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1.
Erscheinungsdatum:
10.12.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Windkraft-Planung des Kreises haltbar?
Zwischenüberschrift:
Belmer Projekt laut Urteil „rechtswidrig″ / Naturschutzbund stellt Raumordnungsprogramm infrage
Artikel:
Originaltext:
Stellt
ein
Urteil
des
Oberverwaltungsgerichts
Lüneburg
zu
einer
in
Belm
geplanten
Anlage
die
gesamte
Windenergieplanung
des
Landkreises
Osnabrück
infrage?
Das
folgert
der
Naturschutzbund
–
doch
der
Kreis
wiegelt
ab:
Die
fragliche
Genehmigung
sei
sehr
wohl
„
heilbar″.
Osnabrück
Seit
sechs
Jahren
zieht
sich
das
Genehmigungsverfahren
für
eine
Windkraftanlage
in
Belm
bereits
hin,
nun
hat
das
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
weitere
Nachbesserungen
eingefordert.
Worum
es
geht,
wie
Naturschutzbund
und
Landkreis
involviert
sind
und
was
das
Gericht
beanstandet.
Worum
geht
es?
Der
Wallenhorster
Windkraftanlagenbauer
Depo
will
seit
2012
in
Belm
ein
200
Meter
hohes
Windrad
vom
Typ
Vestas
V
112
errichten.
Zur
Verfügung
steht
dafür
nach
Auskunft
der
Gemeindeverwaltung
nur
ein
Standort
im
Ortsteil
Haltern,
wo
die
Gemeinde
ein
„
Vorranggebiet
Windenergie″
ausgewiesen
hat.
Wie
Belms
Pressesprecher
Dirk
Meyer
auf
Anfrage
sagte,
unterstützt
die
Politik
das
Vorhaben
und
hat
seinerzeit
einem
Bau
unter
planungsrechtlichen
Vorgaben,
insbesondere
hinsichtlich
des
Artenschutzes,
zugestimmt.
Der
Landkreis
Osnabrück
als
zuständige
Behörde
genehmigte
den
Bau
der
Anlage
im
Jahr
2014.
Wieso
landete
der
Fall
vor
Gericht?
Der
Naturschutzbund
(Nabu)
hatte
nach
eigenen
Angaben
bereits
im
Genehmigungsverfahren
„
erhebliche
Bedenken″
im
Hinblick
auf
den
Schutz
von
Vögeln
und
Fledermäusen
geäußert
und
klagte
deshalb
nach
der
Genehmigung
gegen
den
Landkreis.
Am
27.
Februar
2015
hob
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
die
Genehmigung
in
erster
Instanz
auf.
Der
Landkreis
ging
daraufhin
in
Berufung,
der
Fall
wurde
vor
dem
Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
in
Lüneburg
neu
verhandelt.
Wie
urteilte
das
Oberverwaltungsgericht?
Am
26.
Oktober
dieses
Jahres
verkündete
der
12.
Senat
des
OVG,
dass
die
Genehmigung
„
rechtswidrig
und
nicht
vollziehbar″
sei.
Wie
OVG-
Pressesprecherin
Andrea
Blomenkamp
auf
Nachfrage
erläuterte,
bedeutet
dies,
dass
die
Genehmigung
„
wegen
Mängeln
unwirksam
ist,
die
jedoch
geheilt
werden
können″.
Heilung
bedeutet
dabei
Nachbesserung;
die
Genehmigung
ist
also
nicht
–
wie
noch
in
erster
Instanz
–
aufgehoben,
sondern
muss
lediglich
überarbeitet
werden.
Die
Klage
des
Nabu,
der
eine
„
Aufhebung
wegen
nicht
heilbarer
Fehler″
angestrebt
hatte,
sei
abgewiesen
worden.
Dementsprechend
müsse
der
Nabu
sich
zur
Hälfte
an
den
Verfahrenskosten
beteiligen.
Eine
Revision
zum
Bundesverwaltungsgericht
hat
der
12.
Senat
demnach
nicht
zugelassen,
der
Nabu
habe
allerdings
die
Möglichkeit,
eine
Beschwerde
gegen
die
Nichtzulassung
der
Revision
zu
erheben.
Das
OVG
verwies
darauf,
dass
das
Urteil
noch
nicht
in
schriftlicher
Form
vorliege
und
deshalb
keine
näheren
Angaben
zur
Begründung
gemacht
werden
könnten.
Die
lange
Verfahrensdauer
von
mehr
als
drei
Jahren
begründete
das
Gericht
damit,
dass
es
sich
um
ein
„
sehr
komplexes″
Verfahren
gehandelt
habe,
„
in
dessen
Verlauf
wesentliche
Rechtsänderungen
in
Kraft
getreten
sind
(Umweltrechtsbehelfsgesetz)
,
die
die
Prüfungsdichte
erheblich
verändert
und
ausgeweitet
haben″.
Wie
bewertet
der
Nabu
das
Urteil?
„
Die
Windenergieplanung
für
den
Landkreis
Osnabrück
dürfte
damit
keinen
Bestand
mehr
haben″,
mutmaßte
der
Nabu
kurz
nach
der
mündlichen
Urteilsverkündung
in
einer
Pressemitteilung.
Denn
nach
Lesart
des
Nabu
hat
das
OVG
nicht
nur
die
konkrete
Genehmigung
in
Belm,
sondern
das
gesamte
Regionale
Raumordnungsprogramm
des
Landkreises
für
die
Windenergie
als
„
rechtswidrig
und
damit
unwirksam″
eingestuft.
In
diesem
Raumordnungsprogramm
hatte
der
Landkreis
2013
zahlreiche
Standorte
für
Windenergie
ausgewiesen,
Belm
gehörte
laut
Nabu
allerdings
nicht
dazu.
Der
Nabu
zog
insbesondere
die
Auffassung
des
Gerichts
in
Zweifel,
dass
Nachbesserungen
möglich
seien:
„
Der
Nabu
Osnabrück
ist
skeptisch,
dass
eine
solche
Heilung
gelingen
wird.″
Andreas
Peters,
Vorsitzender
des
Nabu
Osnabrück,
betonte
auf
Nachfrage,
dass
der
Nabu
die
Energieerzeugung
durch
Windkraft
grundsätzlich
befürworte
– „
allerdings
immer
nur
an
geeigneten
Standorten″.
Wie
bewertet
der
Landkreis
das
Urteil?
Auf
Anfrage
stellte
der
Landkreis
Osnabrück
zunächst
klar,
dass
das
Verfahren
„
keine
unmittelbaren
Rechtswirkungen
für
andere
Genehmigungsverfahren″
habe,
da
es
sich
hierbei
nicht
um
eine
Normenkontrolle
gehandelt
habe.
Zudem
seien
neben
der
Windkraftanlage
Belm
in
den
vergangenen
Jahren
22
immissionsschutzrechtliche
Genehmigungen
für
Windparks
erteilt
worden,
„
die
zu
einem
großen
Teil
bestands-
beziehungsweise
rechtskräftig″
seien.
„
Ohne
die
Urteilsbegründung
vorwegnehmen
zu
wollen,
ist
davon
auszugehen,
dass
die
Entscheidung
keine
Konsequenzen
für
diese
Windkraftanlagen
haben
wird″,
folgerte
Landkreis-
Sprecher
Burkhard
Riepenhoff
deshalb.
Die
artenschutzrechtlichen
Belange
am
geplanten
Standort
seien
dem
Landkreis
bekannt
gewesen,
bestätigte
Riepenhoff.
Aus
diesem
Grunde
seien
im
Genehmigungsverfahren
„
zahlreiche
Untersuchungen
gefordert
und
durchgeführt″
worden.
„
Mehrere
Gutachten
wurden
erstellt
und
ausgewertet,
um
den
Schutzansprüchen
von
Vögeln
und
Fledermäusen
gerecht
zu
werden″,
versicherte
der
Landkreis-
Sprecher.
Der
Genehmigungsbescheid
enthalte
hierzu
„
auf
mehreren
Seiten
zahlreiche
Auflagen
und
andere
Nebenbestimmungen
zum
Schutz
der
verschiedenen
Arten″.
Wie
bewertet
der
Investor
das
Urteil?
Die
Firma
Depo,
die
in
ihrer
Heimatgemeinde
Wallenhorst
bereits
vor
Jahren
drei
Windräder
installiert
hat,
hält
an
ihren
Plänen
für
Belm
fest:
„
Wenn
die
Genehmigung
heilbar
ist,
dann
wird
gebaut″,
kündigte
Geschäftsführer
Martin
Kock
auf
Nachfrage
an.
Auch
Gesellschafter
Arndt
Schumacher
stellte
klar:
„
Natürlich
wollen
wir
das,
da
steckt
so
viel
Herzblut
und
so
viel
Geld
drin.″
Ihm
zufolge
ist
sogar
offen,
ob
überhaupt
der
Artenschutz
ausschlaggebend
für
das
OVG
war:
„
Ich
weiß
bis
heute
nicht,
wo
genau
das
Gericht
die
Genehmigung
für
rechtswidrig
hält″,
sagte
Schumacher,
räumte
aber
ebenfalls
ein:
„
Ich
kann
wirklich
erst
was
Vernünftiges
sagen,
wenn
die
Urteilsbegründung
vorliegt.″
Wie
geht
es
nun
weiter?
Bereits
nach
dem
mündlichen
Urteil
steht
fest,
dass
der
Nabu
zumindest
mit
dem
Versuch,
die
Genehmigung
gänzlich
aufheben
zu
lassen,
gescheitert
ist.
Das
heißt
aber
nicht,
dass
die
Genehmigung
im
Umkehrschluss
zwangsläufig
Bestand
hat:
Der
Landkreis
wird
erst
prüfen
müssen,
ob
und
wie
sie
„
geheilt″
werden
kann
–
etwa
durch
zusätzliche
Auflagen
an
den
Betreiber.
Welche
Mängel
das
Gericht
aber
überhaupt
sieht,
wird
erst
aus
der
schriftlichen
Urteilsbegründung
hervorgehen
–
und
wann
genau
diese
vorliegt,
bleibt
nach
Aussage
des
OVG
„
abzuwarten″.
Bildtext:
Da
lagen
sie
noch:
Vor
sechs
Jahren,
Ende
2012,
errichtete
ein
internationales
Team
zwei
Windräder
der
Firma
Depo
im
Wallenhorster
Ortsteil
Hollage.
Fast
ebenso
lange
wartet
die
Gemeinde
Belm
auf
ihr
Windrad.
Foto:
Archiv/
Heike
Dierks
Autor:
Constantin Binder