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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Freie Bahn für E-Roller in Osnabrück?
 
Osnabrück soll es rollen lassen
Zwischenüberschrift:
Modellregion für Elektro-Flitzer? / Bislang nur auf Privatgelände erlaubt
Artikel:
Kleinbild
 
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Originaltext:
Osnabrück Sie bewegen sich in einem rechtlichen Niemandsland: Elektroroller, motorisierte Einräder oder sogenannte Hoverboards, das sind Bretter mit zwei Rädern und einem Motor. Diese amtlich als Elektrokleinstfahrzeuge klassierten Gefährte sind trotz Verbots auf den Straßen und Gehwegen Osnabrücks zu sehen. Und vielleicht werden es in Zukunft deutlich mehr, denn CDU-Ratsherr Christoph Bertels will erreichen, dass die Stadt zur Modellregion erklärt wird, wo das Nebeneinander von Elektroflitzern und normalem Verkehr getestet werden soll. Bertels glaubt, dass die selbstfahrenden Roller und Bretter einen kleinen Beitrag zur Entlastung des Verkehrs leisten können. Ulrich Reu, der Elektorflitzer verkauft, ärgert sich über die Gesetzeslücke: Diesen Irrsinn gibt es nur in Deutschland.″

Elektroroller und Einräder mit E-Motor sind in der Stadt unterwegs dürften es aber nicht. Denn es gibt keine Gesetze, die das regeln. Die Bundesregierung will die Leisetreter offenbar in ausgewählten Regionen testweise rollen lassen. Und hier bringt die CDU Osnabrück in Spiel.

Osnabrück Ulrich Reu bietet in seinem Laden OrangeBC″ in der Osnabrücker Innenstadt alle möglichen elektrischen Geräte an auch elektrische Einräder (Monowheel) und Rollbretter (Hoverboards). „ Eine Zulassung bekommt man in Deutschland nur mit Kennzeichen. Wo wollen Sie hier ein Kennzeichen anbringen?″, fragt Reu und zeigt auf das Einrad, Diesen Irrsinn gibt es nur in Deutschland.″

Besonders beliebt bei Jugendlichen sind Hoverboards. Ich sage den Eltern, dass die Geräte in Deutschland verboten sind. Viele Eltern wissen das nicht oder wollen das nicht wissen, aber ich sag denen das. Wenn was passiert, sind die Eltern dran. Keine Versicherung wird das übernehmen″, so Reu.

Eine Versicherung sei enorm wichtig, meint auch Thorsten Elixmann aus Bad Iburg. Er ist ein Fan der E-Mobilität, fährt nur mit seinem E-Auto, an dem er manchmal selbst schraubt, und besitzt seit drei Jahren ein Monowheel. Ich versuche alles, um es rechtlich richtig zu machen″, sagt der Monowheel-Fahrer. Er habe eine Versicherung gefunden und sogar ein Verkehrskennzeichen an sein Einrad angebracht. Das ging natürlich nicht einfach so, sondern zusammen mit Freunden bastelte er eine Halterung.

Das elektrische Einrad sei genau wie die Segways ein selbstbalancierendes elektrisches Fahrzeug. Für Segways gibt es die Mobilitätshilfenverordnung, und da müssten auch die Einräder rein″, findet Elixmann. Allerdings müssten einige Punkte der Verordnung geändert werden. Anders als das Segway besitzt das Einrad keinen Lenker und ist nicht zweispurig, sondern einspurig.

Den neuen elektrischen Geräten wie Hoverboard, E-Einrad und E-Roller fehlt bisher eine gesetzliche Regelung. Man weiß noch nicht, ob die Bundesregierung eine einheitliche Regelung ab 1. 1. schaffen wird oder ob zunächst Modellregionen initiiert werden sollen″, sagt Christoph Bertels, CDU-Ratsmitglied in Osnabrück. Genau so eine Modellregion könne Osnabrück werden. Dafür müsse man aber selbst aktiv werden und nicht warten, bis Berlin auf einen zukomme.

Die CDU/ BOB-Gruppe schob die Verwaltung mit einer Anfrage im Rat an, aber die Antwort aus dem Rathaus blieb unverbindlich: Man warte auf die versprochene bundesweite Regelung. Bertels reicht die Antwort der Verwaltung nicht. Er will noch einmal nachfassen und erreichen, dass Osnabrück sich als Modellregion bewirbt.

Für ihn könnten die neuen Fahrzeuge ein Türöffner zur Elektromobilität sein. Die Elektrokleinstfahrzeuge seien nicht nur ein spaßiger Zeitvertreib, sondern könnten Menschen dazu bringen, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Die E-Mobilgeräte sind interessanter, als mehrere Kilometer zu Fuß zu gehen″, sagt Bertels. Zwischenstrecken vom Haus zum Bus oder vom Bus zur Arbeit könnten mit den neuen Flitzern bequem bewältigt werden. Ein Fahrrad darf man nur am Wochenende im Bus mitnehmen, aber ein Monowheel kann man gut im Bus verstauen″, so Bertels. Als Modellregion könne Osnabrück verschiedene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum erlauben, dabei Tempolimits vorgeben und so vorne mit dabei sein.

Manche Geräte können 50 km/ h fahren, aber das ist auf einem Einrad schon ein Extremsport. Ich bin für Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Beispiel bei 30 km/ h wie in Frankreich. Das kann ich mir vorstellen″, sagt Elixmann. Er findet die Idee der Bundesregierung gut, Hoverboards wie Fahrräder einzustufen und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/ h zu begrenzen.

Die Bundesregierung arbeitet an einer Verordnung zu Elektrokleinstfahrzeugen″, wie das Bundesverkehrsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen schreibt. Elektrokleinstfahrzeuge sollen zukünftig verkehrsrechtlich wie Fahrräder mit der Maßgabe besonderer Vorschriften behandelt werden″, heißt es in der Vorlage. Für sie werde die neue Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge″ eingerichtet, in der die Fahrzeuge unter anderem mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 12 km/ h bis maximal 20 km/ h definiert werden sollen.

Zu den Elektrokleinstfahrzeugen sagt Mareike Edeler von der Polizei Osnabrück: Wichtig ist, die Geschwindigkeit anzupassen und rücksichtsvoll zu fahren.″ Sie verweist auf die erste Grundregel der Straßenverkehrsordnung: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen sind der Osnabrücker Polizei bisher keine bekannt. Beziehungsweise in der Kategorie Fußgänger mit Sport/ Spielgeräte″ seien jeweils zwei Unfälle in 2016 und 2018 statistisch erfasst. Ob diese Unfälle allerdings mit einem klassischen Spielgerät oder einem elektrischen Hoverboard passierten, kann nicht zurückverfolgt werden.

Da viele nicht wissen, dass die Fahrzeuge im öffentlichen Raum verboten sind, beschränkt sich die Polizei Osnabrück darauf, die Fahrer darauf hinzuweisen. Rabiater ist die Polizei in Münster. Sie stoppte kürzlich einen 17-Jährigen auf einem Hoverboard und teilte dazu Facebook mit: Weil keine Zulassung, kein Versicherungsschutz und kein Führerschein vorlagen, erwartet den Münsteraner nun eine Anzeige.″

Bildtext:
Einrad mit Elektromotor: Im Straßenverkehr sind solche elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeuge im Prinzip verboten, weil es noch keine gesetzliche Grundlage gibt. Das Foto entstand während einer Skaternacht auf dem Wallring in Osnabrück.
Archivfoto:
Swaantje Hehmann

Kommentar
Höchste Zeit

Die Wirklichkeit ist dem Gesetzgeber davongefahren. Die Berlin brüten die Juristen endlos darüber, wie die Kleinstfahrzeuge rechtlich zu klassifizieren sind, während im richtigen Leben längst Fakten geschaffen sind. Junge Leute sausen mit elegantem Schwung auf den Elektrobrettern durch die Innenstädte, und wahrscheinlich ist vielen die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns gar nicht bewusst. Die Geräte werden zwar mit der Mahnung verkauft, sie nicht im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Aber im Ernst: Hören die Kunden wirklich zu? Und welcher Interessent kauft so ein Gerät, um damit ausschließlich auf dem Hinterhof zu fahren?

Es wird allerhöchste Zeit, dass die Bundesregierung Rechtssicherheit schafft. Wenn Osnabrück als Testregion dabei helfen kann, dann bitte gern!

E-Mobile
Bildtexte:
E-Board, auch Hoverboard genannt, ist ei elektrisch betriebenes zweispuriges Rollbrett ohne Lenkstange.
E-Roller, auch E-Skooter genannt, ist ei Tretroller mir Elektromotor
Segway ist ein Zweirad mit Lenkstange, auf dem der Fahrer stehend fährt.
Fotos:
Gonzalez-T, dpa/ M. Tröndle, dpa/ Tobias Hase
Autor:
Jana Henschen, Wilfried Hinrichs


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