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1.
Erscheinungsdatum:
23.04.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Wie breit soll der Schutzstreifen sein?
Zwischenüberschrift:
Streitgespräch mit Landvolk-Präsident und Vizepräsident des Umweltforums Osnabrücker Land
Artikel:
Originaltext:
Nach
der
intensiven
Debatte
zum
Gewässerschutz
im
Kreis
Osnabrück
haben
sich
der
niedersächsische
Präsident
des
Landesbauernverbands
Landvolk,
Albert
Schulte
to
Brinke,
und
der
zweite
Vorsitzende
des
Umweltforums
Osnabrücker
Land,
Matthias
Schreiber,
in
unserer
Redaktion
getroffen,
um
darüber
zu
debattieren,
wie
breit
ein
Gewässerrandstreifen
in
einem
Schutzgebiet
sein
sollte.
Wie
breit
sollte
der
Sicherheitsabstand
zu
Gewässern
in
Naturschutzgebieten
sein,
damit
keine
Gülle
und
Pflanzenschutzmittel
ins
Gewässer
gelangen?
Albert
Schulte
to
Brinke:
Der
Schutzstreifen
sollte
so
breit
sein,
dass
sichergestellt
ist,
dass
Düngemittel
und
Pflanzenschutzmittel
nicht
ins
Gewässer
gelangen.
Wichtig
ist,
dass
die
Schutzziele,
die
in
den
jeweiligen
FFH-
Gebieten
vorgegeben
sind,
auch
erreicht
werden
können.
Wie
breit
muss
der
Schutzstreifen
zu
Gewässern
in
Naturschutzgebieten
aus
Ihrer
Sicht
sein,
Herr
Schreiber?
Matthias
Schreiber:
Es
ist
schwierig,
sich
für
alle
Bereiche
des
Gewässers
auf
einen
Mindestwert
festzulegen.
Es
gibt
Bereiche,
an
denen
das
Umfeld
etwas
flacher
als
der
Rest
ist.
Da
wäre
eher
ein
zehn
Meter
breiter
Streifen
erforderlich,
weil
da
häufiger
Überflutungen
entstehen.
Wenn
die
Pestizide
dann
ab
fünf
Meter
Abstand
zum
Gewässer
aufgebracht
werden
dürften,
dann
hilft
das
auch
nichts,
weil
der
darüber
liegende
Bereich
immer
noch
überflutet
wird
und
Pestizide
und
Gülle
so
dennoch
ins
Wasser
gelangen
könnten.
Herr
Schulte
to
Brinke,
warum
haben
Sie
Landrat
Michael
Lübbersmann
nahegelegt,
den
Gewässerrandstreifen
in
FFH-
Gebieten
im
Osnabrücker
Land
von
ursprünglich
von
der
Naturschutzbehörde
vorgesehenen
fünf
Metern
auf
einen
Meter
zu
reduzieren?
Schulte
to
Brinke:
Ich
habe
lediglich
auf
das
bereits
bestehende
Fachrecht
hingewiesen,
das
ohnehin
schon
sicherstellt,
dass
keine
Pflanzenschutzmittel
und
Dünger
ins
Gewässer
kommen.
Jedes
Pflanzenschutzmittel
ist
mit
separaten
Auflagen
belegt.
Es
gibt
welche,
die
man
bis
auf
einen
Meter
Abstand
zum
Gewässer
spritzen
darf,
und
es
gibt
welche,
die
einen
Abstand
von
fünf,
zehn
oder
sogar
bis
zu
15
Metern
zum
Gewässer
benötigen.
Jedes
Mittel
hat
eine
eigene
Zulassung.
Der
Ansatz
der
Kreisspitze
ist
nun,
dass
das
Fachrecht
ohnehin
schon
abdeckt,
dass
keine
Pflanzenschutzmittel
ins
Gewässer
kommen.
Das
halte
ich
für
richtig.
Herr
Schreiber,
sind
Sie
auch
der
Ansicht,
dass
in
Naturschutzgebieten
Verordnungen
für
ein
Meter
breite
Schutzstreifen
zum
Gewässer
ausreichen?
Schreiber:
Wir
haben
ein
Wasserhaushaltsgesetz,
das
als
Regelgröße
für
den
allgemeinen
Gewässerschutz
einen
fünf
Meter
breiten
Randstreifen
vorsieht.
Davon
kann
es
Ausnahmen
geben,
aber
der
Regelabstand
zu
Gewässern
dieser
Größenordnung
wie
etwa
bei
der
Else
in
Melle
sieht
fünf
Meter
vor.
Die
Daten
der
Wasserverwaltung
des
Landes
Niedersachsen
zeigen,
dass
die
Gewässer
im
Landkreis
Osnabrück
fast
vollständig
in
einem
schlechten
Erhaltungszustand
sind.
Konkret
für
die
Else
wird
da
die
Landwirtschaft
als
Belastungsfaktor
benannt.
Und
obwohl
wir
feststellen,
dass
die
Else
nach
den
Daten
des
Landes
mit
Schadstoffen
belastet
ist,
reduzieren
wir
den
Regelabstand
auf
einen
Meter.
Die
fünf
Meter
Gewässerrandstreifen
sind
das
Mindeste,
und
dann
muss
man
je
nach
den
Bedingungen
vor
Ort
auf
zehn
oder
15
Meter
hochgehen.
Diese
Verordnung
stimmt
hinten
und
vorne
nicht.
Nicht
nur
Umweltschützer
in
der
Region,
auch
das
Bundesumweltministerium
hält
es
für
„
fraglich″,
ob
ein
Gewässerrandstreifen
von
einem
Meter
dem
Schutzanspruch
in
einem
FFH-
Gebiet
gerecht
werden
kann.
Das
Land
Niedersachsen
weist
auf
die
Vollzugshinweise
des
Landes
zum
Schutz
der
FFH-
Lebensraumtypen
und
-
arten
hin,
worin
die
gezielte
Anlage
von
möglichst
breiten,
unbewirtschafteten
Gewässerrandstreifen
empfohlen
wird.
Wie
reagieren
Sie
auf
diese
Kritik?
Schulte
to
Brinke:
Wir
wollen
natürlich
keine
Einträge
in
die
Gewässer.
Das
ist
bereits
durch
das
Fachrecht
sichergestellt.
Wenn
wir
aber
mehr
wollen,
Biotope
weiter
ausweiten
und
den
zu
schützenden
Pflanzen
mehr
Raum
geben
wollen,
dann
können
wir
das
gerne
machen,
aber
dann
muss
es
uns
Landwirten
auch
bezahlt
werden.
Wenn
die
Gesellschaft
breitere
Streifen
will,
dann
muss
sie
diese
Streifen
auch
bezahlen.
In
der
Region
Hannover
etwa
haben
wir
gute
Beispiele.
Dort
hat
die
Region
150
000
Euro
im
vergangenen
Jahr
und
in
diesem
Jahr
300
000
Euro
in
einen
Topf
für
verschiedene
Projekte
zur
Biodiversität
investiert.
Die
Landwirte
konnten
sich
darauf
bewerben
und
das
umsetzen.
Das
wurde
sehr
gut
angenommen.
Das
zeigt,
dass
wir
Landwirte
dazu
bereit
sind.
Wenn
die
Gesellschaft
über
den
gesetzlichen
Schutz
hinaus
mehr
will,
dann
muss
sie
auch
dafür
bezahlen,
und
dann
sind
wir
Landwirte
auch
gerne
dazu
bereit,
auf
die
Bewirtschaftung
von
fünf
Meter
breiten
Randstreifen
unserer
Felder
zu
verzichten.
Herr
Schreiber,
Sie
halten
fünf
Meter
Gewässerrandstreifen
für
das
Mindeste.
Warum
sehen
Sie
durch
einen
ein
Meter
breiten
Schutzstreifen
an
Gewässern
in
FFH-
Gebieten
ein
Risiko
für
Bienen-
und
Insektensterben?
Schreiber:
Wenn
man
einen
so
schmalen
Streifen
hat,
auf
dem
der
Schutz
weiterer
Arten
gewährleistet
werden
soll,
dann
funktioniert
das
einfach
nicht.
Wenn
die
Forderungen
enteignungsartigen
Charakter
annehmen,
dann
muss
das
den
Landwirten
natürlich
bezahlt
werden.
Klar
ist
aber
auch,
dass
das
angesprochene
derzeitige
Fachrecht
nicht
ausreicht,
um
die
Grundanforderungen
des
Gewässerschutzes
sicherzustellen.
Nach
den
Daten
der
Wasserverwaltung
des
Landes
haben
wir
zu
hohe
Belastungen
sowohl
mit
Pestiziden
als
auch
mit
Nährstoffeinträgen
in
der
Else.
Das
zeigt
doch,
dass
das
Fachrecht
eben
nicht
ausreicht,
um
das
Gewässer
zu
schützen,
sonst
würde
es
diese
Belastungen
doch
nicht
geben.
Was
sagen
Sie
zu
den
Vorwürfen,
dass
das
Gewässer
unter
den
aktuellen
Bedingungen
nicht
ausreichend
geschützt
ist,
Herr
Schulte
to
Brinke?
Schulte
to
Brinke:
Ich
habe
keine
Kenntnisse
darüber,
dass
man
Pflanzenschutzmittel
in
der
Else
gefunden
hat.
Das
müssten
wir
uns
noch
einmal
genauer
angucken.
Wir
haben
in
anderen
Gebieten
auch
einmal
Probleme
gehabt,
wo
sich
nachher
herausstellte,
dass
ein
Industriebetrieb
Kanister
professionell
gespült
hat
und
dieses
Mittel
dann
ins
Gewässer
kam.
Auch
in
dem
Fall
müssten
wir
uns
daher
genauer
angucken,
woher
die
von
Ihnen
genannte
hohe
Belastung
denn
konkret
stammt.
Ich
kann
mir
nicht
vorstellen,
dass
das
von
den
Landwirten
kommt.
Der
schlechte
Zustand
der
Gewässer
liegt
auch
an
dem
Verbau
der
Gewässer.
Schreiber:
Ich
schicke
Ihnen
dieses
Datenblatt
gerne
zu.
Der
Landkreis
spricht
von
einem
Methodenwechsel
und
stellt
in
einem
Jahr
20
000
Euro
für
Proben
auf
den
Randstreifen
in
FFH-
Gebieten
zur
Verfügung,
um
die
Bodenbelastung
zu
überprüfen.
Halten
Sie
das
für
ausreichend?
Schreiber:
Die
Else
hat
eine
Gesamtgewässerlänge
von
über
20
Kilometern.
Daran
entlang
liegen
die
Parzellen
von
deutlich
mehr
als
100
Grundstückseigentümern,
die
landwirtschaftlich
tätig
sind.
Wenn
ich
(dann)
20000
Euro
für
Bodenproben
auf
diesen
Gebieten
habe,
dann
ist
das
bei
Weitem
nicht
ausreichend,
denn
für
jede
Parzelle
bleibt
dann
Geld
für
Proben
im
Wert
von
vielleicht
noch
200
Euro.
Es
kann
dann
eigentlich
nur
Zufall
sein,
ob
im
Rahmen
dieser
Proben
wirklich
etwas
nachgewiesen
werden
kann.
Schließlich
muss
bei
den
Proben
eine
ganze
Bandbreite
von
Stoffen
untersucht
werden.
Dass
bei
diesem
geringen
Umfang
von
Proben
eine
wirkungsvolle
Kontrolle
durchgeführt
werden
kann,
ist
reine
Augenwischerei.
Darüber
hinaus
werden
Sie
in
dem
Datenblatt
der
Wasserverwaltung
des
Landes
nachlesen
können,
dass
es
Pestizide
aus
der
Landwirtschaft
sind,
die
in
der
Else
nachgewiesen
wurden.
Daher
gibt
es
diesen
Nachweis
doch
schon
längst,
dass
die
Else
belastet
ist.
Eine
so
starke
Beschränkung
des
Gewässerschutzes
ist
daher
der
deutlich
falsche
Weg.
Wir
wissen
bereits,
dass
es
nicht
reicht.
Die
EU-
Kommission
leitete
2015
ein
Vertragsverletzungsverfahren
ein
und
erwartet
von
den
Landwirten
in
Deutschland
konkretes
Handeln
für
Umwelt-
und
Gewässerschutz.
Dabei
geht
es
um
die
Unterschutzstellung
von
FFH-
Gebieten,
die
Tiere,
Pflanzen
und
ihre
Lebensräume
schützen.
Die
EU-
Kommission
rügt
nicht
nur
die
mangelnde
Unterschutzstellung
von
FFH-
Gebieten,
sondern
auch
dass
die
Ansprüche
der
FFH-
Richtlinie
nicht
erfüllt
sind.
Wie
können
die
Landwirte
und
die
EU-
Kommission
zufriedengestellt
werden?
Schulte
to
Brinke:
Wir
weisen
immer
mehr
Naturschutzgebiete
aus,
aber
die
Frage
ist:
Was
machen
wir
falsch,
dass
es
in
den
Naturschutzgebieten
einen
Massenrückgang
bei
den
Insekten
gibt?
Ich
denke,
dass
es
der
richtige
Ansatz
ist,
dass
wir
kontrollieren,
woher
die
Einträge
kommen.
Wir
brauchen
mehr
qualitativen
Naturschutz,
nicht
quantitativen,
weil
viele
bestehende
Naturschutzgebiete
nicht
ihren
Zweck
erfüllen.
Wir
müssen
auch
darauf
achten,
dass
landwirtschaftliche
Flächen
geschont
werden.
Schreiber:
Nein,
die
Naturschutzgebiete
sind
zu
klein.
Genau
deshalb
hat
man
auch
in
den
Naturschutzgebieten
die
Bestandsrückgänge.
Es
ist
doch
klar,
dass
sich
auf
einem
ein
Meter
breiten
Schutzstreifen
an
der
Else
weniger
ansiedeln
kann
als
auf
einem
fünf
Meter
breiten
Streifen.
Ein
weiteres
Problem
in
den
Naturschutzgebieten
ist,
dass
sie
nicht
betreut
und
nicht
gepflegt
werden.
Zudem
sind
die
bestehenden
Naturschutzgebiete
untereinander
leider
nicht
vernetzt,
wie
es
eigentlich
der
Fall
sein
sollte.
So
kann
für
die
Tiere
eben
auch
kein
Austausch
zwischen
den
Schutzgebieten
stattfinden,
und
das
führt
dann
zum
Rückgang
der
Artenvielfalt.
Bildtext:
Streitgespräch
zwischen
Matthias
Schreiber
(links)
,
dem
zweiten
Vorsitzenden
des
Umweltforums,
und
Niedersachsens
Landvolk-
Präsident
Albert
Schulte
to
Brinke
(rechts)
zur
Gewässerschutz-
Debatte
in
der
Region.
Foto:
David
Ebener
Autor:
Jean-Charles Fays