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1.
Erscheinungsdatum:
21.08.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Diskussion um weiteren Windpark
Wie Glandorfer gegen Windmühlen kämpfen
Zwischenüberschrift:
Über Tötungsrisiken, Zynismus, die geltende Meinung und einen Präzedenzvogel
Artikel:
Originaltext:
Glandorf
Im
südlichen
Landkreis
soll
ein
weiterer
Windpark
entstehen.
Viele
Bewohner
aus
Glandorf
stehen
den
Plänen
kritisch
gegenüber.
Während
eines
Erörterungstermins
wurden
die
unterschiedlichen
Positionen
noch
einmal
deutlich.
Glandorf/
Osnabrück
Seit
der
Landkreis
beschlossen
hat,
seine
Bürger
bis
2030
komplett
mit
Strom
aus
erneuerbaren
Energien
zu
versorgen,
drehen
sich
auf
dem
Lande
immer
mehr
Rotorblätter.
Was
das
für
den
Einzelnen
bedeutet,
erfahren
derzeit
viele
Glandorfer
am
eigenen
Leib:
Windräder,
so
hoch
wie
der
Frankfurter
Maintower,
rücken
ihnen
auf
die
Pelle.
Einen
Tag
lang
beschäftigten
sich
Genehmigungsbehörde,
Investoren,
Gutachter
und
Gegner
jetzt
mit
zwei
geplanten
Anlagen
und
ihren
Folgen.
Eine
namenlose
Straße
in
Glandorf-
Sudendorf.
Außenbereich
nennt
man
Gegenden
wie
diese,
von
denen
im
besten
Fall
noch
die
Kirchturmspitze
zu
sehen
und
die
Dorfkneipe
nicht
mal
zu
ahnen
ist.
Hier,
am
südlichen
Rand
Niedersachsens,
bildet
das
Flüsschen
Bever
die
Grenze
zu
Nordrhein-
Westfalen.
Zonenrandgebiet
quasi
–
und
doch
mittendrin
im
Konflikt
zwischen
Klimaschutz
und
Artenschutz.
Was
Glandorf
zum
Kristallisationspunkt
moderner
Energiegewinnung
macht:
Der
Kreis
hat
das
7000-
Einwohner-
Örtchen
zum
Sonderbereich
Windenergie
mit
vier
Windvorranggebieten
erklärt.
In
einem
drehen
sich
seit
zehn
Jahren
Windräder.
In
den
vergangenen
zweieinhalb
Jahren
wurden
drei
weitere
Windparks
beantragt,
zwei
sind
bereits
genehmigt,
einer
davon
ist
in
Betrieb.
Thema
war
jetzt
der
dritte
mit
den
Windrädern
elf
und
zwölf.
Die
Erfahrungen
der
Glandorfer
Windradnachbarn
mit
ihrer
Kreisverwaltung
sind
nicht
nur
gut:
Innerhalb
eines
Jahres
sollen
neue
Windräder
lärmtechnisch
eingemessen
werden.
Am
Liener
Landweg
dauerte
es
zweieinhalb.
Das
sei
bedauerlich,
hätte
aber
Gründe,
erklärte
Landkreis-
Mitarbeiter
und
Sitzungsleiter
Jens
Röwekamp
jetzt.
Die
Messung
brauche
eine
bestimmte
Windgeschwindigkeit
und
-
richtung,
keine
Niederschläge,
keine
Vegetation.
„
Es
hat
im
Winter
aber
ein
halbes
Jahr
nur
geregnet.″
Die
Ausgangslage:
Windräder
sind
im
Außenbereich
privilegiert.
Doch
für
die
Windkraftanlagen
an
der
Bever
haben
sich
die
Betreiber
eine
Fläche
ausgesucht,
deren
biologischer
Wert
in
den
vergangenen
Jahren
systematisch
erhöht
wurde
und
von
März
bis
August
der
seltene
Rotmilan
beobachtet
wurde,
dem
in
diesem
Genehmigungsverfahren
eine
besondere
Rolle
zukommen
könnte:
Der
Greifvogel
mit
der
Bedrohungsstufe
drei
von
vier
könnte
zum
Präzedenzvogel
werden.
Im
Mittelpunkt
der
Frage,
ob
zwei
238
Meter
hohe
Windkraftanlagen
mit
je
4,
5
Megawatt
Leistung
gebaut
werden
dürfen,
steht
deshalb
am
Ende
die
Bewertung
des
Naturschutzes.
Die
Investoren
hatten
hier
vier
Windräder
geplant.
„
Wegen
erheblicher
Widerstände
der
Bevölkerung
und
naturschutzrechtlicher
Fragen
haben
wir
uns
durchgerungen,
den
Plan
zu
überarbeiten
und
auf
zwei
Anlagen
zu
reduzieren.″
Reaktion
einer
betroffenen
Glandorferin:
„
Das
ist
doch
kein
Entgegenkommen.
Sie
haben
hier
schlichtweg
keinen
Platz
für
vier
Windräder.″
Drei
Füchtorfer
(NRW)
und
vier
Sudendorfer
Wohnhäusern
kämen
die
Windräder
nahe.
Sie
sollen
direkt
an
die
Bever
gebaut
werden.
Das
Flüsschen
wurde
auf
niedersächsischer
Seite
bereits
für
283
000
Euro
aufwendig
renaturiert,
daran
beteiligt
Landkreis
(110
000
Euro)
und
Gemeinde
(90
000
Euro)
.
Die
Renaturierung
auf
nordrhein-
westfälischer
Seite
läuft.
Schall:
Die
Anwohner
haben
Schallgutachten
vor
dem
Bau
gefordert.
Das
wird
schwierig
ohne
Windräder.
Die
Betreiber
sichern
aber
eine
frühzeitige
Messung
nach
Inbetriebnahme
zu.
Die
Gutachter
wiederum
berufen
sich
auf
eine
Angabe
der
Herstellerfirma
Nordex
von
maximal
105,
9
Dezibel.
Anwohner-
Anwalt
Brauns
sieht
das
kritisch:
Wer
wie
eine
betroffene
Familie
632
Meter
entfernt
vom
Windrad
wohnt,
sei
einer
erheblichen
und
unzumutbaren
Belastung
ausgesetzt:
Eine
hochliegende
Schallquelle
wirke
weit.
„
Sie
haben
blindes
Vertrauen
in
Herstellerangaben.
Ich
glaube
diesen
Zahlen
nicht
mehr,
seitdem
ich
vor
dem
Oberlandesgericht
München
nachgewiesen
habe,
dass
eine
Angabe
nicht
stimmte.″
Dass
eine
WHO-
Studie
Tagesgeräusche
von
mehr
als
45
Dezibel
durch
Windräder
für
gesundheitsschädlich
hält,
die
geplanten
Anlagen
diesen
Bereich
schon
nachts
erreichen,
wie
die
Vorsitzende
des
Vereins
„
Lebensraum
erhalten
Glandorf″
und
Anwohnerin
Christel
Steinhorst
anführte,
spielt
nach
Angaben
von
Anwältin
Oldenburg
keine
Rolle:
„
Die
Gerichte
wenden
die
Studie
nicht
an.
Dort
geht
es
um
den
Dauerschallpegel.″
Optische
Bedrängung:
Windenergieanlagen
können
gegen
das
Gebot
der
Rücksichtnahme
verstoßen,
wenn
von
den
kreisenden
Rotoren
eine
optisch
bedrängende
Wirkung
auf
Nachbargrundstücke
ausgeht.
Weil
sieben
Wohneinheiten
weniger
als
714
Meter
entfernt
liegen,
musste
jeder
Einzelfall
geprüft
werden.
Ergebnis:
Es
gibt
keine
bedrängende
Wirkung.
Subjektive
Eindrücke
spielen
dabei
keine
Rolle,
denn,
so
der
Sitzungsleiter,
es
gebe
keinen
Anspruch
auf
eine
von
technischen
Bauwerken
freie
Sicht.
Glandorfs
Bürgermeisterin
Magdalene
Heuvelmann
pochte
dennoch
auf
Fotomontagen
mit
Blick
von
den
Häusern
auf
die
Räder.
Von
einem
Haus
berichtete
ein
Gutachter,
dass
hier
kleine
Fenster
und
dicke
Leibungen
dafür
sorgten,
dass
nicht
allzuviel
von
den
Rotoren
zu
sehen
wäre.
„
Von
den
Gärten
aus
sind
sie
stärker
sichtbar.″
Er
empfahl
deshalb
zusätzliche
Pflanzungen
und
das
Meiden
der
Gartensüdseiten.
Im
Landkreis
Osnabrück
sei
die
optische
Bedrängung
noch
nie
festgestellt
worden,
bemerkte
Nachbarin
Mirjam
Reischert:
„
Wir
spielen
doch
hier
Theater.
Die
optische
Bedrängung
ist
fraglos,
Ihre
Argumente
sind
zynisch.″
Man
spiele
kein
Theater,
sondern
spreche
über
gutachterliche
Stellungnahmen,
die
die
Behörde
beurteilen
müsse,
und
um
Anlagen,
die
im
Außenbereich
privilegiert
sind,
reagierte
der
Sitzungsleiter
auf
die
Kritik:
„
Es
gibt
immer
Konfliktlagen,
da
geht
es
um
Geben
und
Nehmen.
Wir
erlauben
den
Antragstellern
nicht
alles.″
Jurist
Brauns
erinnerte
an
den
Ursprung
der
Privilegierung
1999.
„
Da
waren
die
Anlagen
60
Meter
hoch,
heute
sind
es
240.
Im
Außenbereich
gibt
es
aber
keine
240
Meter
hohen
Hochhäuser.″
Die
Belastung
der
Anwohner
sei
enorm
gestiegen,
die
rechtliche
Bewertung
überholt.
Infraschall:
„
Infraschall
ist
gesundheitsschädlich,
aber
nicht
der
von
Windenergieanlagen
auf
über
300
Meter
entfernte
Wohnhäuser.
Er
ist
nur
im
Nahbereich
messbar″,
führte
Röwekamp
ins
Thema
ein.
Dazu
gebe
es
viele
Studien.
„
Falsch″,
erwiderte
Brauns.
Inzwischen
seien
Studien
und
Hinweise
zu
den
gesundheitlichen
Folgen
von
Infraschall
erdrückend.
Anwohnerin
Reischert
erinnerte
an
einen
offenen
Brief
von
30
Ärzten
und
Wissenschaftlern,
die
im
Mai
gefordert
hatten,
bestehende
Normen
zum
Schutz
der
Bevölkerung
neuesten
wissenschaftlichen
Erkenntnissen
anzupassen.
Für
den
Landkreis
sei
nicht
relevant,
was
aktuell,
sondern
was
Stand
der
Rechtsprechung
und
herrschende
Meinung
ist,
kommentierte
Röwekamp
die
Forderung.
Vögel:
Das
Bundesnaturschutzgesetz
verbietet
Tötung
und
Verletzung
besonders
geschützter
Arten.
An
der
Bever
leben
und
brüten
nicht
nur
Kiebitz
und
Mäusebussard.
Die
seltene
Rohrweihe
zog
hier
2016
und
2017
Nachwuchs
groß,
das
sei
nicht
gewürdigt
worden,
warf
Steinhorst
den
Gutachtern
vor.
Ein
Jahr
später
zerstörten
Unbekannte
das
200
Meter
vom
Standort
eines
geplanten
Windrades
gelegene
Biotop.
Natürlich
werde
die
Rohrweihe
gewürdigt:
durch
zeitweiliges
Abschalten
der
Windräder:
„
Das
ist
die
maximal
mögliche
Reaktion.″
Der
Plan
der
Betreiber:
Mit
zwei
Prozent
Abschaltzeit
sollen
die
Tötungszahlen
für
mehrere
Vogelarten
mit
unterschiedlichen
Gewohnheiten
um
30
Prozent
gesenkt
werden.
„
Das
gehört
zu
den
Hindernissen,
die
wir
zu
tragen
haben.
Wir
werden
jeden
Tag
schauen,
ob
der
Vogel
da
ist,
und
dann
abschalten.″
Brauns
überzeugte
das
nicht:
„
Ich
bezweifle,
dass
dieses
Verfahren
EU-
rechtlich
akzeptiert
wird.″
Steinhorst
folgerte:
„
Und
wenn
das
Kontingent
ausgeschöpft
ist,
wird
getötet.″
Die
Betreiber
folgen
mit
dem
Abschaltangebot
ihrem
Berater
Matthias
Schreiber.
2016
hat
der
Biologe
im
Auftrag
des
Landkreises
über
„
Abschaltzeiten
für
Windkraftanlagen
zur
Vermeidung
und
Verminderung
von
Vogelkollisionen″
geschrieben.
Tenor:
Gerade
prominente
Vogelarten
wie
Adler
oder
Schwarzstorch
sorgten
oft
für
ein
Verbot
von
Windrädern.
Das
sei
vermeidbar:
Lasse
sich
das
Kollisionsrisiko
nicht
durch
wirtschaftlich
zumutbare
Abschaltzeiten
unter
die
Signifikanzschwelle
senken,
solle
man
eine
Ausnahme
vom
Tötungsverbot
beantragen.
Seitdem
wendet
der
Kreis
diesen
Ansatz
an,
die
Ausnahme
greift
in
Glandorf
schon
in
Averfehrden
und
am
Liener
Landweg.
Für
das
Gebiet
an
der
Bever
fürchtet
die
Gemeinde
erneut
ein
„
signifikant
erhöhtes
Kollisionsrisiko″.
Die
Vogelschutzrichtlinie
aber
kenne
kein
öffentliches
Interesse
an
Windrädern,
argumentierte
die
Glandorfer
Bürgermeisterin.
Der
Betreiber
konterte:
Dafür
gebe
es
ein
öffentliches
Interesse
am
Ausbau
der
Windenergie.
Klima-
gegen
Artenschutz:
Was
zählt
mehr?
„
Die
Frage
ist,
wie
weit
die
Abschaltung
wirtschaftlich
vertretbar
ist″,
griff
Röwekamp
in
die
Diskussion
ein.
Steinhorst
rechnete
vor,
wie
wenige
Tage
Abschaltung
zwei
Prozent
bedeuten.
Bei
ganzen
Stunden
für
An-
und
Abschaltung
kommt
man
auf
7,
3
Tage.
Schreiber:
„
Wir
definieren
Jahres-
und
Tageszeit,
Wetter
und
Windgeschwindigkeit.
So
kommt
man
auf
kleine
Zeiteinheiten.″
Seine
Berechnungen
seien
umstritten,
zitierte
Steinhorst
das
„
Kompetenzzentrum
Naturschutz
und
Energiewende″
–
Schreiber
betonte
indes,
es
gebe
keine
kritischen
Stimmen.
Fledermäuse:
Seltene
Fledermausarten
wie
der
Abendsegler
fielen
unter
den
Tisch,
monierte
die
Gemeinde
erneut,
die
ihr
Einvernehmen
mit
dem
Projekt
in
diesem
Punkt
verweigert.
Allein
170
Nistkästen
habe
man
aufgehängt.
Doch,
deshalb
dürften
die
Windräder
erst
ab
einer
Windgeschwindigkeit
von
7,
5
Metern
pro
Sekunde
und
nicht
bei
6
eingeschaltet
werden,
meldeten
sich
die
Investoren
zu
Wort.
Der
Einwand,
dass
Fledermäuse
bis
zu
11,
5
Metern
pro
Sekunde
aktiv
seien,
änderte
nichts:
„
Es
geht
um
die
Senkung
des
Kollisionsrisikos.″
Mit
der
angebotenen
sechsprozentigen
Abschaltung
betrage
die
Schlagopferzahl
weniger
als
ein
Tier
pro
Jahr
und
Anlage.
Dabei
seien
auch
Barotraumen
(siehe
Box)
berücksichtigt,
reagierte
der
Gutachter
auf
eine
Frage.
Laut
einer
Nabu-
Studie
fallen
jedes
Jahr
200
000
Fledermäuse
dem
Barotrauma
zum
Opfer.
Deshalb
sollten,
findet
der
Nabu,
keine
Windräder
im
Umfeld
von
Fledermaus-
Wochenstuben
gebaut
werden
sollten.
Der
Gutachter
bezweifelte
die
Aussagefähigkeit
der
Studie.
Auch
sei
die
Natur
an
der
Bever
zwar
wertvoll,
der
Großteil
der
Fledermausarten
aber
„
waldgebunden″.
Schließlich
räumte
er
ein,
dass
zumindest
der
Abendsegler
„
windkraftsensibel″
ist.
Kompensation:
Ersatzfläche
für
den
Mäusebussard
soll
ein
Gebiet
in
Bad
Iburg
werden,
500
Meter
neben
einem
Windrad.
Die
Feldlerche
soll
sich
in
Schwege-
Kattenvenne
ansiedeln.
Bevor
dieses
Gebiet
für
die
Kompensation
geeignet
ist,
müssen
dort
allerdings
Fuchs,
Marder
und
Waschbär
als
natürliche
Feinde
der
Feldlerche
ausgerottet
werden.
Der
Rotmilan:
Der
Mäusejäger
mit
1,
80
Meter
Flügelspannweite
könnte
für
das
Windkraftprojekt
alles
wenden
–
oder
auch
nicht.
Er
hatte
seinen
Horst
von
März
bis
vor
wenigen
Tagen
1200
Meter
entfernt
von
den
Windrädern.
1500
müssten
es
sein.
Ein
entsprechendes
Gutachten
hat
der
Kreis
anerkannt.
Wie
es
seiner
Art
entspricht,
zog
der
Vogel
inzwischen
weiter.
Für
die
Gegner
der
Windräder
ist
er
ein
warmer
Hoffnungsschimmer.
„
Entweder
haben
wir
ein
Tötungsverbot
oder
nicht.″
Und
nun?
„
Wir
gucken
uns
das
an
und
bewerten″,
sagte
der
Fachgutachter.
Er
war
zwei
Wochen
vor
dem
Erörterungstermin
über
den
Rotmilan
informiert
worden.
„
Dieses
Jahr
können
wir
gutachterlich
nicht
mehr
viel
machen″,
formulierte
Röwekamp
die
Landkreissicht.
Aber:
„
Die
Antragsteller
müssen
etwas
vorlegen.″
Möglich
wäre
beispielsweise
eine
Erweiterung
der
Kompensationsflächen.
Reischert
wandte
sich
direkt
an
Schreiber:
„
Sie
haben
einmal
geschrieben,
dass
der
Tod
eines
einzigen
Rotmilans
Auswirkung
auf
die
Gesamtpopulation
habe.″
Schreiber:
„
Ich
habe
meine
Position
nicht
verändert.
Ob
die
Ausnahmevoraussetzung
da
ist
oder
nicht,
muss
die
Behörde
sagen.″
Zum
Vorwurf,
dass
sich
diese
Ausnahmen
häuften,
entgegnete
ein
Gutachter:
Das
wirke
nur
so,
weil
der
Kreis
das
Tötungsverbot
konsequent
berücksichtige.
Wie
geht
es
weiter?
„
Sie
werden
erfahren,
ob
der
Bauantrag
genehmigt
wird
oder
nicht″,
wandte
sich
Röwekamp
an
die
Anlieger.
Bei
einer
Genehmigung
wollen
diese
auf
jeden
Fall
klagen
und
der
Betreiber
unverzüglich
mit
dem
Bau
der
Windräder
beginnen.
Bildtext:
Direkt
an
der
Bever
sollen
sich
die
238
Meter
hohen
Windräder
drehen:
für
viele
Glandorfer
der
falsche
Ort.
Foto:
Christel
Steinhorst
Fast
sechs
Stunden
Diskussion
Akribisch
ackerten
sich
im
Kreishaus
40
Beteiligte
durch
die
Einwendungen,
die
gegen
ein
Windradprojekt
in
Glandorf
beim
Kreis
eingingen.
So
sieht
es
das
Genehmigungsverfahren
vor.
Auf
dem
Podium
neben
Sitzungsleiter
Jens
Röwekamp
sechs
weitere
Kreis-
Mitarbeiter
.
Anwesend
außerdem
die
Geschäftsführer
des
Betreibers
„
Bürgerenergiegesellschaft
Windpark
Bever″
,
Martin
Andrees,
Stefan
Thebing
und
Reiner
Borgmeyer,
sowie
ihre
Anwältin
Dr.
Sophie
Oldenburg
und
als
Berater
Dr.
Matthias
Schreiber.
Dieser
ist
auch
zweiter
Vorsitzender
des
Dachverbands
der
Umweltverbände
„
Umweltforum
Osnabrücker
Land″,
war
aber
nicht
in
dieser
Funktion
vor
Ort.
Da
damit
offiziell
kein
Forums-
Vertreter
vor
Ort
war,
wurden
Einwendungen
des
Verbandes
nicht
thematisiert.
Als
Fachgutachter
hatten
die
Investoren
Dr.
Johannes
Melter,
Carsten
Dense,
David
Beckmann
und
weitere
Experten
beauftragt.
Hinzu
kamen
Zuschauer,
14
betroffene
Nachbarn
und
ihr
Anwalt
Armin
Brauns
und
zwei
Vertreter
der
Gemeinde
Glandorf.
Pressefotos
ließ
der
Sitzungsleiter
nicht
zu.
Barotrauma
tötet
Fledermäuse
Ein
Barotrauma
ist
eine
Verletzung
durch
Über-
oder
Unterdruck
in
lufthaltigen
Körperhöhlen,
die
durch
Änderung
des
Umgebungsdrucks
entsteht.
Bekannt
ist
es
durch
den
Druck,
der
auch
beim
Fliegen
im
Ohr
entsteht.
Bei
Fledermäusen,
die
Windrädern
zu
nahe
kommen,
zerreißen
innere
Organe
.
Oft
können
die
Tiere
Minuten
bis
Stunden
weiterfliegen,
bevor
sie
verenden.
Das
Trauma
trifft
vor
allem
Arten
wie
den
Großen
Abendsegler,
der
auch
bei
höheren
Windstärken
aktiv
ist.
Autor:
Stefanie Adomeit