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1.
Erscheinungsdatum:
22.03.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt will Bahnhof schützen
Zwischenüberschrift:
Bebauungsplan Theodor-Heuss-Platz
Artikel:
Originaltext:
Der
ständigen
Zunahme
von
sogenannten
„
Vergnügungsstätten″
wollen
Osnabrücks
Stadtplaner
verstärkt
mit
dem
Steuerungsinstrument
Bebauungsplan
begegnen.
Nach
der
Krahnstraße
soll
nun
auch
der
Theodor-
Heuss-
Platz
einen
entsprechenden
B-
Plan
bekommen.
Osnabrück
Gerade
in
Bahnhofsnähe
etablieren
sich
gerne
solche
Vergnügungsstätten,
die
im
Bebauungsplanentwurf
im
schönsten
Behördendeutsch
wie
folgt
definiert
werden:
„...
dazu
zählen
insbesondere
solche,
die
in
unterschiedlicher
Ausprägung
unter
Ansprache
des
Sexual-
und
Spieltriebs
ein
bestimmtes
gewinnbringendes
Freizeitangebot
vorhalten.″
Die
Stadt
sieht
hierin
die
Gefahr
für
eine
„
negative
städtebauliche
Entwicklung″,
vor
der
sie
den
Osnabrücker
Hauptbahnhof
schützen
will.Tor
zur
Innenstadt
Das
Bahnhofsquartier
sei
ein
wichtiges
Eingangstor
zur
Innenstadt,
dessen
Qualität
es
zu
stärken
und
perspektivisch
zu
steigern
gelte.
Durch
Maßnahmen
auf
planungsrechtlicher
Ebene,
mithin
dem
Bebauungsplan,
will
die
Stadt
dem
Bahnbetrieb
dienende
Einrichtungen,
Handelsbetriebe,
zentrale
Einrichtungen
der
Wirtschaft,
aber
auch
der
Verwaltung
und
Kultur
absichern.
Die
Verwaltung
habe
im
Vorfeld
der
Bebauungsplanänderung
schon
mit
den
derzeitigen
Nutzern
der
Gebäude
im
und
am
Bahnhof
gesprochen,
so
Stadtplaner
Franz
Schürings.
„
Wir
sind
da
auf
breite
Zustimmung
gestoßen.″
Eine
Wohnbebauung
in
dem
Gebiet,
in
dem
nahezu
alle
Gebäude
unter
Denkmalschutz
stünden,
werde
weiterhin
ausgeschlossen,
sagt
Schürings,
der
damit
rechnet,
dass
der
Rat
den
Bebauungsplan
im
September
verabschieden
kann.
Öffentliche
Auslegung:
Vom
26.
März
bis
zum
26.
April
liegen
die
Entwürfe
für
den
Bebauungsplan
Nr.
451
(Theodor-
Heuss-
Platz)
öffentlich
aus,
im
Internet
unter
www.osnabrueck.de
und
als
Skript
im
Fachbereich
Städtebau,
Hasemauer
1,
Osnabrück,
erste
Etage.
Änderungsvorschläge
und
Einwendungen
können
bis
zum
Ende
der
Auslegungsfrist
schriftlich
oder
per
Mail
abgegeben
werden,
die
den
Planern
und
Politikern
im
weiteren
Verfahren
vorgelegt
werden.
Bildtext:
Die
Osnabrücker
Verwaltung
will
die
Ansiedlung
von
Vergnügungsstätten
am
Hauptbahnhof
steuern.
Foto:
Moritz
Frankenberg
Autor:
Dietmar Kröger