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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Hamburger Brücke: BGH macht Weg frei
 
Grünes Licht für Hamburger Brücke
Zwischenüberschrift:
Stadt Osnabrück siegt vor dem BGH / 3G Group muss Grundstück abgeben
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück Nach fünf Jahren und einem Gang bis zum Bundesgerichtshof hat die Stadt Osnabrück einen Rechtsstreit mit der 3G Group (vormals Zion GmbH) gewonnen. Damit kann die Planung für die Hamburger Brücke beginnen.

Weil die Stadt einen wichtigen Rechtsstreit gewonnen hat, kann sie jetzt den Bau einer neuen Brücke an der Hamburger Straße vorantreiben. Bis zur Fertigstellung werden aber wohl noch sechs Jahre vergehen.

Osnabrück Durch alle Instanzen ging der Rechtsstreit zwischen der Stadt Osnabrück und der 3G Group (der Eigentümerin des Güterbahnhofs, vormals Zion GmbH), am Ende lehnte es der Bundesgerichtshof ab, über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg noch einmal zu verhandeln. Damit tritt das OLG-Urteil in Kraft, und der Kaufvertrag für ein 1241 qm großes Grundstück ist rechtswirksam.

Für die Stadt ist das Grundstück an der Hamburger Straße wichtig, um die marode Brücke durch ein neues Bauwerk zu ersetzen und zugleich einen Zugang vom Hasepark zum Hauptbahnhof zu ermöglichen (Terminal Ost). Schon am 21. März 2013 hatten beide Seiten den Kaufvertrag unterschrieben zu einem Zeitpunkt, als das Verhältnis zwischen der Zion GmbH und der Stadt noch ungetrübt war.

Fläche als Faustpfand

Kurze Zeit später gab es jedoch Zoff um den ehemaligen Güterbahnhof. Zion-Gesellschafter Ralf Gervelmeyer setzte das für den Brückenbau wichtige Grundstück als Faustpfand ein, um die Stadtplaner zu bewegen, auf der Industriebrache lukrativere Gewerbe- und sogar Wohngebäude zuzulassen. Doch die Stadt ließ sich nicht erweichen, obwohl der Zustand der Brücke von Jahr zu Jahr schlechter wurde.

Seit 2015 müssen alle Fahrzeuge über 7, 5 Tonnen Umwege fahren, das gilt auch für die Busse.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist jetzt Bewegung in die Sache gekommen. Nach Auskunft von Mike Bohne, dem Leiter des Fachbereichs Geodaten und Verkehrsanlagen, befindet sich das Brückengrundstück nun im Eigentum der Stadt, und der Kaufpreis in Höhe von 38 820 Euro wurde inzwischen an die 3G Group gezahlt.

Obwohl jetzt alle Ampeln auf Grün stehen, ist an einen baldigen Baubeginn nicht zu denken. Für mehrere Arbeitsschritte müssen Sperrpausen im Zugverkehr beantragt werden und dafür fordert die Bahn einen Vorlauf von drei Jahren. Im November werde darüber mit der DB Netz AG verhandelt, kündigt Bohne an. Wenn alles planmäßig läuft, soll Ende 2022 mit dem Bau begonnen werden. Dann dürfte es noch etwa zwei Jahre dauern, bis der Verkehr wieder rollen kann.

Pläne für eine neue Stahlbetonbrücke an der Hamburger Straße liegen zwar schon in der Schublade, sie müssen aber noch überarbeitet werden. Durch den starken Verschleiß erscheint es den Planern notwendig, auch die Widerlager zu erneuern. Wie teuer der Neubau insgesamt wird, wagt derzeit niemand zu sagen. Nach einer älteren Kalkulation sollte die Stadt dafür 370 000 Euro bereithalten. Diese Zahl gilt mittlerweile als völlig überholt, zumal sich die Preise im Baugewerbe durch die Konjunktur steil nach oben bewegt haben.

Stahlbrücke am Ende

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die Stadt aber auch eine größere Summe investieren müssen, um die marode Stahlbrücke aus dem Ersten Weltkrieg für die Zeit bis 2022 herzurichten. Ein Sondergutachter soll demnächst untersuchen, ob und wie das Bauwerk noch einmal ertüchtigt werden kann.

In den vergangenen Jahren hat es schon mehrere 100 000 Euro gekostet, die abgängige Stahlkonstruktion zu schienen und zu stützen. Die Planer wissen, dass sich solche Aktionen nicht beliebig verlängern lassen. Im ungünstigsten Fall, meint Fachbereichsleiter Bohne, müsse die Brücke schon vorzeitig gesperrt und gegebenenfalls sogar abgetragen werden.

Bildtexte:
Vier Jahre muss die alte Stahlbrücke an der Hamburger Straße noch halten. Das könnte ein Problem werden.
Geschient und gestützt: Die marode Eisenbahnbrücke an der Hamburger Straße darf nur noch einspurig befahren werden.
Fotos:
David Ebener, Jörn Martens

Der lange Weg zum Terminal Ost

Sie ist über 100 Jahre alt und so marode, dass sie nur noch von nachträglich angebrachten Eisenträgern und Betonstützen vor dem Einsturz bewahrt wird. Die Hamburger Brücke darf seit drei Jahren nur noch einspurig benutzt werden, Fahrzeuge über 7, 4 Tonnen sind tabu. Deshalb müssen auch die Busse Umwege fahren.

Dass die Stadt bislang keinen Neubau errichten konnte, liegt am Rechtsstreit mit der 3G Group (vormals Zion GmbH), der jetzt nach fünf Jahren entschieden ist.

Dabei ging es um ein Grundstück, auf dem ein Teil der Brücke errichtet werden soll. Die Stadt will die Brücke einige Meter weiter östlich bauen, um Platz für eine Treppe zu lassen. Sie soll später einmal zu einem Gleistunnel führen, der den Hauptbahnhof mit dem Hasepark und dem Güterbahnhof verbindet. Die Planer sprechen vom Terminal Ost.

Kommentar
Nadelöhr an Nadelöhr

Wenn es den Rechtsstreit mit der 3G Group nicht gegeben hätte, wäre die Hamburger Brücke längst fertig, und niemand müsste sich über das Nadelöhr an einer sensiblen Stelle des Osnabrücker Straßennetzes ärgern. Fünf Jahre sind ins Land gegangen, und das hat alle Seiten Nerven gekostet. Da wäre es doch schön, wenn diese Ochsentour am Ende irgendeinen Nutzen hätte. Aber nein, Fehlanzeige.

Erfreulich ist zwar die Erkenntnis, dass der Rechtsstaat einen Querulanten, der einer Stadt auf den Nerven herumtrampelt, in die Schranken zu weisen vermag. Aber warum muss das so lange dauern?

Bei genauem Hinsehen wird hier deutlich, dass sich hinter dem Nadelöhr an der Hamburger Straße noch ein Nadelöhr verbirgt in der Justiz. Wenn fünf Jahre vergehen müssen, bis in einer so banalen Angelegenheit wie am Güterbahnhof eine wasserdichte Gerichtsentscheidung auf dem Tisch liegt, besteht Handlungsbedarf für die Justiz und die Politik. Es ist dringend geboten, die Verfahren zu beschleunigen.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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