User Online: 1 |
Timeout: 21:52Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
18.07.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Wann fällt das Urteil über die Neumarkt-Sperrung?
Zwischenüberschrift:
Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt über drei Klagen von Wallanwohnern
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Neumarkt
mit
Autos
oder
ohne?
In
einem
der
härtesten
politischen
Streitfälle
der
letzten
Jahre
in
Osnabrück
steht
im
Herbst
eine
wichtige
Entscheidung
an.
Eine
Kammer
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
bereite
die
öffentliche
Verhandlung
über
drei
Klagen
gegen
die
Sperrung
des
Neumarkts
vor,
sagte
der
Vizepräsident
des
Verwaltungsgerichts,
Gert-
Armin
Neuhäuser,
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Der
Termin
stehe
noch
nicht
fest,
werde
aber
auf
jeden
Fall
in
der
zweiten
Jahreshälfte
stattfinden.
„
Wahrscheinlich
im
Herbst″,
sagte
Neuhäuser.
Geklagt
haben
Anlieger
des
Wallrings,
die
sich
durch
die
Sperrung
des
Neumarktes
und
den
dadurch
zunehmenden
Verkehr
auf
der
Ringstraße
in
ihren
Rechten
verletzt
sehen.
Mehrfach
schon
haben
sich
Gerichte
mit
dem
Verkehr
auf
dem
Neumarkt
befasst
–
aber
bisher
immer
nur
in
vorläufigen
Eilverfahren.
Dies
ist
nun
das
erste
Verfahren
in
der
Hauptsache.
Das
heißt:
Erstmals
stiegen
Verwaltungsrichter
intensiv
in
die
Materie
ein.
Auf
und
zu,
auf
und
zu:
Das
Wechselspiel
auf
dem
Neumarkt
in
den
vergangenen
Jahren
ist
auch
das
Ergebnis
einer
gewandelten
Rechtsauffassung.
Der
Stadtrat
hatte
im
Mai
2017
gegen
die
Stimmen
von
CDU
und
BOB
die
Sperrung
des
Neumarktes
für
den
motorisierten
Individualverkehr
beschlossen.
Dagegen
reichten
Wallanlieger
Klage
ein.
Im
Oktober
2017
entschied
der
Verwaltungsausschuss
(das
höchste
politische
Gremium
nach
dem
Rat)
,
die
Sperrung
sofort
zu
vollziehen,
obwohl
der
Richterspruch
noch
ausstand.
Gegen
diesen
Sofortvollzug
reichten
die
Wallanlieger
Beschwerde
ein,
die
in
erster
Instanz
vom
Verwaltungsgericht
Osnabrück
abgewiesen
wurde.
Die
Wallanlieger
hätten
kein
Klagerecht,
weil
sie
nicht
am
Neumarkt
wohnten,
sagten
die
Osnabrücker
Richter.
Die
Folge:
Der
Neumarkt
wurde
gesperrt.
Das
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
aber
drehte
das
Urteil.
Die
Lüneburger
Richter
änderten
damit
auch
ihre
eigene
Rechtsprechung
von
1994.
Das
Oberverwaltungsgericht
schließt
nun
nicht
mehr
aus,
dass
die
Verlagerung
des
Verkehrs
vom
Neumarkt
auf
den
Wall
die
körperliche
Unversehrtheit
und
das
Grundeigentum
der
Kläger
beeinträchtigt.
Das
wäre
ein
schwerwiegender
Verstoß
gegen
die
im
Grundgesetz
verankerten
Grundrechte.
Deshalb
gestand
das
OVG
den
Wallanliegern
ein
Klagerecht
zu,
obwohl
sie
nicht
am
Neumarkt
wohnen.
Die
Folge:
Der
Neumarkt
wurde
für
den
Autoverkehr
wieder
geöffnet.
In
den
vergangenen
Monaten
haben
beide
Seiten
umfangreiche
Stellungnahmen
ausgetauscht.
Die
Kläger
fordern
von
der
Stadt
ein
tragfähiges
Konzept
für
den
Wallring,
das
die
Anlieger
vor
zusätzlichen
Belastungen
schützt,
sollte
der
Neumarkt
tatsächlich
dauerhaft
gesperrt
werden.
Der
bisherige
Luftreinhalteplan
und
der
Lärmaktionsplan
der
Stadt
genügten
nicht,
um
die
Anwohner
vor
gesundheitlichen
Beeinträchtigungen
zu
schützen.Wie
wird
es
ausgehen?
Das
Oberverwaltungsgericht
beurteilte
die
Erfolgsaussichten
der
Klagen
im
Hauptverfahren
als
„
offen″.
Möglich
ist,
dass
das
Verwaltungsgericht
die
Stadt
dazu
verdonnert,
bei
einer
Neumarkt-
Sperrung
die
Wallanlieger
mit
besonderen
Maßnahmen
zu
schützen.
Die
Stadt
hat
schon
mal
untersuchen
lassen,
ob
passiver
Schallschutz
–
also
der
Einbau
von
lärmdichten
Fenstern
–
den
Streit
befrieden
könnte.
Ein
Fachbüro
ermittelte
im
vergangenen
Jahr,
dass
80
Prozent
der
untersuchten
Wohngebäude
am
Ring
im
schlimmsten
Fall
mit
Lärmschutzfenstern
ausgestattet
werden
müssten.
Konkret
wären
es
174
Gebäude
oder
700
Stockwerke,
an
deren
Fronten
nachts
die
Lärmbelastungen
Werte
erreichten,
die
die
Stadt
aufgrund
früherer
Rechtsprechung
zum
Handeln
zwängen.
Auch
der
Einbau
von
Flüsterasphalt,
Tempo
30
und
Lkw-
Umleitungen
kämen
als
Schutzmaßnahmen
infrage.
Eines
ist
aber
schon
absehbar:
Die
vor
Gericht
unterlegene
Partei
wird
mit
hoher
Wahrscheinlichkeit
die
zweite
Instanz
anrufen.
Unabhängig
vom
Ausgang
des
Rechtsstreits
wird
der
Neumarkt
irgendwann
in
den
kommenden
Monaten
für
mindestens
zwei
Jahre
baustellenbedingt
gesperrt.
Der
Platz
soll
neu
gestaltet
und
mit
einem
gestreiften
Betonbelag
ausgestattet
werden.
Die
Bauarbeiten
sollten
eigentlich
im
August
beginnen,
wurden
aber
verschoben,
weil
es
Probleme
mit
dem
Beton
gibt.
Wann
die
Arbeiten
starten
können,
steht
noch
nicht
fest.
Erst
muss
das
Ergebnis
eines
Beton-
Gutachtens
vorliegen.
Dann
muss
die
europaweite
Ausschreibung
der
Arbeiten
wiederholt
werden.
Das
kann
dauern.
Bildtext:
Der
(bisher)
letzte
Akt:
Am
2.
Februar
2018
wurde
der
Neumarkt
wieder
freigegeben.
Foto:
Gert
Westdörp
Autor:
Wilfried Hinrichs