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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Neue Auflagen für Befahren der Hase
Zwischenüberschrift:
Nach Beschwerden über „Sauftourismus″ Bootsfahrer unter Beobachtung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Es tut sich etwas in Sachen Bootstourismus auf der Hase. Bei einem Treffen aller Beteiligten mit dem Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal wurden neue Regeln festgelegt.

Rieste Nach den wiederholten und massiven Beschwerden vor allem der Anlieger des Plackenweges in Rieste gibt es neue Auflagen für die gewerblichen Anbieter, was vor allem den Bootsanleger an der Gaststätte Weidehof entlasten wird. Alle sensiblen Bereiche der Hase sowie alle Bootsanleger in der Nähe von Wohngebieten werden von größeren Booten ab einer Kapazität von 10 Personen gemieden. Diese neue Entzerrungsmaßnahme dient sowohl der Vermeidung von Lärmbelästigung der unmittelbaren Haseanrainer als auch zur Beruhigung der Parksituation″, schreibt der Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal in einer Pressemitteilung. Besonders am Weidehof war es im vergangenen Jahr laut Aussage der Anlieger vielfach zu chaotischen Verkehrssituationen durch parkende Pkw und Busse gekommen.

Strafzahlungen

Weiter heißt es in der Mitteilung: Zur Vermeidung von lautstarken Partys auf der Hase müssen alle Flöße durch einen qualifizierten Mitarbeiter des Verleihers begleitet werden. Eine Einweisung in die Paddeltechnik, die Vermeidung von Müll, der Schutz von Flora und Fauna sowie das Tragen von Schwimmwesten gehören ebenfalls zu den Auflagen.″ Zur Einhaltung dieser Auflagen beschäftigt der Zweckverband mehrere Ranger. Im Jahresbericht hätten diese in der Saison 2018 keine gravierenden Vorfälle″ feststellen können, heißt es. Seit der Einführung von Strafzahlungen bei Verfehlungen gegen die selbst mitbestimmten Auflagen herrscht Ruhe auf und an der Hase″, zeigt sich der Geschäftsführer der Hasetal Touristik, Wilhelm Koormann, erfreut über diese positive Entwicklung″. Das sahen die Anlieger des Plackenweges allerdings anders. Sie hatten im Hitzesommer 2018 sogar eine Zunahme des Sauftourismus″ und damit verbundener Probleme festgestellt und gemeldet.

Der runde Tisch″ tagte im Bootshaus in Meppen unter Beteiligung der Anlieger, Naturschutzeinrichtungen, Angler, Touristiker und des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) als Eigentümer der Hase. Die beschlossenen Auflagen regeln auch die Höchstgrenzen der Fahrten und die absolute Anzahl der zugelassenen Boote und Flöße, die zudem als Kooperationspartner des Zweckverbandes gekennzeichnet sein müssen. Als weitere Option wurde auch die Möglichkeit einer regelmäßigen Begleitung von größeren Einheiten, zum Beispiel Schlauchbooten, besprochen.

Partyboote ab Heeke

Riestes Bürgermeister Sebastian Hüdepohl findet es sinnvoll und richtig, dass der Zweckverband die Probleme erkannt und sich der Sache angenommen habe. Auch wenn er sich das noch klarer gewünscht″ hätte. Er begrüßt, dass Partyboote″ zukünftig erst ab dem Anleger Heeke eingesetzt werden dürfen, damit die naturnahen Bereiche ab Weidehof und ab Anleger Von-Bar-Brücke (Herkenhoff) geschont werden.

Er bittet alle Anlieger ausdrücklich, bei zukünftigen Problemen umgehend den Zweckverband und die Gemeinde Rieste zu informieren. Der Bootstourismus stehe unter Beobachtung″, eine weitere Reglementierung sei nicht ausgeschlossen, erklärt der Bürgermeister, doch das sei sicher nicht im Sinne einer auch von der Gemeinde Rieste gewünschten touristischen Nutzung der Hase.

Bildtext:
Konflikte zwischen Anliegern und Bootstouristen sollen die neuen Auflagen des Zweckverbandes Erholungsgebiet Hasetal zukünftig verhindern. Archivfoto:
Foto:
Ilona Ebenthal
Autor:
Ilona Ebenthal


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