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1.
Erscheinungsdatum:
28.12.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Autos werden rigoros abgeschleppt
Am Güterbahnhof lauert der Abschlepper
Zwischenüberschrift:
Vorsicht, Privatbesitz: Parken kann hier teuer werden
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Die
Eigentümergesellschaft
des
ehemaligen
Güterbahnhofs
in
Osnabrück
kennt
keine
Gnade:
Autos,
die
auf
ihrem
Privatgelände
abgestellt
werden,
lässt
die
3
G
Group
umgehend
abschleppen.
Betroffene
Autofahrer
beklagen,
dass
die
Beschilderung
nicht
eindeutig
ist
und
sie
keine
Chance
hatten,
ihren
Irrtum
zu
korrigieren.
Die
Autos
werden
von
einem
Belmer
Unternehmen
auf
den
Haken
genommen
und
abgeschleppt.
Ein
Autofahrer
aus
Georgsmarienhütte
musste
anschließend
226
Euro
berappen,
um
sein
Fahrzeug
auszulösen.
Der
Geschäftsführer
der
3
G
Group
sieht
keine
Veranlassung,
an
der
Beschilderung
etwas
zu
ändern,
und
verweist
auf
ein
Urteil
des
Amtsgerichts.
Die
Zufahrt
sei
nur
Anliegern
erlaubt.
Außerdem
gebe
es
Warnhinweise
in
ausreichender
Zahl
und
Größe
auf
dem
Platz.
Ein
leerer
Platz
so
nah
am
Bahnhof,
so
verlockend
zum
Parken.
Aber
Vorsicht!
Das
ist
Privatgelände,
und
der
Eigentümer
des
Güterbahnhofs
lässt
Autos
rigoros
abschleppen.
Darf
der
das
überhaupt?
Osnabrück
Ihr
Sohn
habe
sein
Auto
an
einem
Samstag
am
Güterbahnhof
abgestellt,
berichtet
Cornelia
Kuper.
Ja,
es
gebe
Warnhinweise
vor
dem
Restaurant
und
am
Verwaltungsgebäude.
Aber
die
Fläche
direkt
an
der
Straße
sei
nicht
als
Parkverbotszone
erkennbar
und
nicht
entsprechend
gekennzeichnet.
Dort
parkte
das
Auto
ihres
Sohnes
Hendrik.
Aber
nicht
lange:
Als
er
nach
etwa
20
Minuten
zurückkehrte,
war
das
Auto
weg.
Die
ganze
Familie
habe
sich
einen
Tag
später
den
Tatort
angesehen
– „
und
genau
in
diesem
Moment
wurde
wieder
ein
Auto
abgeschleppt″.
226,
18
Euro
Am
Montag
konnte
der
28-
Jährige
das
Auto
bei
einer
Firma
in
Belm
abholen,
nachdem
er
die
Rechnung
beglichen
hatte:
226,
18
Euro,
in
bar
bitte,
inklusive
15
Euro
Hakenlastversicherung,
30
Euro
Samstagszuschlag,
15
Euro
Herausgabepauschale
und
40
Euro
Standgebühr
für
zwei
Tage.
Das
Ganze
habe
Methode,
vermutet
Cornelia
Kuper.
„
Es
ist
pure
Abzocke″,
schimpft
sie
in
einem
Brief
an
unsere
Redaktion.
Abzocke?
Thomas
Gründler,
Geschäftsführer
der
3
G
Group
GmbH,
weist
den
Vorwurf
mit
Nachdruck
zurück.
Seine
Firma
ist
Eigentümerin
des
alten
Güterbahnhofs.
Gründler
verweist
auf
„
die
eindeutige
Beschilderung″
an
der
Zufahrt
zum
ehemaligen
Bahnhofsgelände.
Dort
hängt
das
Verkehrsschild
Nr.
250
„
Verbot
für
Fahrzeuge
aller
Art″
(roter
Kreis
auf
weißem
Hintergrund)
.
Darunter
der
Zusatz:
Anlieger
frei.
Das
Schild
kläre
die
Rechtslage
eindeutig,
sagt
Gründler.
Das
habe
das
Amtsgericht
Osnabrück
auch
in
einem
Urteil
bestätigt.
In
der
Tat
entschied
das
Amtsgericht
Osnabrück
im
Oktober
zugunsten
der
3
G
Group.
Ein
Autofahrer
hatte
die
Rückerstattung
der
Abschleppkosten
verlangt.
Vergeblich.
Das
Gericht
stellte
fest,
der
Autofahrer
habe
in
„
verbotener
Eigenmacht″
sein
Fahrzeug
auf
dem
Privatgrundstück
abgestellt.
Der
Grundeigentümer
habe
es
in
rechtmäßiger
Weise
entfernen
lassen.
Er
könne
die
Beschwerden
nicht
nachvollziehen
und
sehe
auch
keine
Notwendigkeit,
weitere
Schilder
aufzustellen,
sagt
Gründler.
Auf
mehreren
Tafeln
werde
gewarnt:
„
Privatgrundstück.
Betreten
für
Unbefugte
verboten!
Widerrechtlich
abgestellte
Fahrzeuge
werden
abgeschleppt!
″
Wer
sein
Auto
trotzdem
dort
parke,
müsse
eben
die
Konsequenzen
tragen.
Würde
nicht
abgeschleppt,
wäre
der
Platz
schnell
von
Leuten
zugeparkt,
die
mit
der
Bahn
verreisen,
aber
sich
das
Parkticket
in
der
Bahnhofsgarage
sparen
wollten,
sagt
Gründler.
Die
3
G
Group
hat
den
Abschleppdienst
aus
Belm
beauftragt,
ständig
ein
Auge
auf
die
illegalen
Parker
zu
haben
und
für
Ordnung
zu
sorgen.
Für
das
Unternehmen
ein
durchaus
lukrativer
Auftrag,
wie
es
scheint.
Über
die
Zahl
der
abgeschleppten
Fahrzeuge
will
der
Abschlepper
nichts
sagen:
„
Betriebsinterna″,
sagt
der
Belmer.
Auch
über
die
Reaktionen
der
betroffenen
Autofahrer
könnte
er
vermutlich
viel
erzählen,
belässt
es
aber
bei
wenigen
Andeutungen.
Manche,
die
wenigsten
allerdings,
nähmen
es
mit
Humor,
sagt
er.
Andere
schimpften
über
die
„
Mafia″.
Einmal
habe
er
sogar
einen
körperlichen
Angriff
erlebt.
Nur
Anlieger
dürfen
den
Platz
vor
dem
Güterbahnhof
befahren
und
ihr
Auto
abstellen.
Den
Anlieger-
Status
erlangt,
wer
als
Kunde
den
mobilen
Schnellimbiss
oder
die
Shisha-
Bar
„
La
Orient″
aufsuchen
will.
Die
Bar
öffnet
um
16
Uhr.
Danach
werden
nach
Auskunft
des
Abschleppunternehmens
keine
Autos
mehr
auf
den
Haken
genommen
–
denn
den
Autos
sei
es
nicht
anzusehen,
ob
sie
Anliegern
oder
illegalen
Parkern
gehören.
Bildtexte:
SUCHBILD:
Wo
ist
das
Schild,
das
die
Zufahrt
zum
Güterbahnhof
verbietet?
Ganz
rechts
am
Laternenpfahl.
Hier
nicht
parken!
Die
Fläche
vor
dem
Güterbahnhof
ist
in
Besitz
der
3
G
Group
GmbH,
die
Falschparker
rigoros
abschleppen
lässt.
Am
Bahndamm.
Am
Restaurant.
Foto:
Graf
Kommentar
Eine
Falle
Die
Rechtslage
ist
eindeutig
–
doch
man
muss
als
Autofahrer
schon
sehr
genau
hinsehen.
Das
runde
Verbotsschild
an
der
breiten
Einfahrt
ist
in
der
Tat
leicht
zu
übersehen.
Vor
allem
Ortsfremde,
denen
der
Güterbahnhof
wie
ein
vergessener
Teil
des
Hauptbahnhofs
vorkommen
muss,
können
dort
leicht
in
die
Falle
tappen.
Eine
Falle?
Wahrscheinlich
liegt
es
nicht
in
der
Absicht
des
Grundstückseigentümers,
die
Autofahrer
in
die
Falle
zu
locken.
Aber
er
nimmt
den
Irrtum
billigend
in
Kauf
und
lässt
den
Abschlepper
sein
Geschäft
machen.
Der
ganze
Ärger
ließe
sich
doch
ganz
schnell
mit
einer
eindeutigen
und
unübersehbaren
Beschilderung
vermeiden.
Komisch,
wo
immer
im
Straßenverkehr
Irritationen
entstehen
können,
wird
mit
zusätzlichen
Schildern,
Linien
oder
Pollern
Klarheit
geschaffen.
Warum
geschieht
das
nicht
auch
an
der
Einfahrt
zum
Güterbahnhof?
Autor:
Wilfried Hinrichs