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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Wann fällt das Urteil über die Neumarkt-Sperrung?
Zwischenüberschrift:
Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt über drei Klagen von Wallanwohnern
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Neumarkt mit Autos oder ohne? In einem der härtesten politischen Streitfälle der letzten Jahre in Osnabrück steht im Herbst eine wichtige Entscheidung an.

Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück bereite die öffentliche Verhandlung über drei Klagen gegen die Sperrung des Neumarkts vor, sagte der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Gert-Armin Neuhäuser, auf Anfrage unserer Redaktion. Der Termin stehe noch nicht fest, werde aber auf jeden Fall in der zweiten Jahreshälfte stattfinden. Wahrscheinlich im Herbst″, sagte Neuhäuser.

Geklagt haben Anlieger des Wallrings, die sich durch die Sperrung des Neumarktes und den dadurch zunehmenden Verkehr auf der Ringstraße in ihren Rechten verletzt sehen. Mehrfach schon haben sich Gerichte mit dem Verkehr auf dem Neumarkt befasst aber bisher immer nur in vorläufigen Eilverfahren. Dies ist nun das erste Verfahren in der Hauptsache. Das heißt: Erstmals stiegen Verwaltungsrichter intensiv in die Materie ein.

Auf und zu, auf und zu: Das Wechselspiel auf dem Neumarkt in den vergangenen Jahren ist auch das Ergebnis einer gewandelten Rechtsauffassung. Der Stadtrat hatte im Mai 2017 gegen die Stimmen von CDU und BOB die Sperrung des Neumarktes für den motorisierten Individualverkehr beschlossen. Dagegen reichten Wallanlieger Klage ein. Im Oktober 2017 entschied der Verwaltungsausschuss (das höchste politische Gremium nach dem Rat), die Sperrung sofort zu vollziehen, obwohl der Richterspruch noch ausstand. Gegen diesen Sofortvollzug reichten die Wallanlieger Beschwerde ein, die in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgewiesen wurde. Die Wallanlieger hätten kein Klagerecht, weil sie nicht am Neumarkt wohnten, sagten die Osnabrücker Richter. Die Folge: Der Neumarkt wurde gesperrt.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) aber drehte das Urteil. Die Lüneburger Richter änderten damit auch ihre eigene Rechtsprechung von 1994. Das Oberverwaltungsgericht schließt nun nicht mehr aus, dass die Verlagerung des Verkehrs vom Neumarkt auf den Wall die körperliche Unversehrtheit und das Grundeigentum der Kläger beeinträchtigt. Das wäre ein schwerwiegender Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Deshalb gestand das OVG den Wallanliegern ein Klagerecht zu, obwohl sie nicht am Neumarkt wohnen. Die Folge: Der Neumarkt wurde für den Autoverkehr wieder geöffnet.

In den vergangenen Monaten haben beide Seiten umfangreiche Stellungnahmen ausgetauscht. Die Kläger fordern von der Stadt ein tragfähiges Konzept für den Wallring, das die Anlieger vor zusätzlichen Belastungen schützt, sollte der Neumarkt tatsächlich dauerhaft gesperrt werden. Der bisherige Luftreinhalteplan und der Lärmaktionsplan der Stadt genügten nicht, um die Anwohner vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen.Wie wird es ausgehen?

Das Oberverwaltungsgericht beurteilte die Erfolgsaussichten der Klagen im Hauptverfahren als offen″. Möglich ist, dass das Verwaltungsgericht die Stadt dazu verdonnert, bei einer Neumarkt-Sperrung die Wallanlieger mit besonderen Maßnahmen zu schützen. Die Stadt hat schon mal untersuchen lassen, ob passiver Schallschutz also der Einbau von lärmdichten Fenstern den Streit befrieden könnte.

Ein Fachbüro ermittelte im vergangenen Jahr, dass 80 Prozent der untersuchten Wohngebäude am Ring im schlimmsten Fall mit Lärmschutzfenstern ausgestattet werden müssten. Konkret wären es 174 Gebäude oder 700 Stockwerke, an deren Fronten nachts die Lärmbelastungen Werte erreichten, die die Stadt aufgrund früherer Rechtsprechung zum Handeln zwängen. Auch der Einbau von Flüsterasphalt, Tempo 30 und Lkw-Umleitungen kämen als Schutzmaßnahmen infrage.

Eines ist aber schon absehbar: Die vor Gericht unterlegene Partei wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die zweite Instanz anrufen.

Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits wird der Neumarkt irgendwann in den kommenden Monaten für mindestens zwei Jahre baustellenbedingt gesperrt. Der Platz soll neu gestaltet und mit einem gestreiften Betonbelag ausgestattet werden. Die Bauarbeiten sollten eigentlich im August beginnen, wurden aber verschoben, weil es Probleme mit dem Beton gibt.

Wann die Arbeiten starten können, steht noch nicht fest. Erst muss das Ergebnis eines Beton-Gutachtens vorliegen. Dann muss die europaweite Ausschreibung der Arbeiten wiederholt werden. Das kann dauern.

Bildtext:
Der (bisher) letzte Akt: Am 2. Februar 2018 wurde der Neumarkt wieder freigegeben.
Foto:
Gert Westdörp
Autor:
Wilfried Hinrichs


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