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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
3G Group triumphiert in Lüneburg
 
OVG kippt Pläne für Güterbahnhof
Zwischenüberschrift:
Teilerfolg für die 3G Group / Stadt muss Bebauungsplan überarbeiten
Artikel:
Kleinbild
 
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Originaltext:
Osnabrück Es steht 1: 1 im Schlagabtausch zwischen der Stadt Osnabrück und der 3G Group (vormals Zion GmbH): Gerade erst hat die Stadt den Rechtsstreit um ein Grundstück an der Hamburger Straße gewonnen, gestern konnte nun die 3G Group einen Erfolg erzielen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hob den Bebauungsplan Nr. 370 (ehemaliger Güterbahnhof) auf, mit dem die Stadt Osnabrück die Industriebrache zum Gewerbegebiet erklären wollte. Wenn es nach dem Willen der Eigentümergesellschaft geht, soll stattdessen ein Mischgebiet entstehen, in dem auch Büros, Praxen, hochwertige Geschäfte und sogar Wohnungen gebaut werden können. Bisher hat die Stadt dieses Ansinnen mit dem Hinweis auf den Lärmschutz abgelehnt. Die Lärmproblematik muss jetzt noch einmal aufgerollt werden.

Für den Güterbahnhof muss sich die Stadt wohl etwas Neues einfallen lassen: Auf Antrag der 3G Group (vormals Zion GmbH) hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Bebauungsplan gekippt, der aus der Brache ein Gewerbegebiet machen sollte.

Osnabrück Gerade erst war bekannt geworden, dass die Stadt den jahrelangen Rechtsstreit mit der 3G Group um das Brückengrundstück an der Hamburger Straße gewonnen hat. Doch am Mittwoch kam der Rückschlag im OVG Lüneburg. Zwar ließen die Richter des 1. Senats die meisten Beanstandungen der Eigentümergesellschaft nicht durchgehen, die Festsetzungen zum Lärmschutz stellten sie aber infrage.

Damit ist die 3G Group ihrem Ziel, die Grundstücke lukrativer zu vermarkten, einen Schritt näher gekommen. Denn wenn die Stadt den Lärm anders bewerten muss, so ihr Kalkül, dann könnte sie den ehemaligen Güterbahnhof auch zu einem Mischgebiet erklären. Im Mischgebiet sind Einzelhandelsgeschäfte, gastronomische Betriebe und sogar Wohnungen zulässig Nutzungen, die von der Stadt kategorisch ausgeschlossen wurden.

Die 3G Group hatte gegen den Bebauungsplan Nr. 370 eine Normenkontrollklage angestrengt. In einem solchen Verfahren prüft das Gericht, ob mit dem Planungsinstrument gegen höherrangiges Recht verstoßen wird.

Gervelmeyer kam nicht

Beim Termin in Lüneburg traten Ralf Gervelmeyer und Thomas Gründler von der Geschäftsleitung der 3G Group nicht in Erscheinung; sie ließen sich durch den Bielefelder Anwalt Burkhard Zurheide vertreten. Für die beklagte Stadt Osnabrück nahmen Rechtsamtsleiter Jürgen Heuer und Stadtplaner Christian Albrecht Stellung.

Der am 30. August 2016 vom Rat verabschiedete Bebauungsplan schränkt die Verwertungsmöglichkeiten für die Flächeneigentümer erheblich ein. Zulässig sind nur gewerbliche Ansiedlungen, die möglichst wenig Verkehr erzeugen. Begründet wird diese Restriktion mit der ungünstigen Anbindung der Fläche an das Straßennetz. Erst mit einem Durchstich an der Frankenstraße also einer Unterbrechung des Bahndamms ließen sich diese Beschränkungen für das Güterbahnhofsgelände aufheben, hat die Stadt in Aussicht gestellt.

Richtig Krach machen

In puncto Verkehr folgte das Gericht den Argumenten der Stadtplaner. Die von der 3G Group vorgetragene Beschwerde über angeblich zu breite Straßen und ein zu üppig dimensioniertes Regenrückhaltebecken war für den Senat schnell vom Tisch. Auch der Vorwurf, die Stadt weise mehr Gewerbeflächen aus, als tatsächlich benötigt würden, erschien ihm nicht stichhaltig. Als Pferdefuß″ bezeichnete der Vorsitzende Richter Sören Claus jedoch die von der Stadt formulierten Passagen zum Lärmschutz.

Dabei berief er sich auf ein Urteil, das am 7. Dezember 2017 vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig gefällt worden ist also erst im Jahr nach der Ratsentscheidung. Ein Gewerbegebiet, so lautet der Tenor, kann zwar aus unterschiedlich lauten Sektoren bestehen, aber es muss mindestens einen Sektor geben, in dem richtig Krach gemacht werden kann″, wie es der Senatsvorsitzende Sören Claus ausdrückte. Eine Teilfläche dürfe also keinen Lärmbeschränkungen unterliegen.

Revision zugelassen

Das ist im Bebauungsplan für den ehemaligen Güterbahnhof nicht der Fall. Die Stadt Osnabrück hat jedoch Zusatzkontingente für den Lärm festgelegt, um auf die Geräuschbelastung benachbarter Industrieanlagen und Bahntrassen Rücksicht zu nehmen. Ob diese Zusatzkontingente den Ansprüchen der Leipziger Richter genügten, lasse sich ja feststellen, vermerkte Claus in seiner Urteilsbegründung. Und drückte damit aus, dass er es für wahrscheinlich hält, dass die Stadt den Gang nach Leipzig aufnimmt. Eine Revision werde jedenfalls zugelassen, fügte er hinzu. Ob die Stadt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ließ ihr Rechtsvertreter offen. Darüber werde erst einmal beraten, kündigte Fachbereichsleiter Heuer an.

Wenn es beim Urteil aus Lüneburg bleibt, muss die Stadt ihren Bebauungsplan überarbeiten. Unklar ist derzeit noch, für welche Teile des Verfahrens eine Wiederholung erforderlich ist.

Als Gewerbegebiet hat die Stadt Osnabrück den ehemaligen Güterbahnhof ausgewiesen. Die 3G Group will dagegen ein Mischgebiet, in dem auch das Wohnen zulässig ist.
Foto:
euroluftbild.de/ Robert Grahn

Kommentar
Ein Hebel, der nicht viel bewegen kann

Nein, für die Stadtplaner aus Osnabrück ist der Lüneburger Richterspruch kein Untergang in Schimpf und Schande. Die meisten Einwände der 3G Group bügelte der Vorsitzende Richter mit einem milden Lächeln ab, für die Lärmfestsetzungen hat sich aber in der Zwischenzeit durch ein höchstrichterliches Urteil die Geschäftsgrundlage geändert.

Die 3G Group will auf ihren Flächen keine zweitrangige Nutzung, der Güterbahnhof soll zum Premium-Objekt″ werden. Wenn es nach der Vision der Eigentümer geht, entstehen auf der Industriebrache im Fledder keine Lagerhallen, sondern schmucke Gebäude mit Büros, Praxen, hochwertigen Geschäften und sogar Wohnungen.

Ob die 3G Group mit ihrer Normenkontrollklage wirklich durchsetzen kann, dass aus dem Gewerbegebiet ein Mischgebiet wird, erscheint ziemlich fraglich. Der einzige Hebel, mit dem sie etwas bewegen kann, ist die Lärmproblematik im Bebauungsplan. Gut möglich, dass die Stadt hier nachbessern kann, ohne noch einmal bei null anzufangen.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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