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1.
Erscheinungsdatum:
04.12.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
E-Busse sollen Dieselverbot verhindern
Fehler, die sich lohnen können
Zwischenüberschrift:
Bund stockt Förderprogramm „Saubere Luft″ auf / Hoffnung für Autofahrer
Diesel-Fahrerin kann nach Kreditwiderruf Opel zurückgeben / Verträge aller Banken potenziell betroffen
Artikel:
Originaltext:
Im
Streit
um
Diesel-
Fahrverbote
kommt
der
Bund
den
Kommunen
entgegen
und
legt
beim
Förderprogramm
„
Saubere
Luft″
noch
einmal
eine
halbe
Milliarde
Euro
drauf.
Die
Kommunen
können
damit
viele
neue
Projekte
anpacken,
sind
aber
noch
nicht
zufrieden.
Osnabrück/
Berlin
Die
angekündigte
Milliarde
Euro
an
Bundesgeld
soll
den
Städten
helfen,
Diesel-
Fahrverbote
zu
vermeiden
und
die
oft
zu
starke
Luftverschmutzung
in
den
Griff
zu
bekommen.
Ein
laufendes
Förderprogramm
für
Projekte
in
Kommunen
werde
um
500
Millionen
Euro
auf
1,
5
Milliarden
Euro
aufgestockt,
sagte
Kanzlerin
Angela
Merkel
(CDU)
gestern
nach
einem
Treffen
mit
Vertretern
von
Städten
und
Ländern
in
Berlin.
Hinzu
kommen
432
Millionen
Euro,
um
Nachrüstungen
bei
Kleinlastern
von
Handwerkern
oder
Lieferdiensten
zu
unterstützen.
Das
Förderprogramm
war
vor
rund
einem
Jahr
aufgelegt
worden,
es
läuft
bis
2020.
Die
am
stärksten
von
Stickoxidbelastungen
betroffenen
Kommunen
können
mit
dem
Geld
Verkehrssysteme
digitalisieren,
Elektrobusse
kaufen
und
Diesel-
Busse
mit
Abgasbehandlungssystemen
nachrüsten.
All
das
soll
Fahrverbote
vermeiden.
Osnabrück
hat
aus
dem
Sofortprogramm
bereits
1,
75
Millionen
Euro
zur
Förderung
einer
umweltsensitiven
Verkehrssteuerung
bekommen.
Der
Bescheid
ist
am
vergangenen
Freitag
übergeben
worden.
Das
neue
Ampelsystem,
das
auf
die
jeweilige
Schadstoffbelastung
und
Verkehrsdichte
reagiert,
soll
im
kommenden
Jahr
installiert
werden.
Es
kostet
insgesamt
3,
8
Millionen
Euro.
Außerdem
hofft
die
Stadt
auf
eine
Förderung
beim
Kauf
von
22
Elektrobussen
.
Der
Niedersächsische
Städte-
und
Gemeindebund
kritisierte
indessen,
es
reiche
nicht,
„
ein
paar
Mittel
überwiegend
in
einigen
besonders
belasteten
Großstädten
einzusetzen.
„
Wir
brauchen
eine
nachhaltige
Verkehrspolitik,
die
in
allen
Teilen
unseres
Landes
wirkt″,
sagte
Präsident
Marco
Trips
.
Er
forderte,
auch
Pendlerinnen
und
Pendlern
auf
dem
Lande
müsse
geholfen
werden.
Zu
den
geplanten
Maßnahmen
für
bessere
Luft
in
den
Städten
gehört
auch
die
vielseits
geforderte
Hardware-
Nachrüstung
älterer
Autos.
Merkel
sagte
dazu,
es
werde
„
mit
Hochdruck
daran
gearbeitet″,
die
Zulassung
der
Hardware-
Nachrüstung
zu
ermöglichen.
Bis
heute
liege
allerdings
noch
„
kein
einziges
Konstrukt″
vor,
für
das
um
eine
Zulassung
gebeten
worden
sei.
Verkehrsminister
Andreas
Scheuer
(CSU)
erläuterte,
bis
Ende
des
Jahres
würden
die
technischen
Vorschriften
feststehen,
und
ab
Anfang
Januar
könne
jeder
Anbieter
„
sofort
seine
Teile
entwickeln″.
Verbraucherschützer
forderten,
alle
in-
und
ausländischen
Hersteller
müssten
Nachrüstungen
an
Diesel-
Pkw
unterstützen.
„
Es
darf
keine
Zweite-
Klasse-
Dieselfahrer
geben″,
mahnte
Klaus
Müller,
Vorstand
des
Bundesverbands
der
Verbraucherzentralen.
Für
Diesel-
Fahrer,
die
ihr
Auto
finanziert
haben,
könnte
ein
Widerruf
des
Darlehensvertrags
ein
Weg
aus
dem
Dilemma
sein,
so
die
Verbraucherzentrale.
Mittlerweile
gebe
es
eine
Vielzahl
verbraucherfreundlicher
Urteile
.
Verbraucher
sollten
sich
juristisch
beraten
lassen.
Kommentar
Heilsamer
Druck
Jeder
Beitrag
zählt:
Es
ist
gut,
dass
der
Bund
sein
Förderprogramm
„
Saubere
Luft″
um
eine
halbe
Milliarde
Euro
aufstockt
und
mehr
als
400
Millionen
Euro
für
die
Hardware-
Nachrüstung
von
Kleinlastern
zur
Verfügung
stellt.
Einen
Durchbruch
hat
aber
auch
der
neue
Diesel-
Gipfel
in
Berlin
nicht
gebracht.
So
sollte
es
Fördermaßnahmen
nicht
nur
in
besonders
belasteten
Städten,
sondern
mindestens
auch
in
deren
Umland
geben.
Zudem
ist
es
ein
Ärgernis,
dass
wieder
einmal
der
Steuerzahler
zur
Kasse
gebeten
wird,
während
die
für
Manipulationen
verantwortliche
Autoindustrie
bei
Umtauschprämien
geizt
und
sich
bei
Hardware-
Nachrüstungen
weitgehend
verweigert.
Hier
hat
die
Regierung
bisher
so
gut
wie
nichts
vorzuweisen.
Es
ist
eben
nicht
so
einfach,
von
Kuschelkurs
auf
harte
Verhandlungen
umzustellen.
Etwas
Heilsames
hat
die
Diskussion
um
nicht
eingehaltene
Abgasgrenzwerte
und
Fahrverbote
gleichwohl:
Plötzlich
investiert
die
Industrie
massiv
in
Elektromobilität,
und
Bürgermeister
fragen
sich:
Wie
kann
ich
Verkehr
und
Luft
in
meiner
Kommune
verbessern?
Längst
Überfälliges
rückt
endlich
ganz
nach
oben
auf
der
Tagesordnung.
Das
hilft
den
deutschen
Autobauern,
international
konkurrenzfähig
zu
bleiben.
Und
es
sichert
Lebensqualität
–
durch
sauberere
Luft
und
die
Sicherung
individueller
Mobilität.
Eine
Diesel-
Besitzerin
aus
Ostfriesland
wird
aufgeatmet
haben.
Sie
kann
aufgrund
eines
Fehlers
im
Darlehensvertrag
ihren
Opel
zurückgeben.
Auch
für
andere
Verbraucher
kann
eine
Klage
ein
Weg
sein,
den
unliebsamen
Diesel
loszuwerden.
Osnabrück
Das
Urteil
des
Landgerichts
Aurich
reiht
sich
ein
in
eine
ganze
Reihe
erstinstanzlicher,
verbraucherfreundlicher
Entscheidungen.
Das
Besondere:
Es
ist
das
erste
gegen
die
Opel
Bank.
„
Bislang
gibt
es
überwiegend
Verfahren
gegen
die
VW-
,
Mercedes-
und
Santander
Bank″,
sagt
Rechtsanwalt
Arnd
Tenfelde
im
Gespräch
mit
unserer
Redaktion.
Er
hat
die
Auricher
Klägerin
am
Landgericht
vertreten.
Prinzipiell
seien
alle
Banken
von
fehlerhaften
Darlehensverträgen
betroffen,
so
Tenfelde.
Der
Grund
sind
Fehler
unter
anderem
in
der
Widerrufbelehrung.
Die
Klägerin
aus
Aurich
hatte
im
November
2015
zur
Finanzierung
ihres
13
500
Euro
teuren
Opels
mit
Dieselmotor
einen
Darlehensvertrag
mit
der
Opel
Bank
geschlossen.
Mit
ihrer
Klage
vor
dem
Landgericht
verlangte
sie
nun
–
fast
drei
Jahre
später
–
die
Rückabwicklung
des
Vertrags
und
die
Rückzahlung
der
bereits
überwiesenen
Beträge.
Sie
bekam
recht.
Die
Begründung
des
Gerichts:
Der
Kreditvertrag
informiere
nicht
genau
genug
über
die
Möglichkeiten,
den
Vertrag
vorzeitig
zu
beenden.
Er
lässt
im
Falle
des
Widerrufs
den
geschuldeten
Zinsbetrag
offen
–
der
sogenannte
0,
0-
Euro-
Fehler,
sagt
Arnd
Tenfelde.
Aus
diesem
Grund
endet
die
Widerruffrist
nicht
14
Tage
nach
Vertragsabschluss,
sondern
sie
hat
nie
begonnen.
Das
Gericht
entschied:
Der
Vertrag
muss
rückabgewickelt
werden.
Und
weil
es
sich
bei
dem
Darlehens-
und
dem
Kaufvertrag
um
sogenannte
„
verbundene
Verträge″
handelt
–
also
mit
dem
Widerruf
des
Darlehensvertrags
auch
der
Kaufvertrag
hinfällig
wird
–,
muss
der
Autohändler
die
bereits
gezahlte
Anzahlung
zurückerstatten.
Für
die
gefahrenen
Kilometer
muss
die
Klägerin
allerdings
ein
Nutzungsentgelt
zahlen.
Die
Opel
Bank
kann
gegen
das
Urteil
beim
Oberlandesgericht
Oldenburg
Berufung
einlegen.
Die
Entscheidung
des
Landgerichts
ist
kein
Einzelfall,
sondern
eine
„
echte
Chance
für
Verbraucher″,
heißt
es
auf
Anfrage
von
der
Verbraucherzentrale
Hamburg.
Verallgemeinern
lassen
sich
die
bisherigen
Urteile
aber
nicht,
so
Tenfelde
übereinstimmend
mit
den
Verbraucherzentralen
Hamburg
und
Bremen.
„
Auch
beim
Urteil
des
Landgerichts
Aurich
handelt
es
sich
leider
nur
um
ein
erstinstanzliches
Urteil″,
so
die
Verbraucherzentrale
Bremen.
Verbraucher
müssten
weiter
mit
Gegenwehr
rechnen,
denn
die
Banken
würden
Widerrufe
ihrer
Kreditverträge
nicht
einfach
akzeptieren.
„
Verbraucher
sollten
sich
in
jedem
Fall
juristisch
beraten
lassen
und
müssen
sich
auf
ein
Gerichtsverfahren
einstellen.″
Dennoch
sieht
Rechtsanwalt
Tenfelde
die
Erfolgschancen
für
Verbraucher
hoch.
Allerdings
gesteht
er
ein:
„
Laufende
Ratenverträge
sind
einfacher
anzufechten
als
bereits
ausfinanzierte.
Bei
Letzteren
liegen
die
Hürden
höher.″
Wie
viele
Klagen
auf
Widerruf
abgewiesen
werden,
dazu
konnte
der
Rechtsanwalt
keine
Angaben
machen.
„
Einen
Fall
im
Zusammenhang
mit
dem
Widerruf
von
Autokrediten
gegen
VW
oder
Mercedes
verloren
habe
ich
bislang
nicht.
Ich
würde
Dieselfahrern
in
jedem
Fall
raten,
ihre
Verträge
prüfen
zu
lassen.
Auch
in
neueren
gibt
es
Fehler.″
Verbraucher,
die
das
Prozesskostenrisiko
scheuen
und
ihre
Dieselfahrzeuge
über
die
Volkswagen-
oder
die
Mercedes
Bank
finanziert
haben,
könnten
sich
an
den
Musterfeststellungsklagen
der
Schutzgemeinschaft
für
Bankkunden
beteiligen,
so
die
Verbraucherzentrale.
Vor
dem
Oberlandesgericht
(OLG)
Stuttgart
soll
Ende
Januar
das
erste
Verfahren
beginnen.
Verbraucher
können
sich
laut
Gericht
noch
bis
zum
24.
Januar
zum
Klageregister
beim
Bundesamt
für
Justiz
anmelden.
Bildtext:
Gebrauchte
Diesel
lassen
sich
schwer
verkaufen.
Für
manche
Besitzer
könnte
der
Widerruf
des
Darlehensvertrags
ein
Weg
aus
dem
Dilemma
sein.
Foto:
dpa/
Marijan
Murat
Autor:
dpa, AFP, hin, nika, Uwe Westdörp