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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Umweltministerium kritisiert Landkreis
Zwischenüberschrift:
Reicht der vorgesehene Ein-Meter-Gewässerrandstreifen in Naturschutzgebieten aus?
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Das Bundesumweltministerium kritisiert den Beschluss des Kreistags für einen nur ein Meter breiten Schutzstreifen an einem Gewässer in einem Schutzgebiet. Das Bundesministerium hält es für fraglich″, ob ein Gewässerrandstreifen von einem Meter dem Schutzanspruch in einem FFH-Gebiet gerecht werden kann.

Osnabrück Das antwortete eine Sprecherin des Ministeriums auf die Frage unserer Redaktion, ob es bei Unterschutzstellung von FFH-Gebieten, die dem Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen dienen, legitim ist, Verordnungen zu Gewässerrandstreifen auf einen Meter zu begrenzen.

Warum werden FFH-Gebiete ausgewiesen? Der strenge Schutz in FFH-Gebieten bezieht sich laut dem Umweltministerium auf die Lebensraumtypen und Arten, für die das jeweilige Gebiet ausgewiesen ist. So könnten auch Gewässer und ihre Randstreifen Schutzgegenstände eines solchen Schutzgebietes sein. Eine Ministeriumssprecherin sagte: Grundsätzlich gilt, dass alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung dieser geschützten Lebensräume und Arten führen können, unzulässig sind.″

Was hat der Kreis genau beschlossen? Der Osnabrücker Kreistag hatte Schutzstreifen von nur einem Meter für das Spritzen von Pestiziden auf Äckern in Landschafts- und Naturschutzgebieten in einem Meller FFH-Gebiet beschlossen. Die Kreis-CDU geht davon aus, dass der Beschluss Signalcharakter für die Festsetzung von weiteren FFH-Gebieten im Landkreis Osnabrück haben soll.

Was sagt das niedersächsische Umweltministerium? Angesprochen auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen der mangelnden Unterschutzstellung von FFH-Gebieten, sagte die Sprecherin des niedersächsischen Umweltministeriums, Justina Lethen, dass das gegen Deutschland gerichtete Verfahren sich nicht auf einzelgebietliche Details der Ausgestaltung der Schutzgebietsverordnungen″ beziehe. Daher erwartet das Landesumweltministerium diesbezüglich keine Auswirkungen auf den Fortgang des Verfahrens. Allerdings wies Lethen auf die Vollzugshinweise des Landes zum Schutz der FFH-Lebensraumtypen und - arten in Niedersachsen″ hin. Lethen erläuterte: Darin ist die gezielte Anlage von möglichst breiten, unbewirtschafteten Gewässerrandstreifen empfohlen.″ Ziel sei es, eine langfristig überlebensfähige Population der in der FFH-Richtlinie gelisteten Fischarten wie etwa der Groppe zu gewährleisten. Über die in der Schutzverordnung festgelegte Breite des Gewässerrandstreifens entscheidet Lethen zufolge der für die Sicherung des FFH-Gebietes zuständige Landkreis in pflichtgemäßem Ermessen″.

Was sagt der BUND? Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hält einen Schutzstreifen von einem Meter weder für ausreichend, um die Ziele der europäischen Natura-2000-Richtlinie″ zu erreichen, noch um den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie oder der EU-Nitratrichtlinie gerecht zu werden. Sprecherin Silvia Bender erklärt: Auch mit den Blick auf das dramatische Insektensterben braucht es deutlich mehr Schutzmaßnahmen entlang von Gewässerrändern.″ Der BUND fordert aus diesen Gründen sogar Gewässerrandstreifen mit mindestens zehn Meter Breite.

Was sagen die Umweltverbände aus der Region? Der Dachverband der Osnabrücker Umweltverbände, das Umweltforum Osnabrücker Land, hatte im Vorfeld der Kreistagsentscheidung vergeblich gemahnt, es in der Verordnung bei einem fünf Meter breiten Randstreifen zu belassen so wie es in einem Entwurf der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises auch vorgesehen war. Das Umweltforum kritisiert, dass sich das Kreisparlament in Gutsherrenmanier über europäisches Recht hinwegsetzt″ und einseitige Klientelpolitik zugunsten der Landwirte betreibe. Daher wandte sich das Umweltforum Osnabrücker Land mit der Bitte um Prüfung der Vorgänge an die Bundestagsabgeordneten aus der Region.

Was sagen die Bundestagsabgeordneten? Die Bramscher Grünen-Bundestagsabgeordnete Filiz Polat hält die Kritik des Umweltforums für absolut berechtigt″. Sie erinnerte daran, dass der Kreis im Zusammenhang mit dem ein Meter breiten Schutzstreifen von einem Methodenwechsel von einer pauschalen Anordnung eines Gewässerrandstreifens hin zu einem System aus Beprobungen der Randstreifen spricht, und kommentierte: Der vermeintliche Methodenwechsel des Landkreises gegen die Position der eigenen Naturschutzfachbehörde ist ein trügerisches Wahlgeschenk ans Landvolk des amtierenden Landrates, der daraus ja nicht mal einen Hehl macht.″ Wenn der Kreis nicht mal in den Schutzgebieten bereit sei, vorsorglich etwas für den Natur- und damit Gewässerschutz zu tun, wo denn dann?

Der Meller CDU-Bundestagsabgeordnete André Berghegger respektiert die Entscheidung der Kreispolitik, die den Betroffenen nicht leichtgefallen sei.

Der Bad Rothenfelder SPD-Bundestagsabgeordnete Rainer Spiering wollte das Thema nicht kommentieren.

Bildtext:
Diesen zehn Meter breiten Schutzstreifen hatte die Gemeinde Bissendorf erworben, damit der Gewässerrandstreifen nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden kann.
Foto:
Michael Gründel

Kommentar
Nichts darf ins Gewässer gelangen

Der Sturm der Entrüstung kommt nicht überraschend. Man gewinnt den Eindruck, dass diese Debatte Landwirtschaft kontra Naturschutz″ bewusst befeuert werden sollte.

Die CDU-Kreistagsfraktion hatte schon Wochen vor der Entscheidung im Kreistag eine Pressemitteilung verschickt, die Umweltschützer als Provokation werten mussten. Titel: Kreispolitik korrigiert FFH-Verordnung″, Untertitel: Ein-Meter-Schutzstreifen an der Else völlig ausreichend″. Die CDU kündigte an, dass es diesen Ein-Meter-Schutzstreifen statt des von der Fachabteilung des Kreises geplanten fünf Meter breiten Randstreifens auch in den Verordnungen, die in den kommenden Monaten für Gewässer in FFH-Gebieten erlassen werden, geben wird.

Es irritiert, dass die CDU sich so damit brüstete, denn es war doch erwartbar, dass Grüne und Umweltschützer nun von einem Wahlgeschenk an die Landwirte sprechen.

Besser wäre es, einen Kompromiss anzustreben, den alle mittragen können. Ein Meller Landwirt sagte, dass bei der heutigen Technik fast keine Pflanzenschutzmittel mehr ins Gewässer gelangen könnten. Ein Randstreifen soll aber genau dazu dienen, dass besonders in FFH-Gebieten gar nichts mehr ins Gewässer gelangen kann.

j.fays@ noz.de
Autor:
Jean-Charles Fays


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