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1.
Erscheinungsdatum:
28.08.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Mehr Vorgaben für Bauherren in Osnabrück
Weitere Bauvorschriften – fürs Stadtklima
Zwischenüberschrift:
Osnabrück will Zahl der Gründächer erhöhen und Frischluftschneisen schützen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Wer
in
Osnabrück
bauen
will,
wird
künftig
noch
stärker
ökologische
Aspekte
berücksichtigen
müssen
als
jetzt
schon.
Ein
Beispiel:
Sowohl
Großinvestoren
als
auch
Familien
werden
in
neuen
Baugebieten
künftig
Dachflächen
ab
50
Quadratmeter
Größe
begrünen
müssen.
Außerdem
will
die
Stadt
ihre
grünen
Finger
besser
schützen
und
für
mehr
Grün
in
neuen
Baugebieten
sorgen.
Um
ein
starkes
Signal
an
Investoren
zu
senden,
haben
die
Ratsfraktionen
im
jüngsten
Stadtentwicklungsausschuss
unterstrichen,
dass
sie
alle
geschlossen
hinter
dem
Paket
stehen.
Kommende
Woche
wird
der
Rat
voraussichtlich
die
neuen
verschärften
Vorgaben
beschließen.
Es
ist
ein
Versuch,
das
Stadtklima
zu
schützen,
wenn
die
letzten
freien
Flächen
Osnabrücks
bebaut
werden.
Osnabrück
Wie
es
um
das
Stadtklima
bestellt
ist,
zeigt
sich
bei
den
aktuell
hohen
Sommertemperaturen:
Es
ist
heiß
und
stickig
in
einem
Großteil
des
Stadtgebiets.
Das
ist
nicht
nur
ein
subjektives
Empfinden,
sondern
wissenschaftlich
untermauert.
Die
Stadtverwaltung
formuliert
es
in
ihrer
Beschlussvorlage
zur
Berücksichtigung
ökologischer
Belange
in
der
Bauleitplanung
so:
„
Das
Stadtklimagutachten
2017
hat
gezeigt,
dass
sich
der
Wärmeinseleffekt
in
der
Stadt
aufgrund
der
schlechteren
Durchlüftung
und
des
hohen
Versiegelungsgrades
inzwischen
auf
weite
Teile
des
Siedlungsgebietes
ausgedehnt
hat.″
Mehr
Gründächer
Einen
kleinen
Beitrag
zur
Verbesserung
des
Stadtklimas
sollen
künftig
alle
Bauherren
leisten
–
sowohl
Familien
als
auch
größere
Investoren:
Sie
werden
mehr
noch
als
bislang
verpflichtet,
Flachdächer
und
flach
geneigte
Dächer
zu
begrünen.
Bislang
gilt
das
bei
Neubauten
nur
für
Dachflächen
mit
mehr
als
200
Quadratmeter
Größe;
künftig
will
die
Stadt
eine
Begrünungspflicht
schon
ab
50
Quadratmeter
Dachfläche
in
ihren
Bebauungsplänen
festsetzen.
Und
dabei
geht
es
nicht
nur
ums
reine
Grün:
Auch
eine
zehn
Zentimeter
dicke
Substratschicht
soll
festgeschrieben
werden,
da
diese
Regenwasser
aufnehmen
kann.
Die
Verdunstung
dieses
Wassers
wiederum
führt
zu
einem
Kühleffekt
und
kommt
so
dem
Stadtklima
zugute.
Eine
Kombination
aus
Grün-
und
Solardach
soll
auch
weiterhin
zulässig
sein.
Außerdem
will
die
Stadt
die
Energie-
Mindeststandards
für
gewerbliche
Neubauten,
die
nicht
bewohnt
werden,
erhöhen.
So
müssen
künftig
die
Anforderung
der
Energieeinsparverordnung
–
also
eine
Reduzierung
des
Wärmeenergieverbrauchs
zum
Beispiel
durch
Dämmung
und
die
verstärkte
Nutzung
regenerativer
Energien
–
um
20
Prozent
unterschritten
werden.
Die
Vorgaben
werden
in
städtebaulichen
Verträgen
mit
Investoren
gemacht,
und
deren
Einhaltung
soll
künftig
strenger
kontrolliert
werden
–
unter
Androhung
hoher
Vertragsstrafen,
falls
ein
Investor
sich
nicht
daran
hält.
Die
größten
Änderungen
bei
der
Berücksichtigung
ökologischer
Kriterien
für
die
Baulandentwicklung
gibt
es
bei
der
Ausweisung
neuer
Baugebiete.
So
soll
die
Freihaltung
der
grünen
Finger
hohes
Gewicht
bekommen.
Grüne
Finger
sind
die
Grünflächen,
die
von
allen
Seiten
wie
Finger
in
die
Stadt
hineinragen
(Grafik)
–
und
für
deren
Erforschung
der
Stadt
aktuell
mehr
als
eine
Million
Euro
an
Bundesfördermitteln
zur
Verfügung
stehen.
Neue
Baugebiete
sollen
außerdem
„
ausreichend
mit
öffentlichem
Grün″
bestückt
werden
–
vorrangig
mit
„
klimaangepassten
heimischen
Gehölzen″,
wie
es
in
der
Beschlussvorlage
heißt.
Und
wenn
Flächen
versiegelt
werden,
sollen
die
gesetzlich
vorgeschriebenen
Kompensationsmaßnahmen
ausschließlich
auf
öffentlichen
Flächen
erfolgen,
damit
auch
die
Allgemeinheit
etwas
davon
hat,
wenn
als
Ersatz
für
zugebaute
Grünflächen
neue
entstehen.
Baugebiete,
die
an
die
freie
Landschaft
angrenzen,
sollen
fortan
mit
heimischen
Gehölzen
„
eingegrünt″
werden.
Und
dann
gibt
es
auch
noch
einen
Passus
zum
Schutz
von
Fledermäusen:
Straßenlaternen
sollen
nur
noch
mit
Leuchmitteln
bestückt
werden,
die
eine
geringere
Lockwirkung
auf
Insekten
und
damit
auch
auf
Fledermäuse
haben.
All
diese
Punkte
zu
Natur
und
Landschaft
spielten
auch
bislang
schon
eine
Rolle
bei
Bebauungsplanverfahren
–
doch
wenn
der
Rat
sie
jetzt
formal
beschließt,
ist
ihre
Berücksichtigung
künftig
nicht
mehr
freiwillig,
sondern
Pflicht.
Die
Freihaltung
der
grünen
Finger
betrifft
beispielsweise
einen
Teil
der
16
Hektar
großen
Fläche
östlich
des
Schinkeler
Friedhof,
die
die
Stadt
im
Frühjahr
2018
einem
Landwirt
abgekauft
hatte,
um
dort
Bauland
zu
schaffen.
Signal
an
Investoren
Monatelang
hatten
sich
die
Ratsfraktionen
über
die
neuen
Vorgaben
in
einem
Arbeitskreis
Gedanken
gemacht.
Verena
Kämmerling
(CDU)
bezeichnete
das
Ergebnis
jetzt
als
„
guten
Kompromiss″,
Sebastian
Bracke
(Grüne)
als
„
eine
wichtige
Vorlage
für
eine
gesunde
Stadtentwicklung″.
Bracke:
„
Am
wirksamsten
ist
es
nach
außen,
wenn
wir
eine
Einstimmigkeit
hinkriegen,
dann
können
wir
geschlossen
gegenüber
Investoren
auftreten.″
Denn
die
beklagen,
dass
das
Bauen
durch
immer
neue
Vorschriften
immer
teurer
und
komplizierter
werde.
Die
FDP-
Fraktion
hatte
zwar
kurz
vor
der
Sitzung
des
Stadtentwicklungsausschusses
noch
kleine
Änderungswünsche
eingebracht,
blitzte
damit
aber
ab.
„
Wir
haben
Zeit
genug
gehabt,
uns
damit
inhaltlich
auseinanderzusetzen″,
sagte
Rita
Feldkamp
(CDU)
.
Jens
Meier
(Grüne)
brachte
es
so
auf
den
Punkt:
„
Es
geht
hier
um
ein
Signal:
Die
Notwendigkeit,
Wohnraum
zu
schaffen,
und
die
Notwendigkeit,
ressourcen-
und
klimaschonend
zu
bauen,
lassen
sich
nicht
gegeneinander
ausspielen.″
Einstimmig
–
bei
Enthaltung
der
FDP
–
gab
der
Ausschuss
dem
Rat
die
Empfehlung,
die
ökologischen
Kriterien
in
seiner
Sitzung
am
3.
September
so
zu
beschließen.
Bildtext:
Bäume,
Gründächer
und
Frischluftschneisen
rund
um
die
grünen
Finger
kühlen
die
Stadt
–
damit
es
im
Sommer
nicht
unerträglich
heiß
wird.
Fotos:
imago/
Marius
Schwarz,
dpa/
Stephanie
Pilick
Kommentar
Balanceakt
Die
Stadt
steckt
in
einem
Dilemma:
Einerseits
braucht
Osnabrück
dringend
neue
Wohnungen
–
andererseits
wird
es
immer
stickiger
im
Stadtgebiet.
Und
jedes
neue
Haus
lässt
Grün
verschwinden.
Wenn
erst
die
letzten
noch
verfügbaren
Freiflächen
bebaut
sind,
ist
es
zu
spät.
Die
zusätzlichen
Regelungen
zur
Berücksichtigung
ökologischer
Belange
in
der
Bauleitplanung
sind
daher
grundsätzlich
zwar
der
richtige
Schritt.
Doch
wenn
die
Stadt
künftig
von
Bauherren
–
und
das
sind
auch
Familien
–
verlangt,
dass
sie
ihre
Dächer
begrünen,
bedeutet
das
für
die
Betroffenen
erst
einmal
höhere
Kosten.
Familien
müssen
sie
selbst
schultern,
und
Investoren
geben
sie
an
die
künftigen
Mieter
weiter.
Schon
jetzt
klagt
jeder,
der
ein
Haus
baut,
über
die
hohe
Zahl
der
Bauvorschriften,
die
das
Bauen
verteuern
und
verlangsamen.
Bis
sämtliche
Dokumente
geprüft
und
der
Bauantrag
endlich
genehmigt
ist,
vergeht
viel
Zeit
–
Zeit,
die
Osnabrück
eigentlich
nicht
hat,
da
der
Bedarf
an
Wohnungen
aktuell
so
hoch
ist.
Es
ist
daher
kein
gutes
Signal,
wenn
die
Stadt
die
zusätzlichen
Belastungen
zugunsten
der
Umwelt
an
die
Bauherren
weitergibt,
ohne
an
anderer
Stelle
Enlastung
zu
schaffen.
Das
erstickt
das
nötige
Verständnis
für
Umwelt
und
Stadtklima
im
Keim.
s.dorn@
noz.de
Autor:
Sandra Dorn