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1.
Erscheinungsdatum:
26.02.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Mehr Platz für Carsharing – weniger für alle?
Zwischenüberschrift:
Sonderregelung der Stellplatzsatzung findet erstmals in Osnabrück Anwendung
Artikel:
Originaltext:
Weniger
verpflichtende
Parkplätze,
dafür
ein
Stadtteilauto
der
Stadtwerke:
Im
März
wird
erstmals
eine
Sonderregelung
der
Osnabrücker
Stellplatzsatzung
umgesetzt.
In
der
Weststadt
muss
ein
Bauherr
seinen
Mietern
weniger
Parkplätze
bereitstellen
als
vorgeschrieben
–
doch
ohne
Gegenleistung
gibt
es
das
nicht.
Verlierer
könnte
der
öffentliche
Raum
sein.
Osnabrück
Baut
ein
Bauherr
ein
Gebäude,
so
schreibt
ihm
die
Stadt
mit
ihrer
Stellplatzsatzung
vor,
wie
viele
Parkplätze
er
bereitstellen
muss.
Auf
dem
eigenen
Grundstück,
wohlgemerkt.
Dabei
unterscheidet
die
Satzung
zwischen
Zonen
–
die
Stadt
ist
in
drei
Zonen
aufgeteilt
–
und
Art
der
Nutzung
wie
etwa
Wohnen
und
Handel.
So
muss
für
jede
Wohnung
mit
einer
Größe
zwischen
40
und
120
Quadratmetern
ein
Parkplatz
vorhanden
sein.
Die
2016
eingeführte
Satzung
gilt
aber
nur
für
Neubauten
und
Nutzungsänderungen
–
alles
andere
hat
Bestandsschutz.
Carsharing
als
Ausnahme
Die
vorgeschriebene
Zahl
können
Bauherren
umgehen,
wenn
sie
einen
Parkplatz
an
einen
von
der
Stadt
anerkannten
Carsharing-
Anbieter
abtreten.
Ein
Bauherr
eines
Neubaus
an
der
Otto-
Vesper-
Straße
in
der
Weststadt
nutze
ab
März
erstmals
diese
Möglichkeit,
sagt
Lea
Hilling
von
den
Stadtwerken.
Er
baut
dort
ein
Mietshaus
mit
30
Wohnungen
und
tritt
einen
seiner
Parkplätze
an
die
Stadtwerke
ab.
Mieter
und
Nachbarn
haben
dann
ein
Stadtteilauto
vor
der
Tür
und
die
Stadtwerke
einen
weiteren
Abstellplatz
für
eines
ihrer
Carsharing-
Autos
gefunden,
die
sie
so
dringend
suchen.
Auf
der
anderen
Seite
haben
die
Mieter
weniger
Parkplätze
für
die
eigenen
Autos
zur
Verfügung,
die
sie
dann
auf
der
Straße
abstellen
müssen,
sofern
sie
nicht
auf
das
Stadtteilauto
umsteigen
–
Platz,
der
allen
gehört.
Parkplätze
einsparen
Das
Prinzip
dahinter:
Muss
ein
Bauherr
zehn
Parkplätze
realisieren,
so
bleiben
es
ohne
Carsharing-
Auto
auch
zehn.
Gibt
er
jedoch
einen
ans
Stadtteilauto
ab,
so
bleiben
sechs
Stellplätze
für
die
Autos
seiner
Mieter.
Drei
Parkplätze
kann
er
streichen
und
anderweitig
nutzen.
Bietet
er
zwei
Stadtteilautos
Platz,
bleiben
drei
für
die
Mieter,
fünf
Parkplätze
entfallen
gänzlich.
Bis
zu
sechs
Parkplätze
kann
ein
Bauherr
durch
diese
Regelung
einsparen.
Bei
theoretisch
zehn
Stellplätzen
entfielen
dann
drei
auf
Stadtteilautos
und
nur
noch
einer
auf
die
Mieter.
Das
dürfte
insbesondere
Bauherren
entgegenkommen,
die
gar
nicht
über
den
Platz
für
die
vorgeschriebenen
Parkplätze
verfügen.
Zudem
bietet
diese
Regelung
die
Möglichkeit,
weniger
Fläche
zu
versiegeln:
Grün
statt
Grau.
„
Unsere
Mietverträge
mit
den
Bauherren
oder
Eigentümern
sind
nach
Vorgabe
der
Stellplatzsatzung
auf
zehn
Jahre
abgeschlossen″,
sagt
Hilling.
Entfällt
der
Platz,
muss
der
Bauherr
Parkplätze
aufstocken
oder
zahlen.
Auch
eine
Bauherrin
an
der
Natruper
Straße
207
will
im
dritten
Quartal
dieses
Jahres
von
der
Regelung
profitieren.
„
Es
hätten
dort
ohne
Carsharing
zwölf
Stellplätze
bereitgestellt
werden
müssen″,
sagt
Hilling.
Durch
das
Stadtteilauto
reduziert
sich
die
Zahl
auf
neun.
Freikauf
möglich
Alternativ
können
sich
Bauherren
auch
schlichtweg
freikaufen:
Gegen
die
Zahlung
von
13
650
Euro
(Zone
1)
,
6300
Euro
(Zone
2)
oder
4650
Euro
(Zone
3)
pro
notwendigen
Einstellplatz
können
sie
einen
einsparen.
Die
Stadt
kann
dem
Wunsch
aber
widersprechen.
Tut
sie
das
nicht,
profitiert
sie
finanziell
–
Verlierer
ist
erneut
der
öffentliche
Raum.
Den
Stadtwerken
zufolge
ersetzt
ein
Carsharing-
Fahrzeug
neun
private
Pkw.
Ende
Januar
hatte
der
Rat
der
Stadt
eine
Änderung
der
Stellplatzsatzung
abgenickt.
Ziel
der
Änderung:
weniger
Autos
und
mehr
Fahrräder
in
der
Innenstadt.
In
der
Zone
1
kann
laut
Satzungsänderung
die
ermittelte
Anzahl
notwendiger
Pkw-
Einstellplätze
um
50
Prozent
(vorher
25
Prozent)
reduziert
werden.
Einfacher:
Wer
neu
baut
und
rein
rechnerisch
acht
Parkplätze
nachweisen
muss,
muss
in
der
Zone
1
nur
vier
Plätze
ausweisen.
Auf
Wunsch
darf
er
bis
zu
sechs
(respektive
maximal
75
Prozent)
umsetzen.
Der
Carsharing-
Aspekt
war
auch
vorher
enthalten.
Hohe
Ablöseerträge
Durch
die
im
Januar
beschlossene
Änderung
der
Stellplatzsatzung
entgehen
der
Stadt
aber
Einnahmen.
In
den
Jahren
2014
bis
2018
habe
sie
1
087
588
Euro
durch
Ablöseerträge
in
der
Zone
1
eingenommen,
sagt
Stadtsprecher
Gerhard
Meyering
auf
Nachfrage.
Das
waren
durchschnittlich
217
518
Euro
im
Jahr.
Die
Stadt
rechnet
durch
die
Satzungsänderung
in
der
Zone
1
mit
einem
Einnahmeverlust
von
47
000
bis
73
000
Euro
jährlich.
Seit
September
2017
erlaubt
das
Carsharing-
Gesetz
Kommunen
überdies,
öffentliche
Parkplätze
ausschließlich
und
kostenlos
für
Carsharing-
Anbieter
einzurichten.
Das
gilt
allerdings
nur
für
Autos
mit
einem
festen
Stellplatz
–
in
Osnabrück
also
den
Stat-
K,
nicht
aber
den
Flow-
K.
Immer
mehr
Nutzer
Die
Stadt
würde
das
Gesetz
gern
in
Osnabrück
anwenden,
kann
es
aber
noch
nicht.
„
Da
es
ein
Bundesgesetz
ist,
gilt
es
damit
nur
für
Stellflächen
im
Bereich
der
Bundesstraßen.
Für
alle
anderen
Bereiche
fehlt
noch
die
Durchführungsverordnung
des
Landes,
auf
die
wir
seit
Längerem
warten″,
sagt
Meyering.
Andere
Städte
hingegen
stellen
dem
Carsharing
öffentlichen
Raum
zur
Verfügung,
etwa
Hannover.
„
Leider
können
wir
in
Osnabrück
noch
keine
Stellplätze
im
öffentlichen
Raum
erhalten″,
sagt
Hilling.
Dabei
steigt
die
Zahl
der
Carsharing-
Nutzer
bundesweit
und
auch
in
Osnabrück.
2017
lag
die
Zahl
in
Osnabrück
bei
2800,
Anfang
2019
waren
es
mehr
als
3100,
so
Hilling.
Daher
habe
das
Stadtteilauto
im
vergangenen
Jahr
zehn
zusätzliche
Fahrzeuge
angeschafft.
Weitere
zwölf
würden
in
den
kommenden
sechs
bis
zehn
Monaten
folgen,
wenn
es
ausreichend
Stellplätze
gäbe,
versichert
sie.
Bildtexte:
Wer
einen
Parkplatz
ans
Stadtteilauto
abtritt,
muss
weniger
Parkplätze
bereitstellen
als
eigentlich
vorgeschrieben.
Zone
1
(innerhalb
des
Wallrings)
und
Zone
2
der
Stellplatzsatzung
der
Stadt
Osnabrück.
Der
Rest
der
Stadt
ist
Zone
3.
In
der
Otto-
Vesper-
Straße
in
Osnabrück
wird
gerade
ein
Haus
mit
30
Wohnungen
fertiggestellt.
Der
Bauherr
gibt
einen
seiner
Parkplätze
ans
Stadtteilauto
ab.
Fotos:
Stadtwerke
Osnabrück/
Tobias
Schwertmann,
Michael
Gründel
Grafik:
Stadt
Osnabrück
Geändertes
Mobilitätsverhalten
Den
Stadtwerken
zufolge
ändern
die
Osnabrücker
Stadtteilautokunden
ihr
Mobilitätsverhalten.
Wird
das
Auto
verkauft,
steigen
30
Prozent
aufs
Rad
um.
25
Prozent
nutzen
Carsharing,
21
Prozent
den
ÖPNV
(davon
nutzen
52
Prozent
Zeitkarten)
.
15
Prozent
gehen
lieber
zu
Fuß,
und
9
Prozent
nehmen
sich
Leihwagen.
Das
ergab
eine
Umfrage
des
„
Team
Red″
aus
dem
Jahr
2016
im
Auftrag
der
Stadtwerke
Osnabrück.
Den
Stadtwerken
zufolge
ersetzt
ein
Stadtteilauto
neun
private
Autos.
Das
schafft
Platz.
Rechenbeispiel
in
den
drei
Zonen
Ein
Bauherr
plant
die
Errichtung
eines
Mietshauses
mit
insgesamt
20
Wohnungen:
15
davon
sind
zwischen
40
und
120
Quadratmeter
groß
(je
ein
Stellplatz)
,
fünf
davon
sind
größer
(je
1,
4
Stellplätze)
.
Zone
3:
Der
Formel
nach
müsste
er
in
der
Zone
3
die
komplett
geforderte
Anzahl
realisieren,
in
diesem
Fall
also
22
Stellplätze
(15
x
1,
0
+
5
x
1,
4)
Zone
2:
In
der
Zone
2
muss
ein
Bauherr
lediglich
75
Prozent
der
erforderlichen
Stellplätze
realisieren.
In
unserem
Rechenbeispiel
wären
das
16,
5.
Zone
1:
In
der
Zone
1
darf
ein
Bauherr
bis
zu
75
Prozent
der
eigentlich
erforderlichen
Stellplätze
realisieren
(16,
5)
,
er
muss
aber
nur
50
Prozent
umsetzen.
In
unserem
Beispiel
wären
das
11
Stellplätze.
Verwendung
der
Ablöseerträge
Nach
§
47
Abs.
7
Nds.
Bauordnung
ist
festgelegt,
dass
die
Gemeinde
die
Ablösebeträge
für
folgende
Maßnahmen
zu
verwenden
hat:
1.
Parkplätze,
Stellplätze
oder
Garagen,
2.
Anlagen
und
Einrichtungen
für
den
öffentlichen
Personennahverkehr,
3.
a)
Anlagen
zum
Abstellen
von
Fahrrädern,
b)
Fahrradwege
oder
c)
sonstige
Anlagen
und
Einrichtungen,
die
den
Bedarf
an
Einstellplätzen
verringern.
Autor:
Jörg Sanders