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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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aus Zeitung:
Überschrift:
E-Busse sollen Dieselverbot verhindern
 
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Zwischenüberschrift:
Bund stockt Förderprogramm „Saubere Luft″ auf / Hoffnung für Autofahrer
 
Diesel-Fahrerin kann nach Kreditwiderruf Opel zurückgeben / Verträge aller Banken potenziell betroffen
Artikel:
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Originaltext:
Im Streit um Diesel-Fahrverbote kommt der Bund den Kommunen entgegen und legt beim Förderprogramm Saubere Luft″ noch einmal eine halbe Milliarde Euro drauf. Die Kommunen können damit viele neue Projekte anpacken, sind aber noch nicht zufrieden.

Osnabrück/ Berlin Die angekündigte Milliarde Euro an Bundesgeld soll den Städten helfen, Diesel-Fahrverbote zu vermeiden und die oft zu starke Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen. Ein laufendes Förderprogramm für Projekte in Kommunen werde um 500 Millionen Euro auf 1, 5 Milliarden Euro aufgestockt, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gestern nach einem Treffen mit Vertretern von Städten und Ländern in Berlin. Hinzu kommen 432 Millionen Euro, um Nachrüstungen bei Kleinlastern von Handwerkern oder Lieferdiensten zu unterstützen.

Das Förderprogramm war vor rund einem Jahr aufgelegt worden, es läuft bis 2020. Die am stärksten von Stickoxidbelastungen betroffenen Kommunen können mit dem Geld Verkehrssysteme digitalisieren, Elektrobusse kaufen und Diesel-Busse mit Abgasbehandlungssystemen nachrüsten. All das soll Fahrverbote vermeiden.

Osnabrück hat aus dem Sofortprogramm bereits 1, 75 Millionen Euro zur Förderung einer umweltsensitiven Verkehrssteuerung bekommen. Der Bescheid ist am vergangenen Freitag übergeben worden. Das neue Ampelsystem, das auf die jeweilige Schadstoffbelastung und Verkehrsdichte reagiert, soll im kommenden Jahr installiert werden. Es kostet insgesamt 3, 8 Millionen Euro. Außerdem hofft die Stadt auf eine Förderung beim Kauf von 22 Elektrobussen .

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund kritisierte indessen, es reiche nicht, ein paar Mittel überwiegend in einigen besonders belasteten Großstädten einzusetzen. Wir brauchen eine nachhaltige Verkehrspolitik, die in allen Teilen unseres Landes wirkt″, sagte Präsident Marco Trips . Er forderte, auch Pendlerinnen und Pendlern auf dem Lande müsse geholfen werden.

Zu den geplanten Maßnahmen für bessere Luft in den Städten gehört auch die vielseits geforderte Hardware-Nachrüstung älterer Autos. Merkel sagte dazu, es werde mit Hochdruck daran gearbeitet″, die Zulassung der Hardware-Nachrüstung zu ermöglichen. Bis heute liege allerdings noch kein einziges Konstrukt″ vor, für das um eine Zulassung gebeten worden sei. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erläuterte, bis Ende des Jahres würden die technischen Vorschriften feststehen, und ab Anfang Januar könne jeder Anbieter sofort seine Teile entwickeln″.

Verbraucherschützer forderten, alle in- und ausländischen Hersteller müssten Nachrüstungen an Diesel-Pkw unterstützen. Es darf keine Zweite-Klasse-Dieselfahrer geben″, mahnte Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.

Für Diesel-Fahrer, die ihr Auto finanziert haben, könnte ein Widerruf des Darlehensvertrags ein Weg aus dem Dilemma sein, so die Verbraucherzentrale. Mittlerweile gebe es eine Vielzahl verbraucherfreundlicher Urteile . Verbraucher sollten sich juristisch beraten lassen.

Kommentar
Heilsamer Druck

Jeder Beitrag zählt: Es ist gut, dass der Bund sein Förderprogramm Saubere Luft″ um eine halbe Milliarde Euro aufstockt und mehr als 400 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstung von Kleinlastern zur Verfügung stellt. Einen Durchbruch hat aber auch der neue Diesel-Gipfel in Berlin nicht gebracht.

So sollte es Fördermaßnahmen nicht nur in besonders belasteten Städten, sondern mindestens auch in deren Umland geben. Zudem ist es ein Ärgernis, dass wieder einmal der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird, während die für Manipulationen verantwortliche Autoindustrie bei Umtauschprämien geizt und sich bei Hardware-Nachrüstungen weitgehend verweigert. Hier hat die Regierung bisher so gut wie nichts vorzuweisen. Es ist eben nicht so einfach, von Kuschelkurs auf harte Verhandlungen umzustellen.

Etwas Heilsames hat die Diskussion um nicht eingehaltene Abgasgrenzwerte und Fahrverbote gleichwohl: Plötzlich investiert die Industrie massiv in Elektromobilität, und Bürgermeister fragen sich: Wie kann ich Verkehr und Luft in meiner Kommune verbessern? Längst Überfälliges rückt endlich ganz nach oben auf der Tagesordnung. Das hilft den deutschen Autobauern, international konkurrenzfähig zu bleiben. Und es sichert Lebensqualität durch sauberere Luft und die Sicherung individueller Mobilität.

Eine Diesel-Besitzerin aus Ostfriesland wird aufgeatmet haben. Sie kann aufgrund eines Fehlers im Darlehensvertrag ihren Opel zurückgeben. Auch für andere Verbraucher kann eine Klage ein Weg sein, den unliebsamen Diesel loszuwerden.

Osnabrück Das Urteil des Landgerichts Aurich reiht sich ein in eine ganze Reihe erstinstanzlicher, verbraucherfreundlicher Entscheidungen. Das Besondere: Es ist das erste gegen die Opel Bank. Bislang gibt es überwiegend Verfahren gegen die VW-, Mercedes- und Santander Bank″, sagt Rechtsanwalt Arnd Tenfelde im Gespräch mit unserer Redaktion. Er hat die Auricher Klägerin am Landgericht vertreten. Prinzipiell seien alle Banken von fehlerhaften Darlehensverträgen betroffen, so Tenfelde. Der Grund sind Fehler unter anderem in der Widerrufbelehrung.

Die Klägerin aus Aurich hatte im November 2015 zur Finanzierung ihres 13 500 Euro teuren Opels mit Dieselmotor einen Darlehensvertrag mit der Opel Bank geschlossen. Mit ihrer Klage vor dem Landgericht verlangte sie nun fast drei Jahre später die Rückabwicklung des Vertrags und die Rückzahlung der bereits überwiesenen Beträge. Sie bekam recht. Die Begründung des Gerichts: Der Kreditvertrag informiere nicht genau genug über die Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Er lässt im Falle des Widerrufs den geschuldeten Zinsbetrag offen der sogenannte 0, 0-Euro-Fehler, sagt Arnd Tenfelde.

Aus diesem Grund endet die Widerruffrist nicht 14 Tage nach Vertragsabschluss, sondern sie hat nie begonnen. Das Gericht entschied: Der Vertrag muss rückabgewickelt werden. Und weil es sich bei dem Darlehens- und dem Kaufvertrag um sogenannte verbundene Verträge″ handelt also mit dem Widerruf des Darlehensvertrags auch der Kaufvertrag hinfällig wird –, muss der Autohändler die bereits gezahlte Anzahlung zurückerstatten. Für die gefahrenen Kilometer muss die Klägerin allerdings ein Nutzungsentgelt zahlen. Die Opel Bank kann gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Oldenburg Berufung einlegen.

Die Entscheidung des Landgerichts ist kein Einzelfall, sondern eine echte Chance für Verbraucher″, heißt es auf Anfrage von der Verbraucherzentrale Hamburg. Verallgemeinern lassen sich die bisherigen Urteile aber nicht, so Tenfelde übereinstimmend mit den Verbraucherzentralen Hamburg und Bremen. Auch beim Urteil des Landgerichts Aurich handelt es sich leider nur um ein erstinstanzliches Urteil″, so die Verbraucherzentrale Bremen. Verbraucher müssten weiter mit Gegenwehr rechnen, denn die Banken würden Widerrufe ihrer Kreditverträge nicht einfach akzeptieren. Verbraucher sollten sich in jedem Fall juristisch beraten lassen und müssen sich auf ein Gerichtsverfahren einstellen.″

Dennoch sieht Rechtsanwalt Tenfelde die Erfolgschancen für Verbraucher hoch. Allerdings gesteht er ein: Laufende Ratenverträge sind einfacher anzufechten als bereits ausfinanzierte. Bei Letzteren liegen die Hürden höher.″

Wie viele Klagen auf Widerruf abgewiesen werden, dazu konnte der Rechtsanwalt keine Angaben machen. Einen Fall im Zusammenhang mit dem Widerruf von Autokrediten gegen VW oder Mercedes verloren habe ich bislang nicht. Ich würde Dieselfahrern in jedem Fall raten, ihre Verträge prüfen zu lassen. Auch in neueren gibt es Fehler.″

Verbraucher, die das Prozesskostenrisiko scheuen und ihre Dieselfahrzeuge über die Volkswagen- oder die Mercedes Bank finanziert haben, könnten sich an den Musterfeststellungsklagen der Schutzgemeinschaft für Bankkunden beteiligen, so die Verbraucherzentrale. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart soll Ende Januar das erste Verfahren beginnen. Verbraucher können sich laut Gericht noch bis zum 24. Januar zum Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden.

Bildtext:
Gebrauchte Diesel lassen sich schwer verkaufen. Für manche Besitzer könnte der Widerruf des Darlehensvertrags ein Weg aus dem Dilemma sein.
Foto:
dpa/ Marijan Murat
Autor:
dpa, AFP, hin, nika, Uwe Westdörp


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