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1.
Erscheinungsdatum:
16.03.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Erbitterte Diskussionen bleiben im Fluss
Zwischenüberschrift:
Verordnung für Ein-Meter-Randstreifen an Gewässern in Meller Schutzgebiet tritt in Kraft
Artikel:
Originaltext:
Der
Osnabrücker
Kreistag
hat
in
seiner
Sitzung
mehrheitlich
die
Umsetzung
eines
Ein-
Meter-
Randstreifens
an
einem
Gewässer
in
einem
Meller
Landschaftsschutzgebiet
beschlossen.
Im
Vorfeld
hatte
es
erbitterte
Diskussionen
gegeben,
weil
im
Verwaltungsentwurf
ursprünglich
noch
ein
fünf
Meter
breiter
Schutzstreifen
an
den
Gewässern
in
dem
Schutzgebiet
vorgesehen
war.
Osnabrück
Konkret
geht
es
um
das
Flora-
Fauna-
Habitat-
Gebiet
(FFH)
Else
und
Obere
Hase
in
Melle.
FFH-
Gebiete
dienen
dem
Schutz
von
Pflanzen,
Tieren
und
Lebensräumen.
An
Else
und
Oberer
Hase
sollen
feuchte
Uferflächen,
Unterwasserpflanzen
und
die
seltenen
Fischarten
Neunauge,
Steinbeißer
und
Groppe
geschützt
werden.
Streit
gab
es
in
den
vergangenen
Wochen
darum,
wie
breit
der
Randstreifen
sein
muss,
um
Gewässer
vor
Pestiziden
zu
schützen.
Kreisrat
Winfried
Wilkens
mühte
sich
während
der
Kreistagssitzung,
Feuer
aus
der
im
Vorfeld
teils
emotional
geführten
Diskussion
zu
nehmen.
Anders
als
kolportiert,
gehe
es
nicht
um
eine
schlichte
Reduzierung
des
Gewässerrandstreifens
von
fünf
auf
einen
Meter,
sondern
vielmehr
um
einen
Methodenwechsel.
Der
Landkreis
wolle
weg
von
einer
pauschalen
Anordnung
der
Streifen
hin
zu
einem
konkreten
System
aus
Beprobungen
und
darauf
aufbauenden
behördlichen
Anordnungen.
Wilkens
nahm
auch
Stellung
zu
Vorwürfen,
der
Landkreis
mache
zu
wenig
für
den
Naturschutz
an
den
Gewässerrandstreifen.
„
Es
geht
gar
nicht
um
die
Randstreifen
insgesamt,
sondern
ausschließlich
um
die
an
den
drei
FFH-
Gebieten.″
90
Prozent
der
Gewässer
im
Landkreis
seien
gar
nicht
von
der
Debatte
betroffen.
Die
zu
schützenden
Arten
könnten
voraussichtlich
durch
den
Methodenwechsel
zielgenauer
vor
Beeinträchtigungen
geschützt
werden,
so
Wilkens
abschließend.
Geplant
ist,
dass
Proben
auf
dem
verbleibenden
Ein-
Meter-
Randstreifen
genommen
werden
(wir
berichteten)
,
um
Rückschlüsse
zu
ziehen,
ob
die
Vorgaben
auch
wirklich
eingehalten
werden.
Für
die
entsprechenden
Probenanalysen
stehen
dem
Landkreis
in
diesem
Jahr
Mittel
in
Höhe
von
20
000
Euro
zur
Verfügung.
Die
umweltpolitische
Sprecherin
der
Grünen-
Kreistagsfraktion,
Anna
Kebschull,
hatte
kritisiert:
„
20
000
Euro
für
eine
Überwachung
und
Dokumentation
bei
nur
einen
Meter
breiten
Gewässerrandstreifen
in
Schutzgebieten
sind
ein
Feigenblatt,
hinter
dem
sich
unsinnige
Wahlgeschenke
verbergen.″
Noch
im
Januar
hatte
die
CDU
eine
Mitteilung
zu
dem
Meller
Schutzgebiet
betitelt:
„
Kreispolitik
korrigiert
FFH-
Verordnung.″
Im
Verwaltungsentwurf
war
noch
ein
fünf
Meter
breiter
Schutzstreifen
an
den
Gewässern
im
Schutzgebiet
vorgesehen.
Das
werde
nun
von
der
Politik
korrigiert.
Auch
Landrat
Michael
Lübbersmann
(CDU)
hatte
betont,
dass
er
es
war,
der
nach
einem
Gespräch
mit
dem
Chef
des
Bauernverbands
Landvolk
im
Kreis
Osnabrück,
Albert
Schulte
to
Brinke,
den
Wortlaut
der
Beschlussvorlage
für
die
Verordnung
ändern
ließ
und
dem
Kreis-
Umweltausschuss
somit
nur
noch
einen
Ein-
Meter-
Schutzstreifen
an
dem
Gewässer
im
„
Landschaftsschutzgebiet
Else
und
Obere
Hase″
vorgeschlagen
hatte.
Die
Politiker
von
CDU
und
SPD
hatten
sich
im
Fachausschuss
auf
einen
Ein-
Meter-
Schutzstreifen
verständigt,
weil
sie
der
Ansicht
waren,
dass
dieser
bei
der
modernen
Technik,
die
Landwirte
in
der
Region
heutzutage
einsetzen,
völlig
ausreiche.
Die
Landwirte
hätten
es
somit
selbst
in
der
Hand,
durch
ordentliches
Wirtschaften
höhere
Auflagen
zu
vermeiden.
Für
CDU-
Fraktionschef
Martin
Bäumer
hat
die
Festsetzung
für
das
FFH-
Gebiet
in
Melle
Signalcharakter
für
den
gesamten
Landkreis
Osnabrück.
Auch
in
den
Schutzgebietsverordnungen,
die
in
den
kommenden
Monaten
noch
erlassen
werden,
wird
es
Bäumer
zufolge
nun
diesen
Ein-
Meter-
Streifen
geben.
Dieser
Schutzstreifen
werde
somit
auch
für
Bäche
und
Flüsse
im
Artland
gelten.
Der
Meller
Landwirt
Dirk
Speckmann
hatte
die
politische
Diskussion
um
den
Randstreifen
kommentiert:
„
Unsere
Maschinen
mit
GPS-
Steuerung
und
Abdrift-
Minderung
können
die
Pflanzenschutzmittel
punktgenau
ausbringen,
da
gelangt
fast
nichts
ins
angrenzende
Gewässer.″
Er
glaube
nicht,
dass
ein
Fünf-
Meter-
Streifen
dem
Ziel
der
FFH-
Richtlinie
diene,
die
Lebensbedingungen
für
Steinbeißer,
Bachneunaugen
und
andere
Fischarten
wie
die
Groppe
zu
verbessern.
Anna
Kebschull
(Grüne)
warb
in
der
Sitzung
des
Kreistags
noch
vergeblich
dafür,
das
Thema
zurückzustellen,
um
gemeinsam
eine
bessere
Lösung
zu
finden:
„
Lassen
Sie
uns
die
Angelegenheit
in
aller
Ruhe
mit
allen
Beteiligten
erneut
beraten.″
Jürgen
Lindemann
(SPD)
warnte
dagegen
vor
einer
„
Überregulierung″
durch
die
Ausweisung
von
pauschalen
Randstreifen.
Auch
Johannes
Eichholz
(CDU)
plädierte
dafür,
mit
Augenmaß
zu
handeln
und
nicht
„
übers
Ziel
hinauszuschießen″.
Er
warb
für
mehr
Vertrauen
in
die
Landwirte.
Durch
den
Methodenwechsel
ließen
sich
diejenigen
herausziehen,
die
sich
nicht
korrekt
verhalten.
Der
Beschlussvorschlag
wurde
wie
schon
im
Kreis-
Umweltausschuss
mit
großer
Mehrheit
beschlossen.
Damit
tritt
der
geänderte
Verwaltungsentwurf
in
Kraft,
und
der
Schutzstreifen
an
den
Gewässern
in
dem
Landschaftsschutzgebiet
wird
nur
noch
einen
Meter
breit
sein.
Harsche
Kritik
hatte
es
im
Vorfeld
der
Kreistagssitzung
auch
schon
vom
Vorsitzenden
des
Umweltforums
Osnabrücker
Land,
Andreas
Peters,
gegeben,
der
sich
empört
zeigte,
dass
die
Naturschutzbehörde
des
Landkreises
sich
„
von
einzelnen
Nutzergruppen
die
rechtlich
vorgegebene
Umsetzung
des
europäischen
Naturschutzes
diktieren″
lasse.
Der
zweite
Vorsitzende
des
Umweltforums,
Matthias
Schreiber,
hatte
moniert:
„
Wer
meint,
die
Naturentwicklung
und
Artenvielfalt
auf
einen
einen
Meter
breiten
Streifen
reduzieren
zu
dürfen,
der
muss
sich
über
das
Insekten-
und
Bienensterben
nicht
wundern.″
Auch
der
eigentlich
von
SPD
und
UWG
unterstützte
Landratskandidat
Horst
Baier
und
der
unabhängige
Landratskandidat
Frank
Vornholt
hatten
im
Zusammenhang
mit
der
neuen
Verordnung
für
Gewässer
in
Landschafts-
und
Naturschutzgebieten
gefordert,
diese
besser
zu
schützen
und
durch
Erwerb
von
Flächen
an
Gewässern
mehr
Raum
für
den
Naturschutz
zu
schaffen.
Bildtext:
Wie
breit
muss
ein
Schutzstreifen
sein,
um
Gewässer
vor
Pestiziden
zu
schützen?
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
Jean-Charles Fays, Sebastian Philipp