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1.
Erscheinungsdatum:
24.10.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Hamburger Brücke: BGH macht Weg frei
Grünes Licht für Hamburger Brücke
Zwischenüberschrift:
Stadt Osnabrück siegt vor dem BGH / 3G Group muss Grundstück abgeben
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Nach
fünf
Jahren
und
einem
Gang
bis
zum
Bundesgerichtshof
hat
die
Stadt
Osnabrück
einen
Rechtsstreit
mit
der
3G
Group
(vormals
Zion
GmbH)
gewonnen.
Damit
kann
die
Planung
für
die
Hamburger
Brücke
beginnen.
Weil
die
Stadt
einen
wichtigen
Rechtsstreit
gewonnen
hat,
kann
sie
jetzt
den
Bau
einer
neuen
Brücke
an
der
Hamburger
Straße
vorantreiben.
Bis
zur
Fertigstellung
werden
aber
wohl
noch
sechs
Jahre
vergehen.
Osnabrück
Durch
alle
Instanzen
ging
der
Rechtsstreit
zwischen
der
Stadt
Osnabrück
und
der
3G
Group
(der
Eigentümerin
des
Güterbahnhofs,
vormals
Zion
GmbH)
,
am
Ende
lehnte
es
der
Bundesgerichtshof
ab,
über
die
Entscheidung
des
Oberlandesgerichts
Oldenburg
noch
einmal
zu
verhandeln.
Damit
tritt
das
OLG-
Urteil
in
Kraft,
und
der
Kaufvertrag
für
ein
1241
qm
großes
Grundstück
ist
rechtswirksam.
Für
die
Stadt
ist
das
Grundstück
an
der
Hamburger
Straße
wichtig,
um
die
marode
Brücke
durch
ein
neues
Bauwerk
zu
ersetzen
und
zugleich
einen
Zugang
vom
Hasepark
zum
Hauptbahnhof
zu
ermöglichen
(Terminal
Ost)
.
Schon
am
21.
März
2013
hatten
beide
Seiten
den
Kaufvertrag
unterschrieben
–
zu
einem
Zeitpunkt,
als
das
Verhältnis
zwischen
der
Zion
GmbH
und
der
Stadt
noch
ungetrübt
war.
Fläche
als
Faustpfand
Kurze
Zeit
später
gab
es
jedoch
Zoff
um
den
ehemaligen
Güterbahnhof.
Zion-
Gesellschafter
Ralf
Gervelmeyer
setzte
das
für
den
Brückenbau
wichtige
Grundstück
als
Faustpfand
ein,
um
die
Stadtplaner
zu
bewegen,
auf
der
Industriebrache
lukrativere
Gewerbe-
und
sogar
Wohngebäude
zuzulassen.
Doch
die
Stadt
ließ
sich
nicht
erweichen,
obwohl
der
Zustand
der
Brücke
von
Jahr
zu
Jahr
schlechter
wurde.
Seit
2015
müssen
alle
Fahrzeuge
über
7,
5
Tonnen
Umwege
fahren,
das
gilt
auch
für
die
Busse.
Mit
der
Entscheidung
des
Bundesgerichtshofs
ist
jetzt
Bewegung
in
die
Sache
gekommen.
Nach
Auskunft
von
Mike
Bohne,
dem
Leiter
des
Fachbereichs
Geodaten
und
Verkehrsanlagen,
befindet
sich
das
Brückengrundstück
nun
im
Eigentum
der
Stadt,
und
der
Kaufpreis
in
Höhe
von
38
820
Euro
wurde
inzwischen
an
die
3G
Group
gezahlt.
Obwohl
jetzt
alle
Ampeln
auf
Grün
stehen,
ist
an
einen
baldigen
Baubeginn
nicht
zu
denken.
Für
mehrere
Arbeitsschritte
müssen
Sperrpausen
im
Zugverkehr
beantragt
werden
–
und
dafür
fordert
die
Bahn
einen
Vorlauf
von
drei
Jahren.
Im
November
werde
darüber
mit
der
DB
Netz
AG
verhandelt,
kündigt
Bohne
an.
Wenn
alles
planmäßig
läuft,
soll
Ende
2022
mit
dem
Bau
begonnen
werden.
Dann
dürfte
es
noch
etwa
zwei
Jahre
dauern,
bis
der
Verkehr
wieder
rollen
kann.
Pläne
für
eine
neue
Stahlbetonbrücke
an
der
Hamburger
Straße
liegen
zwar
schon
in
der
Schublade,
sie
müssen
aber
noch
überarbeitet
werden.
Durch
den
starken
Verschleiß
erscheint
es
den
Planern
notwendig,
auch
die
Widerlager
zu
erneuern.
Wie
teuer
der
Neubau
insgesamt
wird,
wagt
derzeit
niemand
zu
sagen.
Nach
einer
älteren
Kalkulation
sollte
die
Stadt
dafür
370
000
Euro
bereithalten.
Diese
Zahl
gilt
mittlerweile
als
völlig
überholt,
zumal
sich
die
Preise
im
Baugewerbe
durch
die
Konjunktur
steil
nach
oben
bewegt
haben.
Stahlbrücke
am
Ende
Mit
großer
Wahrscheinlichkeit
wird
die
Stadt
aber
auch
eine
größere
Summe
investieren
müssen,
um
die
marode
Stahlbrücke
aus
dem
Ersten
Weltkrieg
für
die
Zeit
bis
2022
herzurichten.
Ein
Sondergutachter
soll
demnächst
untersuchen,
ob
und
wie
das
Bauwerk
noch
einmal
ertüchtigt
werden
kann.
In
den
vergangenen
Jahren
hat
es
schon
mehrere
100
000
Euro
gekostet,
die
abgängige
Stahlkonstruktion
zu
schienen
und
zu
stützen.
Die
Planer
wissen,
dass
sich
solche
Aktionen
nicht
beliebig
verlängern
lassen.
Im
ungünstigsten
Fall,
meint
Fachbereichsleiter
Bohne,
müsse
die
Brücke
schon
vorzeitig
gesperrt
und
gegebenenfalls
sogar
abgetragen
werden.
Bildtexte:
Vier
Jahre
muss
die
alte
Stahlbrücke
an
der
Hamburger
Straße
noch
halten.
Das
könnte
ein
Problem
werden.
Geschient
und
gestützt:
Die
marode
Eisenbahnbrücke
an
der
Hamburger
Straße
darf
nur
noch
einspurig
befahren
werden.
Fotos:
David
Ebener,
Jörn
Martens
Der
lange
Weg
zum
Terminal
Ost
Sie
ist
über
100
Jahre
alt
und
so
marode,
dass
sie
nur
noch
von
nachträglich
angebrachten
Eisenträgern
und
Betonstützen
vor
dem
Einsturz
bewahrt
wird.
Die
Hamburger
Brücke
darf
seit
drei
Jahren
nur
noch
einspurig
benutzt
werden,
Fahrzeuge
über
7,
4
Tonnen
sind
tabu.
Deshalb
müssen
auch
die
Busse
Umwege
fahren.
Dass
die
Stadt
bislang
keinen
Neubau
errichten
konnte,
liegt
am
Rechtsstreit
mit
der
3G
Group
(vormals
Zion
GmbH)
,
der
jetzt
nach
fünf
Jahren
entschieden
ist.
Dabei
ging
es
um
ein
Grundstück,
auf
dem
ein
Teil
der
Brücke
errichtet
werden
soll.
Die
Stadt
will
die
Brücke
einige
Meter
weiter
östlich
bauen,
um
Platz
für
eine
Treppe
zu
lassen.
Sie
soll
später
einmal
zu
einem
Gleistunnel
führen,
der
den
Hauptbahnhof
mit
dem
Hasepark
und
dem
Güterbahnhof
verbindet.
Die
Planer
sprechen
vom
Terminal
Ost.
Kommentar
Nadelöhr
an
Nadelöhr
Wenn
es
den
Rechtsstreit
mit
der
3G
Group
nicht
gegeben
hätte,
wäre
die
Hamburger
Brücke
längst
fertig,
und
niemand
müsste
sich
über
das
Nadelöhr
an
einer
sensiblen
Stelle
des
Osnabrücker
Straßennetzes
ärgern.
Fünf
Jahre
sind
ins
Land
gegangen,
und
das
hat
alle
Seiten
Nerven
gekostet.
Da
wäre
es
doch
schön,
wenn
diese
Ochsentour
am
Ende
irgendeinen
Nutzen
hätte.
Aber
nein,
Fehlanzeige.
Erfreulich
ist
zwar
die
Erkenntnis,
dass
der
Rechtsstaat
einen
Querulanten,
der
einer
Stadt
auf
den
Nerven
herumtrampelt,
in
die
Schranken
zu
weisen
vermag.
Aber
warum
muss
das
so
lange
dauern?
Bei
genauem
Hinsehen
wird
hier
deutlich,
dass
sich
hinter
dem
Nadelöhr
an
der
Hamburger
Straße
noch
ein
Nadelöhr
verbirgt
–
in
der
Justiz.
Wenn
fünf
Jahre
vergehen
müssen,
bis
in
einer
so
banalen
Angelegenheit
wie
am
Güterbahnhof
eine
wasserdichte
Gerichtsentscheidung
auf
dem
Tisch
liegt,
besteht
Handlungsbedarf
–
für
die
Justiz
und
die
Politik.
Es
ist
dringend
geboten,
die
Verfahren
zu
beschleunigen.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert