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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Die wichtigsten Fakten zum Bürgerentscheid
Zwischenüberschrift:
Kommunale Wohnungsgesellschaft – ja oder nein?
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Am Sonntag, 26. Mai, sind die Osnabrücker aufgerufen, über die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft zu entscheiden. Damit Sie mitreden können, hier die wichtigsten Fakten. 1. Das ist ein Bürgerentscheid: Es ist das erste Mal, dass die Wahlberechtigten in Osnabrück zu einem Bürgerentscheid an die Urnen gerufen werden. Vor fünf Jahren, auch parallel zur Europawahl, gab es etwas Ähnliches: die Bürgerbefragung zur Entlastungsstraße West. Der große Unterschied ist, dass ein Bürgerentscheid verbindlich ist. Die Politik muss umsetzen, was der Bürger in der Abstimmung kundtut. Die Bürgerbefragung war nur eine (unverbindliche) Meinungsabfrage, an die sich die Politik dann gehalten hat. Ein Bürgerentscheid ist wie ein Ratsbeschluss und kann frühestens nach zwei Jahren vom Rat wieder geändert werden.

Die Hürden für einen Bürgerentscheid sind hoch. Wer das Volk befragen will, muss zunächst eine ausreichende Anzahl von Unterstützern sammeln, die mit ihrer Unterschrift ein entsprechendes Bürgerbegehren mittragen. Eine private Initiative in Osnabrück, das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, hat in der gesetzlich vorgegebenen Frist 13 500 Unterschriften von Osnabrücker Wahlberechtigten gesammelt. 9831 hätten es mindestens sein müssen. 2. Darüber wird entschieden: Die Frage auf den Stimmzetteln lautet: Soll die Stadt Osnabrück eine kommunale Wohnungsgesellschaft gründen? Es gibt nur die Möglichkeit, Ja″ oder Nein″ anzukreuzen. Die Kämpfer für die Wohnungsgesellschaft sind dann erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja″ lautet und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten der jüngsten Kommunalwahl beträgt (Quorum). Wahlberechtigt waren 2016 bei der Kommunalwahl 131 077 Osnabrücker ab 16 Jahren. Es sind also mindestens 26 215 Ja-Stimmen erforderlich. 3. Das ist eine kommunale Wohnungsgesellschaft: Eine kommunale Wohnungsgesellschaft ist eine Firma wie viele andere auch, die Wohnungen baut und vermietet. Einziger Unterschied: Eigentümerin ist die Kommune. Verschiedene Unternehmensformen sind denkbar. Die Stadt könnte eine Tochtergesellschaft in Form einer GmbH gründen (Beispiel: Klinikum) oder als Aktiengesellschaft (Stadtwerke), als Eigenbetrieb (Service-Betrieb OSB) oder gemeinnützige GmbH (Städtische Bühnen). Eine kommunale Wohnungsgesellschaft arbeitet nicht in erster Linie gewinnorientiert. Ihr vorrangiges Ziel ist es, preiswerten Wohnraum anzubieten. Mit Rückendeckung der Kommune erhält eine städtische Gesellschaft meist günstigere Konditionen auf dem Kreditmarkt. Dennoch besteht die Gefahr, dass die Mieteinnahmen nicht ausreichen und die Wohnungsgesellschaft mit öffentlichen Mitteln gestützt werden muss. Die Stadt könnte zum Beispiel städtische Grundstücke einbringen, das Eigenkapital der Tochtergesellschaft bei Bedarf stärken oder jährliche Verluste abdecken. Osnabrück besaß bis 2002 eine kommunale Wohnungsgesellschaft, die OWG. Der Rat beschloss den Verkauf mit den Stimmen von CDU und FDP. 4. Das passiert bei einem Ja″: Der Rat muss dann die Gründung einer kommunalen Gesellschaft auf den Weg bringen und der Verwaltung den Auftrag geben, ein Konzept zu entwickeln. Das dürfte Monate dauern. Wenn der Rat sich für eine Gesellschaftsform entschieden und die Gründung auf den Weg gebracht hat, wird weitere Zeit vergehen, bis die Gesellschaft handlungsfähig ist und Bauprojekte in Angriff nehmen kann. 5. Das passiert bei einem Nein″: Dann ist die kommunale Wohnungsgesellschaft vom Tisch. Der Bürgerentscheid scheitert, wenn die Mehrheit mit Nein″ stimmt oder bei niedriger Wahlbeteiligung das Quorum (mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten stimmen mit Ja″) nicht erreicht wird. 6. Das sind die Initiatoren: Die Idee, die Bürger zu befragen, entstand in der Osnabrücker Attac-Gruppe, nachdem die Ratsmehrheit die Wohnungsgesellschaft abgelehnt hatte. Etwa 40 Gruppen, Verbände und Initiativen schlossen sich an, darunter sind: Arbeitslosenselbsthilfe, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Diakonie, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Arbeiterwohlfahrt, Exil, Frauenberatungsstelle, Kinderschutzbund, Osnabrücker Tafel, Sozialverband Deutschland, Seniorenbeirat und Wüsteninitiative. Auch SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, die Linkspartei und deren Jugendorganisationen unterstützen das Osnabrücker Bündnis für bezahlbaren Wohnraum″. 7. Das kostet der Wahlgang: Die Kosten für den Bürgerentscheid trägt die Stadt allein, die Kosten für die Europawahl werden der Stadt vom Bund erstattet. Der Bund zahlt eine Pauschale von 75 Cent pro Wahlberechtigten, das ergibt etwa 100 000 Euro. Zusätzlich werden nach Angaben der Stadt grundsätzlich die Entschädigungen pro Wahlhelfer von 25 Euro (Wahlvorsteher 35 Euro), die Kosten für Stimmzettel und Briefwahl- und Stimmzettelumschläge, das Porto für den Versand der Wahlbenachrichtigungskarten, der Wahlbriefe und der Informationsschreiben sowie die Kosten für Bekanntmachungen des Stadtwahlleiters erstattet. Allerdings: Bei diesen Wahlen halbiert der Bund die Ausgleichszahlung wegen des Bürgerentscheids. So werden pro Wahlhelfer 12, 50 Euro (Wahlvorsteher: 17, 50 Euro) erstattet. Im Haushaltsplan 2019 sind für Wahlen unterm Strich Gesamtaufwendungen (einschließlich Personal) von 335 386 Euro eingeplant.

Bildtext:
Über 130000 Osnabrücker sind am 26. Mai aufgerufen, über die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft abzustimmen.
Fotos:
Michael Gründel
Autor:
Wilfried Hinrichs


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