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1.
Erscheinungsdatum:
25.02.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt will Sexshops einschränken
Zu viele Wettbüros und Sexshops?
Zwischenüberschrift:
Stadt will Ansiedlung ungeliebter Vergnügungsstätten besser steuern
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Rotlicht-
Etablissements,
Wettbüros
und
Spielhallen
will
die
Stadt
nur
noch
an
ausgewiesenen
Stellen
zulassen.
Denn
dort,
wo
sich
Vergnügungsbetriebe
ausbreiten,
beginnt
häufig
ein
städtebaulicher
Niedergang.
Um
die
Ausbreitung
des
Vergnügungsgewerbes
zu
erfassen
und
Vorschläge
für
eine
Begrenzung
auszuarbeiten,
hat
die
Stadt
das
Beratungsbüpro
Cima
aus
Hannover
mit
einer
Studie
beauftragt.
Schon
jetzt
steht
fest,
dass
in
der
Hasestadt
mehr
Geldspielgeräte
stehen
als
im
Landes-
oder
Bundesvergleich.
Das
Sexgeschäft
gilt
jedoch
als
relativ
übersichtlich.
Nach
der
Bestandsanalyse
will
die
Stadt
nun
ein
Vergnügungsstättenkonzept
entwickeln.
Welche
Zonen
bleiben
in
Osnabrück
für
das
umstrittene
Gewerbe
erhalten?
Jede
Stadt
hat
ihre
Schmuddelecken.
Osnabrück
auch.
Wo
Zockerbuden
und
Rotlicht
das
Bild
beherrschen,
droht
eine
Abwärtsspirale.
Die
Stadt
will
verhindern,
dass
sich
noch
mehr
Wettbüros
und
Spielhallen
ansiedeln.
Ein
großer
Plan
ist
in
Arbeit.
Osnabrück
Das
Geschäft
mit
dem
Glück
ist
eine
Boombranche.
„
Permanent
erreichen
uns
Anfragen
von
Wettbüros″,
sagte
Franz
Schürings,
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau,
in
der
Sitzung
des
Stadtentwicklungsausschusses.
Die
Stadt
habe
bislang
keine
wirksame
und
rechtlich
sichere
Handhabe,
die
Ansiedlung
neuer
Wett-
oder
Spielstätten
zu
steuern.
Wetten,
Glücksspiele
und
Sexdienstleistungen
sind
keineswegs
illegal.
Aber:
Wo
sich
Betriebe
aus
diesen
Branchen
ansiedeln,
beginnt
oft
ein
Niedergang.
„
Trading
down″
sagen
Experten
zu
diesem
Prozess.
Die
Laufkundschaft
dieser
verruchten
Welt
schreckt
Ladeninhaber
ab,
die
ein
anderes
Publikum
brauchen.
Also
ziehen
diese
weg.
Meist
folgt
der
Nachzug
weiterer
Betriebe
aus
der
Vergnügungsbranche,
denn
die
Vermieter
wollen
natürlich
Leerstand
vermeiden.
Die
Stadt
hat
das
Beratungsbüro
Cima
aus
Hannover
beauftragt,
die
Ausbreitung
des
Vergnügungsgewerbes
in
Osnabrück
zu
erfassen
und
ein
Konzept
für
eine
angemessene
Steuerung
zu
entwickeln.
Die
Cima
ist
mit
Osnabrück
bestens
vertraut,
denn
das
Unternehmen
hat
bereits
mehrere
Gutachten
über
den
Einzelhandel
erstellt.
Die
Begutachtung
des
Glückspiel-
und
Rotlichtmilieus
ist
aber
auch
für
Cima-
Gutachter
Martin
Kremming
Neuland,
der
den
Ausschuss
über
den
Stand
seiner
Arbeit
informierte.
Zockerparadies?
Nach
den
Zahlen,
die
Kremming
bislang
erhoben
hat,
kann
Osnabrück
als
Zockerhochburg
gelten.
43
Spielhallen-
Standorte
gibt
es
in
Osnabrück.
Insgesamt
stehen
den
Gästen
in
der
Stadt
955
Geldspielgeräte
in
Spielhallen,
Casino
und
Gastronomie
zur
Verfügung.
Allein
das
Casino
am
Bahnhof
bietet
110
Geldspielgeräte
sowie
sechs
Poker-
und
Roulettetische.
In
40
Osnabrücker
Gaststätten
stehen
insgesamt
73
Glücksspielautomaten.
Die
Ausstattungsdichte
(Einwohner
pro
Standort
und
Automaten)
liegt
in
Osnabrück
damit
deutlich
über
dem
Schnitt
in
Niedersachsen
und
dem
Bundesdurchschnitt.
In
Osnabrück
kommen
4004
Einwohner
auf
einen
Spielhallenstandort,
in
Niedersachsen
sind
es
5300
und
im
Bund
knapp
7000
Einwohner.
Das
Sexgeschäft
erscheint
dagegen
sehr
übersichtlich:
Nach
Cima-
Erhebungen
verdienen
sechs
Unternehmen
an
der
Hase
ihr
Geld
mit
Liebesdiensten,
darunter
drei
Stripteaselokale,
ein
Saunaclub
und
zwei
Läden
mit
Videokabinen.
Der
Bestandsanalyse
folgt
im
nächsten
Schritt
die
Entwicklung
eines
Vergnügungsstättenkonzeptes.
Die
Stadt
muss
darin
festlegen,
wo
sich
Sex-
und
Glücksspielbetriebe
ansiedeln
dürfen.
Die
zentralen
Einkaufslagen
scheiden
dabei
ebenso
aus
wie
Wohngebiete
oder
städtebaulich
herausragende
Plätze.
Aber
ganz
versperren
kann
sich
die
Stadt
aus
rechtlichen
Gründen
nicht.
Das
wäre
ein
zu
tiefer
Eingriff
in
die
grundgesetzlich
geschützte
Gewerbefreiheit.
„
Sie
müssen
da
jetzt
durch″,
sagte
Gutachter
Kremming
den
Ausschussmitgliedern.
„
Sie
müssen
den
Bürgern
irgendwann
schonend
beibringen,
wo
Vergnügungsstätten
zugelassen
werden
sollen.″
Ein
Vorbild
für
den
Vergnügungsstättenplan
gibt
es
bereits.
Seit
2001
verfügt
die
Stadt
über
das
Märkte-
und
Zentrenkonzept,
mit
dem
sie
die
Entwicklung
des
Einzelhandels
steuern
kann.
Das
Märkte-
und
Zentrenkonzept
beschreibt,
wo
Fachmarktzentren
und
Nahversorgung
entwickelt
werden
können
und
welche
Sortimente
in
welchen
Stadtlagen
erlaubt
sind.
Damit
verhindert
die
Stadt,
dass
sich
draußen
auf
der
grünen
Wiese
große
Handelszentren
etablieren,
die
der
Innenstadt
Konkurrenz
machen
würden.
200
Pläne
ändern?
Das
Märkte-
und
Zentrenkonzept
ist
Teil
der
Bauleitplanung.
Wird
ein
Bebauungsplan
neu
aufgestellt
oder
geändert,
gehört
immer
auch
ein
Abgleich
mit
dem
Märktekonzept
dazu.
So
soll
auch
das
Vergnügungsstättenkonzept
den
Politikern
und
Stadtplanern
eine
rechtssichere
Grundlage
an
die
Hand
geben,
um
unerwünschte
Entwicklungen
zu
vermeiden
und
künftig
Klagen
von
abgewiesenen
Wettbüro-
Betreibern
widerstehen
zu
können.
Das
ist
allerdings
mit
einem
Haufen
Arbeit
verbunden:
„
Heißt
das,
dass
wir
alle
200
Bebauungspläne
überarbeiten
müssen?
″,
fragte
Anette
Meyer
zu
Strohen
(CDU)
. „
Es
gibt
Städte,
die
das
gemacht
haben″,
so
Kremmings
Antwort.
Bildtexte:
Eisenbahnstraße
Möserstraße
Bohmter
Starße
Bahnhofsviertel
Fotos:
David
Ebener
Autor:
Wilfried Hinrichs