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1.
Erscheinungsdatum:
20.09.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Wie viele Einwohner hat die Stadt denn nun?
Zwischenüberschrift:
Karlsruher Zensus-Urteil kann Osnabrück Millionen kosten
Artikel:
Originaltext:
Das
Bundesverfassungsgericht
hat
gestern
die
Bevölkerungszählung
von
2011
für
verfassungsgemäß
erklärt.
Was
bedeutet
das
für
Osnabrück,
das
ebenfalls
gegen
den
Zensus
klagt?
Und
wie
viele
Einwohner
hat
Osnabrück
denn
nun?
Osnabrück
Der
Zensus
2011
ermittelte
für
Osnabrück
(Stichtag:
9.
Mai
2011)
eine
Einwohnerzahl
von
153699.
Die
Stadt
selbst
verließ
sich
lieber
auf
ihr
eigenes
Melderegister,
das
zum
selben
Zeitpunkt
156240
Einwohner
mit
Hauptwohnsitz
auswies.
Die
Differenz
von
2541
Einwohner
hatte
konkrete
finanzielle
Folgen
für
die
Stadt,
weil
der
Finanzausgleich
von
der
Einwohnerzahl
abhängt.
Osnabrück
erhielt
etwa
zwei
Millionen
Euro
weniger
aus
dem
Finanzausgleich.
Das
Landesamt
für
Statistik
schreibt
auf
der
Grundlage
des
Zensus
2011
die
Einwohnerzahl
fort.
Demnach
hatte
Osnabrück
am
1.
Juli
2017
–
das
ist
der
aktuellste
Wert
der
Statistik
–
164070
Einwohner
mit
Hauptwohnsitz.
Die
Stadt
selber
nennt
zum
selben
Stichtag
eine
Einwohnerzahl
von
167730.
Die
Differenz
ist
also
weiter
gestiegen,
auf
3660.
In
Geld
ausgedrückt:
Rund
drei
Millionen
Euro
hätte
Osnabrück
mehr
aus
dem
Finanzausgleich
bekommen,
wären
die
städtischen
Einwohnerzahlen
zugrunde
gelegt
worden.
Auf
der
Grundlage
der
Zensus-
Zahlen
des
Landesamtes
für
Statistik
ist
Osnabrück
nur
noch
viertgrößte
Stadt
in
Niedersachsen.
Oldenburg
hat
die
Friedensstadt
mit
165711
Einwohnern
(1.
Juli
2017)
überholt.
Der
Datenkatalog
der
Stadt
Osnabrück
gibt
die
Bevölkerungszahl
aktuell
mit
168430
an
(Stand:
31.
März
2018)
.
Gezählt
werden
nur
Menschen
mit
Hauptwohnsitz.
Zusammengefasst:
Es
gibt
widersprüchliche
Angaben.
Wer
Aussagen
über
die
Einwohnerzahl
Osnabrück
trifft,
muss
die
Quelle
nennen,
auf
die
er
sich
bezieht.
Wie
ist
der
Stand
der
Klage?
Osnabrück
hat
2014
wie
etwa
300
andere
Kommunen
Klage
beim
Verwaltungsgericht
gegen
den
Zensus
eingereicht.
Begründung:
Die
Methode
ist
fehlerhaft
und
benachteiligt
Großstädte,
weil
dort
nicht
nur
gezählt,
sondern
auch
hochgerechnet
wurde.
Hamburg
und
Berlin
konnten
als
Stadtstaaten
direkt
das
Bundesverfassungsgericht
anrufen,
die
Kommunen
müssen
sich
an
die
Verwaltungsgerichte
wenden.
Die
Osnabrücker
Klage
ruhte
beim
Verwaltungsgericht
Osnabrück,
solange
Karlsruhe
nicht
entschieden
hatte.
Wie
reagiert
Osnabrück
auf
das
Karlsruher
Urteil?
Mit
Enttäuschung.
Finanzchef
Thomas
Fillep
ist
trotz
des
gestrigen
Urteils
weiterhin
überzeugt,
dass
Osnabrück
durch
die
Zensus-
Methode
benachteiligt
wird.
Ob
die
Stadt
die
Klage
aufrechterhält,
ist
noch
unklar.
„
Wir
werden
zunächst
die
schriftliche
Urteilsbegründung
abwarten″,
sagte
Fillep
unserer
Redaktion.
Das
Rechtsamt
werde
dann
das
Urteil
prüfen
und
eine
Empfehlung
abgeben.
Letztlich
muss
der
Rat
entscheiden,
ob
die
Stadt
den
Rechtsweg
weiter
beschreiten
will.
Was
hat
Karlsruhe
am
Mittwoch
entschieden?
Das
Bundesverfassungsgericht
bestätigte
die
aktuellen
Einwohnerzahlen
der
Städte
und
Gemeinden.
Der
Zensus
im
Jahr
2011
sei
nach
verfassungsgemäßen
Methoden
erfolgt.
(Aktenzeichen:
2
BvF
1/
15,
2
BvF
2/
15)
.
Dass
sich
der
Gesetzgeber
für
einen
sogenannten
registergestützten
Zensus
entschieden
habe,
sei
nicht
zu
beanstanden,
sagte
Gerichtspräsident
Andreas
Voßkuhle
bei
der
Urteilsverkündung.
Auch
andere
Staaten
setzten
auf
diese
Methode.
Sie
verursache
weniger
Kosten
und
sei
auch
„
grundrechtsschonender″,
weil
nur
noch
ein
kleiner
Teil
der
Bürger
Daten
preisgeben
müsse.
Bildtext:
Dass
in
Osnabrück
viele
Menschen
leben,
lässt
sich
vor
allem
samstags
in
der
Großen
Straße
beobachten
–
aber
wie
viele
es
genau
sind,
darüber
gehen
die
Angaben
auseinander.
Autor:
Wilfried Hinrichs