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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Windkraft-Planung des Kreises haltbar?
Zwischenüberschrift:
Belmer Projekt laut Urteil „rechtswidrig″ / Naturschutzbund stellt Raumordnungsprogramm infrage
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Stellt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu einer in Belm geplanten Anlage die gesamte Windenergieplanung des Landkreises Osnabrück infrage? Das folgert der Naturschutzbund doch der Kreis wiegelt ab: Die fragliche Genehmigung sei sehr wohl heilbar″.

Osnabrück Seit sechs Jahren zieht sich das Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage in Belm bereits hin, nun hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg weitere Nachbesserungen eingefordert. Worum es geht, wie Naturschutzbund und Landkreis involviert sind und was das Gericht beanstandet.

Worum geht es? Der Wallenhorster Windkraftanlagenbauer Depo will seit 2012 in Belm ein 200 Meter hohes Windrad vom Typ Vestas V 112 errichten. Zur Verfügung steht dafür nach Auskunft der Gemeindeverwaltung nur ein Standort im Ortsteil Haltern, wo die Gemeinde ein Vorranggebiet Windenergie″ ausgewiesen hat. Wie Belms Pressesprecher Dirk Meyer auf Anfrage sagte, unterstützt die Politik das Vorhaben und hat seinerzeit einem Bau unter planungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich des Artenschutzes, zugestimmt. Der Landkreis Osnabrück als zuständige Behörde genehmigte den Bau der Anlage im Jahr 2014.

Wieso landete der Fall vor Gericht? Der Naturschutzbund (Nabu) hatte nach eigenen Angaben bereits im Genehmigungsverfahren erhebliche Bedenken″ im Hinblick auf den Schutz von Vögeln und Fledermäusen geäußert und klagte deshalb nach der Genehmigung gegen den Landkreis. Am 27. Februar 2015 hob das Verwaltungsgericht Osnabrück die Genehmigung in erster Instanz auf. Der Landkreis ging daraufhin in Berufung, der Fall wurde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg neu verhandelt.

Wie urteilte das Oberverwaltungsgericht? Am 26. Oktober dieses Jahres verkündete der 12. Senat des OVG, dass die Genehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar″ sei. Wie OVG-Pressesprecherin Andrea Blomenkamp auf Nachfrage erläuterte, bedeutet dies, dass die Genehmigung wegen Mängeln unwirksam ist,
die jedoch geheilt werden können″. Heilung bedeutet dabei Nachbesserung; die Genehmigung ist also nicht wie noch in erster Instanz aufgehoben, sondern muss lediglich überarbeitet werden.

Die Klage des Nabu, der eine Aufhebung wegen nicht heilbarer Fehler″ angestrebt hatte, sei abgewiesen worden. Dementsprechend müsse der Nabu sich zur Hälfte an den Verfahrenskosten beteiligen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der 12. Senat demnach nicht zugelassen, der Nabu habe allerdings die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zu erheben.

Das OVG verwies darauf, dass das Urteil noch nicht in schriftlicher Form vorliege und deshalb keine näheren Angaben zur Begründung gemacht werden könnten. Die lange Verfahrensdauer von mehr als drei Jahren begründete das Gericht damit, dass es sich um ein sehr komplexes″ Verfahren gehandelt habe, in dessen Verlauf wesentliche Rechtsänderungen in Kraft getreten sind (Umweltrechtsbehelfsgesetz), die die Prüfungsdichte erheblich verändert und ausgeweitet haben″.

Wie bewertet der Nabu das Urteil? Die Windenergieplanung für den Landkreis Osnabrück dürfte damit keinen Bestand mehr haben″, mutmaßte der Nabu kurz nach der mündlichen Urteilsverkündung in einer Pressemitteilung. Denn nach Lesart des Nabu hat das OVG nicht nur die konkrete Genehmigung in Belm, sondern das gesamte Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises für die Windenergie als rechtswidrig und damit unwirksam″ eingestuft. In diesem Raumordnungsprogramm hatte der Landkreis 2013 zahlreiche Standorte für Windenergie ausgewiesen, Belm gehörte laut Nabu allerdings nicht dazu. Der Nabu zog insbesondere die Auffassung des Gerichts in Zweifel, dass Nachbesserungen möglich seien: Der Nabu Osnabrück ist skeptisch, dass eine solche Heilung gelingen wird.″

Andreas Peters, Vorsitzender des Nabu Osnabrück, betonte auf Nachfrage, dass der Nabu die Energieerzeugung durch Windkraft grundsätzlich befürworte – „ allerdings immer nur an geeigneten Standorten″.

Wie bewertet der Landkreis das Urteil? Auf Anfrage stellte der Landkreis Osnabrück zunächst klar, dass das Verfahren keine unmittelbaren Rechtswirkungen für andere Genehmigungsverfahren″ habe, da es sich hierbei nicht um eine Normenkontrolle gehandelt habe. Zudem seien neben der Windkraftanlage Belm in den vergangenen Jahren 22 immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Windparks erteilt worden, die zu einem großen Teil bestands- beziehungsweise rechtskräftig″ seien. Ohne die Urteilsbegründung vorwegnehmen zu wollen, ist davon auszugehen, dass die Entscheidung keine Konsequenzen für diese Windkraftanlagen haben wird″, folgerte Landkreis-Sprecher Burkhard Riepenhoff deshalb.

Die artenschutzrechtlichen Belange am geplanten Standort seien dem Landkreis bekannt gewesen, bestätigte Riepenhoff. Aus diesem Grunde seien im Genehmigungsverfahren zahlreiche Untersuchungen gefordert und durchgeführt″ worden. Mehrere Gutachten wurden erstellt und ausgewertet, um den Schutzansprüchen von Vögeln und Fledermäusen gerecht zu werden″, versicherte der Landkreis-Sprecher. Der Genehmigungsbescheid enthalte hierzu auf mehreren Seiten zahlreiche Auflagen und andere Nebenbestimmungen zum Schutz der verschiedenen Arten″.

Wie bewertet der Investor das Urteil? Die Firma Depo, die in ihrer Heimatgemeinde Wallenhorst bereits vor Jahren drei Windräder installiert hat, hält an ihren Plänen für Belm fest: Wenn die Genehmigung heilbar ist, dann wird gebaut″, kündigte Geschäftsführer Martin Kock auf Nachfrage an. Auch Gesellschafter Arndt Schumacher stellte klar: Natürlich wollen wir das, da steckt so viel Herzblut und so viel Geld drin.″ Ihm zufolge ist sogar offen, ob überhaupt der Artenschutz ausschlaggebend für das OVG war: Ich weiß bis heute nicht, wo genau das Gericht die Genehmigung für rechtswidrig hält″, sagte Schumacher, räumte aber ebenfalls ein: Ich kann wirklich erst was Vernünftiges sagen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt.″

Wie geht es nun weiter? Bereits nach dem mündlichen Urteil steht fest, dass der Nabu zumindest mit dem Versuch, die Genehmigung gänzlich aufheben zu lassen, gescheitert ist. Das heißt aber nicht, dass die Genehmigung im Umkehrschluss zwangsläufig Bestand hat: Der Landkreis wird erst prüfen müssen, ob und wie sie geheilt″ werden kann etwa durch zusätzliche Auflagen an den Betreiber. Welche Mängel das Gericht aber überhaupt sieht, wird erst aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen und wann genau diese vorliegt, bleibt nach Aussage des OVG abzuwarten″.

Bildtext:
Da lagen sie noch: Vor sechs Jahren, Ende 2012, errichtete ein internationales Team zwei Windräder der Firma Depo im Wallenhorster Ortsteil Hollage. Fast ebenso lange wartet die Gemeinde Belm auf ihr Windrad.
Foto:
Archiv/ Heike Dierks
Autor:
Constantin Binder


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