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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Wem die Stadt die letzte Ehre erweist
Zwischenüberschrift:
Ehrengräber und Pflegegräber für verdiente Persönlichkeiten
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Wenn ein Mensch stirbt, gilt es als Selbstverständlichkeit, dass ihm eine würdige Grabstätte bereitet wird, an der Angehörige trauern können und die Erinnerung wachgehalten wird. Ebenso selbstverständlich ist, dass diese Erinnerung im Lauf der Jahre verblasst und Gräber irgendwann aufgelöst werden. Aber es gibt auch Ausnahmen: Ehren- und Pflegegräber.

Osnabrück Seit 2015 sind Hase- und Johannisfriedhof außer Dienst gestellt. Die letzten Bestattungen fanden in den Neunzigerjahren statt. Wer heute durch die parkähnlichen Anlagen streift, kommt an endlosen Reihen von uralten Grabsteinen vorüber, deren Inschriften verwittert und kaum lesbar sind. Was kaum jemanden stört, da die Schicksale dahinter oft längst vergessen sind.

Mehrere Grabstätten aber gelten offiziell als Ehrengräber. Dazu bedarf es eines Ratsbeschlusses und ganz wichtig einer Ernennung der Beigesetzten zu Ehrenbürgern der Stadt.

Diese Bedingungen erfüllen derzeit nur fünf Verstorbene in drei Grabstätten: Die Geschwister und sozialdemokratischen Aktivisten Anna Siemsen (1882–1952) und Hans Siemsen (1891–1969), der berühmte Künstler Friedrich Vordemberge-Gildewart (1899–1962) sowie der ehemalige Osnabrücker Bürgermeister und hannoversche Innenminister Johann Carl Bertram Stüve (1798–1872) und sein Neffe, der ehemalige Regierungspräsident Gustav Stüve (1838–1911). Alle ruhen auf dem Hasefriedhof.

Die Lebensleistungen dieser fünf Osnabrücker werden als so herausragend angesehen, dass sich die Stadt dazu verpflichtet hat, ihre Ruhestätten zu pflegen. Vergleichbares gilt für die übrigen historischen Grabanlagen auf den stillgelegten Friedhöfen nicht, obwohl auch hier zumindest die Grabsteine erhalten bleiben sollen. Die Rechtsgrundlage ist eine andere″, erklärt Eva Güse vom Fachbereich Bestattungswesen des Osnabrücker Service-Betriebs den Unterschied: Während die Ehrengräber unter die Friedhofssatzung der Stadt fallen, erfolgen die Schutzmaßnahmen für die übrigen Altgräber aus Gründen des Denkmalschutzes.

Um den Erhalt der geschichtsträchtigen Anlagen auf Hase- und Johannisfriedhof finanziell abzusichern, wurde 2013 die Treuhandstiftung Historisches Bewahren denkmalgeschützter Friedhofskultur″ ins Leben gerufen und mit einer Ersteinlage der Stadt in Höhe von 25 000 Euro ausgestattet. Die Stiftung sammelt durch Spenden und Veranstaltungen ein paar Tausend Euro im Jahr und kann so einen Beitrag leisten″, sagt Güse. Nachfahren oder Familienstiftungen können sich so für ihre Ahnen engagieren. Grundsätzlich kümmert sich aber weiter die Friedhofsverwaltung um die Gräber, in enger Abstimmung mit der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde.

Neben den offiziellen Ehrengräbern gibt es 19 weitere sogenannte Pflegegräber auf allen kommunalen Friedhöfen, deren Unterhaltung die Stadt ebenfalls übernommen hat. Hierfür ist weder ein Ratsbeschluss noch eine Ehrenbürgerschaft der Verstorbenen notwendig. Es handelt sich zum Teil um Stifter von Friedhofsflächen″, erläutert Güse. Darunter sind beispielsweise Bauernfamilien, die seinerzeit Land für die Anlage der Friedhöfe zur Verfügung gestellt haben.

Unter den extra Geehrten findet sich aber auch einige verstorbene Prominente. Etwa der frühere VfL-Osnabrück-Profi und Fußballnationalspieler Hans Haferkamp (1921–1974), dessen Ruhestätte sich auf dem Heger Friedhof befindet, oder der Kunstflieger Gustav Tweer (1893–1916) auf dem Johannisfriedhof.

Die Kosten für die regelmäßige Grabpflege halten sich in Grenzen. Nach Angaben Güses fallen für die Wechselbepflanzung der Ehrengräber circa 80 Euro im Jahr an, die Pflegegräber belasten das Stadtsäckel und damit die Steuerzahler mit lediglich 20 Euro im Jahr. Dazu kommen schätzungsweise alle 20 Jahre um die 500 Euro für Ausbesserungsarbeiten am Grabstein.

Bildtext:
Die Ruhestätte des ehemaligen Bürgermeisters und hannoverschen Innenministers Johann Carl Bertram Stüve und seines Neffen, des früheren Regierungspräsidenten Gustav Stüve, auf dem Hasefriedhof gilt als Ehrengrab.
Foto:
Raphael Steffen
Autor:
Raphael Steffen


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