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1.
Erscheinungsdatum:
21.11.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Klage gegen drastische Mieterhöhung
Osnabrücker klagt gegen Vonovia
Zwischenüberschrift:
Wie ein Mieter sich juristisch wehrt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Der
vermutlich
erste
Osnabrücker
Mieter
klagt
wegen
nicht
gerechtfertigter
Mieterhöhungen
gegen
den
Vermieter
Vonovia.
Der
Dax-
Konzern
erhöhte
die
Miete
von
Bernd
Mühle
um
117
Euro
pro
Monat.
Ursache
dafür
war
der
Austausch
einer
Heizungsanlage.
Allerdings
hätte
die
mehr
als
30
Jahre
alte
Anlage
Mühle
zufolge
ohnehin
ausgetauscht
werden
müssen,
weil
sie
defekt
gewesen
sei.
Insofern
habe
es
sich
nicht
um
eine
Modernisierung,
sondern
um
eine
Instandsetzung
gehandelt.
Diese
Maßnahme
lasse
sich
daher
nicht
oder
nur
in
geringfügigem
Maße
auf
den
Mieter
umlegen.
Der
Geschäftsführer
des
Mietervereins
für
Osnabrück
und
Umgebung,
Carsten
Wanzelius,
erläutert,
wie
ein
Bremer
Urteil
ihn
darin
bestärkt,
die
rechtlichen
Mittel
gegen
Vonovia
nun
voll
auszuschöpfen.
Bernd
Mühle
ist
der
vermutlich
erste
Osnabrücker
Kläger
gegen
Vonovia.
Weitere
werden
folgen.
Der
Mieterverein
kündigt
schon
an,
alle
rechtlichen
Mittel
gegen
Vonovia
auszuschöpfen.
Warum
Osnabrücks
größtem
Wohnungsvermieter
vorgeworfen
wird,
sich
ungerechtfertigt
an
Mietern
zu
bereichern.
Osnabrück
Es
wird
als
eine
Art
„
Vonovia-
Masche″
beschrieben.
Der
Dax-
Konzern
setzt
demnach
bewusst
den
Anteil
einer
Sanierungsmaßnahme
–
die
Modernisierung
–
zu
hoch
an,
der
sich
auf
die
Mieter
umlegen
lässt.
Den
Anteil,
der
die
eigene
Rendite
belastet
–
also
die
Instandsetzung
–
setzt
Vonovia
den
Angaben
zufolge
aber
bewusst
zu
gering
an.
Konkret
wirft
der
Osnabrücker
Bernd
Mühle
dem
Konzern
vor,
die
Miete
monatlich
um
117
Euro
zu
erhöhen,
obwohl
die
mehr
als
30
Jahre
alte
Heizungsanlage
eigentlich
kaputt
war
und
damit
ohnehin
hätte
erneuert
werden
müssen.
Vor
zwei
Jahren
sei
die
defekte
Heizungsanlage
Ursache
für
eine
Verpuffung
gewesen.
Der
damalige
Schornsteinfeger
habe
daraufhin
mitgeteilt,
dass
die
Heizung
nicht
mehr
betrieben
werden
dürfe.
Laut
Rechtsanwalt
Andy
Weichler
werden
die
Kosten
der
Instandhaltung
als
Modernisierungskosten
interpretiert
und
dadurch
dem
Mieter
aufgezwungen.
Gesetzliche
Grundlage
ist
die
Modernisierungsumlage,
wonach
pro
Jahr
dauerhaft
elf
Prozent
der
Modernisierungskosten
auf
die
Mieter
abgewälzt
werden
können.
Allerdings
habe
Vonovia
nur
rund
1000
Euro
von
der
Rechnung
für
die
neue
Heizung
abgezogen.
Der
berücksichtigte
Anteil
der
Instandsetzung
an
den
Gesamtkosten
entspreche
somit
nur
zwei
Prozent.
„
Dieser
Instandsetzungsanteil
bei
einer
ohnehin
erneuerungsbedürftigen
Heizungsanlage
ist
viel
zu
gering
angesetzt.
Das
ist
Schwachsinn″,
kritisiert
Weichler.
Deshalb
klage
er
im
Auftrag
von
Bernd
Mühle
gegen
die
Mieterhöhung.
Einen
Termin
hat
das
Amtsgericht
noch
nicht
festgelegt.
Mühle
zahlt
die
erhöhte
Miete
unter
Vorbehalt
und
sieht
gute
Chancen,
den
Großteil
des
Geldes
zurückzubekommen.
Vonovia-
Sprecherin
Bettina
Benner
will
zum
Rechtsstreit
mit
Mühle
keine
Auskunft
geben.
Es
handele
sich
um
ein
schwebendes
Verfahren.
Anders
als
bei
den
zuletzt
in
die
Schlagzeilen
geratenen
Wohnungen
mit
Mieterhöhungen
um
47
Prozent
in
der
Dodesheide,
die
ehemals
im
Besitz
der
Vitus-
Gruppe/
Gladbau
waren,
stammt
die
von
Mühle
angemietete
Wohnung
aus
dem
ehemaligen
Bestand
der
Wohnungsbaugesellschaft
OWG,
die
die
Stadt
2004
veräußert
hatte.
Vonovia-
Niederlage
Bernd
Mühle
sieht
sich
in
seiner
Rechtsauffassung
durch
ein
Urteil
des
Landgerichts
Bremen
bestärkt.
Nach
einer
Sanierung
des
Hauses
hatte
Vonovia
die
Kaltmiete
eines
Bremer
Mieters
um
knapp
40
Prozent
erhöht.
Es
ging
um
den
Vorwurf,
dass
Instandhaltungskosten
in
die
energetische
Modernisierung
mit
hineingerechnet
worden
sein
sollen.
Auf
diese
Weise
hätte
die
Summe
für
die
Modernisierung
hochgerechnet
werden
können.
Nach
dem
Gerichtsurteil
wurden
die
Kosten
für
Sanierung
und
Modernisierung
nicht
klar
voneinander
getrennt.
Dem
Urteil
zufolge
war
eine
überschlägige
Überprüfung
des
verlangten
Mehrbetrages
ohne
besondere
Kenntnisse
auf
dem
Gebiet
der
Rechnungsprüfung
und
ohne
Einsicht
in
die
Belege
nicht
möglich.
Der
Konzern
konnte
nicht
eindeutig
belegen,
dass
der
Modernisierungsanteil
gerechtfertigt
war,
und
zog
sich
die
juristische
Niederlage
zu.
„
Dadurch
musste
Vonovia
die
Mieterhöhungen
zurückzahlen″,
erklärt
der
Bremer
Mietrechtsanwalt
Valentin
Weiß
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Nach
dem
Urteil
des
Bremer
Landgerichts
klagen
nun
Dutzende
Bremer
gegen
den
Immobilienriesen.
Weiß
hat
mehr
als
30
Mandanten,
für
die
er
vor
dem
Amtsgericht
Klage
eingereicht
hat
oder
einreichen
wird.
Nach
Angaben
der
Bremer
Tageszeitung
„
Weser-
Kurier″
wird
auch
der
Bremer
Mieterverein
täglich
mit
Beschwerden
über
Vonovia
konfrontiert.
Der
Geschäftsführer
des
Mietervereins
für
Osnabrück
und
Umgebung,
Carsten
Wanzelius,
sagt:
„
Das
Problem
der
Modernisierungsmieterhöhungen
in
Osnabrück
beginnt
jetzt
erst,
da
die
Erhöhungen
erst
vorgenommen
werden
können,
wenn
die
Arbeiten
abgeschlossen
sind.″
Das
sei
bei
der
Vonovia
bei
den
ersten
Häusern
in
der
Dodesheide
der
Fall.
Nur
in
diesem
Stadtteil
seien
Hunderte
Mieter
betroffen.
Er
kritisiert,
es
könne
nicht
sein,
dass
der
wenige
preiswerte
Wohnraum
in
Osnabrück
„
energetisch
wegmodernisiert
wird″.
Wanzelius
ist
der
Ansicht,
dass
die
drastischen
Mieterhöhungen
in
der
Dodesheide
nicht
gerechtfertigt
sind,
da
Vonovia
den
Instandsetzungsanteil
bei
den
Wohnungen
in
Osnabrück
zu
gering
angesetzt
habe.
Er
kündigt
für
Mitglieder
des
Mietervereins
an:
„
Wir
werden
in
der
Sache
alle
rechtlichen
Mittel
ausschöpfen,
die
vor
allem
darin
bestehen,
gegen
Erhöhungen
Einwendungen
zu
erheben.″
Nach
dem
Willen
des
Gesetzgebers
solle
durch
die
energetische
Modernisierung
„
nicht
der
Vermieter
privilegiert
werden,
der
seit
Jahren
nichts
in
seine
Immobilie
investiert
hat″.
Das
ist
seines
Erachtens
bei
den
Häusern
in
der
Dodesheide
der
Fall.
Daher
sieht
er
gute
Chancen
für
einen
juristischen
Erfolg.
Zu
beachten
sei,
dass
es
nicht
nur
um
die
Miethöhe,
sondern
auch
um
angemessene
Entschädigung
für
die
erlittenen
Beeinträchtigungen
durch
die
Baumaßnahmen
gehe.
Darüber
hinaus
berichtete
„
Spiegel
online″
am
Montag,
dass
Vonovia
seine
Mieter
mit
„
zweifelhaften
Methoden
über
die
Nebenkosten
schröpft″.
Das
Nachrichtenmagazin
berichtet
von
Fällen
zu
hoher
Betriebskostenabrechnungen
in
mehreren
deutschen
Großstädten.
Dabei
sei
die
Gewinnmaschine
„
in
einem
Geflecht
aus
350
Tochterunternehmen
sorgsam
versteckt″,
das
für
den
durchschnittlichen
Mieter
schon
lange
nicht
mehr
verständlich
sei.
Vonovia
hingegen
tut
die
Vorwürfe
als
Einzelfälle
ab.
Vonovia-
Sprecherin
Bettina
Benner
sagte
unserer
Redaktion,
dass
Vonovia
sich
an
geltende
Gesetze
halte:
„
Dazu
gehört
eine
klare
Trennung
zwischen
Instandhaltung
und
Modernisierung.″
Die
Höhe
der
Mieterhöhung
orientiere
sich
an
den
Maßnahmen,
die
durchgeführt
werden.
Diese
würden
detailliert
ausgewiesen.
„
Mieter,
die
das
Gefühl
haben,
die
Miete
nicht
zahlen
zu
können,
können
sich
an
uns
wenden″,
beteuerte
Benner.
„
Wir
wollen
niemanden
herausmodernisieren.″
Bildtexte:
Bernd
Mühle
wirft
dem
Vermieter
Vonovia
vor,
die
Miete
wegen
einer
neuen
Heizungsanlage
monatlich
um
117
Euro
zu
erhöhen,
„
obwohl
die
mehr
als
30
Jahre
alte
Heizungsanlage
ohnehin
hätte
erneuert
werden
müssen″.
Sind
Mieterhöhungen
um
47
Prozent
nach
Sanierungen
in
der
Dodesheide
legitim?
Der
Mieterverein
ist
der
Ansicht,
dass
Vonovia
den
Instandsetzungsanteil
zu
gering
angesetzt
hat.
Modernisierungen
dürfen
auf
Mieter
umgelegt
werden,
Instandsetzungen
jedoch
nicht.
Fotos:
Michael
Gründel
Autor:
Jean-Charles Fays