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1.
Erscheinungsdatum:
08.06.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Lübbersmann will Bauern entschädigen
Zwischenüberschrift:
Nach Streit um Randstreifen in Naturschutzgebieten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Nachdem
das
Landvolk
signalisiert
hat,
dass
jeder
Landwirt
gegen
eine
Entschädigung
bereit
wäre,
einen
fünf
Meter
breiten
Gewässerrandstreifen
in
Naturschutzgebieten
freizugeben,
sagte
Landrat
Michael
Lübbersmann
(CDU)
unserer
Redaktion:
„
Entschädigungsregelungen
sind
die
angestrebte
Option
für
den
Landkreis
Osnabrück,
um
einen
5-
Meter-
Gewässerrandstreifen
in
FFH-
Gebieten
einzuführen.″
FFH-
Gebiete
(Fauna-
Flora-
Habitat)
dienen
dem
Schutz
von
Pflanzen,
Tieren
und
Lebensräumen.
Warum
der
Landrat
nun
von
Entschädigungen
spricht:
Lübbersmann
fügte
hinzu,
dass
seiner
Ansicht
nach
eigentlich
der
Bund
der
primäre
Ansprechpartner
und
an
zweiter
Stelle
das
Land
wäre,
„
aber
auch
wir
sind
bereit,
Mittel
in
die
Hand
zu
nehmen″.
Bei
einem
Streitgespräch
in
unserer
Redaktion
zwischen
Lübbersmann
und
der
Herausforderin
bei
der
Stichwahl
am
16.
Juni,
Anna
Kebschull
(Grüne)
,
sagte
der
Landrat
zudem:
„
In
den
nächsten
Tagen
sitzen
wir
mit
den
Landwirten
zusammen
und
reden
mit
ihnen
über
eine
Entschädigungsregelung
für
die
Einhaltung
eines
5-
Meter-
Gewässerrandstreifens
in
FFH-
Gebieten.″
Natürlich
müsse
der
Kreistag
das
über
entsprechende
Vereinbarungen
auf
den
Weg
bringen,
„
aber
dafür
werde
ich
mich
einsetzen″,
versprach
Lübbersmann.
Er
habe
„
immer
gesagt,
dass
wir
freiwillige
Vereinbarungen
brauchen″.
Ein
gutes
Beispiel
dafür
sei
der
Dümmer.
Das
Land
entschädige
die
Landwirte
mit
250
000
Euro
dafür,
dass
sie
mindestens
fünf
Meter
des
Gewässerrandstreifens
freigeben.
Lübbersmann
zeigt
sich
überzeugt:
„
So
kann
man
mit
den
Landwirten
zu
hervorragenden
Lösungen
auf
freiwilliger
Basis
kommen.″
Man
dürfe
sie
aber
nicht
dazu
zwingen,
da
die
Landwirte
von
der
Bewirtschaftung
ihrer
Felder
lebten.
Was
entgegnet
Landratskandidatin
Anna
Kebschull?
Die
Landratskandidatin
der
Grünen,
Anna
Kebschull,
entgegnete:
„
Ich
finde
es
sehr
überraschend
und
bezeichnend
für
die
Kommunikation
der
Kreisspitze,
dass
der
Landvolkvorsitz
im
Kreis
Osnabrück
sich
nun
einen
fünf
Meter
breiten
Gewässerrandstreifen
in
FFH-
Gebieten
vorstellen
kann,
wenn
die
Landwirte
dafür
entschädigt
werden.″
Sie
hält
es
für
„
schade″,
dass
solche
möglichen
Lösungen
nicht
schon
vor
dem
Beschluss
zu
Gewässerrandstreifen
im
Meller
FFH-
Gebiet
„
Else/
Obere
Hase″
Einfluss
auf
die
Willensbildung
in
der
Verwaltung
und
im
Kreistag
genommen
hätten.
Das
sei
schließlich
genau
der
Weg,
den
die
Grünen
schon
vor
Monaten
vorgeschlagen
hätten.
Kebschull
hatte
in
der
Sitzung
im
März
vergeblich
dafür
geworben,
das
Thema
zurückzustellen,
„
um
gemeinsam
eine
bessere
Lösung
zu
finden″.
Die
Bad
Rothenfelderin
findet:
„
Man
hätte
rechtzeitig
mit
den
Landwirten
über
entsprechende
Ausgleichsregelungen
sprechen
müssen.″
Ihrer
Ansicht
nach
hätte
man
diese
Lösung
mit
den
Landwirten
vereinbaren
können,
bevor
man
das
Ganze
in
Verordnungen
für
1-
Meter-
Gewässerrandstreifen
in
FFH-
Gebieten
gießt.
Sie
wünscht
sich,
künftig
mit
den
Beteiligten
„
frühzeitig
in
fairen
Austausch
zu
gehen″,
um
Lösungen
zu
finden.
Ihrer
Überzeugung
nach
werde
zu
wenig
in
die
Debatte
einbezogen,
dass
der
Schutz
von
Wasser
und
Arten
für
alle,
einschließlich
der
Landwirte,
von
existenzieller
Bedeutung
sei.
Was
hält
das
Umweltforum
von
Entschädigungsregelungen?
Das
Umweltforum
Osnabrücker
Land
unterstützt
die
Position
des
Bauernverbands
Landvolk,
„
dass
ein
solcher
Beitrag
von
der
Gesellschaft
mitfinanziert
werden
muss″.
Aus
Sicht
des
Dachverbands
der
Osnabrücker
Umweltverbände
ist
es
eine
„
Selbstverständlichkeit,
dass
den
betroffenen
Landwirten
unzumutbare
Ertragsausfälle
und
Erschwernisse
ausgeglichen
werden
müssen″.
Der
stellvertretende
Landvolk-
Chef
im
Kreis
Osnabrück,
Hermann
Wesseler,
hatte
unserer
Redaktion
Ende
Mai
gesagt,
dass
jeder
Landwirt
bereit
sei,
fünf
Meter
breite
Gewässerrandstreifen
in
FFH-
Gebieten
freizugeben,
wenn
er
dafür
auch
entschädigt
werde.
Das
werde
auch
bei
den
Flächen
im
FFH-
Gebiet
„
Bäche
im
Artland″
der
Fall
sein,
die
der
Landkreis
in
den
kommenden
Monaten
unter
Schutz
stellen
will.
Der
Landkreis
berechnet
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
aktuell,
wie
teuer
es
wäre,
die
entsprechenden
Flächen
der
Landwirte
für
Fünf-
Meter-
Randstreifen
in
FFH-
Gebieten
anzupachten.
Bildtext:
Die
Schutzgebietsverordnung
für
das
FFH-
Gebiet
„
Bäche
im
Artland″
(hier
der
Wehdemühlenbach)
soll
bald
erlassen
werden.
Die
CDU
im
Kreistag
hatte
angekündigt,
dass
der
Gewässerrandstreifen
auch
hier
auf
nur
einen
Meter
begrenzt
werden
soll.
Foto:
Jan
Ackmann
Kommentar
Der
Landrat
beugt
sich
dem
Druck
Der
öffentliche
Aufschrei
war
erwartbar.
Wenn
die
Untere
Naturschutzbehörde
einen
5-
Meter-
Randstreifen
in
Naturschutzgebieten
empfiehlt,
der
Landrat
aber
gegen
diese
Empfehlung
einen
1-
Meter-
Gewässerrandstreifen
vorschlägt
und
der
Kreistag
diesen
durchsetzt,
dann
ist
das
kaum
vermittelbar.
Eine
Woche
vor
der
Stichwahl
beugt
sich
der
Landrat
dem
Druck
und
macht
einen
Vorschlag,
mit
dem
sich
Umweltschützer
wie
auch
Landwirte
anfreunden
können.
Landrat,
CDU
und
SPD
im
Kreistag
sollten
daraus
lernen
und
die
Interessen
der
Umweltschützer
berücksichtigen.
Schon
vor
dem
Kreistagsbeschluss
hatte
das
Umweltforum
Kritik
geübt
und
die
Landratskandidaten
Anna
Kebschull,
Horst
Baier
sowie
der
eher
konservative
Herausforderer
Frank
Vornholt
hatten
Entschädigungen
für
Landwirte
gefordert.
j.fays@
noz.de
Autor:
Jean-Charles Fays