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1.
Erscheinungsdatum:
22.12.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Pläne für großes Landschaftsschutzgebiet im Osnabrücker Osten
Zwischenüberschrift:
Fledermausart Großes Mausohr soll geschützt werden / Landkreis: Tragbarer Kompromiss
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Das
streng
geschützte
Große
Mausohr
ist
eine
Fledermausart,
die
in
öffentlichen
Planungen
seit
Jahren
eine
große
Rolle
spielt.
So
auch
bei
einem
aus
mehreren
bewaldete
Flächen
bestehenden
Landschaftsschutzgebiet,
das
im
Grenzgebiet
von
Belm,
Bissendorf,
Osnabrück
und
Ostercappeln
entstehen
soll.
Seit
Dienstag
liegt
der
Entwurf
einer
entsprechenden
Verordnung
für
dieses
„
Fledermausjagdgebiet
Belm″
zur
Einsichtnahme
aus,
wie
der
Landkreis
Osnabrück
mitteilt.
Die
Unterlagen
mit
den
dazugehörigen
Karten
können
bei
den
Gemeinden
Belm,
Ostercappeln
und
Bissendorf
sowie
bei
der
Stadt
und
dem
Landkreis
Osnabrück
zu
den
regulären
Öffnungszeiten
eingesehen
werden.
Zudem
sind
die
Unterlagen
für
jedermann
auf
der
Homepage
des
Landkreises
unter
www.
landkreis-
osnabrueck.de
bereitgestellt.
Der
Landkreis
setzt
laut
Mitteilung
die
sogenannte
Fauna-
Flora-
Habitat-
Richtlinie
(FFH-
Richtlinie)
der
Europäischen
Union
um.
Zum
Ziel
hat
diese,
dem
Verlust
der
Artenvielfalt
entgegenzuwirken.
Es
wurde
ein
europaweites
Schutzgebietsnetz
geschaffen,
in
dem
die
Tier-
und
Pflanzenwelt
sowie
deren
Lebensräume
geschützt
werden
sollen.
„
Wir
glauben,
dass
mit
dem
vorgelegten
Verordnungsentwurf
ein
tragbarer
Kompromiss
zwischen
Naturschutzbelangen
und
den
wirtschaftlichen
Anliegen
herbeigeführt
wird″,
wird
Hartmut
Escher,
Leiter
des
Fachdienstes
Umwelt
beim
Landkreis
Osnabrück,
zitiert.
„
Die
ökonomische
Nutzung
der
in
der
Mehrzahl
betroffenen
Wälder
ist
somit
weiterhin
unter
gewissen
Rahmenbedingungen
gegeben.
Darüber
hinaus
bemühen
wir
uns
als
Kreisverwaltung,
im
engen
Verbund
mit
der
Politik,
einen
finanziellen
Erschwernisausgleich
auch
in
den
Wäldern
der
Landschaftsschutzgebiete
zu
erreichen.″
Da
der
Auslegungszeitraum
über
die
Feiertage
und
den
Jahreswechsel
erfolgt,
ist
eine
über
die
übliche
Monatsfrist
hinausgehende,
verlängerte
Beteiligungsmöglichkeit
bis
zum
25.
Januar
2019
vorgesehen.
Der
Landkreis
wird
nach
eigener
Auskunft
die
eingehenden
Anregungen
und
Bedenken
beurteilen,
abwägen
und
dem
Kreistag
zur
Beschlussfassung
vorlegen.
Die
Verordnung
tritt
mit
der
Veröffentlichung
im
Amtsblatt
in
Kraft.
Gegen
die
Verordnung
können
Betroffene
innerhalb
eines
Jahres
nach
Inkrafttreten
Rechtsmittel
einlegen.
Weitere
Informationen
zu
FFH
und
den
FFH-
Gebieten
im
Landkreis
sind
erhältlich
unter
www.terra-
natura2000.de.
Autor:
hpet