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1.
Erscheinungsdatum:
19.03.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Osnabrück lässt sich in die Akten schauen
Jeder darf jetzt im Rathaus in die Akten sehen
Zwischenüberschrift:
Rat verabschiedet Satzung über Informationsfreiheit in Osnabrück
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Die
Stadt
hat
sich
als
zehnte
Kommune
in
Niedersachsen
eine
Informationsfreiheitssatzung
gegeben.
Sie
gibt
jedem
Osnabrücker
das
Recht,
im
Rathaus
Akteneinsicht
zu
nehmen.
Der
Stadtrat
stimmte
geschlossen
der
Satzung
zu,
um
die
seit
2011
gerungen
wurde.
Vor
allem
die
UWG/
Piraten-
Gruppe
im
Rat
hatte
auf
Öffnung
gedrängt.
Wer
Akten
lesen
will,
muss
weder
eine
Begründung
liefern
noch
ein
berechtigtes
Interesse
nachweisen.
Auch
Gebühren
werden
nicht
erhoben.
Nicht
zugänglich
bleiben
aber
weiterhin
Unterlagen,
die
schützenswerte
Interessen
Dritter
berühren
oder
durch
Gesetz
einer
Geheimhaltungspflicht
unterliegen.
Neun
Landkreise
und
Städte
in
Niedersachsen
verfügen
bereits
über
entsprechende
Satzungen.
Aber
nur
wenige
Bürger
beantragten
dort
bisher
Akteneinsicht.
Osnabrück
Die
Stadt
öffnet
Aktenschränke
und
Dateien:
Jeder
Osnabrücker
hat
jetzt
das
Recht
auf
Akteneinsicht.
Er
muss
keine
besonderen
Gründe
vorweisen
und
dafür
auch
nichts
zahlen.
Der
Stadtrat
hat
einstimmig
eine
neue
Informationsfreiheitssatzung
beschlossen,
die
Bürgern
mehr
Transparenz
und
Mitsprache
ermöglichen
soll.
So
funktioniert
die
Akteneinsicht:
Das
Recht
auf
Akteneinsicht
gilt
für
Menschen
mit
Wohnsitz
in
Osnabrück
und
juristische
Personen
–
also
Firmen
oder
Vereine,
die
ihren
Sitz
in
der
Stadt
haben.
Wer
in
die
Akten
sehen
will,
muss
weder
eine
Begründung
liefern
noch
ein
rechtliches
Interesse
nachweisen.
Es
genügt,
der
zuständigen
Behörde
mündlich
oder
schriftlich
den
Wunsch
zu
äußern
–
wobei
die
Angaben
das
Auffinden
der
gewünschten
Informationen
„
mit
angemessenem
Aufwand″
ermöglichen
müssen.
Sind
die
Angaben
zu
unbestimmt,
darf
die
Behörde
den
Informationswunsch
nicht
einfach
abweisen,
sondern
ist
gehalten,
dem
Antragsteller
zu
helfen,
die
Suche
einzugrenzen.
Die
Verwaltung
muss
dann
dem
Bürger
binnen
vier
Wochen
die
Möglichkeit
schaffen,
die
Akten
zu
lesen.
Die
Unterlagen
können
in
Amtsräumen
eingesehen
werden.
Handelt
es
sich
um
digitale
Dateien,
muss
die
Stadt
Lesegeräte
zur
Verfügung
stellen.
Das
Fotokopieren
ist
zulässig,
sofern
nicht
Rechte
Dritter
verletzt
werden.
Eine
Herausgabe
der
Akten
außer
Haus
ist
nicht
erlaubt.
Die
Stadt
könnte
Gebühren
verlangen,
verzichtet
aber
darauf.
Der
Rat
folgte
einem
Antrag
der
Linken,
die
Akteneinsicht
entgeltfrei
zu
ermöglichen.
Die
Grenzen
der
Freiheit:
Die
Grenzen
der
Akteneinsicht
werden
erreicht,
wo
persönliche
Interessen
Dritter
betroffen
sind,
Geheimhaltungsvorschriften
greifen
und
die
Zuständigkeit
der
Kommune
endet.
Die
Stadt
ist
laut
Satzung
nur
verpflichtet,
die
Unterlagen
zu
öffnen,
„
die
Angelegenheiten
des
eigenen
Wirkungskreises″
betreffen.
Dazu
gehören
zum
Beispiel
die
Bauplanung
oder
der
kommunale
Haushalt.
Wenn
Dinge
betroffen
sind,
für
die
der
Bund
oder
das
Land
zuständig
sind,
greift
die
Informationsfreiheitssatzung
der
Stadt
nicht.
Auch
darf
die
Stadt
keine
Informationen
offenlegen,
die
laut
Gesetz
geheim
zu
halten
sind
oder
deren
Bekanntwerden
die
öffentliche
Sicherheit
gefährden
würde.
Die
rechtlichen
Grundlagen:
Das
Ringen
um
die
Akteneinsicht
für
jedermann
dauert
seit
2006
an.
Damals
verabschiedete
der
Bundestag
das
Informationsfreiheitsgesetz,
das
den
Bürgern
weitreichende
Einsicht
in
Behördenakten,
Ausschussunterlagen,
Gutachten
oder
andere
Hintergrundpapiere
sichert.
Das
Gesetz
beschränkt
sich
allerdings
auf
Bundesbehörden.
Damit
Bürger
ihr
Informationsrecht
auch
gegenüber
dem
Land
und
der
Kommune
geltend
machen
können,
müssen
die
Länder
entsprechende
Gesetze
und
die
Kommune
Satzungen
erlassen.
Geschehen
ist
das
bisher
in
zwölf
Bundesländern,
nicht
aber
in
Niedersachsen.
Kurz
vor
Ende
der
Legislaturperiode
hatte
die
alte
rot-
grüne
Landesregierung
2017
einen
Gesetzentwurf
vorgelegt,
der
aber
wegen
der
vorgezogenen
Neuwahlen
nicht
mehr
beraten
wurde.
Seither
steckt
das
Gesetz
in
der
Warteschleife.
Wenig
Interesse
bei
den
Bürgern:
Neun
Kreise
und
Kommunen
haben
in
Niedersachsen
inzwischen
Info-
Satzungen
erlassen:
die
Landkreise
Hameln-
Pyrmont
und
Wesermarsch,
die
Städte
Braunschweig,
Cuxhaven,
Göttingen,
Hameln,
Langenhagen,
Lingen/
Ems
und
die
Samtgemeinde
Dahlenburg.
Das
Interesse
der
Bürger
scheint
aber
begrenzt.
In
Braunschweig
gingen
von
2012
bis
2018
zwölf
Anträge
ein.
Der
Sprecher
der
Stadt
Hameln,
die
2012
die
Akteneinsicht
liberalisierte,
antwortete
im
vergangenen
Jahr
auf
Anfrage
unserer
Redaktion:
„
Bislang
haben
wir
nur
einen
Antrag
erhalten
–
und
selbst
dieser
Antrag
zählt
eigentlich
nicht.
Es
handelte
sich
dabei
um
einen
Test-
Antrag
der
örtlichen
Tageszeitung.″
Bildtext:
DIE
NEUE
OFFENHEIT:
Die
Stadt
gewährt
jedem
Osnabrücker
Akteneinsicht,
sofern
nicht
besondere
Geheimhaltungsvorschriften
dem
entgegenstehen.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentar
Stuttgarter
Lehrstück
Mehr
Transparenz,
mehr
Mitsprache:
Das
Gesetz
zur
Akteneinsicht
für
jedermann
verfolgt
hohe
Ziele.
Die
Erfahrungen
in
anderen
Städten
aber
lehren,
dass
die
Bürger
die
neue
Offenheit
kaum
nutzen.
Überflüssig
ist
die
Info-
Satzung
damit
keineswegs.
Erinnern
wir
uns
an
Stuttgart
21.
Über
ein
Jahrzehnt
wurde
der
neue
Bahnhof
geplant,
mindestens
zehn
Bebauungspläne
wurden
in
vielen
öffentlichen
Verfahrensschritten
geändert.
Doch
erst
als
die
Sägen
kreischten,
erhob
sich
der
Protest.
Das
Beispiel
zeigt:
Solange
die
Bürger
nicht
selbst
und
unmittelbar
betroffen
waren,
haben
sie
sich
für
die
Planungen
nicht
interessiert,
nicht
hingesehen,
nicht
hingehört,
nicht
nachgefragt.
Auch
ein
Informationsfreiheitsgesetz
hätte
die
Bürger
wohl
nicht
aktiviert.
Daher
ist
es
wichtig,
dass
die
Behörden
auf
die
Bürger
zugehen
–
und
zwar
in
einer
Sprache,
die
jeder
versteht,
auf
technischen
Kanälen,
die
viele
nutzen,
und
mit
Methoden,
die
Interesse
wecken.
Autor:
Wilfried Hinrichs