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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Autos werden rigoros abgeschleppt
 
Am Güterbahnhof lauert der Abschlepper
Zwischenüberschrift:
Vorsicht, Privatbesitz: Parken kann hier teuer werden
Artikel:
Kleinbild
 
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück Die Eigentümergesellschaft des ehemaligen Güterbahnhofs in Osnabrück kennt keine Gnade: Autos, die auf ihrem Privatgelände abgestellt werden, lässt die 3 G Group umgehend abschleppen. Betroffene Autofahrer beklagen, dass die Beschilderung nicht eindeutig ist und sie keine Chance hatten, ihren Irrtum zu korrigieren. Die Autos werden von einem Belmer Unternehmen auf den Haken genommen und abgeschleppt. Ein Autofahrer aus Georgsmarienhütte musste anschließend 226 Euro berappen, um sein Fahrzeug auszulösen. Der Geschäftsführer der 3 G Group sieht keine Veranlassung, an der Beschilderung etwas zu ändern, und verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts. Die Zufahrt sei nur Anliegern erlaubt. Außerdem gebe es Warnhinweise in ausreichender Zahl und Größe auf dem Platz.

Ein leerer Platz so nah am Bahnhof, so verlockend zum Parken. Aber Vorsicht! Das ist Privatgelände, und der Eigentümer des Güterbahnhofs lässt Autos rigoros abschleppen. Darf der das überhaupt?

Osnabrück Ihr Sohn habe sein Auto an einem Samstag am Güterbahnhof abgestellt, berichtet Cornelia Kuper. Ja, es gebe Warnhinweise vor dem Restaurant und am Verwaltungsgebäude. Aber die Fläche direkt an der Straße sei nicht als Parkverbotszone erkennbar und nicht entsprechend gekennzeichnet.

Dort parkte das Auto ihres Sohnes Hendrik. Aber nicht lange: Als er nach etwa 20 Minuten zurückkehrte, war das Auto weg. Die ganze Familie habe sich einen Tag später den Tatort angesehen – „ und genau in diesem Moment wurde wieder ein Auto abgeschleppt″.

226, 18 Euro

Am Montag konnte der 28-Jährige das Auto bei einer Firma in Belm abholen, nachdem er die Rechnung beglichen hatte: 226, 18 Euro, in bar bitte, inklusive 15 Euro Hakenlastversicherung, 30 Euro Samstagszuschlag, 15 Euro Herausgabepauschale und 40 Euro Standgebühr für zwei Tage. Das Ganze habe Methode, vermutet Cornelia Kuper. Es ist pure Abzocke″, schimpft sie in einem Brief an unsere Redaktion.

Abzocke? Thomas Gründler, Geschäftsführer der 3 G Group GmbH, weist den Vorwurf mit Nachdruck zurück. Seine Firma ist Eigentümerin des alten Güterbahnhofs. Gründler verweist auf die eindeutige Beschilderung″ an der Zufahrt zum ehemaligen Bahnhofsgelände. Dort hängt das Verkehrsschild Nr. 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art″ (roter Kreis auf weißem Hintergrund). Darunter der Zusatz: Anlieger frei.

Das Schild kläre die Rechtslage eindeutig, sagt Gründler. Das habe das Amtsgericht Osnabrück auch in einem Urteil bestätigt. In der Tat entschied das Amtsgericht Osnabrück im Oktober zugunsten der 3 G Group. Ein Autofahrer hatte die Rückerstattung der Abschleppkosten verlangt. Vergeblich. Das Gericht stellte fest, der Autofahrer habe in verbotener Eigenmacht″ sein Fahrzeug auf dem Privatgrundstück abgestellt. Der Grundeigentümer habe es in rechtmäßiger Weise entfernen lassen.

Er könne die Beschwerden nicht nachvollziehen und sehe auch keine Notwendigkeit, weitere Schilder aufzustellen, sagt Gründler. Auf mehreren Tafeln werde gewarnt: Privatgrundstück. Betreten für Unbefugte verboten! Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt! Wer sein Auto trotzdem dort parke, müsse eben die Konsequenzen tragen. Würde nicht abgeschleppt, wäre der Platz schnell von Leuten zugeparkt, die mit der Bahn verreisen, aber sich das Parkticket in der Bahnhofsgarage sparen wollten, sagt Gründler.

Die 3 G Group hat den Abschleppdienst aus Belm beauftragt, ständig ein Auge auf die illegalen Parker zu haben und für Ordnung zu sorgen. Für das Unternehmen ein durchaus lukrativer Auftrag, wie es scheint.

Über die Zahl der abgeschleppten Fahrzeuge will der Abschlepper nichts sagen: Betriebsinterna″, sagt der Belmer. Auch über die Reaktionen der betroffenen Autofahrer könnte er vermutlich viel erzählen, belässt es aber bei wenigen Andeutungen. Manche, die wenigsten allerdings, nähmen es mit Humor, sagt er. Andere schimpften über die Mafia″. Einmal habe er sogar einen körperlichen Angriff erlebt.

Nur Anlieger dürfen den Platz vor dem Güterbahnhof befahren und ihr Auto abstellen. Den Anlieger-Status erlangt, wer als Kunde den mobilen Schnellimbiss oder die Shisha-Bar La Orient″ aufsuchen will. Die Bar öffnet um 16 Uhr. Danach werden nach Auskunft des Abschleppunternehmens keine Autos mehr auf den Haken genommen denn den Autos sei es nicht anzusehen, ob sie Anliegern oder illegalen Parkern gehören.

Bildtexte:
SUCHBILD: Wo ist das Schild, das die Zufahrt zum Güterbahnhof verbietet? Ganz rechts am Laternenpfahl.
Hier nicht parken! Die Fläche vor dem Güterbahnhof ist in Besitz der 3 G Group GmbH, die Falschparker rigoros abschleppen lässt.
Am Bahndamm.
Am Restaurant.
Foto:
Graf

Kommentar
Eine Falle

Die Rechtslage ist eindeutig doch man muss als Autofahrer schon sehr genau hinsehen. Das runde Verbotsschild an der breiten Einfahrt ist in der Tat leicht zu übersehen. Vor allem Ortsfremde, denen der Güterbahnhof wie ein vergessener Teil des Hauptbahnhofs vorkommen muss, können dort leicht in die Falle tappen.

Eine Falle? Wahrscheinlich liegt es nicht in der Absicht des Grundstückseigentümers, die Autofahrer in die Falle zu locken. Aber er nimmt den Irrtum billigend in Kauf und lässt den Abschlepper sein Geschäft machen.

Der ganze Ärger ließe sich doch ganz schnell mit einer eindeutigen und unübersehbaren Beschilderung vermeiden. Komisch, wo immer im Straßenverkehr Irritationen entstehen können, wird mit zusätzlichen Schildern, Linien oder Pollern Klarheit geschaffen. Warum geschieht das nicht auch an der Einfahrt zum Güterbahnhof?
Autor:
Wilfried Hinrichs


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