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1.
Erscheinungsdatum:
25.05.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Panne im Amt: Leinenzwang gilt nicht
Dürfen Hunde jetzt frei laufen?
Zwischenüberschrift:
Amt pennt: Osnabrücker Leinenzwang-Verordnung längst verjährt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Eine
Panne
in
der
Osnabrücker
Stadtverwaltung
dürfte
einigen
Hundebesitzern
ein
Bußgeld
ersparen.
Denn
die
über
Jahre
gültige
Leinenzwang-
Verordnung
lief
im
Jahr
2017
unbemerkt
aus.
Die
Konsequenz:
Die
ganzjährige
Anleinpflicht
an
vielen
Orten
im
Stadtgebiet
gilt
nicht.
Dennoch
darf
derzeit
kein
Herrchen
seinen
Hund
frei
in
der
Natur
herumlaufen
lassen.
Denn
noch
bis
zum
15.
Juli
gilt
die
allgemeine
Brut-
,
Setz-
und
Aufzuchtzeit
zum
Schutz
wild
lebender
Tiere.
Danach
aber
könnte
es
„
Leinen
los″
heißen,
wenn
die
Lokalpolitiker
nicht
rechtzeitig
über
eine
Anschlussnorm
beraten.
Enttarnt
hat
diese
Lücke
ein
findiger
Osnabrücker
Rechtsanwalt.
Doch
wer
von
der
Stadt
schon
erfolgreich
zur
Kasse
gebeten
wurde,
sollte
sich
nicht
zu
früh
freuen.
Osnabrück
Da
hätte
die
Verwaltung
einen
Wachhund
gut
gebrauchen
können:
Nach
Recherchen
unserer
Redaktion
verfügt
Osnabrück
bereits
seit
fast
anderthalb
Jahren
über
keine
gültige
Leinenzwang-
Verordnung
mehr.
Die
alte
lief
Ende
2017
unbemerkt
aus,
eine
neue
gibt
es
nicht.
Dürfen
Hunde
in
der
Stadt
jetzt
frei
herumlaufen?
Erst
vor
wenigen
Tagen
hatte
ein
Vorfall
am
Westerberg
die
Diskussion
über
den
Leinenzwang
neu
entfacht.
Ein
Hund,
von
seinem
Frauchen
frei
laufen
gelassen,
biss
auf
dem
Kammweg
einen
jungen
Hasen
tot.
Die
Hundehalterin
machte
sich
damit
möglicherweise
der
Jagdwilderei
schuldig,
verstieß
vielleicht
auch
gegen
das
Tierschutzgesetz.
Ganz
sicher
aber
missachtete
sie
das
niedersächsische
Landeswaldgesetz,
wonach
der
Vierbeiner
hier
unbedingt
an
der
Leine
hätte
geführt
werden
müssen.
Denn
im
Moment
herrscht
allgemeine
Brut-
,
Setz-
und
Aufzuchtzeit,
in
der
wild
lebende
Tiere
in
der
freien
Landschaft
einem
besonderen
Schutz
unterliegen.
Für
viele
andere
Teile
des
Osnabrücker
Stadtgebiets
besteht
kraft
Ortsrecht
sogar
das
ganze
Jahr
über
eine
Anleinpflicht.
Besser
gesagt:
bestand.
Denn
die
2007
erlassene
„
Verordnung
über
den
Leinenzwang
zum
Schutz
Erholungssuchender
und
wild
lebender
Tiere
im
Gebiet
der
Stadt
Osnabrück″,
die
bei
Zuwiderhandlungen
Geldbußen
bis
zu
5000
Euro
vorsieht,
ist
–
von
der
Verwaltung
unbemerkt
–
längst
außer
Kraft
getreten.
Fristgemäß
verlor
sie
bereits
am
31.
Dezember
2017
ihre
Gültigkeit.
Ersatz?
Fehlanzeige.
Faktisch
ist
damit
die
ganzjährige
Anleinpflicht
in
Osnabrück
weiträumig
abgeschafft.
Ob
am
Rubbenbruchsee
oder
in
der
Gartlage,
ob
im
Natruper-
,
Leyer-
oder
Heger
Holz,
ob
im
Bürgerpark
oder
im
Stadtpark
Schölerberg:
Überall
dort
sowie
auf
zig
kleineren
und
größeren
Flächen
insbesondere
am
Stadtrand
stellt
es
folglich
keine
Ordnungswidrigkeit
mehr
dar,
Hunde
außerhalb
der
Brut-
,
Setz-
und
Aufzuchtzeit
nicht
an
einer
„
biss-
und
reißfesten
Leine″
zu
führen.
Betrachten
lässt
sich
das
ganze
Ausmaß
anhand
einer
Karte
im
Internet,
auf
der
die
Stadt
Hundehalter
über
Verbotszonen
und
-
zeiträume
informiert:
Alles,
was
darauf
lila-
kariert
ist,
basiert
auf
der
ungültigen
Leinenzwang-
Verordnung
–
könnte
man
sich
im
Moment
also
genauso
gut
wegdenken.
Hellblau
schraffierte
Bereiche
kennzeichnen
dagegen
die
vorübergehende
Anleinpflicht
gemäß
Landeswaldgesetz.
Ganzjähriger
Leinenzwang
besteht
demnach
in
Osnabrück
gegenwärtig
nur
auf
Friedhöfen
(grün)
sowie
in
der
Innenstadt
(gelb)
.
Beides
ist
im
Ortsrecht
an
anderer
Stelle
geregelt.
Vor
diesem
Hintergrund
drängt
sich
folgender
Verdacht
auf:
Verstöße
gegen
die
Osnabrücker
Leinenzwang-
Verordnung
wurden
von
der
Stadt
zwischen
Neujahr
und
Ende
März
2018
sowie
zwischen
16.
Juli
2018
und
Ende
März
2019
zu
Unrecht
geahndet.
Sprich:
Hundehalter
wurden
ohne
Grund
zur
Kasse
gebeten.
Auf
Anfrage
unserer
Redaktion
bestätigt
Ordnungsamtsleiter
Jürgen
Wiethäuper:
„
Ja,
in
der
Tat
dürfte
es
im
fraglichen
Zeitraum
zu
unberechtigten
Forderungen
gekommen
sein.″
Alles
andere
wäre
bei
einer
Menge
von
knapp
6200
registrierten
Hunden
auch
verwunderlich.
In
welchem
Umfang
jedoch
Bürger
belangt
wurden,
bleibt
offen.
„
Wegen
der
Löschungsfristen
können
keine
belastbaren
Zahlen
mehr
ermittelt
werden.″
Fest
steht
allerdings:
Wer
gezahlt
hat,
obwohl
er
–
wie
sich
jetzt
herausstellt
–
gar
nicht
gemusst
hätte,
sieht
von
dem
Geld
nichts
wieder.
Wiethäuper
erklärt:
„
Verwarnungsgeld-
Fälle
werden
durch
Zahlung
rechtskräftig.″
Dass
die
Leinenzwang-
Verordnung
für
Osnabrück
überhaupt
verjähren
konnte,
hält
der
Ordnungsamtsleiter
für
ein
behördliches
Versehen.
Normalerweise
kämen
solche
Bestimmungen
rechtzeitig
auf
Wiedervorlage.
Wie
die
Panne
im
vorliegenden
Fall
auffiel?
Den
entscheidenden
Hinweis
lieferte
der
Osnabrücker
Anwalt
Caspar
David
Hermanns.
Nachdem
einer
seiner
Mandanten
kurz
nach
dem
Hasenbaby-
Riss
beim
Gassigehen
nahe
dem
Botanischen
Garten
ins
Visier
einer
städtischen
Hunde-
Patrouille
geraten
waren,
ließ
sich
der
Jurist
vom
Amt
die
Leinenzwang-
Verordnung
schicken.
Und
sah:
Die
einschlägigen
Paragrafen
haben
ihr
Verfallsdatum
längst
überschritten.
„
Sollte
es
noch
offene
Verfahren
wegen
vermeintlicher
Verstöße
gegen
die
Anleinpflicht
auf
ortsrechtlicher
Grundlage
geben,
kann
das
Ordnungsamt
diese
jetzt
alle
einstampfen″,
stellt
Hermanns
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion
fest.
Zudem
sei
Eile
geboten,
um
die
entstandene
Rechtslücke
zu
schließen.
„
Sonst
dürfen
ab
Mitte
Juli,
wenn
die
Brut-
,
Setz-
und
Aufzuchtzeit
endet,
fast
überall
in
Osnabrück
die
Hunde
frei
herumlaufen.″
Dazu
Ordnungsamtsleiter
Wiethäuper:
„
Eine
neue,
gründlich
überarbeitete
Leinenzwang-
Verordnung
wird
bereits
erstellt
und
dem
Rat
Ende
Juni
zur
Entscheidung
vorgelegt.″
Ein
nahtloser
Übergang
sei
kein
Problem.
Bildtext:
Hunde
dürfen
in
Osnabrück
bald
an
vielen
Stellen
frei
herumlaufen,
wenn
die
Stadt
nicht
bis
Mitte
Juli
eine
Lücke
im
Ortsrecht
schließt.
Foto:
Michael
Gründel
Landesgesetz
Auszug
aus
§
33
Niedersächs.
WaldLG:
Pflichten
zum
Schutz
vor
Schäden
(1)
In
der
freien
Landschaft
ist
jede
Person
verpflichtet,
1.
dafür
zu
sorgen,
dass
ihrer
Aufsicht
unterstehende
Hunde
a)
nicht
streunen
oder
wildern
und
b)
in
der
Zeit
vom
1.
April
bis
zum
15.
Juli
(allgemeine
Brut-
,
Setz-
und
Aufzuchtzeit)
an
der
Leine
geführt
werden,
es
sei
denn,
dass
sie
zur
rechtmäßigen
Jagdausübung,
als
Rettungs-
oder
Hütehunde
oder
von
der
Polizei,
dem
Bundesgrenzschutz
oder
dem
Zoll
eingesetzt
werden
oder
ausgebildete
Blindenführhunde
sind.
Kommentar
Leinen
los?
!
Bissiger
Hund
versus
zahnloser
Papiertiger:
In
Osnabrück
ist
der
ganzjährige
Leinenzwang
für
weite
Teile
der
Stadt
aufgehoben,
weil
die
zugehörige
Verordnung
unbemerkt
ihr
Verfallsdatum
überschritt.
Und
das
bereits
Ende
2017.
Erst
jetzt
hat
ein
findiger
Rechtsanwalt
die
Regelungslücke
entdeckt
–
und
mit
seinem
Hinweis
ans
Ordnungsamt
schlafende
Hunde
geweckt.
Auch
bei
den
Bürgern
dürfte
diese
Behördenpanne
für
tierisch
Aufregung
sorgen.
Ob
sie
dem
besten
Freund
des
Menschen
nun
zugetan
sind
oder
nicht.
Auf
der
einen
Seite
die
Hundehalter:
Manche
von
ihnen
werden
sich
ärgern,
weil
sie
in
den
vergangenen
anderthalb
Jahren
wegen
vermeintlicher
Verstöße
gegen
die
Anleinpflicht
zu
Unrecht
abkassiert
wurden.
Viele
werden
sich
jedoch
schadenfroh
auf
die
Schenkel
klopfen
und
hoffen,
ihren
mehr
oder
weniger
gut
erzogenen
Haustieren
schon
bald
wesentlich
mehr
Auslauf
in
der
freien
Landschaft
gewähren
zu
dürfen
als
bisher.
Auf
der
anderen
Seite
steht
die
mutmaßlich
große
Mehrheit
der
Osnabrücker,
die
genau
das
fürchtet
–
und
aufgrund
der
fehlenden
Vorschrift
anscheinend
auch
fürchten
muss:
beim
Spaziergang
oder
Radeln
im
Grünen
ab
Mitte
Juli
plötzlich
von
lauter
fremden,
unkontrolliert
umhertollenden
Vierbeinern
beschnuppert,
angesprungen,
abgeleckt,
vielleicht
sogar
gebissen
zu
werden.
Letzte
Ratssitzung
vor
den
Sommerferien
ist
am
25.
Juni.
Liegt
bis
dahin
keine
neue
Leinenzwang-
Verordnung
zur
Verabschiedung
vor,
heißt
es
mit
Ende
der
Brut-
,
Setz-
und
Aufzuchtzeit
in
Osnabrück
wohl:
Leinen
los!
s.stricker@
noz.de
Autor:
Sebastian Stricker