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1
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1.
Erscheinungsdatum:
21.02.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt nimmt Anmeldungen für Osterfeuer entgegen
Zwischenüberschrift:
Stichtag ist der 5. April / Nur für jedermann zugängliche Feuer sind genehmigungsfähig
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Wer
in
Osnabrück
ein
Osterfeuer
anzünden
möchte,
muss
vorher
einen
Antrag
bei
der
Stadt
stellen
–
bis
zum
5.
April
ist
das
möglich.
Allerdings
werden
seit
einigen
Jahren
nur
noch
öffentliche
Veranstaltungen
genehmigt.
Antragsteller
müssen
zudem
einige
Vorgaben
beachten.
Was
konkret
beim
Verbrennen
pflanzlicher
Abfälle
auf
dem
Stadtgebiet
zu
beachten
ist,
ist
nach
Angaben
der
Verwaltung
in
der
städtischen
Verordnung
über
die
Aufrechterhaltung
der
öffentlichen
Ordnung
und
Sicherheit
geregelt.
„
Damit
die
Stadt
ein
Osterfeuer
mit
öffentlichem
Charakter
an
Ostersonntag
oder
Ostermontag
genehmigen
kann,
müssen
bestimmte
Rahmenbedingungen
und
Auflagen
erfüllt
sein″,
heißt
es
in
einer
Pressemitteilung.
Ein
solches
Feuer
müsse
öffentlich
zugänglich
sein
sowie
zuvor
über
die
Presse
und
das
Internet
durch
die
Verwaltung
angekündigt
werden
können.
In
der
Innenstadt
und
in
den
bebauten
Ortsteilen
sind
Osterfeuer
grundsätzlich
verboten.
Dasselbe
gilt
für
Kleingartenparzellen,
da
dort
die
Sicherheitsabstände
nicht
eingehalten
werden
können.
Für
die
übrigen
Bereiche
der
Stadt
sind
als
maximale
Grundfläche
25
Quadratmeter
bei
einer
Aufschichthöhe
von
höchstens
vier
Metern
zulässig.
Es
darf
zudem
lediglich
Gehölz-
und
Strauchschnitt
aufgeschichtet
werden.
Aus
Tierschutzgründen
muss
das
Brennmaterial
einen
Tag
vor
dem
Abbrennen
noch
einmal
komplett
umgeschichtet
werden.
Zudem
sind
Mindestabstände
zu
Gebäuden
und
Gehölzen,
abhängig
von
der
Grundfläche
des
Feuers,
einzuhalten.
Grundsätzlich
ist
ein
Abstand
von
15
Metern
auch
zu
Einzelbäumen
einzuhalten.
Spätestens
bis
Freitag,
5.
April,
können
Anträge
schriftlich
beim
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
gestellt
werden.
Bei
erstmaliger
Antragstellung
muss
die
vorgesehene
Fläche
kostenpflichtig
durch
den
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
abgenommen
werden.
Für
eine
Fläche
in
einem
Landschaftsschutzgebiet
kostet
das
130
Euro,
für
eine
Fläche
außerhalb
eines
solchen
Gebietes
60
Euro.
Ausführliche
Informationen
gibt
es
beim
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz,
Hannoversche
Straße
6–8,
im
Raum
2C
06
durch
Heiko
Brosig,
Telefon
0541
323-
2434.
Die
Stadtverwaltung
stellt
eine
Stadtkarte
mit
den
Verbotsgebieten
im
Internet
unter
der
Adresse
osnabrueck.
de/
osterfeuer
bereit.
Die
interaktive
Karte
ermöglicht
es,
anhand
von
Straße
und
Hausnummer
herauszufinden,
ob
ein
Osterfeuer
am
gewünschten
Standort
grundsätzlich
möglich
ist.
Autor:
sph