User Online: 1 |
Timeout: 03:28Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
04.01.2019
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Prozess gegen Vonovia beginnt
Wie ein Vermieter Kosten auf Mieter abwälzt
Zwischenüberschrift:
Prozess wegen des Vorwurfs ungerechtfertigter Mieterhöhungen gegen Vonovia in Osnabrück
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Beim
Prozessauftakt
wegen
ungerechtfertigter
Mieterhöhungen
hat
Vermieter
Vonovia
gestern
vor
dem
Amtsgericht
Osnabrück
eingeräumt,
dass
der
Austausch
einer
37
Jahre
alten
Heizung
Hintergrund
für
eine
Mietsteigerung
um
monatlich
117
Euro
war.
Die
Gesamtkosten
für
den
Austausch
der
Anlage
bezifferte
Osnabrücks
größter
Wohnungsvermieter
auf
mehr
als
52
000
Euro.
98
Prozent
davon
bezeichnete
Vonovia
als
Modernisierungskosten,
und
nur
zwei
Prozent
erkannte
der
Vermieter
dabei
als
Instandhaltungskosten
an.
Der
Anwalt
des
Osnabrücker
Klägers,
Andy
Weichler,
sagte:
„
Einen
Instandsetzungsanteil
von
lediglich
833
Euro
für
eine
37
Jahre
alte
Heizung
zu
berücksichtigen,
die
ihr
Lebensende
erreicht
hat,
ist
auf
jeden
Fall
nicht
angemessen.″
Ein
Urteil
wurde
noch
nicht
gesprochen.
Osnabrücks
größter
Wohnungsvermieter
Vonovia
hat
Mieten
in
einem
Osnabrücker
Mehrfamilienhaus
um
monatlich
117
Euro
erhöht,
weil
eine
37
Jahre
alte
Heizungsanlage
erneuert
wurde.
Das
räumte
der
von
Vonovia
beauftragte
Anwalt
beim
Prozessauftakt
wegen
ungerechtfertigter
Mieterhöhungen
am
Donnerstag
vor
dem
Amtsgericht
Osnabrück
ein.
Warum
das
sogar
den
Osnabrücker
Kläger
überraschte.
Osnabrück
Bislang
waren
Kläger
Bernd
Mühle
und
seine
Lebensgefährtin
Iris
Sieker
davon
ausgegangen,
dass
die
Heizung
mindestens
30
Jahre
alt
war.
Sieker
lebt
seit
1986
in
der
Mietwohnung
in
der
Kiwittstraße
und
konnte
sich
erinnern,
dass
die
Heizungsanlage
seither
nicht
ausgetauscht
wurde.
Allerdings
hatte
es
ihren
Angaben
zufolge
in
den
vergangenen
Jahren
immer
wieder
Probleme
mit
der
Anlage
und
Heizungsausfälle
gegeben.
An
Silvester
2016
hatten
Mieter
Gasgeruch
im
Heizungskeller
bemerkt
und
die
Feuerwehr
gerufen,
die
festgestellt
habe,
dass
es
in
der
Heizungsanlage
zu
einer
Verpuffung
gekommen
sei.
Laut
Mühle
und
Sieker
ist
die
Heizung
daraufhin
nur
notdürftig
repariert
worden.
Allerdings
sei
festgestellt
worden,
dass
die
Heizung
so
eigentlich
gar
nicht
mehr
betrieben
werden
dürfe.
Die
Gesamtkosten
für
den
Austausch
der
Anlage
wurden
von
Vonovia
auf
mehr
als
52
000
Euro
beziffert.
98
Prozent
davon
bezeichnete
Vonovia
als
Modernisierungskosten,
und
nur
zwei
Prozent
erkannte
der
Vermieter
als
Instandhaltungskosten
an.
Demnach
legte
der
Konzern
117
Euro
auf
die
monatliche
Miete
der
vier
Mietparteien
im
Haus
um.
Hintergrund
ist
die
Modernisierungsumlage,
die
es
Vermietern
bis
2018
erlaubt
hat,
dauerhaft
pro
Jahr
elf
Prozent
der
Modernisierungskosten
auf
die
Jahresmiete
umzulegen.
Seit
diesem
Jahr
dürfen
Vermieter
dauerhaft
pro
Jahr
nur
noch
acht
Prozent
der
Kosten
für
eine
Modernisierung
auf
die
Mieter
abwälzen.
Die
Richterin
sagte,
dass
im
Laufe
der
Gerichtsverhandlung
die
Frage
geklärt
werden
müsse,
ob
nicht
ohnehin
eine
neue
Heizung
hätte
eingebaut
werden
müssen.
In
diesem
Fall
müsste
von
einer
Instandhaltung
gesprochen
werden,
und
es
wäre
nicht
zulässig,
die
Kosten
auf
die
Mieter
umzulegen.
Das
hätte
zur
Folge,
dass
die
Kläger
Mühle
und
Sieker
die
Mieterhöhung
von
117
Euro
nicht
bezahlen
müssten
und
das
Geld,
das
bereits
für
die
zu
Unrecht
erhöhte
Miete
bezahlt
wurde,
zurückbekommen.
Möglich
ist
aber
auch,
dass
es
sich
um
eine
modernisierende
Instandsetzung
handelt.
In
diesem
Fall
muss
laut
Richterin
möglicherweise
von
einem
Gutachter
festgelegt
werden,
wie
hoch
bei
dieser
Maßnahme
der
Instandsetzungs-
und
der
Modernisierungsanteil
ist.
Allerdings
sprach
sie
auch
davon,
dass
viele
Hausbesitzer
ihre
Heizkessel
laut
Energieeinsparverordnung
nach
30
Jahren
tauschen
müssen.
Allerdings
sind
nur
bestimmte
Heizkessel
nach
30
Jahren
zu
tauschen.
Daher
hänge
es
im
vorliegenden
Fall
von
der
konkreten
Art
der
Heizung
ab,
ob
sie
der
Verordnung
zufolge
hätte
getauscht
werden
müssen.
Die
Richterin
konstatierte
aber
bereits:
„
Zum
Zeitpunkt
des
Austausches
war
die
Heizanlage
37
Jahre
alt.
Das
ist
für
eine
solche
Heizanlage
ein
nicht
unbeträchtliches
Alter.″
Der
Rechtsanwalt,
der
Vonovia
vertrat,
äußerte
sich
nicht
konkreter
zum
Sachverhalt,
sondern
wies
im
Rahmen
der
Güteverhandlung
lediglich
darauf
hin,
dass
Vonovia
einen
Vergleich
vor
Gericht
bereits
im
Vorfeld
schriftlich
ausgeschlossen
hat.
Mühles
Rechtsanwalt
Andy
Weichler
machte
deutlich:
„
Einen
Instandsetzungsanteil
von
lediglich
833
Euro
für
eine
37
Jahre
alte
Heizung
zu
berücksichtigen,
die
ihr
Lebensende
erreicht
hat,
ist
auf
jeden
Fall
nicht
angemessen.″
Die
Richterin
legte
den
sogenannten
Verkündungstermin
vor
dem
Amtsgericht
Osnabrück
(Sitzungssaal
155)
auf
Donnerstag,
31.
Januar,
8.30
Uhr,
fest.
Es
muss
aber
nicht
zwingend
ein
Urteil
verkündet
werden.
Wenn
das
Gericht
bei
der
Beratung
der
Sache
zu
der
Entscheidung
kommt,
dass
eine
abschließende
Bewertung
noch
nicht
möglich
ist,
kann
es
auch
einen
Beweisbeschluss
erlassen.
In
diesem
Fall
könnte
ein
unabhängiger
Gutachter
ans
Gericht
bestellt
werden.
Bernd
Mühle
ist
der
erste
Osnabrücker
Mieter,
der
infolge
der
großen
Sanierungswelle,
die
bei
den
Vonovia-
Häusern
in
Osnabrück
vor
einem
Jahr
in
großem
Stil
begann,
klagt.
Nach
Angaben
von
Vonovia
wurden
im
vergangenen
Jahr
543
Vonovia-
Wohnungen
in
Osnabrück
energetisch
saniert.
Dutzende
Vonovia-
Mieter
haben
sich
nach
drastischen
Mieterhöhungen
an
den
Mieterverein
für
Osnabrück
und
Umgebung
gewandt.
Der
Mieterverein-
Geschäftsführer
Carsten
Wanzelius
sagt,
dass
der
Instandsetzungsanteil,
der
bei
den
ihm
vorliegenden
Fällen
eigentlich
zu
berücksichtigen
ist,
deutlich
höher
liegt
als
der
Anteil,
der
von
Vonovia
als
energetische
Modernisierung
berechnet
wird.
„
Vonovia
berechnet
auf
Basis
der
mir
vorliegenden
Unterlagen
ungefähr
17
Prozent
Instandsetzungsanteil
auf
die
Gesamtkosten
der
Sanierungsmaßnahme.
Tatsächlich
sind
erheblich
höhere
Anteile
zu
berücksichtigen″,
sagte
Wanzelius
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion
vor
einem
Monat.
Wanzelius
warf
dem
Dax-
Konzern
vor,
dass
die
Wärmedämmung
an
der
Fassade
der
Mietshäuser
etwa
in
Osnabrück-
Dodesheide
äußerlich
lediglich
kaschiere,
dass
die
Mietshäuser
nur
mangelhaft
instandgesetzt
worden
seien.
Wanzelius
empfiehlt
in
solchen
Fällen,
der
Mieterhöhung
zu
widersprechen:
„
Wir
raten
unseren
Mitgliedern,
die
Einzugsermächtigung
zu
widerrufen
und
die
alte
Miete
zu
zahlen.″
Der
Mieterverein
beantragt
für
seine
Mitglieder
bei
Vonovia,
die
Mieterhöhung
auszusetzen,
und
wenn
der
Vermieter
damit
nicht
einverstanden
sei,
müsse
der
Konzern
klagen
und
somit
in
Vorleistung
gehen.
Wanzelius
sagte
unserer
Redaktion
am
Donnerstag,
dass
inzwischen
zwei
Verfahren,
die
der
Mieterverein
Osnabrück
betreue,
klagereif
sind.
Vonovia-
Konzernsprecher
Max
Niklas
Gille
hatte
die
Vorwürfe
kommentiert:
„
Wir
modernisieren
nicht,
um
die
Mieter
zu
ärgern,
sondern
wollen
ihnen
langfristig
ein
schönes
Zuhause
bieten.″
Eine
Trennung
zwischen
Modernisierungen
und
Instandhaltungen
sei
dem
Konzern
wichtig.
Instandhaltungen
führe
Vonovia
regelmäßig
durch.
Bildtext:
Die
Mieter
Bernd
Mühle
(Mitte)
und
Iris
Sieker
klagen
gegen
Vonovia,
weil
ihre
Miete
nach
dem
Austausch
einer
37
Jahre
alten
Heizung
um
monatlich
117
Euro
erhöht
wurde.
Da
die
Heizung
Rechtsanwalt
Andy
Weichler
(r.)
zufolge
ohnehin
hätte
ausgetauscht
werden
müssen,
hätte
die
Miete
nach
seiner
Einschätzung
gar
nicht
erhöht
werden
dürfen.
Foto:
Swaantje
Hehmann
Kommentar
Mut
wird
belohnt
Wenn
Mieter
fast
die
kompletten
Kosten
für
eine
neue
Heizungsanlage
tragen
sollen,
obwohl
die
zu
ersetzende
Anlage
37
Jahre
alt
und
nach
Angaben
der
Mieter
zudem
defekt
war,
ist
das
schlicht
unanständig.
Das
sagt
schon
der
normale
Menschenverstand.
Das
Mietrecht
beschreibt
es
so:
Erhaltungs-
und
Instandsetzungskosten
dürfen
in
Modernisierungsmieterhöhungen
nicht
einbezogen
werden.
Vonovia
versucht,
aus
den
Mietern
das
Maximale
herauszupressen,
um
die
Rendite
des
Dax-
Konzerns
zu
steigern.
Der
Vermieter
berücksichtigt
zwar,
dass
Instandsetzungskosten
laut
Gesetz
bei
Mieterhöhungen
nach
Modernisierungen
nicht
berücksichtigt
werden
dürfen,
aber
eben
nur
zu
einem
minimalen
Anteil
–
im
vorliegenden
Fall
liegt
der
berücksichtigte
Instandsetzungsanteil
bei
zwei
Prozent.
98
Prozent
der
Kosten
wälzt
Vonovia
als
vermeintlichen
Modernisierungsanteil
auf
die
Mieter
ab.
Wohl
zu
Unrecht,
aber
das
muss
dem
Immobilienriesen
vor
Gericht
bewiesen
werden
–
so
wie
es
Iris
Sieker
und
Bernd
Mühle
gerade
machen.
Ihr
Mut
wird
voraussichtlich
belohnt.
Sie
zeigen:
Nur
wer
sich
wehrt,
kann
gegen
Vonovia
auch
gewinnen.
Autor:
Jean-Charles Fays