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1.
Erscheinungsdatum:
02.04.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Umweltministerium kritisiert Landkreis
Zwischenüberschrift:
Reicht der vorgesehene Ein-Meter-Gewässerrandstreifen in Naturschutzgebieten aus?
Artikel:
Originaltext:
Das
Bundesumweltministerium
kritisiert
den
Beschluss
des
Kreistags
für
einen
nur
ein
Meter
breiten
Schutzstreifen
an
einem
Gewässer
in
einem
Schutzgebiet.
Das
Bundesministerium
hält
es
für
„
fraglich″,
ob
ein
Gewässerrandstreifen
von
einem
Meter
dem
Schutzanspruch
in
einem
FFH-
Gebiet
gerecht
werden
kann.
Osnabrück
Das
antwortete
eine
Sprecherin
des
Ministeriums
auf
die
Frage
unserer
Redaktion,
ob
es
bei
Unterschutzstellung
von
FFH-
Gebieten,
die
dem
Schutz
von
Pflanzen,
Tieren
und
Lebensräumen
dienen,
legitim
ist,
Verordnungen
zu
Gewässerrandstreifen
auf
einen
Meter
zu
begrenzen.
Warum
werden
FFH-
Gebiete
ausgewiesen?
Der
strenge
Schutz
in
FFH-
Gebieten
bezieht
sich
laut
dem
Umweltministerium
auf
die
Lebensraumtypen
und
Arten,
für
die
das
jeweilige
Gebiet
ausgewiesen
ist.
So
könnten
auch
Gewässer
und
ihre
Randstreifen
Schutzgegenstände
eines
solchen
Schutzgebietes
sein.
Eine
Ministeriumssprecherin
sagte:
„
Grundsätzlich
gilt,
dass
alle
Veränderungen
und
Störungen,
die
zu
einer
erheblichen
Beeinträchtigung
dieser
geschützten
Lebensräume
und
Arten
führen
können,
unzulässig
sind.″
Was
hat
der
Kreis
genau
beschlossen?
Der
Osnabrücker
Kreistag
hatte
Schutzstreifen
von
nur
einem
Meter
für
das
Spritzen
von
Pestiziden
auf
Äckern
in
Landschafts-
und
Naturschutzgebieten
in
einem
Meller
FFH-
Gebiet
beschlossen.
Die
Kreis-
CDU
geht
davon
aus,
dass
der
Beschluss
Signalcharakter
für
die
Festsetzung
von
weiteren
FFH-
Gebieten
im
Landkreis
Osnabrück
haben
soll.
Was
sagt
das
niedersächsische
Umweltministerium?
Angesprochen
auf
das
laufende
Vertragsverletzungsverfahren
der
EU-
Kommission
wegen
der
mangelnden
Unterschutzstellung
von
FFH-
Gebieten,
sagte
die
Sprecherin
des
niedersächsischen
Umweltministeriums,
Justina
Lethen,
dass
das
gegen
Deutschland
gerichtete
Verfahren
sich
„
nicht
auf
einzelgebietliche
Details
der
Ausgestaltung
der
Schutzgebietsverordnungen″
beziehe.
Daher
erwartet
das
Landesumweltministerium
diesbezüglich
keine
Auswirkungen
auf
den
Fortgang
des
Verfahrens.
Allerdings
wies
Lethen
auf
die
Vollzugshinweise
des
Landes
„
zum
Schutz
der
FFH-
Lebensraumtypen
und
-
arten
in
Niedersachsen″
hin.
Lethen
erläuterte:
„
Darin
ist
die
gezielte
Anlage
von
möglichst
breiten,
unbewirtschafteten
Gewässerrandstreifen
empfohlen.″
Ziel
sei
es,
eine
langfristig
überlebensfähige
Population
der
in
der
FFH-
Richtlinie
gelisteten
Fischarten
wie
etwa
der
Groppe
zu
gewährleisten.
Über
die
in
der
Schutzverordnung
festgelegte
Breite
des
Gewässerrandstreifens
entscheidet
Lethen
zufolge
„
der
für
die
Sicherung
des
FFH-
Gebietes
zuständige
Landkreis
in
pflichtgemäßem
Ermessen″.
Was
sagt
der
BUND?
Der
Bund
für
Umwelt
und
Naturschutz
Deutschland
(BUND)
hält
einen
Schutzstreifen
von
einem
Meter
weder
für
ausreichend,
um
die
Ziele
der
europäischen
„
Natura-
2000-
Richtlinie″
zu
erreichen,
noch
um
den
Vorgaben
der
Wasserrahmenrichtlinie
oder
der
EU-
Nitratrichtlinie
gerecht
zu
werden.
Sprecherin
Silvia
Bender
erklärt:
„
Auch
mit
den
Blick
auf
das
dramatische
Insektensterben
braucht
es
deutlich
mehr
Schutzmaßnahmen
entlang
von
Gewässerrändern.″
Der
BUND
fordert
aus
diesen
Gründen
sogar
Gewässerrandstreifen
mit
mindestens
zehn
Meter
Breite.
Was
sagen
die
Umweltverbände
aus
der
Region?
Der
Dachverband
der
Osnabrücker
Umweltverbände,
das
Umweltforum
Osnabrücker
Land,
hatte
im
Vorfeld
der
Kreistagsentscheidung
vergeblich
gemahnt,
es
in
der
Verordnung
bei
einem
fünf
Meter
breiten
Randstreifen
zu
belassen
–
so
wie
es
in
einem
Entwurf
der
Unteren
Naturschutzbehörde
des
Landkreises
auch
vorgesehen
war.
Das
Umweltforum
kritisiert,
„
dass
sich
das
Kreisparlament
in
Gutsherrenmanier
über
europäisches
Recht
hinwegsetzt″
und
einseitige
Klientelpolitik
zugunsten
der
Landwirte
betreibe.
Daher
wandte
sich
das
Umweltforum
Osnabrücker
Land
mit
der
Bitte
um
Prüfung
der
Vorgänge
an
die
Bundestagsabgeordneten
aus
der
Region.
Was
sagen
die
Bundestagsabgeordneten?
Die
Bramscher
Grünen-
Bundestagsabgeordnete
Filiz
Polat
hält
die
Kritik
des
Umweltforums
für
„
absolut
berechtigt″.
Sie
erinnerte
daran,
dass
der
Kreis
im
Zusammenhang
mit
dem
ein
Meter
breiten
Schutzstreifen
von
einem
Methodenwechsel
von
einer
pauschalen
Anordnung
eines
Gewässerrandstreifens
hin
zu
einem
System
aus
Beprobungen
der
Randstreifen
spricht,
und
kommentierte:
„
Der
vermeintliche
Methodenwechsel
des
Landkreises
gegen
die
Position
der
eigenen
Naturschutzfachbehörde
ist
ein
trügerisches
Wahlgeschenk
ans
Landvolk
des
amtierenden
Landrates,
der
daraus
ja
nicht
mal
einen
Hehl
macht.″
Wenn
der
Kreis
nicht
mal
in
den
Schutzgebieten
bereit
sei,
vorsorglich
etwas
für
den
Natur-
und
damit
Gewässerschutz
zu
tun,
wo
denn
dann?
Der
Meller
CDU-
Bundestagsabgeordnete
André
Berghegger
respektiert
die
Entscheidung
der
Kreispolitik,
die
den
Betroffenen
nicht
leichtgefallen
sei.
Der
Bad
Rothenfelder
SPD-
Bundestagsabgeordnete
Rainer
Spiering
wollte
das
Thema
nicht
kommentieren.
Bildtext:
Diesen
zehn
Meter
breiten
Schutzstreifen
hatte
die
Gemeinde
Bissendorf
erworben,
damit
der
Gewässerrandstreifen
nicht
mehr
landwirtschaftlich
genutzt
werden
kann.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentar
Nichts
darf
ins
Gewässer
gelangen
Der
Sturm
der
Entrüstung
kommt
nicht
überraschend.
Man
gewinnt
den
Eindruck,
dass
diese
Debatte
„
Landwirtschaft
kontra
Naturschutz″
bewusst
befeuert
werden
sollte.
Die
CDU-
Kreistagsfraktion
hatte
schon
Wochen
vor
der
Entscheidung
im
Kreistag
eine
Pressemitteilung
verschickt,
die
Umweltschützer
als
Provokation
werten
mussten.
Titel:
„
Kreispolitik
korrigiert
FFH-
Verordnung″,
Untertitel:
„
Ein-
Meter-
Schutzstreifen
an
der
Else
völlig
ausreichend″.
Die
CDU
kündigte
an,
dass
es
diesen
Ein-
Meter-
Schutzstreifen
statt
des
von
der
Fachabteilung
des
Kreises
geplanten
fünf
Meter
breiten
Randstreifens
auch
in
den
Verordnungen,
die
in
den
kommenden
Monaten
für
Gewässer
in
FFH-
Gebieten
erlassen
werden,
geben
wird.
Es
irritiert,
dass
die
CDU
sich
so
damit
brüstete,
denn
es
war
doch
erwartbar,
dass
Grüne
und
Umweltschützer
nun
von
einem
Wahlgeschenk
an
die
Landwirte
sprechen.
Besser
wäre
es,
einen
Kompromiss
anzustreben,
den
alle
mittragen
können.
Ein
Meller
Landwirt
sagte,
dass
bei
der
heutigen
Technik
fast
keine
Pflanzenschutzmittel
mehr
ins
Gewässer
gelangen
könnten.
Ein
Randstreifen
soll
aber
genau
dazu
dienen,
dass
–
besonders
in
FFH-
Gebieten
–
gar
nichts
mehr
ins
Gewässer
gelangen
kann.
j.fays@
noz.de
Autor:
Jean-Charles Fays