitergehen, teilte Oberbürgermeister Wolfgang Griesert auf Anfrage mit.

Der jetzige 28-seitige Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Versicherung kann ihn binnen zwei Wochen nach Zustellung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anfechten.

Bildtexte:
Der geplante Zauberwürfel am Neumarkt. Links daneben: das Gebäude, in dem sich H& M befindet.
Hier wird erst mal weiter gearbeitet: die Baustelle am Neumarkt (Stand: 2. September).
Grafik:
B& B Projekt GmbH
Foto:
Gert Westdörp
Autor:
Jörg Sanders


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