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1.
Erscheinungsdatum:
28.08.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
250 Hektar wertvolle Natur
Zwischenüberschrift:
Alle geschützten Biotope auf einen Klick
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Der
Steinbruch
auf
dem
Westerberg,
die
Quelle
am
Moskaubad
und
die
Dütemäander
in
Hellern
haben
etwas
gemeinsam:
Sie
gehören
zu
den
830
gesetzlich
geschützten
Biotopen
in
Osnabrück.
Die
Stadt
hat
sie
in
den
vergangenen
Jahren
alle
erfasst
und
jetzt
auf
einer
Internetseite
der
Stadt
aufgelistet.
Das
Bundesnaturschutzgesetz
stellt
Teile
von
Natur
und
Landschaft
unter
Schutz,
wenn
sie
eine
besondere
Bedeutung
als
Lebensraum
für
Pflanzen
und
Tieren
haben.
Im
Stadtgebiet
sind
das
zum
größten
Teil
Nass-
und
Feuchtwiesen,
nährstoffreiche
Stillgewässer,
naturnahe
Abschnitte
der
Fließgewässer
mit
Erlen-
Eschen-
Auwald
oder
auch
Sumpfwald.
Auf
der
Internetseite
geo.osnabrueck.de/
biotope
hat
die
Stadt
Osnabrück
alle
diese
Flächen
eingezeichnet.
Mit
einem
Mausklick
lassen
sich
weitere
Informationen
dazu
abrufen.
Manche
der
Biotope
sind
winzig,
etwa
ein
Stauteich
in
Wischers
Holz
an
der
Ellerstraße.
Der
kleine
Waldtümpel
ist
aber
als
Lebensraum
für
Amphibien
geeignet,
wie
der
Legende
zu
entnehmen
ist.
Vereinzelt
sollen
an
seinem
Ufer
die
Winkel-
Segge
und
das
Scharbockskraut
wachsen.
„
Legte
man
die
Flächen
zusammen,
wären
sie
250
Hektar
groß″,
heißt
es
in
einer
Pressemitteilung
der
Stadt
Osnabrück.
Somit
bestehe
das
Stadtgebiet
zu
zwei
Prozent
aus
geschützten
Lebensräumen
für
Tiere
und
Pflanzen.
Beim
Blick
auf
den
Plan
fällt
auf,
dass
es
im
Stadtzentrum
weit
und
breit
keine
Biotope
gibt
und
dass
die
größte
Konzentration
der
rot
eingezeichneten
Flächen
entlang
der
Düte
in
Sutthausen,
Hellern
und
Atter
zu
finden
ist.
Unabhängig
vom
Biotopschutz
soll
die
Düte
als
europaweit
bedeutendes
FFH-
Gebiet
unter
Schutz
gestellt
werden.
Für
das
Verfahren
ist
aber
der
Landkreis
Osnabrück
zuständig.
Die
Stadt
weist
darauf
hin,
wie
die
in
ihrem
Verzeichnis
aufgelisteten
Biotope
zu
behandeln
sind.
Naturschutz
bedeute
nicht,
dass
die
Eigentümer
oder
Nutzungsberechtigten
die
Flächen
„
komplett
in
Ruhe
lassen
müssen″.
Nutzung
sei
erlaubt,
die
Naturwerte
dürften
aber
auf
keinen
Fall
zerstört
oder
geschädigt
werden.
Verboten
ist
es
zum
Beispiel,
eine
Drainage
zu
legen
oder
einen
Graben
zu
vertiefen,
wenn
ein
Biotop
damit
trockengelegt
wird.
Das
gilt
auch,
wenn
sich
der
Graben
gar
nicht
direkt
im
Biotop
befindet.
Eine
Information
für
die
Eigentümer
und
Nutzungsberechtigten
soll
in
Kürze
herausgehen.
Bildtext:
Die
Düte-
Mäander
in
Hellern
gehören
zu
den
geschützten
Biotopen.
Foto:
Rainer
Lahmann-
Lammert
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert