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1.
Erscheinungsdatum:
18.06.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Wie lange wird der Stillstand am Neumarkt dauern?
Zwischenüberschrift:
Nach dem Center-Flop: Stadt denkt über Kauf der Flächen nach
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Nach
dem
Center-
Flop
droht
Stillstand
am
Neumarkt.
Für
wie
lange?
Unser
Tipp:
für
mindestens
fünf
Jahre.
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
will
den
Rat
kommende
Woche
über
das
weitere
Vorgehen
informieren.
Klar
ist:
Es
muss
ein
neuer
Bebauungsplan
her.
Das
Verfahren
für
den
aktuell
gültigen
Bebauungsplan
Nr.
600
dauerte
vom
ersten
bis
zum
letzten
Beschluss
übrigens
exakt
zwei
Jahre.
Warum
konnte
der
Investor
alle
Fristen
so
lange
umgehen?
Die
Stadt
hatte
dem
Centerinvestor
klare
zeitliche
Vorgaben
gemacht,
die
aber
leicht
zu
umgehen
waren.
Wie
war
das
möglich?
2011
trat
der
relativ
kleine
Centerentwickler
mfi
aus
Essen
mit
dem
Wunsch
an
die
Stadt
heran,
im
Wöhrl-
Komplex
ein
Einkaufszentrum
bauen
zu
dürfen.
Wenn
es
für
ein
konkretes
Projekt
einen
Vorhabenträger
gibt,
kann
eine
Kommune
nach
dem
Baugesetzbuch
einen
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
aufstellen.
Der
Vorhabenträger,
also
der
Investor,
trägt
dabei
ganz
oder
teilweise
die
Planungs-
und
Erschließungskosten.
Ganz
wichtig:
Stadt
und
Investor
schließen
einen
Durchführungsvertrag,
in
dem
sich
der
Investor
zur
Umsetzung
des
Plans
innerhalb
bestimmter
Fristen
verpflichtet.
Die
Stadt
schloss
2014
diesen
Durchführungsvertrag
mit
der
Neumarkt
14
Projekt
GmbH
&
Co.
KG,
an
der
Centerentwickler
Unibail
Rodamco
und
Immobilienkaufmann
Theodor
Bergmann
beteiligt
sind.
Der
Investor
verpflichtete
sich
darin,
spätestens
ein
Jahr
nach
Inkrafttreten
des
Bebauungsplans
einen
genehmigungsfähigen
Bauantrag
zu
stellen
und
das
Einkaufszentrum
drei
Jahre
nach
Erteilung
der
Baugenehmigung
in
Betrieb
zu
nehmen.
Demnach
hätte
das
Center
schon
vor
zwei
Jahren
eröffnet
werden
müssen.
Klagen
gegen
den
Bebauungsplan
hemmten
diese
Fristen.
Erst
nach
dem
rechtsgültigen
Urteil
im
März
2018
begann
die
Uhr
wieder
zu
ticken.
Der
Investor
legte
dann
auch
(fristgerecht)
im
Juni
2018
einen
Bauantrag
vor,
der
aber,
wie
sich
später
herausstellte,
beim
Brandschutz
noch
Lücken
aufwies.
Der
Investor
verschaffte
sich
damit
Zeit:
Solange
Unbail
Rodamco
die
Brandschutzunterlagen
nicht
vorlegte,
griff
auch
die
Frist
zur
Fertigstellung
innerhalb
von
drei
Jahren
nicht.
Nun
hat
Unibail
seinen
Verzicht
auf
das
Center
erklärt.
Laut
Baugesetzbuch
kann
die
Stadt
in
diesem
Fall
den
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
aufheben.
Das
ist
nun
der
erste
Schritt,
den
der
Rat
gehen
muss.
Das
kann
in
einem
vereinfachten
Verfahren
schnell
geschehen.
Wie
geht
die
Neumarkt-
Planung
jetzt
weiter?
Ist
der
alte
B-
Plan
Nr.
600
aufgehoben,
kann
die
Stadt
die
Änderung
oder
Neuaufstellung
in
Gang
setzen.
Das
mehrstufige
Verfahren
beginnt
mit
dem
Aufstellungsbeschluss,
in
dem
die
Stadt
die
Grundzüge
der
Planung
und
die
Ziele
beschreiben
muss.
Das
heißt:
Der
Rat
muss
im
Groben
wissen,
was
am
Neumarkt
entstehen
soll.
Wohnungen,
Nahversorger,
Einzelhandel,
Hochschuleinrichtungen
oder
kulturelle
Nutzungen
werden
schon
länger
diskutiert.
Die
Details
–
welche
Nutzungen
wo
in
welchem
Maß
erlaubt
sein
sollen
–
müssen
im
weiteren
Planungsprozess
geklärt
werden.
Denkbar
ist,
dass
die
Stadt
Ideen-
oder
Investorenwettbewerbe
auslobt.
Mit
Vorlauf,
Ausschreibung
und
Auswertung
dauern
solche
Wettbewerbe
gern
auch
mal
ein
Jahr.
Am
Ende
muss
es
einen
politischen
Beschluss
geben,
was
anstelle
des
Einkaufszentrums
entstehen
soll.
Das
dürfte
–
anders
als
beim
Reizthema
Einkaufszentrum
–
relativ
komplikationslos
gelingen,
auch
weil
die
Ratsfraktionen
jetzt
unter
hohem
Handlungsdruck
stehen.
Welche
Rolle
spielt
bei
der
Neuplanung
der
gescheiterte
Centerinvestor?
Unibail
Rodamco
Westfield
hält
den
Schlüssel
in
der
Hand.
Der
Weltkonzern
mit
Sitz
in
Paris
ist
Eigentümer
der
früheren
Center-
Flächen,
die
er
für
rund
30
Millionen
Euro
zusammengekauft
hat.
Im
Wesentlichen
sind
das
der
alte
Wöhrl-
Komplex
und
das
ehemalige
Parkhaus
an
der
Großen
Rosenstraße.
Die
Stadt
kann
einen
Bebauungsplan
aufstellen
und
Ideenwettbewerbe
anschieben
–
aber
sie
kann
den
Grundstückseigentümer
nicht
zum
Bauen
zwingen.
Auf
der
anderen
Seite
kann
aber
auch
Unibail
nur
in
dem
Rahmen
agieren,
den
der
neue
Bebauungsplan
festsetzt.
Wenn
die
Stadt
zum
Beispiel
im
neuen
Bebauungsplan
einen
Anteil
an
Wohnungen
vorsieht,
kann
sich
Unibail
nicht
darüber
hinwegsetzen.
An
dieser
Stelle
droht
die
größte
Blockadegefahr:
Sollten
sich
Stadt
und
der
Grundstückseigentümer
nicht
über
wichtige
Nutzungsziele
einigen
können,
bewegt
sich
am
Neumarkt
nichts.
Es
sei
denn,
der
Milliardenkonzern
verkauft
die
Flächen
an
andere
Investoren
–
oder
an
die
Stadt.
Die
großen
Ratsfraktionen
haben
die
Kaufoption
schon
in
die
Diskussion
geworfen.
Die
Osnabrücker
Beteiligungs-
und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft
(OBG)
,
eine
hundertprozentige
Tochter
der
Stadt,
ist
für
solche
Zwecke
geschaffen
worden.
Auch
die
Esos,
eine
Tochter
der
Stadtwerke,
käme
dafür
infrage.
Ein
Kauf
hätte
für
die
Stadt
den
großen
Vorteil,
alles
selbst
in
der
Hand
zu
haben.
Fragt
sich
nur,
ob
sich
die
Partner
auf
einen
Preis
einigen
können.
Wie
lange
wird
es
denn
nun
dauern?
Es
gibt
viele
Unwägbarkeiten.
Wie
lange
braucht
Unibail,
um
die
angekündigten
alternativen
Nutzungskonzepte
zu
entwickeln
und
in
konkrete
Pläne
zu
gießen?
Werden
Wettbewerbe
ausgelobt?
Wie
lange
braucht
der
Rat
zur
Meinungsbildung?
Welche
Einwände
wird
die
Öffentlichkeitsbeteiligung
im
B-
Plan-
Verfahren
hervorbringen?
Wird
es
Klagen
gegen
den
neuen
B-
Plan
geben?
Unsere
Schätzung:
Das
B-
Plan-
Verfahren
wird
nicht
vor
2021
abgeschlossen
sein,
Unibail
Rodamco
verliert
das
Interesse,
zögert
den
Verkauf
aber
aus
finanziellen
Gründen
bis
2022
hinaus,
Architektenwettbewerbe
ziehen
sich
bis
2023
hin.
Bis
alle
Verträge
unter
Dach
und
Fach
sind
und
der
erste
Abrissbagger
anrücken
kann,
schreiben
wir
das
Jahr
2024.
Bildtext:
Der
Geltungsbereich
für
den
Bebauungsplan
600
zum
Einkaufszentrum.
Die
Stadt
muss
diesen
B-
Plan
nach
dem
Rückzug
des
Centerinvestors
aufheben
und
einen
neuen
aufstellen.
Geltungsbereich
des
Bebauungsplan
600.
Grafik:
Matthias
Michel/
Kartendaten
©
2019
GeoBasis-
DE/
BKG
(©
2009)
,
Stadt
Osnabrück
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
Wilfried Hinrichs