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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt will Bahnhof schützen
Zwischenüberschrift:
Bebauungsplan Theodor-Heuss-Platz
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Der ständigen Zunahme von sogenannten Vergnügungsstätten″ wollen Osnabrücks Stadtplaner verstärkt mit dem Steuerungsinstrument Bebauungsplan begegnen. Nach der Krahnstraße soll nun auch der Theodor-Heuss-Platz einen entsprechenden B-Plan bekommen.

Osnabrück Gerade in Bahnhofsnähe etablieren sich gerne solche Vergnügungsstätten, die im Bebauungsplanentwurf im schönsten Behördendeutsch wie folgt definiert werden: „... dazu zählen insbesondere solche, die in unterschiedlicher Ausprägung unter Ansprache des Sexual- und Spieltriebs ein bestimmtes gewinnbringendes Freizeitangebot vorhalten.″ Die Stadt sieht hierin die Gefahr für eine negative städtebauliche Entwicklung″, vor der sie den Osnabrücker Hauptbahnhof schützen will.Tor zur Innenstadt

Das Bahnhofsquartier sei ein wichtiges Eingangstor zur Innenstadt, dessen Qualität es zu stärken und perspektivisch zu steigern gelte. Durch Maßnahmen auf planungsrechtlicher Ebene, mithin dem Bebauungsplan, will die Stadt dem Bahnbetrieb dienende Einrichtungen, Handelsbetriebe, zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, aber auch der Verwaltung und Kultur absichern.

Die Verwaltung habe im Vorfeld der Bebauungsplanänderung schon mit den derzeitigen Nutzern der Gebäude im und am Bahnhof gesprochen, so Stadtplaner Franz Schürings. Wir sind da auf breite Zustimmung gestoßen.″ Eine Wohnbebauung in dem Gebiet, in dem nahezu alle Gebäude unter Denkmalschutz stünden, werde weiterhin ausgeschlossen, sagt Schürings, der damit rechnet, dass der Rat den Bebauungsplan im September verabschieden kann.

Öffentliche Auslegung: Vom 26. März bis zum 26. April liegen die Entwürfe für den Bebauungsplan Nr. 451 (Theodor-Heuss-Platz) öffentlich aus, im Internet unter www.osnabrueck.de und als Skript im Fachbereich Städtebau, Hasemauer 1, Osnabrück, erste Etage. Änderungsvorschläge und Einwendungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder per Mail abgegeben werden, die den Planern und Politikern im weiteren Verfahren vorgelegt werden.

Bildtext:
Die Osnabrücker Verwaltung will die Ansiedlung von Vergnügungsstätten am Hauptbahnhof steuern.
Foto:
Moritz Frankenberg
Autor:
Dietmar Kröger


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