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1.
Erscheinungsdatum:
05.09.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
„Zauberwürfel″: Eilantrag gescheitert
Zwischenüberschrift:
Gericht ordnet keinen Baustopp an
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
hat
einen
Eilantrag
gegen
die
Baugenehmigung
für
den
„
Zauberwürfel″
am
Neumarkt
abgelehnt.
Die
Eigentümer
des
benachbarten
Grundstücks,
eine
Versicherungsgesellschaft,
sieht
sich
in
ihren
Rechten
verletzt
und
wollte
einen
Baustopp
erreichen.
Die
Stadt
sieht
sich
bestätigt.
Damit
kann
der
Bau
des
Hotels
am
Neumarkt
weitergehen,
einen
Baustopp
wird
es
vorerst
nicht
geben,
entschied
das
Gericht
(Az.
2
B
16/
19)
.
Die
Versicherung,
der
das
benachbarte
Grundstück
gehört,
hatte
bei
der
Stadt
Osnabrück
zuvor
ein
Widerspruchsverfahren
angestrebt.
Das
hat
jedoch
keine
aufschiebende
Wirkung.
Einfacher:
Durch
dieses
Verfahren
bei
der
Stadt
kann
die
Versicherung
die
Bauarbeiten
nicht
stoppen
lassen.
Daher
strebte
sie
das
Eilverfahren
beim
Verwaltungsgericht
an.
Auf
dem
Grundstück
der
Versicherung
steht
das
große
Gebäude,
in
dem
unter
anderem
H&
M
untergebracht
ist.
Hotel
mit
80
Betten
Am
Neumarkt
laufen
seit
Monaten
die
Bauarbeiten
am
„
Baulos
2″,
dem
sogenannten
Zauberwürfel.
Dort
entsteht
ein
Hotel
mit
80
Betten.
Der
Versicherung
zufolge
wird
das
Gebäude
mit
rund
sechs
Metern
Abstand
zu
nah
an
dem
Gebäude
gebaut,
in
dem
H&
M
ansässig
ist.
Das
Gericht
lehnte
den
Eilantrag
nun
ab.
Es
sei
nicht
sehr
wahrscheinlich,
dass
der
Zauberwürfel
des
Immobilienkaufmanns
Theodor
Bergmann
die
Rechte
der
Versicherung
verletze,
teilte
es
mit.
Der
Bebauungsplan
aus
dem
Jahre
2014
sei
wirksam,
und
um
gegen
ihn
nach
so
langer
Zeit
vorzugehen,
müsse
es
schon
schwerwiegende
Gründe
geben,
sagt
Gerichtssprecherin
Julia
Schrader
auf
Nachfrage.
Und
die
habe
das
Gericht
nicht
erkannt.
„
Allerdings
ist
die
Frage
des
Rücksichtnahmegebots
offen″,
ergänzt
Schrader.
Zwar
werde
der
reduzierte
Abstand
zwischen
den
beiden
Gebäuden
ausreichend
sein,
dennoch
sei
nicht
auszuschließen,
dass
das
Hotel
gegen
das
Rücksichtnahmegebot
verstoße
und
womöglich
erdrückend
wirke.
Auch
hier
wieder
einfacher:
Werden
die
Büroräume
über
H&
M
künftig
noch
ausreichend
Licht
erhalten,
damit
die
Gesundheit
der
dortigen
Mitarbeiter
nicht
gefährdet
wird?
Darüber
hat
das
Gericht
nicht
entschieden.
Im
Eilverfahren
entscheidet
es
nach
Akten-
und
nicht
nach
Beweislage.
Das
Gericht
kam
zu
dem
Schluss,
dass
ein
Verstoß
gegen
das
Rücksichtnahmegebot
nicht
sehr
wahrscheinlich
sei.
Ferner
werde
das
Haus
nicht
bewohnt,
entsprechend
sei
keine
Wohnnutzung
vom
Zauberwürfel
betroffen,
argumentiert
das
Gericht.
Und
nicht
zuletzt
sei
auch
das
betroffene
Gebäude
nicht
gerade
klein
und
nutze
die
Möglichkeiten
der
innerstädtischen
Verdichtung
aus.
Klage
kann
noch
kommen
Sollte
die
Stadt
den
Widerspruch
der
Versicherung
ablehnen,
kann
Letztere
gegen
die
Baugenehmigung
für
den
Zauberwürfel
aus
dem
November
2018
beim
Verwaltungsgericht
klagen.
Und
dann
gäbe
es
eine
Beweisaufnahme.
Allerdings
sieht
sich
die
Stadt
durch
den
Beschluss
des
Gerichts
bestätigt.
Nun
herrsche
Klarheit,
und
es
könne
weitergehen,
teilte
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
auf
Anfrage
mit.
Der
jetzige
28-
seitige
Beschluss
des
Gerichts
ist
noch
nicht
rechtskräftig.
Die
Versicherung
kann
ihn
binnen
zwei
Wochen
nach
Zustellung
vor
dem
Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht
anfechten.
Bildtexte:
Der
geplante
Zauberwürfel
am
Neumarkt.
Links
daneben:
das
Gebäude,
in
dem
sich
H&
M
befindet.
Hier
wird
erst
mal
weiter
gearbeitet:
die
Baustelle
am
Neumarkt
(Stand:
2.
September)
.
Grafik:
B&
B
Projekt
GmbH
Foto:
Gert
Westdörp
Autor:
Jörg Sanders