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1.
Erscheinungsdatum:
25.10.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
3G Group triumphiert in Lüneburg
OVG kippt Pläne für Güterbahnhof
Zwischenüberschrift:
Teilerfolg für die 3G Group / Stadt muss Bebauungsplan überarbeiten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Es
steht
1:
1
im
Schlagabtausch
zwischen
der
Stadt
Osnabrück
und
der
3G
Group
(vormals
Zion
GmbH)
:
Gerade
erst
hat
die
Stadt
den
Rechtsstreit
um
ein
Grundstück
an
der
Hamburger
Straße
gewonnen,
gestern
konnte
nun
die
3G
Group
einen
Erfolg
erzielen.
Das
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
hob
den
Bebauungsplan
Nr.
370
(ehemaliger
Güterbahnhof)
auf,
mit
dem
die
Stadt
Osnabrück
die
Industriebrache
zum
Gewerbegebiet
erklären
wollte.
Wenn
es
nach
dem
Willen
der
Eigentümergesellschaft
geht,
soll
stattdessen
ein
Mischgebiet
entstehen,
in
dem
auch
Büros,
Praxen,
hochwertige
Geschäfte
und
sogar
Wohnungen
gebaut
werden
können.
Bisher
hat
die
Stadt
dieses
Ansinnen
mit
dem
Hinweis
auf
den
Lärmschutz
abgelehnt.
Die
Lärmproblematik
muss
jetzt
noch
einmal
aufgerollt
werden.
Für
den
Güterbahnhof
muss
sich
die
Stadt
wohl
etwas
Neues
einfallen
lassen:
Auf
Antrag
der
3G
Group
(vormals
Zion
GmbH)
hat
das
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
den
Bebauungsplan
gekippt,
der
aus
der
Brache
ein
Gewerbegebiet
machen
sollte.
Osnabrück
Gerade
erst
war
bekannt
geworden,
dass
die
Stadt
den
jahrelangen
Rechtsstreit
mit
der
3G
Group
um
das
Brückengrundstück
an
der
Hamburger
Straße
gewonnen
hat.
Doch
am
Mittwoch
kam
der
Rückschlag
im
OVG
Lüneburg.
Zwar
ließen
die
Richter
des
1.
Senats
die
meisten
Beanstandungen
der
Eigentümergesellschaft
nicht
durchgehen,
die
Festsetzungen
zum
Lärmschutz
stellten
sie
aber
infrage.
Damit
ist
die
3G
Group
ihrem
Ziel,
die
Grundstücke
lukrativer
zu
vermarkten,
einen
Schritt
näher
gekommen.
Denn
wenn
die
Stadt
den
Lärm
anders
bewerten
muss,
so
ihr
Kalkül,
dann
könnte
sie
den
ehemaligen
Güterbahnhof
auch
zu
einem
Mischgebiet
erklären.
Im
Mischgebiet
sind
Einzelhandelsgeschäfte,
gastronomische
Betriebe
und
sogar
Wohnungen
zulässig
–
Nutzungen,
die
von
der
Stadt
kategorisch
ausgeschlossen
wurden.
Die
3G
Group
hatte
gegen
den
Bebauungsplan
Nr.
370
eine
Normenkontrollklage
angestrengt.
In
einem
solchen
Verfahren
prüft
das
Gericht,
ob
mit
dem
Planungsinstrument
gegen
höherrangiges
Recht
verstoßen
wird.
Gervelmeyer
kam
nicht
Beim
Termin
in
Lüneburg
traten
Ralf
Gervelmeyer
und
Thomas
Gründler
von
der
Geschäftsleitung
der
3G
Group
nicht
in
Erscheinung;
sie
ließen
sich
durch
den
Bielefelder
Anwalt
Burkhard
Zurheide
vertreten.
Für
die
beklagte
Stadt
Osnabrück
nahmen
Rechtsamtsleiter
Jürgen
Heuer
und
Stadtplaner
Christian
Albrecht
Stellung.
Der
am
30.
August
2016
vom
Rat
verabschiedete
Bebauungsplan
schränkt
die
Verwertungsmöglichkeiten
für
die
Flächeneigentümer
erheblich
ein.
Zulässig
sind
nur
gewerbliche
Ansiedlungen,
die
möglichst
wenig
Verkehr
erzeugen.
Begründet
wird
diese
Restriktion
mit
der
ungünstigen
Anbindung
der
Fläche
an
das
Straßennetz.
Erst
mit
einem
Durchstich
an
der
Frankenstraße
—
also
einer
Unterbrechung
des
Bahndamms
–
ließen
sich
diese
Beschränkungen
für
das
Güterbahnhofsgelände
aufheben,
hat
die
Stadt
in
Aussicht
gestellt.
Richtig
Krach
machen
In
puncto
Verkehr
folgte
das
Gericht
den
Argumenten
der
Stadtplaner.
Die
von
der
3G
Group
vorgetragene
Beschwerde
über
angeblich
zu
breite
Straßen
und
ein
zu
üppig
dimensioniertes
Regenrückhaltebecken
war
für
den
Senat
schnell
vom
Tisch.
Auch
der
Vorwurf,
die
Stadt
weise
mehr
Gewerbeflächen
aus,
als
tatsächlich
benötigt
würden,
erschien
ihm
nicht
stichhaltig.
Als
„
Pferdefuß″
bezeichnete
der
Vorsitzende
Richter
Sören
Claus
jedoch
die
von
der
Stadt
formulierten
Passagen
zum
Lärmschutz.
Dabei
berief
er
sich
auf
ein
Urteil,
das
am
7.
Dezember
2017
vom
Bundesverwaltungsgericht
Leipzig
gefällt
worden
ist
–
also
erst
im
Jahr
nach
der
Ratsentscheidung.
Ein
Gewerbegebiet,
so
lautet
der
Tenor,
kann
zwar
aus
unterschiedlich
lauten
Sektoren
bestehen,
aber
es
muss
mindestens
einen
Sektor
geben,
in
dem
„
richtig
Krach
gemacht
werden
kann″,
wie
es
der
Senatsvorsitzende
Sören
Claus
ausdrückte.
Eine
Teilfläche
dürfe
also
keinen
Lärmbeschränkungen
unterliegen.
Revision
zugelassen
Das
ist
im
Bebauungsplan
für
den
ehemaligen
Güterbahnhof
nicht
der
Fall.
Die
Stadt
Osnabrück
hat
jedoch
Zusatzkontingente
für
den
Lärm
festgelegt,
um
auf
die
Geräuschbelastung
benachbarter
Industrieanlagen
und
Bahntrassen
Rücksicht
zu
nehmen.
Ob
diese
Zusatzkontingente
den
Ansprüchen
der
Leipziger
Richter
genügten,
lasse
sich
ja
feststellen,
vermerkte
Claus
in
seiner
Urteilsbegründung.
Und
drückte
damit
aus,
dass
er
es
für
wahrscheinlich
hält,
dass
die
Stadt
den
Gang
nach
Leipzig
aufnimmt.
Eine
Revision
werde
jedenfalls
zugelassen,
fügte
er
hinzu.
Ob
die
Stadt
von
dieser
Möglichkeit
Gebrauch
macht,
ließ
ihr
Rechtsvertreter
offen.
Darüber
werde
erst
einmal
beraten,
kündigte
Fachbereichsleiter
Heuer
an.
Wenn
es
beim
Urteil
aus
Lüneburg
bleibt,
muss
die
Stadt
ihren
Bebauungsplan
überarbeiten.
Unklar
ist
derzeit
noch,
für
welche
Teile
des
Verfahrens
eine
Wiederholung
erforderlich
ist.
Als
Gewerbegebiet
hat
die
Stadt
Osnabrück
den
ehemaligen
Güterbahnhof
ausgewiesen.
Die
3G
Group
will
dagegen
ein
Mischgebiet,
in
dem
auch
das
Wohnen
zulässig
ist.
Foto:
euroluftbild.de/
Robert
Grahn
Kommentar
Ein
Hebel,
der
nicht
viel
bewegen
kann
Nein,
für
die
Stadtplaner
aus
Osnabrück
ist
der
Lüneburger
Richterspruch
kein
Untergang
in
Schimpf
und
Schande.
Die
meisten
Einwände
der
3G
Group
bügelte
der
Vorsitzende
Richter
mit
einem
milden
Lächeln
ab,
für
die
Lärmfestsetzungen
hat
sich
aber
in
der
Zwischenzeit
durch
ein
höchstrichterliches
Urteil
die
Geschäftsgrundlage
geändert.
Die
3G
Group
will
auf
ihren
Flächen
keine
zweitrangige
Nutzung,
der
Güterbahnhof
soll
zum
„
Premium-
Objekt″
werden.
Wenn
es
nach
der
Vision
der
Eigentümer
geht,
entstehen
auf
der
Industriebrache
im
Fledder
keine
Lagerhallen,
sondern
schmucke
Gebäude
mit
Büros,
Praxen,
hochwertigen
Geschäften
und
sogar
Wohnungen.
Ob
die
3G
Group
mit
ihrer
Normenkontrollklage
wirklich
durchsetzen
kann,
dass
aus
dem
Gewerbegebiet
ein
Mischgebiet
wird,
erscheint
ziemlich
fraglich.
Der
einzige
Hebel,
mit
dem
sie
etwas
bewegen
kann,
ist
die
Lärmproblematik
im
Bebauungsplan.
Gut
möglich,
dass
die
Stadt
hier
nachbessern
kann,
ohne
noch
einmal
bei
null
anzufangen.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert