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1.
Erscheinungsdatum:
06.10.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Rechtsstreit um einen Teppich
Der Teppich muss weg
Zwischenüberschrift:
Warum Balou-Gastronom Wolfgang Dreher seinen Außenbereich entgrünen muss
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Die
Kneipe
Balou
in
der
Osnabrücker
Innenstadt
muss
den
grünen
Teppich
der
Außengastronomie
beseitigen,
da
er
dort
unerlaubt
verlegt
ist.
Nach
der
Beschwerde
eines
Passanten
beschäftigte
sich
sogar
das
Verwaltungsgericht
mit
dem
Vorfall.
Auch
die
Kübel
müssen
weg.
Wo
kein
Kläger,
da
kein
Richter
–
so
lautet
ein
altes
Sprichwort.
Anders
verhält
es
sich
bei
der
Kneipe
Balou:
Wegen
einer
Beschwerde
setzten
sich
die
Mühlen
von
Bürokratie
und
Justiz
in
Bewegung.
Im
Ergebnis
muss
Gastronom
Wolfgang
Dreher
jetzt
einen
grünen
Außenteppich
entfernen.
Osnabrück
Wer
wissen
will,
worum
es
bei
dem
Rechtsstreit
zwischen
Balou-
Wirt
Wolfgang
Dreher
und
der
Stadt
geht,
muss
buchstäblich
auf
den
Boden
der
Tatsachen
kommen.
Seit
einigen
Jahren
liegt
von
März
bis
Oktober
auf
dem
Außenbereich
des
Balou
ein
grüner
Kunstrasen-
Teppich
aus,
Blumenkübel
trennen
die
Sitzgelegenheiten
vom
Straßenverkehr
der
Kolpingstraße.
Damit
Dreher
den
öffentlichen
Raum
als
Fläche
nutzen
darf,
zahlt
er
eine
Sondernutzungsgebühr
an
die
Stadt.
Nun
muss
er
nach
dem
Willen
der
Verwaltung
die
Fläche
„
entgrünen″
–
Teppich
und
Pflanzen
sollen
weg.
Und
das,
obwohl
sich
in
all
den
Jahren
niemand
an
den
Blumenkübeln
oder
dem
Bodenbelag
gestört
hatte.
Bis
im
Mai
dieses
Jahres
eine
Beschwerde
beim
städtischen
Fachbereich
Bürger
und
Ordnung
einging,
wie
Stadtsprecher
Sven
Jürgensen
auf
Nachfrage
bestätigt.
Offenbar
sah
ein
Bürger
in
dem
künstlichen
Bodenbelag
eine
akute
Gefahr
für
die
Gesundheit
der
Passanten.
Er
sei
darauf
gestürzt
und
habe
zudem
beobachtet,
wie
eine
ältere
Frau
mit
Rollator
Schwierigkeiten
gehabt
habe,
den
Teppich
zu
befahren.
Beides
lag
zu
diesem
Zeitpunkt
allerdings
schon
Monate
zurück.
Es
kam,
was
aus
bürokratischer
und
wohl
auch
rechtlicher
Sicht
kommen
musste:
Die
Stadt
kam
ihrer
Pflicht
nach
und
forderte
Dreher
unter
Androhung
eines
Zwangsgeldes
auf,
den
Bodenbelag
umgehend
zu
beseitigen.
Der
Grund:
Öffentliche
Sicherheit
und
Ordnung
seien
gefährdet.
„
In
der
Sondernutzung
ist
klar
geregelt,
was
erlaubt
und
was
nicht.
Ein
Teppich
ist
nicht
Bestandteil
der
Regelung″,
sagt
Sprecher
Jürgensen.
Zudem
könne
die
Stadtverwaltung
das
Bodenpflaster
nicht
kontrollieren,
solange
es
unter
einem
Belag
liege.
„
Das
wollte
ich
mir
nicht
gefallen
lassen″,
sagt
Dreher
.
Gemeinsam
mit
seinem
Anwalt
Henning
Bahr
zog
der
Wirt
vor
das
Verwaltungsgericht.
Im
September
kam
es
schließlich
zum
Finale
auf
dem
Grün.
Vertreter
der
Stadt,
Dreher
und
sein
Rechtsanwalt
Bahr
sowie
ein
Richter
des
Verwaltungsgerichts
verhandelten
vor
Ort.
Im
Ergebnis
zogen
Dreher
und
Bahr
ihre
Klage
zurück.
Letztlich
ging
es
nicht
mehr
darum,
ob
der
Teppich
wirklich
eine
Gefahr
darstellt
oder
nicht.
Vielmehr
liegt
das
Problem
im
Detail:
In
der
Sondernutzungserlaubnis
ist
zwar
von
Cafémobiliar
die
Rede,
aber
nicht
explizit
von
einem
Teppich.
Und
was
nicht
eindeutig
erwähnt
werde,
so
der
Richter,
müsse
nach
geltendem
Recht
eben
entfernt
werden.
Dreher
bleiben
nun
wenige
Tage,
um
den
Kunstrasen-
Teppich
wegzuschmeißen.
„
Juristisch
gesehen
ist
alles
korrekt
abgelaufen
und
nachvollziehbar.
Stadt
und
Verwaltungsgericht
konnten
jeweils
gar
nicht
anders
entscheiden.
Allerdings
hat
sich
die
Stadt
schon
sehr
an
die
formelle
Rechtmäßigkeit
geklammert″,
sagt
Rechtsanwalt
Bahr.
Ihm
und
seinem
Mandanten
geht
es
nicht
so
sehr
um
das
Verfahren
an
sich,
sondern
um
die
Frage,
wie
in
Zukunft
mit
dem
Thema
Sondernutzung
umgegangen
werden
soll.
„
Wird
es
künftig
einfacher,
Orte
grüner
zu
gestalten,
oder
geht
es
nur
nach
formaljuristischen
Gesichtspunkten?
″,
fragt
Bahr.
„
Natürlich
wollen
wir
mit
unserem
Außenbereich,
so
wie
er
ist,
Geld
verdienen.
Trotzdem
geht
es
mir
auch
darum,
einen
Ort
zu
schaffen,
der
grün
und
attraktiv
ist
sowie
Aufenthaltsqualität
schafft.
Das
will
die
Stadt
doch
auch
immer″,
sagt
Dreher.
Er
will
der
Aufforderung
nun
zwar
nachkommen,
wünscht
sich
aber
eine
Diskussion
darüber,
wie
Konflikte
wie
dieser
künftig
gelöst
werden
können.
„
Ich
habe
schon
das
Gefühl,
dass
die
Menschen
einen
positiven
Eindruck
gewinnen,
wenn
sie
hier
vorbeikommen″,
sagt
Dreher.
Als
Mitglied
im
Osnabrücker
City-
Marketing
und
der
Interessengemeinschaft
Johannisstraße
sei
ihm
ein
positives
Erscheinungsbild
wichtig.
Für
den
Gastronomen
ist
es
daher
völlig
unverständlich,
dass
die
Stadt
auf
sein
Angebot
hin,
sich
als
Pate
um
die
angrenzende
Grünfläche
zu
kümmern,
seit
zwei
Jahren
stumm
bleibt.
Im
Frühjahr
will
Dreher
erneut
eine
Sondernutzungserlaubnis
beantragen.
Ob
die
dann
eine
Begrünung
vorsieht,
ist
vermutlich
Sache
der
Juristen.
Bildtext:
Der
Außenbereich
der
Kneipe
Balou
ist
mit
einem
grünen
Teppich
unterlegt.
Pflanzenkübel
sorgen
für
Sichtschutz.
Die
Stadt
fordert
nun,
dass
Teppich
und
Kübel
entfernt
werden.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentar
Lösungen
finden
Erst
eine
Beschwerde,
dann
viel
Schriftverkehr
und
schließlich
ein
Ortstermin
mit
einem
Verwaltungsrichter
–
und
das
wegen
eines
Kunstrasen-
Teppichs
vor
einer
Kneipe?
Viele
hören
bei
dieser
Kausalitätskette
den
Amtsschimmel
laut
wiehern.
Und
natürlich
mutet
es
angesichts
vieler
dringenderer
Probleme
in
der
Stadt
seltsam
an,
dass
so
viel
Energie
in
eine
solche
Petitesse
gesteckt
wird.
Doch
zur
ganzen
Wahrheit
gehört
auch
die
Tatsache,
dass
die
Stadt
im
Fall
Balou
gar
keine
andere
Möglichkeit
hatte,
als
den
Gastronomen
zur
Teppichentfernung
aufzufordern.
Sie
hält
sich
völlig
verständlich
an
geltendes
Recht
und
setzt
dieses
konsequent
um.
Dass
die
Verwaltung
die
bestehende
Satzung
nicht
lockerer
auslegt,
kann
man
ihr
kaum
zum
Vorwurf
machen.
Allerdings
können
Satzungen
auch
geändert
werden
–
ohne
das
Maß
gastronomischer
Außenanlagen
ausufern
zu
lassen.
Natürlich
geht
es
Gastronom
Dreher
auch
ums
Geschäft
–
daraus
macht
er
keinen
Hehl.
Dass
er
sich
weiterhin
um
die
Begrünung
und
Verschönerung
„
seiner″
Ecke
kümmern
möchte,
ist
doch
auch
ein
gutes
Zeichen.
Vielleicht
einigen
sich
beide
Seiten
im
kommenden
Jahr
auf
eine
Lösung,
mit
der
alle
leben
Autor:
Sebastian Philipp