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1.
Erscheinungsdatum:
05.01.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Häuser statt kleiner Spielplätze und Bauen in zweiter Reihe
Zwischenüberschrift:
An der Martinsburg und in Atter entstehen neue Wohnungen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Mit
der
Umsetzung
des
städtischen
Spielplatzkonzeptes
sind
Flächen,
die
ehemals
für
Sandkiste
und
Schaukel
vorgesehen
waren,
weggefallen
und
können
nun
bebaut
werden.
Eine
davon
befindet
sich
an
der
Martinsburg.
Und
das
Baugesetzbuch
fördert
die
„
Innenentwicklung″
in
Städten.
Beispiel
für
eine
solche
Nachverdichtung
ist
das
Baugebiet
Atterfeld
Nord.
Im
Bereich
des
Bebauungsplans
Martinsburg
war
westlich
des
Frankensteiner
Wegs
eine
Fläche
für
einen
möglichen
Spielplatz
reserviert.
Die
Stadt
hat
nun
entschieden,
dass
dieser
Spielplatz
nicht
benötigt
wird,
die
Fläche
somit
einer
anderen
Nutzung
zugeführt
werden
kann.
Die
Fläche
wurde
an
eine
Wohnungsbaugesellschaft
veräußert,
die
bereits
die
angrenzenden
Flächen
besitzt.
Nun
soll
eine
Änderung
des
Bebauungsplans
die
rechtliche
Voraussetzung
für
die
Entstehung
von
zusätzlichen
Wohneinheiten
schaffen.
Etwa
30
neue
Wohnungen
könnten
in
dem
Bereich
entstehen,
vermutet
Stadtplaner
Franz
Schürings.
Angedacht
ist
eine
maximal
dreigeschossige
Bauweise.
Im
Bebauungsplan
wird
eine
Pflicht
zur
Dachbegrünung
festgesetzt.
Die
Änderung
des
Bebauungsplans
Atterfeld
Nord
sei
zugunsten
größerer
Bebauungspläne
etwas
geschoben
worden,
räumt
Schürings
ein,
nun
aber
soll
auch
hier
neuer
Wohnraum
entstehen.
In
Zeiten
immer
knapper
werdender
Wohnbauflächen
spielt
die
Nachverdichtung
in
bereits
bebauten
Gebieten
eine
zunehmend
gewichtige
Rolle.
Dem
Wunsch
einiger
Anlieger
am
Erlenweg,
ihre
Grundstücke
in
zweiter
Reihe
bebauen
zu
dürfen,
kommt
die
Stadt
daher
mit
der
Änderung
des
Bebauungsplanes
nach.
Im
rückwärtigen
Bereich
der
Hausnummern
1
und
18
bis
22
können
also,
so
denn
dem
Bebauungsplan
nicht
widersprochen
wird,
zusätzliche
sechs
Gebäude
errichtet
werden.
Dienten
große
Grundstücke
wie
am
Erlenweg,
aber
auch
in
anderen
Stadtteilen,
früher
der
Selbstversorgung,
werden
sie
heute
oftmals
zu
einer
Last
für
ihre
Eigentümer.
Durch
die
Novelle
des
Baugesetzbuches
im
Jahr
2013
wurde
zur
Stärkung
der
Innenentwicklung
von
Städten
und
Gemeinden
die
Möglichkeit
der
Nachverdichtung
geschaffen.
So
soll
die
Infrastruktur
besser
ausgenutzt
und
eine
weitere
Flächenversiegelung
im
Außenbereich
vermieden
werden.
Die
Planunterlagen
können
noch
bis
zum
1.
Februar
im
Fachbereich
Städtebau,
Dominikanerkloster,
Hasemauer
1,
im
1.
Obergeschoss
eingesehen
werden.
Die
Öffnungszeiten
sind
montags
bis
donnerstags
von
9
bis
17
Uhr
und
freitags
von
9
bis
13
Uhr.
Die
Planunterlagen
sind
auch
auf
der
Seite
www.osnabrueck.de/
buergerbeteiligung
unter
Bebauungs-
und
Flächennutzungspläne
im
Internet
verfügbar.
Bildtext:
Neue
Wohnungen
sind
Ziel
der
Stadtpolitik.
Foto:
Gründel
Autor:
Dietmar Kröger