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1.
Erscheinungsdatum:
23.04.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Von der Militärjustiz verurteilt
Zwischenüberschrift:
Stolperstein erinnert an den hingerichteten Wehrmachtssoldaten Georg Strunk
Artikel:
Originaltext:
OSNABRÜCK.
Gerda
Suttner
wartete
bereits
vor
dem
Haus,
in
dem
sie
aufgewachsen
war.
Sie
hatte
in
der
Zeitung
gelesen,
dass
hier,
an
der
Belmer
Straße
87,
für
ihren
Bruder
ein
Stolperstein
verlegt
werden
sollte.
Tiefbewegt
nahm
sie
nun
an
der
Zeremonie
teil.
„
Für
uns
war
er
im
Krieg
gefallen″,
sagte
sie.
Was
tatsächlich
passiert
war,
behielt
die
Familie
für
sich.
Doch
jetzt
ist
das
Schweigen
gebrochen:
Die
Militärjustiz
hatte
Georg
Strunk
wegen
Fahnenflucht
erschossen.
Als
der
Zweite
Weltkrieg
begann,
war
Georg
Strunk
gerade
19
Jahre
alt
und
Metallarbeiter
von
Beruf.
Sein
Dienstgrad
bei
der
Wehrmacht
lautete
Schütze,
seine
Einheit
war
das
Infanterie-
Regiment
340.
Weshalb
genau
er
verhaftet
wurde,
ist
nicht
überliefert,
jedoch
dokumentierte
die
Wehrmacht
das
Urteil
des
Feldgerichts
vom
30.
August
1943,
die
Einweisung
des
Osnabrückers
in
ein
Feldstraflager,
die
Vollstreckungs-
Verfügung
am
28.September
1943
und
schließlich
die
Hinrichtung
in
Russland
(Katizka,
südlich
der
Stadt
Staraja
Russa)
.
Am
7.Oktober
1943
um
8.15
Uhr
wurde
Georg
Strunk
wegen
Fahnenflucht
erschossen.
Gerda
Suttner
erinnerte
sich,
dass
dann
der
Ortsgruppenleiter
in
ihr
Haus
kam,
den
Brief
vorlas
und
die
Familie
Strunk
erschüttert
zurückließ.
„
Wir
haben
nicht
mehr
darüber
gesprochen″,
berichtete
die
Schwester
des
Hingerichteten.
Sie
war
damals
zehn
Jahre
alt,
ihr
Bruder
war
23,
als
er
sterbenmusste.
Während
im
Ersten
Weltkrieg
150
Todesurteile
wegen
Fahnenflucht
ausgesprochen
und
davon
weniger
als
ein
Drittel
tatsächlich
vollstreckt
wurde,
verurteilte
die
NS-
Militärjustiz
etwa
30
000
Soldaten,
hingerichtet
wurden
vermutlich
23
000
Menschen.
Genaue
Zahlen
sind
jedoch
nicht
überliefert,
zumal
die
Wehrmacht
im
letzten
Kriegsjahr
von
1944
an
viele
Fälle
nicht
mehr
dokumentierte.
Wurden
ie
Todesurteile
nicht
vollstreckt,
kamen
die
Verurteilten
in
Bewährungskompanien
oder
Strafarbeitslager
–
und
starbendort
in
vielen
Fällen
anschlechter
Verpflegung,
bei
Minenentschärfungen
oder
an
der
Front,
an
die
sie
ohne
Waffen
geschickt
wurden.
Dem
NS-
Regime
ging
es
dabei
um
Abschreckung
und
unbedingten
Gehorsam
auch
gegenüber
sinnlosen
Befehlen.
Bereits
lange
vor
seiner
Machtergreifung
hatte
Adolf
Hitler
gefordert:
„
Der
Soldatkann
sterben,
der
Deserteur
muss
sterben.″
Gerhard
Hinkeldey,
Pate
des
Stolpersteins,
erkannt
ein
der
Fahnenflucht
eine
Form
des
Widerstandes
gegen
den
Nationalsozialismus
und
würdigte
Georg
Strunk
mit
einem
Zitat
von
Kurt
Tucholsky:
„
Er
weigerte
sich,
länger
auf
seine
Mitmenschen
zu
schießen.″
Gerda
Suttner
war
gerührt
und
wirkte
gleichzeitig
auch
erleichtert
darüber,
dass
die
Geschichte
ihres
Bruders
eine
späte
Würdigung
erfuhr.
Dessen
Name
hat
jetzt
einen
festen
Platz
vor
der
Haustür,
die
einst
in
seine
Wohnungführte.
Bildtexte:
Irgendwo
hinter
der
Front:
der
später
wegen
Fahnenflucht
erschossene
Georg
Strunk.
Belmer
Straße
87
in
Schinkel:
Hier
wohnte
Georg
Strunk.
Foto:
privat,
Jörn
Martens
Stolpersteine
Messingtafeln
in
den
Gehwegen
erinnern
an
Opferdes
Nationalsozialismus
–
jeweils
vor
den
Wohn-
oder
Wirkungsstätten
der
Juden,
Sinti,
Deserteure,
Menschen,
die
aus
politischen
und
religiösen
Gründen,
wegen
ihrer
sexuellen
Orientierung,
einer
psychischen
Erkrankung
oder
einer
Behinderung
verfolgt
und
ermordet
wurden.
Der
Kölner
Künstler
Gunter
Demnig
ist
Initiator
des
Projekts,
dem
sich
bisher
etwa
600
Kommunen
angeschlossen
haben.
Pate
des
Stolpersteins
für
Georg
Strunkist
Gerhard
Hinkeldey.
Folgende
Schüler
des
Berufsschulzentrums
am
Westerberg
haben
ihn
verlegt:
Stefan
Bischof,
Cengiz
Yaman,
Francesco
Russello
und
Sebastian
Kemme.
Das
Büro
für
Friedenskultur
nimmt
Hinweise
von
Zeitzeugen
entgegen.
Die
Telefonnummer
lautet
05
41/
3
23
22
87.
Autor:
Jann Weber