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1.
Erscheinungsdatum:
13.05.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Die wichtigsten Fakten zum Bürgerentscheid
Zwischenüberschrift:
Kommunale Wohnungsgesellschaft – ja oder nein?
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Am
Sonntag,
26.
Mai,
sind
die
Osnabrücker
aufgerufen,
über
die
Gründung
einer
kommunalen
Wohnungsgesellschaft
zu
entscheiden.
Damit
Sie
mitreden
können,
hier
die
wichtigsten
Fakten.
1.
Das
ist
ein
Bürgerentscheid:
Es
ist
das
erste
Mal,
dass
die
Wahlberechtigten
in
Osnabrück
zu
einem
Bürgerentscheid
an
die
Urnen
gerufen
werden.
Vor
fünf
Jahren,
auch
parallel
zur
Europawahl,
gab
es
etwas
Ähnliches:
die
Bürgerbefragung
zur
Entlastungsstraße
West.
Der
große
Unterschied
ist,
dass
ein
Bürgerentscheid
verbindlich
ist.
Die
Politik
muss
umsetzen,
was
der
Bürger
in
der
Abstimmung
kundtut.
Die
Bürgerbefragung
war
nur
eine
(unverbindliche)
Meinungsabfrage,
an
die
sich
die
Politik
dann
gehalten
hat.
Ein
Bürgerentscheid
ist
wie
ein
Ratsbeschluss
und
kann
frühestens
nach
zwei
Jahren
vom
Rat
wieder
geändert
werden.
Die
Hürden
für
einen
Bürgerentscheid
sind
hoch.
Wer
das
Volk
befragen
will,
muss
zunächst
eine
ausreichende
Anzahl
von
Unterstützern
sammeln,
die
mit
ihrer
Unterschrift
ein
entsprechendes
Bürgerbegehren
mittragen.
Eine
private
Initiative
in
Osnabrück,
das
Bündnis
für
bezahlbaren
Wohnraum,
hat
in
der
gesetzlich
vorgegebenen
Frist
13
500
Unterschriften
von
Osnabrücker
Wahlberechtigten
gesammelt.
9831
hätten
es
mindestens
sein
müssen.
2.
Darüber
wird
entschieden:
Die
Frage
auf
den
Stimmzetteln
lautet:
„
Soll
die
Stadt
Osnabrück
eine
kommunale
Wohnungsgesellschaft
gründen?
″
Es
gibt
nur
die
Möglichkeit,
„
Ja″
oder
„
Nein″
anzukreuzen.
Die
Kämpfer
für
die
Wohnungsgesellschaft
sind
dann
erfolgreich,
wenn
die
Mehrheit
der
gültigen
Stimmen
auf
„
Ja″
lautet
und
diese
Mehrheit
mindestens
20
Prozent
der
Wahlberechtigten
der
jüngsten
Kommunalwahl
beträgt
(Quorum)
.
Wahlberechtigt
waren
2016
bei
der
Kommunalwahl
131
077
Osnabrücker
ab
16
Jahren.
Es
sind
also
mindestens
26
215
Ja-
Stimmen
erforderlich.
3.
Das
ist
eine
kommunale
Wohnungsgesellschaft:
Eine
kommunale
Wohnungsgesellschaft
ist
eine
Firma
wie
viele
andere
auch,
die
Wohnungen
baut
und
vermietet.
Einziger
Unterschied:
Eigentümerin
ist
die
Kommune.
Verschiedene
Unternehmensformen
sind
denkbar.
Die
Stadt
könnte
eine
Tochtergesellschaft
in
Form
einer
GmbH
gründen
(Beispiel:
Klinikum)
oder
als
Aktiengesellschaft
(Stadtwerke)
,
als
Eigenbetrieb
(Service-
Betrieb
OSB)
oder
gemeinnützige
GmbH
(Städtische
Bühnen)
.
Eine
kommunale
Wohnungsgesellschaft
arbeitet
nicht
in
erster
Linie
gewinnorientiert.
Ihr
vorrangiges
Ziel
ist
es,
preiswerten
Wohnraum
anzubieten.
Mit
Rückendeckung
der
Kommune
erhält
eine
städtische
Gesellschaft
meist
günstigere
Konditionen
auf
dem
Kreditmarkt.
Dennoch
besteht
die
Gefahr,
dass
die
Mieteinnahmen
nicht
ausreichen
und
die
Wohnungsgesellschaft
mit
öffentlichen
Mitteln
gestützt
werden
muss.
Die
Stadt
könnte
zum
Beispiel
städtische
Grundstücke
einbringen,
das
Eigenkapital
der
Tochtergesellschaft
bei
Bedarf
stärken
oder
jährliche
Verluste
abdecken.
Osnabrück
besaß
bis
2002
eine
kommunale
Wohnungsgesellschaft,
die
OWG.
Der
Rat
beschloss
den
Verkauf
mit
den
Stimmen
von
CDU
und
FDP.
4.
Das
passiert
bei
einem
„
Ja″:
Der
Rat
muss
dann
die
Gründung
einer
kommunalen
Gesellschaft
auf
den
Weg
bringen
und
der
Verwaltung
den
Auftrag
geben,
ein
Konzept
zu
entwickeln.
Das
dürfte
Monate
dauern.
Wenn
der
Rat
sich
für
eine
Gesellschaftsform
entschieden
und
die
Gründung
auf
den
Weg
gebracht
hat,
wird
weitere
Zeit
vergehen,
bis
die
Gesellschaft
handlungsfähig
ist
und
Bauprojekte
in
Angriff
nehmen
kann.
5.
Das
passiert
bei
einem
„
Nein″:
Dann
ist
die
kommunale
Wohnungsgesellschaft
vom
Tisch.
Der
Bürgerentscheid
scheitert,
wenn
die
Mehrheit
mit
„
Nein″
stimmt
oder
bei
niedriger
Wahlbeteiligung
das
Quorum
(mindestens
20
Prozent
der
Wahlberechtigten
stimmen
mit
„
Ja″)
nicht
erreicht
wird.
6.
Das
sind
die
Initiatoren:
Die
Idee,
die
Bürger
zu
befragen,
entstand
in
der
Osnabrücker
Attac-
Gruppe,
nachdem
die
Ratsmehrheit
die
Wohnungsgesellschaft
abgelehnt
hatte.
Etwa
40
Gruppen,
Verbände
und
Initiativen
schlossen
sich
an,
darunter
sind:
Arbeitslosenselbsthilfe,
Deutscher
Gewerkschaftsbund
(DGB)
,
Diakonie,
Caritas,
Paritätischer
Wohlfahrtsverband,
Arbeiterwohlfahrt,
Exil,
Frauenberatungsstelle,
Kinderschutzbund,
Osnabrücker
Tafel,
Sozialverband
Deutschland,
Seniorenbeirat
und
Wüsteninitiative.
Auch
SPD,
Bündnis
90/
Die
Grünen,
die
Linkspartei
und
deren
Jugendorganisationen
unterstützen
das
„
Osnabrücker
Bündnis
für
bezahlbaren
Wohnraum″.
7.
Das
kostet
der
Wahlgang:
Die
Kosten
für
den
Bürgerentscheid
trägt
die
Stadt
allein,
die
Kosten
für
die
Europawahl
werden
der
Stadt
vom
Bund
erstattet.
Der
Bund
zahlt
eine
Pauschale
von
75
Cent
pro
Wahlberechtigten,
das
ergibt
etwa
100
000
Euro.
Zusätzlich
werden
nach
Angaben
der
Stadt
grundsätzlich
die
Entschädigungen
pro
Wahlhelfer
von
25
Euro
(Wahlvorsteher
35
Euro)
,
die
Kosten
für
Stimmzettel
und
Briefwahl-
und
Stimmzettelumschläge,
das
Porto
für
den
Versand
der
Wahlbenachrichtigungskarten,
der
Wahlbriefe
und
der
Informationsschreiben
sowie
die
Kosten
für
Bekanntmachungen
des
Stadtwahlleiters
erstattet.
Allerdings:
Bei
diesen
Wahlen
halbiert
der
Bund
die
Ausgleichszahlung
wegen
des
Bürgerentscheids.
So
werden
pro
Wahlhelfer
12,
50
Euro
(Wahlvorsteher:
17,
50
Euro)
erstattet.
Im
Haushaltsplan
2019
sind
für
Wahlen
unterm
Strich
Gesamtaufwendungen
(einschließlich
Personal)
von
335
386
Euro
eingeplant.
Bildtext:
Über
130000
Osnabrücker
sind
am
26.
Mai
aufgerufen,
über
die
Gründung
einer
kommunalen
Wohnungsgesellschaft
abzustimmen.
Fotos:
Michael
Gründel
Autor:
Wilfried Hinrichs