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1.
Erscheinungsdatum:
22.10.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Freie Bahn für E-Roller in Osnabrück?
Osnabrück soll es rollen lassen
Zwischenüberschrift:
Modellregion für Elektro-Flitzer? / Bislang nur auf Privatgelände erlaubt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Sie
bewegen
sich
in
einem
rechtlichen
Niemandsland:
Elektroroller,
motorisierte
Einräder
oder
sogenannte
Hoverboards,
das
sind
Bretter
mit
zwei
Rädern
und
einem
Motor.
Diese
amtlich
als
Elektrokleinstfahrzeuge
klassierten
Gefährte
sind
trotz
Verbots
auf
den
Straßen
und
Gehwegen
Osnabrücks
zu
sehen.
Und
vielleicht
werden
es
in
Zukunft
deutlich
mehr,
denn
CDU-
Ratsherr
Christoph
Bertels
will
erreichen,
dass
die
Stadt
zur
Modellregion
erklärt
wird,
wo
das
Nebeneinander
von
Elektroflitzern
und
normalem
Verkehr
getestet
werden
soll.
Bertels
glaubt,
dass
die
selbstfahrenden
Roller
und
Bretter
einen
kleinen
Beitrag
zur
Entlastung
des
Verkehrs
leisten
können.
Ulrich
Reu,
der
Elektorflitzer
verkauft,
ärgert
sich
über
die
Gesetzeslücke:
„
Diesen
Irrsinn
gibt
es
nur
in
Deutschland.″
Elektroroller
und
Einräder
mit
E-
Motor
sind
in
der
Stadt
unterwegs
–
dürften
es
aber
nicht.
Denn
es
gibt
keine
Gesetze,
die
das
regeln.
Die
Bundesregierung
will
die
Leisetreter
offenbar
in
ausgewählten
Regionen
testweise
rollen
lassen.
Und
hier
bringt
die
CDU
Osnabrück
in
Spiel.
Osnabrück
Ulrich
Reu
bietet
in
seinem
Laden
„
OrangeBC″
in
der
Osnabrücker
Innenstadt
alle
möglichen
elektrischen
Geräte
an
–
auch
elektrische
Einräder
(Monowheel)
und
Rollbretter
(Hoverboards)
. „
Eine
Zulassung
bekommt
man
in
Deutschland
nur
mit
Kennzeichen.
Wo
wollen
Sie
hier
ein
Kennzeichen
anbringen?
″,
fragt
Reu
und
zeigt
auf
das
Einrad,
„
Diesen
Irrsinn
gibt
es
nur
in
Deutschland.″
Besonders
beliebt
bei
Jugendlichen
sind
Hoverboards.
„
Ich
sage
den
Eltern,
dass
die
Geräte
in
Deutschland
verboten
sind.
Viele
Eltern
wissen
das
nicht
oder
wollen
das
nicht
wissen,
aber
ich
sag
denen
das.
Wenn
was
passiert,
sind
die
Eltern
dran.
Keine
Versicherung
wird
das
übernehmen″,
so
Reu.
Eine
Versicherung
sei
enorm
wichtig,
meint
auch
Thorsten
Elixmann
aus
Bad
Iburg.
Er
ist
ein
Fan
der
E-
Mobilität,
fährt
nur
mit
seinem
E-
Auto,
an
dem
er
manchmal
selbst
schraubt,
und
besitzt
seit
drei
Jahren
ein
Monowheel.
„
Ich
versuche
alles,
um
es
rechtlich
richtig
zu
machen″,
sagt
der
Monowheel-
Fahrer.
Er
habe
eine
Versicherung
gefunden
und
sogar
ein
Verkehrskennzeichen
an
sein
Einrad
angebracht.
Das
ging
natürlich
nicht
einfach
so,
sondern
zusammen
mit
Freunden
bastelte
er
eine
Halterung.
Das
elektrische
Einrad
sei
genau
wie
die
Segways
ein
selbstbalancierendes
elektrisches
Fahrzeug.
„
Für
Segways
gibt
es
die
Mobilitätshilfenverordnung,
und
da
müssten
auch
die
Einräder
rein″,
findet
Elixmann.
Allerdings
müssten
einige
Punkte
der
Verordnung
geändert
werden.
Anders
als
das
Segway
besitzt
das
Einrad
keinen
Lenker
und
ist
nicht
zweispurig,
sondern
einspurig.
Den
neuen
elektrischen
Geräten
wie
Hoverboard,
E-
Einrad
und
E-
Roller
fehlt
bisher
eine
gesetzliche
Regelung.
„
Man
weiß
noch
nicht,
ob
die
Bundesregierung
eine
einheitliche
Regelung
ab
1.
1.
schaffen
wird
oder
ob
zunächst
Modellregionen
initiiert
werden
sollen″,
sagt
Christoph
Bertels,
CDU-
Ratsmitglied
in
Osnabrück.
Genau
so
eine
Modellregion
könne
Osnabrück
werden.
Dafür
müsse
man
aber
selbst
aktiv
werden
und
nicht
warten,
bis
Berlin
auf
einen
zukomme.
Die
CDU/
BOB-
Gruppe
schob
die
Verwaltung
mit
einer
Anfrage
im
Rat
an,
aber
die
Antwort
aus
dem
Rathaus
blieb
unverbindlich:
Man
warte
auf
die
versprochene
bundesweite
Regelung.
Bertels
reicht
die
Antwort
der
Verwaltung
nicht.
Er
will
noch
einmal
nachfassen
und
erreichen,
dass
Osnabrück
sich
als
Modellregion
bewirbt.
Für
ihn
könnten
die
neuen
Fahrzeuge
ein
Türöffner
zur
Elektromobilität
sein.
Die
Elektrokleinstfahrzeuge
seien
nicht
nur
ein
spaßiger
Zeitvertreib,
sondern
könnten
Menschen
dazu
bringen,
den
öffentlichen
Nahverkehr
zu
nutzen.
„
Die
E-
Mobilgeräte
sind
interessanter,
als
mehrere
Kilometer
zu
Fuß
zu
gehen″,
sagt
Bertels.
Zwischenstrecken
vom
Haus
zum
Bus
oder
vom
Bus
zur
Arbeit
könnten
mit
den
neuen
Flitzern
bequem
bewältigt
werden.
„
Ein
Fahrrad
darf
man
nur
am
Wochenende
im
Bus
mitnehmen,
aber
ein
Monowheel
kann
man
gut
im
Bus
verstauen″,
so
Bertels.
Als
Modellregion
könne
Osnabrück
verschiedene
Fahrzeuge
im
öffentlichen
Verkehrsraum
erlauben,
dabei
Tempolimits
vorgeben
und
so
vorne
mit
dabei
sein.
„
Manche
Geräte
können
50
km/
h
fahren,
aber
das
ist
auf
einem
Einrad
schon
ein
Extremsport.
Ich
bin
für
Geschwindigkeitsbegrenzungen
–
zum
Beispiel
bei
30
km/
h
wie
in
Frankreich.
Das
kann
ich
mir
vorstellen″,
sagt
Elixmann.
Er
findet
die
Idee
der
Bundesregierung
gut,
Hoverboards
wie
Fahrräder
einzustufen
und
mit
einer
Höchstgeschwindigkeit
von
20
km/
h
zu
begrenzen.
Die
Bundesregierung
arbeitet
an
einer
„
Verordnung
zu
Elektrokleinstfahrzeugen″,
wie
das
Bundesverkehrsministerium
in
einer
Antwort
auf
eine
Anfrage
der
Grünen
schreibt.
„
Elektrokleinstfahrzeuge
sollen
zukünftig
verkehrsrechtlich
wie
Fahrräder
mit
der
Maßgabe
besonderer
Vorschriften
behandelt
werden″,
heißt
es
in
der
Vorlage.
Für
sie
werde
die
neue
„
Fahrzeugklasse
der
Elektrokleinstfahrzeuge″
eingerichtet,
in
der
die
Fahrzeuge
unter
anderem
mit
einer
bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit
von
mindestens
12
km/
h
bis
maximal
20
km/
h
definiert
werden
sollen.
Zu
den
Elektrokleinstfahrzeugen
sagt
Mareike
Edeler
von
der
Polizei
Osnabrück:
„
Wichtig
ist,
die
Geschwindigkeit
anzupassen
und
rücksichtsvoll
zu
fahren.″
Sie
verweist
auf
die
erste
Grundregel
der
Straßenverkehrsordnung:
ständige
Vorsicht
und
gegenseitige
Rücksicht.
Unfälle
mit
Elektrokleinstfahrzeugen
sind
der
Osnabrücker
Polizei
bisher
keine
bekannt.
Beziehungsweise
in
der
Kategorie
„
Fußgänger
mit
Sport/
Spielgeräte″
seien
jeweils
zwei
Unfälle
in
2016
und
2018
statistisch
erfasst.
Ob
diese
Unfälle
allerdings
mit
einem
klassischen
Spielgerät
oder
einem
elektrischen
Hoverboard
passierten,
kann
nicht
zurückverfolgt
werden.
Da
viele
nicht
wissen,
dass
die
Fahrzeuge
im
öffentlichen
Raum
verboten
sind,
beschränkt
sich
die
Polizei
Osnabrück
darauf,
die
Fahrer
darauf
hinzuweisen.
Rabiater
ist
die
Polizei
in
Münster.
Sie
stoppte
kürzlich
einen
17-
Jährigen
auf
einem
Hoverboard
und
teilte
dazu
Facebook
mit:
„
Weil
keine
Zulassung,
kein
Versicherungsschutz
und
kein
Führerschein
vorlagen,
erwartet
den
Münsteraner
nun
eine
Anzeige.″
Bildtext:
Einrad
mit
Elektromotor:
Im
Straßenverkehr
sind
solche
elektrisch
betriebenen
Kleinstfahrzeuge
im
Prinzip
verboten,
weil
es
noch
keine
gesetzliche
Grundlage
gibt.
Das
Foto
entstand
während
einer
Skaternacht
auf
dem
Wallring
in
Osnabrück.
Archivfoto:
Swaantje
Hehmann
Kommentar
Höchste
Zeit
Die
Wirklichkeit
ist
dem
Gesetzgeber
davongefahren.
Die
Berlin
brüten
die
Juristen
endlos
darüber,
wie
die
Kleinstfahrzeuge
rechtlich
zu
klassifizieren
sind,
während
im
richtigen
Leben
längst
Fakten
geschaffen
sind.
Junge
Leute
sausen
mit
elegantem
Schwung
auf
den
Elektrobrettern
durch
die
Innenstädte,
und
wahrscheinlich
ist
vielen
die
Unrechtmäßigkeit
ihres
Tuns
gar
nicht
bewusst.
Die
Geräte
werden
zwar
mit
der
Mahnung
verkauft,
sie
nicht
im
öffentlichen
Verkehrsraum
zu
nutzen.
Aber
im
Ernst:
Hören
die
Kunden
wirklich
zu?
Und
welcher
Interessent
kauft
so
ein
Gerät,
um
damit
ausschließlich
auf
dem
Hinterhof
zu
fahren?
Es
wird
allerhöchste
Zeit,
dass
die
Bundesregierung
Rechtssicherheit
schafft.
Wenn
Osnabrück
als
Testregion
dabei
helfen
kann,
dann
bitte
gern!
E-
Mobile
Bildtexte:
E-
Board,
auch
Hoverboard
genannt,
ist
ei
elektrisch
betriebenes
zweispuriges
Rollbrett
ohne
Lenkstange.
E-
Roller,
auch
E-
Skooter
genannt,
ist
ei
Tretroller
mir
Elektromotor
Segway
ist
ein
Zweirad
mit
Lenkstange,
auf
dem
der
Fahrer
stehend
fährt.
Fotos:
Gonzalez-
T,
dpa/
M.
Tröndle,
dpa/
Tobias
Hase
Autor:
Jana Henschen, Wilfried Hinrichs