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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt nimmt Anmeldungen für Osterfeuer entgegen
Zwischenüberschrift:
Stichtag ist der 5. April / Nur für jedermann zugängliche Feuer sind genehmigungsfähig
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Wer in Osnabrück ein Osterfeuer anzünden möchte, muss vorher einen Antrag bei der Stadt stellen bis zum 5. April ist das möglich. Allerdings werden seit einigen Jahren nur noch öffentliche Veranstaltungen genehmigt. Antragsteller müssen zudem einige Vorgaben beachten.

Was konkret beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf dem Stadtgebiet zu beachten ist, ist nach Angaben der Verwaltung in der städtischen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geregelt. Damit die Stadt ein Osterfeuer mit öffentlichem Charakter an Ostersonntag oder Ostermontag genehmigen kann, müssen bestimmte Rahmenbedingungen und Auflagen erfüllt sein″, heißt es in einer Pressemitteilung. Ein solches Feuer müsse öffentlich zugänglich sein sowie zuvor über die Presse und das Internet durch die Verwaltung angekündigt werden können.

In der Innenstadt und in den bebauten Ortsteilen sind Osterfeuer grundsätzlich verboten. Dasselbe gilt für Kleingartenparzellen, da dort die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Für die übrigen Bereiche der Stadt sind als maximale Grundfläche 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von höchstens vier Metern zulässig. Es darf zudem lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Aus Tierschutzgründen muss das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umgeschichtet werden. Zudem sind Mindestabstände zu Gebäuden und Gehölzen, abhängig von der Grundfläche des Feuers, einzuhalten. Grundsätzlich ist ein Abstand von 15 Metern auch zu Einzelbäumen einzuhalten.

Spätestens bis Freitag, 5. April, können Anträge schriftlich beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz gestellt werden. Bei erstmaliger Antragstellung muss die vorgesehene Fläche kostenpflichtig durch den Fachbereich Umwelt und Klimaschutz abgenommen werden. Für eine Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet kostet das 130 Euro, für eine Fläche außerhalb eines solchen Gebietes 60 Euro. Ausführliche Informationen gibt es beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, Hannoversche Straße 6–8, im Raum 2C 06 durch Heiko Brosig, Telefon 0541 323-2434.

Die Stadtverwaltung stellt eine Stadtkarte mit den Verbotsgebieten im Internet unter der Adresse osnabrueck. de/ osterfeuer bereit. Die interaktive Karte ermöglicht es, anhand von Straße und Hausnummer herauszufinden, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort grundsätzlich möglich ist.
Autor:
sph


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