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1.
Erscheinungsdatum:
03.09.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
„Umweltministerium täuschte den Landtag″
Zwischenüberschrift:
Grüne kritisieren Antwort der Landesregierung zu 1-Meter-Gewässerrandstreifen-Regelung im Landkreis
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Die
Grünen
werfen
der
Landesregierung
vor,
den
Landtag
getäuscht
zu
haben.
Hintergrund
ist,
dass
das
Land
eine
kritische
Einschätzung
des
Bundes
zu
nur
einen
Meter
breiten
Gewässerrandstreifen
im
Landkreis
Osnabrück
im
Nachgang
korrigierte.
Das
Land
hatte
auf
eine
Kleine
Anfrage
der
Grünen
im
Landtag
geantwortet,
dass
das
Bundesministerium
die
neue
Regelung
in
der
Schutzgebietsverordnung
des
Landkreises
für
„
gut
nachvollziehbar″
halte.
Das
Bundesumweltministerium
zeigt
sich
nun
irritiert.
Was
geschah
bislang?
Unsere
Redaktion
hatte
im
April
berichtet,
dass
das
Bundesministerium
es
für
„
fraglich″
halte,
ob
ein
Gewässerrandstreifen
von
einem
Meter
dem
Schutzanspruch
in
einem
FFH-
Gebiet
gerecht
werden
könne.
Zuvor
hatte
der
Osnabrücker
Kreistag
mehrheitlich
beschlossen,
dass
nur
noch
ein
Schutzstreifen
von
einem
Meter
für
das
Spritzen
von
Pestiziden
auf
Äckern
in
einem
Meller
Landschaftsschutzgebiet
gelten
soll.
Die
CDU-
Kreistagsfraktion
hatte
bereits
angekündigt,
dass
dieser
Beschluss
Signalcharakter
auch
für
die
Festsetzung
von
weiteren
FFH-
Gebieten
haben
soll,
die
dem
Schutz
von
Pflanzen,
Tieren
und
Lebensräumen
dienen.
Die
FFH-
Richtlinie
dient
etwa
dazu,
die
Lebensbedingungen
für
Steinbeißer,
Bachneunaugen
und
andere
Fischarten
wie
die
Groppe
zu
verbessern.
Wie
hat
das
Bundesumweltministerium
reagiert?
Angesprochen
darauf,
warum
das
Bundesumweltministerium
(BMU)
die
neue
Regelung
in
der
Schutzgebietsverordnung
des
Landkreises
Osnabrück
nun
auf
einmal
für
„
gut
nachvollziehbar″
halte,
sagte
ein
Ministeriumssprecher
unserer
Redaktion:
„
Das
BMU
hat
seine
Aussagen
oder
Bewertungen
in
der
genannten
Angelegenheit
nicht
geändert
und
dem
Landkreis
auch
keine
anderslautende
Bewertung
mitgeteilt.″
Der
Sprecher
fügte
hinzu,
es
erscheine
aus
Sicht
des
Bundesumweltministeriums
weiterhin
„
fraglich″,
ob
ein
Gewässerrandstreifen
von
einem
Meter
dem
Schutzanspruch
in
einem
FFH-
Gebiet
gerecht
werden
kann.
Warum
hat
das
Land
das
Bundesumweltministerium
nicht
selbst
befragt?
Wie
kam
es
also
zu
der
anderen
Darstellung
durch
die
Landesregierung?
Die
Sprecherin
des
niedersächsischen
Umweltministeriums,
Sabine
Schlemmer-
Kaune,
antwortete
unserer
Redaktion:
„
Die
Aussage
basiert
auf
dem
Bericht
des
Landkreises
Osnabrück
vom
10.
Juli,
der
seitens
des
niedersächsischen
Umweltministeriums
zur
Beantwortung
der
Kleinen
Anfrage
beim
Landkreis
angefordert
wurde.″
Darin
werde
dargelegt,
dass
sich
der
Landkreis
nach
der
Berichterstattung
unserer
Redaktion
per
Mail
an
die
Leiterin
der
Naturschutzabteilung
im
BMU
gewandt
und
den
Sachverhalt
darin
vollständig
dargestellt
habe.
Die
Abteilungsleiterin
des
BMU
habe
daraufhin
mitgeteilt,
„
dass
sie
die
Ausführungen
nachvollziehen
kann″.
Die
Antwort
des
BMU
auf
die
Nachfrage
des
Landkreises
sei
von
der
Landesregierung
daher
aufgenommen
worden.
Für
das
niedersächsische
Umweltministerium
habe
„
keine
Veranlassung
bestanden,
beim
BMU
nach
dessen
Einschätzung
zu
fragen″.
Wie
schätzt
das
Land
die
Landkreis-
Regelung
ein?
Auf
Nachfrage
unserer
Redaktion,
ob
die
Landesregierung
einen
Meter
breite
Gewässerrandstreifen
in
niedersächsischen
FFH-
Gebieten
generell
befürworte,
wenn
nach
dem
Landkreis-
Modell
auf
dem
verbleibenden
1-
Meter-
Randstreifen
Proben
zur
Bodenbelastung
genommen
werden,
antwortete
Schlemmer-
Kaune,
die
im
Landkreis
praktizierte
1-
Meter-
Randstreifen-
Regelung
sei
durch
das
ergänzende
„
Schutzgebietsmonitoring″
aus
Sicht
des
Umweltministeriums
„
ein
vertretbarer
Weg″.
Was
empfiehlt
der
Landesbetrieb
für
Naturschutz?
Zuvor
hatte
der
niedersächsische
Landesbetrieb
für
Wasserwirtschaft-
,
Küsten-
und
Naturschutz
(NLWKN)
dem
Landkreis
Osnabrück
noch
einen
mindestens
fünf
Meter
breiten
Schutzstreifen
an
Gewässern
wie
der
Else
empfohlen,
um
Einträge
aus
der
Landwirtschaft
zu
verhindern
und
„
um
hier
eine
höhere
Sicherheit
zu
erhalten″.
Der
jetzige
unbefriedigende
ökologische
Zustand
der
Else
in
dem
Meller
FFH-
Gebiet,
für
das
der
Landkreis
die
neue
Verordnung
erlassen
hatte,
spiegele
auch
die
Einflüsse
aus
der
Landwirtschaft
wider.
Warum
kritisieren
die
Grünen
nun
Umweltminister
Lies
(SPD)
?
Der
stellvertretende
Fraktionschef
der
Grünen
im
Landtag,
Christian
Meyer,
bezeichnete
es
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
als
„
dreist,
dass
das
niedersächsische
Umweltministerium
sich
so
wenig
um
eine
EU-
und
naturschutzkonforme
Umsetzung
der
FFH-
Richtlinie
einsetzt
und
BMU
und
Medien
falsch
darstellt
und
kritisiert″.
Sowohl
die
Kreisverwaltung,
die
im
Entwurf
der
Schutzgebietsverordnung
selbst
noch
einen
5-
Meter-
Gewässerrandstreifen
vorsah,
als
auch
Umweltminister
Olaf
Lies
(SPD)
würden
„
den
Naturschutz
mit
Füßen
treten″.
Meyer
konstatierte:
„
Da
das
BMU
bei
seiner
kritischen
Stellungnahme
bleibt,
hat
das
Umweltministerium
den
Landtag
getäuscht,
wenn
es
fälschlich
darstellt,
die
Aussagen
des
Bundes
hätten
sich
geändert.″
Meyer
will
beim
niedersächsischen
Umweltministerium
daher
erneut
nachfragen,
auf
welchen
Grundlagen
es
behauptet,
das
BMU
hätte
seine
Kritik
an
unzureichenden
Schutzstreifen
zurückgezogen.
Der
naturschutzpolitische
Sprecher
der
Grünen
im
Landtag
bezeichnete
es
als
„
sehr
ungewöhnlich″,
dass
das
niedersächsische
Umweltministerium
es
in
dieser
Angelegenheit
nicht
für
nötig
hielt,
selbst
beim
Bund
nachzufragen,
sondern
ausschließlich
beim
betroffenen
Landkreis.
Meyer
kritisierte:
„
Es
ist
kein
guter
Stil
gegenüber
dem
Bund,
sich
vom
Kreis
eine
Interpretation
der
Kritik
des
Bundes
geben
zu
lassen.″
Lies
vertrete
damit
nicht
die
notwendigen
Interessen
des
Natur-
und
Gewässerschutzes,
sondern
„
die
wirtschaftlichen
Interessen
derjenigen,
die
im
Gewässerrandstreifen
überhaupt
für
eine
Belastung
und
Gefährdung
der
Gewässer
sorgen,
weshalb
man
ja
einen
Schutzstreifen
braucht″.
Zudem
riskiere
Lies
Strafzahlungen
von
mehr
als
300
Millionen
Euro
pro
Jahr,
wenn
die
von
der
EU
vorgeschriebene
FFH-
Richtlinie
weiterhin
ungenügend
umgesetzt
werde.
Trägt
die
CDU
die
Schutzstreifen-
Kehrtwende
des
Landrats
mit?
Wenige
Tage
vor
der
Landrats-
Stichwahl
hatte
Landrat
Michael
Lübbersmann
(CDU)
angekündigt,
dass
er
sich
dafür
einsetzen
wolle,
die
Landwirte
im
Landkreis
Osnabrück
mit
bis
zu
121
000
Euro
pro
Jahr
zu
entschädigen,
damit
diese
einen
wirtschaftlichen
Ausgleich
für
die
Berücksichtigung
eines
5-
Meter-
Gewässerrandstreifens
in
den
Schutzgebieten
Else,
Düte
und
Bäche
im
Artland
erhalten.
Die
Entscheidung
über
einen
solchen
kreiseigenen
Fördertopf
für
ein
Gewässerrandstreifenprogramm
muss
aber
letztlich
der
Kreistag
fällen.
Nachdem
Lübbersmann
die
Landratswahl
gegen
Anna
Kebschull
(Grüne)
verloren
hatte,
ist
derzeit
unklar,
ob
die
CDU
den
Vorstoß
des
eigenen
Landrats
noch
mittragen
wird.
Bildtext:
Auf
einen
fünf
Meter
breiten
Gewässerrandstreifen
und
eine
Entschädigung
für
Landwirte
(hier
der
Meller
Hermann
Stratmann)
hatte
sich
Landrat
Michael
Lübbersmann
(CDU)
vor
der
Landratswahl
mit
Vertretern
der
Landwirtschaft
geeinigt.
Noch
unklar
ist,
ob
die
CDU
im
Kreistag
den
Vorstoß
nach
der
verlorenen
Landratswahl
auch
mittragen
wird.
Foto:
Norbert
Wiegand
Autor:
Jean-Charles Fays