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1.
Erscheinungsdatum:
28.01.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Streusalz: Sicherheit kontra Umweltschutz?
Zwischenüberschrift:
Auf Gehwegen verboten, auf Privatgrundstücken zulässig / Viele Supermärkte machen davon Gebrauch
Artikel:
Originaltext:
Womit
und
wann
die
Wege
vor
dem
eigenen
Grundstück
eisfrei
gehalten
werden
sollen,
geben
Kommunen
vor.
Der
Einsatz
von
Streusalz
ist
in
Osnabrück
verboten
und
kann
mit
Geldbußen
bis
5000
Euro
geahndet
werden.
Auf
Privatgrundstücken
sieht
es
anders
aus.
Osnabrück
Dort
wird
kräftig
mit
Tausalzen
gestreut,
um
der
Verkehrssicherungspflicht
nachzukommen
–
so
handhaben
es
augenscheinlich
viele
Verbrauchermärkte.
Ein
Zwiespalt
zwischen
Sicherheit
und
Umweltschutz.
Die
Temperaturen
in
Osnabrück
und
im
Landkreis
sanken
zuletzt
häufig
unter
den
Gefrierpunkt.
Um
bei
eventuell
aufkommenden
Niederschlägen
der
bestehenden
Räum-
und
Streupflicht
nachzukommen
oder
Glatteis
erst
gar
nicht
entstehen
zu
lassen,
streuen
Übereifrige
trotz
aller
Bedenken
und
kommunaler
Verbote
eimerweise
Auftaumittel
auf
die
Wege.
Stadt
rät
zu
Kies
Die
Stadt
weist
darauf
hin,
dass
Privatleute
Flächen,
die
öffentlich
gewidmet
sind,
grundsätzlich
nicht
mit
Salz
bestreuen
dürfen,
und
empfiehlt,
der
Umwelt
zuliebe
abstumpfende
Mittel
wie
Kies,
Sand,
Blähton
oder
Lavagranulate
zu
verwenden.
„
An
abstumpfenden
Mitteln
ist
alles
erlaubt,
solange
es
keine
Chemie
ist″,
erläutert
Jürgen
Wiethäuper
vom
Ordnungsamt
der
Stadt
Osnabrück.
Er
rät
von
präventivem
Salzen
ab.
Auf
den
Grundstücken
großer
Verbrauchermärkte
scheinen
ökologische
Bedenken
jedoch
keine
große
Rolle
zu
spielen:
Weiße
Salzschlieren
und
grobkörnige
Kristalle
von
Auftausalzen
zieren
die
Eingangsbereiche
und
Parkplätze,
so
beispielsweise
bei
der
Kaufland-
Filiale
am
Kurt-
Schumacher-
Damm
in
Osnabrück.
Scheinbar
unreflektiert
werden
Streumittel
auf
die
versiegelten
Flächen
gekippt,
ungeachtet
der
Tatsache,
dass
die
Chemie
in
den
Regenkanal
und
somit
auch
ins
Grundwasser
gelangen
und
Bäume
und
Sträucher
schädigen
kann.
Martin
Barnewitz,
zuständig
für
Haustechnik
und
Sicherheitsberatung
der
Kaufland-
Filiale,
verweist
auf
den
Dienstleister:
„
Unsere
Vertriebszentrale
kümmert
sich
um
die
Ausschreibung
und
erteilt
den
Auftrag.
Die
Filialen
vor
Ort
rufen
bei
der
beauftragten
Firma
frühmorgens
an
und
lassen
das
Betriebsgelände
streuen,
um
der
Verkehrssicherungspflicht
Genüge
zu
tun.
Der
ökologische
Aspekt
fällt
nicht
in
unseren
Bereich.″
Auf
Nachfrage
teilte
die
Konzernzentrale
aus
Neckarsulm
unserer
Redaktion
schriftlich
mit,
dass
die
Sicherheit
der
Kunden
im
Vordergrund
stehe:
„
Der
von
uns
beauftragte
Dienstleister
ist
im
Sinne
unserer
Verkehrssicherungspflicht
tätig
und
geht
ressourcenschonend
sowie
umweltbewusst
mit
dem
Streugut
um″,
schreibt
eine
Mitarbeiterin
der
Unternehmenskommunikation.
Verkehrssicherungspflicht
und
Umweltbewusstsein:
für
manchen
Konzern
ein
Zwiespalt.
Denn
kommt
ein
Besucher
etwa
durch
einen
Sturz
zu
Schaden,
haftet
der
Streupflichtige
und
muss
gegebenenfalls
für
Arzt-
und
Krankenhauskosten
sowie
für
Verdienstausfall
und
Schmerzensgeld
aufkommen
–
in
Extremfällen
bis
hin
zu
einer
Strafe
wegen
gefährlicher
Körperverletzung.
Wann
Salz
erlaubt
ist
Außergewöhnliche
Witterungsverhältnisse
wie
plötzlich
einsetzender
Eisregen
oder
gefährliche
Stellen
wie
Treppen,
Rampen
sowie
starke
Gefällestrecken
bilden
eine
Ausnahme
und
rechtfertigen
den
Salzgebrauch
–
das
gilt
auch
für
öffentlich
gewidmete
Flächen
wie
beispielsweise
Gehwege.
Bevor
ein
Fußgänger
etwa
durch
einen
Sturz
zu
Schaden
kommt,
darf
hier
gestreut
und
die
Fläche
somit
verkehrssicher
gehalten
werden.
Jedoch
nicht
nach
der
Devise
„
Viel
hilft
viel″.
Bildtext:
Geht
es
nach
Umweltschutzverbänden,
ist
jedes
Gramm
zu
viel,
denn
durch
Streusalz
werden
Bäume
und
Sträucher
massiv
geschädigt,
das
Grundwasser
wird
belastet,
und
Tiere
bekommen
wunde
Pfoten.
Vor
den
Eingangsbereichen
von
Supermärkten
ist
das
Streuen
von
Taumitteln
nicht
verboten
–
aber
ist
es
auch
angebracht?
Die
Stadt
empfiehlt
abstumpfende
Mittel
als
Alternative
zu
Streusalzen.
Dazu
gehören:
Kies,
Sand,
Splitt
oder
Tongemische.
Fotos:
Monika
Vollmer
Autor:
Monika Vollmer