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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Lübbersmann will Bauern entschädigen
Zwischenüberschrift:
Nach Streit um Randstreifen in Naturschutzgebieten
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Nachdem das Landvolk signalisiert hat, dass jeder Landwirt gegen eine Entschädigung bereit wäre, einen fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen in Naturschutzgebieten freizugeben, sagte Landrat Michael Lübbersmann (CDU) unserer Redaktion: Entschädigungsregelungen sind die angestrebte Option für den Landkreis Osnabrück, um einen 5-Meter-Gewässerrandstreifen in FFH-Gebieten einzuführen.″ FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) dienen dem Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen.

Warum der Landrat nun von Entschädigungen spricht: Lübbersmann fügte hinzu, dass seiner Ansicht nach eigentlich der Bund der primäre Ansprechpartner und an zweiter Stelle das Land wäre, aber auch wir sind bereit, Mittel in die Hand zu nehmen″. Bei einem Streitgespräch in unserer Redaktion zwischen Lübbersmann und der Herausforderin bei der Stichwahl am 16. Juni, Anna Kebschull (Grüne), sagte der Landrat zudem: In den nächsten Tagen sitzen wir mit den Landwirten zusammen und reden mit ihnen über eine Entschädigungsregelung für die Einhaltung eines 5-Meter-Gewässerrandstreifens in FFH-Gebieten.″ Natürlich müsse der Kreistag das über entsprechende Vereinbarungen auf den Weg bringen, aber dafür werde ich mich einsetzen″, versprach Lübbersmann.

Er habe immer gesagt, dass wir freiwillige Vereinbarungen brauchen″. Ein gutes Beispiel dafür sei der Dümmer. Das Land entschädige die Landwirte mit 250 000 Euro dafür, dass sie mindestens fünf Meter des Gewässerrandstreifens freigeben. Lübbersmann zeigt sich überzeugt: So kann man mit den Landwirten zu hervorragenden Lösungen auf freiwilliger Basis kommen.″ Man dürfe sie aber nicht dazu zwingen, da die Landwirte von der Bewirtschaftung ihrer Felder lebten.

Was entgegnet Landratskandidatin Anna Kebschull? Die Landratskandidatin der Grünen, Anna Kebschull, entgegnete: Ich finde es sehr überraschend und bezeichnend für die Kommunikation der Kreisspitze, dass der Landvolkvorsitz im Kreis Osnabrück sich nun einen fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen in FFH-Gebieten vorstellen kann, wenn die Landwirte dafür entschädigt werden.″ Sie hält es für schade″, dass solche möglichen Lösungen nicht schon vor dem Beschluss zu Gewässerrandstreifen im Meller FFH-Gebiet Else/ Obere Hase″ Einfluss auf die Willensbildung in der Verwaltung und im Kreistag genommen hätten. Das sei schließlich genau der Weg, den die Grünen schon vor Monaten vorgeschlagen hätten. Kebschull hatte in der Sitzung im März vergeblich dafür geworben, das Thema zurückzustellen, um gemeinsam eine bessere Lösung zu finden″.

Die Bad Rothenfelderin findet: Man hätte rechtzeitig mit den Landwirten über entsprechende Ausgleichsregelungen sprechen müssen.″ Ihrer Ansicht nach hätte man diese Lösung mit den Landwirten vereinbaren können, bevor man das Ganze in Verordnungen für 1-Meter-Gewässerrandstreifen in FFH-Gebieten gießt. Sie wünscht sich, künftig mit den Beteiligten frühzeitig in fairen Austausch zu gehen″, um Lösungen zu finden. Ihrer Überzeugung nach werde zu wenig in die Debatte einbezogen, dass der Schutz von Wasser und Arten für alle, einschließlich der Landwirte, von existenzieller Bedeutung sei.

Was hält das Umweltforum von Entschädigungsregelungen? Das Umweltforum Osnabrücker Land unterstützt die Position des Bauernverbands Landvolk, dass ein solcher Beitrag von der Gesellschaft mitfinanziert werden muss″. Aus Sicht des Dachverbands der Osnabrücker Umweltverbände ist es eine Selbstverständlichkeit, dass den betroffenen Landwirten unzumutbare Ertragsausfälle und Erschwernisse ausgeglichen werden müssen″. Der stellvertretende Landvolk-Chef im Kreis Osnabrück, Hermann Wesseler, hatte unserer Redaktion Ende Mai gesagt, dass jeder Landwirt bereit sei, fünf Meter breite Gewässerrandstreifen in FFH-Gebieten freizugeben, wenn er dafür auch entschädigt werde. Das werde auch bei den Flächen im FFH-Gebiet Bäche im Artland″ der Fall sein, die der Landkreis in den kommenden Monaten unter Schutz stellen will.

Der Landkreis berechnet auf Anfrage unserer Redaktion aktuell, wie teuer es wäre, die entsprechenden Flächen der Landwirte für Fünf-Meter-Randstreifen in FFH-Gebieten anzupachten.

Bildtext:
Die Schutzgebietsverordnung für das FFH-Gebiet Bäche im Artland″ (hier der Wehdemühlenbach) soll bald erlassen werden. Die CDU im Kreistag hatte angekündigt, dass der Gewässerrandstreifen auch hier auf nur einen Meter begrenzt werden soll.
Foto:
Jan Ackmann

Kommentar
Der Landrat beugt sich dem Druck

Der öffentliche Aufschrei war erwartbar. Wenn die Untere Naturschutzbehörde einen 5-Meter-Randstreifen in Naturschutzgebieten empfiehlt, der Landrat aber gegen diese Empfehlung einen 1-Meter-Gewässerrandstreifen vorschlägt und der Kreistag diesen durchsetzt, dann ist das kaum vermittelbar.

Eine Woche vor der Stichwahl beugt sich der Landrat dem Druck und macht einen Vorschlag, mit dem sich Umweltschützer wie auch Landwirte anfreunden können.

Landrat, CDU und SPD im Kreistag sollten daraus lernen und die Interessen der Umweltschützer berücksichtigen. Schon vor dem Kreistagsbeschluss hatte das Umweltforum Kritik geübt und die Landratskandidaten Anna Kebschull, Horst Baier sowie der eher konservative Herausforderer Frank Vornholt hatten Entschädigungen für Landwirte gefordert. j.fays@ noz.de
Autor:
Jean-Charles Fays


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