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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt schafft Ordnung im Taxigewerbe
 
Taxifahrer brauchen jetzt einen Ausweis
Zwischenüberschrift:
Osnabrücks hat eine Taxiordnung / Für besseren Service und fairen Wettbewerb
Artikel:
Kleinbild
 
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Originaltext:
Osnabrück Wer künftig in Osnabrück Taxi fahren will, braucht einen offiziellen Ausweis der Stadt. Der Fahrerpass mit Foto, Namen und amtlichem Stempel muss für den Fahrgast gut sichtbar im Taxi angebracht werden. Das sieht die neue Taxiordnung vor, die der Stadtrat nach monatelangem Ringen um Details verabschiedet hat. Die Taxiunternehmen hatten nach einem festen Reglement verlangt, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Besonders wichtig war den Unternehmern, dass die Taxifahrer in den Nachtstunden flexibler auf Kundenwünsche reagieren können. Die Ordnung lässt zu, dass Fahrer zwischen 22 und 6 Uhr mit ihren Autos auch außerhalb von Taxiständen auf Fahrgäste warten dürfen. Wir sind zufrieden, das ist genau das, was wir wollten″, sagte Taxiunternehmer Michael Torloxten.

Schluss mit Wildwestmethoden am Taxistand, Schluss mit unlauterem Wettbewerb und schlechtem Benehmen der Chauffeure: Der Stadtrat hat eine Verordnung verabschiedet, die den Fahrgästen dienen und schwarzen Schafen in der Branche das Handwerk legen soll.

Osnabrück Monatelang hatten Vertreter der Osnabrücker Taxiunternehmen, des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe und der Ordnungsbehörde der Stadt um Details einer Taxiordnung gerungen, die es bislang in Osnabrück nicht gab. Ein Entwurf stand schon im Frühjahr zur Verabschiedung auf der Tagesordnung des Rates, wurde aber wieder zurückgezogen. Strittig war vor allem, wo und wie sich Taxifahrer nachts und bei besucherstarken Veranstaltungen aufstellen dürfen. Bestmöglicher Komfort für die Fahrgäste, fairer Wettbewerb für die Droschkenkutscher: Das soll die Taxiordnung gewährleisten.

Das neue Gesetzbuch sagt: Taxen dürfen grundsätzlich nur an den amtlich gekennzeichneten Taxiständen bereitgehalten werden. Ausnahmen sind möglich, aber nur mit Erlaubnis der Stadt. Was dem Fahrgewerbe besonders wichtig war: Nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr dürfen Taxifahrer auch außerhalb der Stände warten, soweit die Verkehrsvorschriften dies zulassen. Das ist gut für die Kunden, die schneller ein Taxi finden und sich den Weg zum nächsten Taxistand ersparen können. Das Warten in Sichtweite von Taxiständen ist allerdings nicht erlaubt. In Sichtweite″ definiert die Taxiordnung als Entfernung von maximal 100 Metern.

Damit sind wir sehr zufrieden, dafür haben wir gekämpft″, sagte Michael Torloxten, Vorstandsmitglied der Taxizentrale 32011. Auch Dieter Hoefner, Geschäftsführer des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe, ist im Prinzip mit dieser Regelung zufrieden. Er hätte sich aber eine eindeutigere Regelung gewünscht, die aus seiner Sicht mehr Rechtssicherheit geschaffen hätte. Das lehnte die Ordnungsbehörde der Stadt aber ab, um flexibel auf aktuelle Lagen reagieren zu können. So könne sich die Stadt etwa zur Maiwoche oder anderen Großveranstaltungen jeweils mit der Polizei und den Verkehrsbetrieben abstimmen, sagt Norbert Obermeyer, Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr.

10000 Euro Bußgeld

Mit der Taxiordnung schafft sich die Stadt zum ersten Mal eine Handhabe, unseriösen Fuhrunternehmern und schlampigen Chauffeuren das Handwerk zu legen. Manche Kollegen werden sich noch wundern″, meint Torloxten, der seit fast 40 Jahren auf den Straßen Osnabrücks unterwegs ist. Wichtig sei, dass die Stadt die neue Ordnung auch durchsetze und Fehlverhalten mit aller Konsequenz verfolge. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10000 Euro geahndet werden.

Damit die Stadt die Pappenheimer belangen kann, müssen Taxifahrer in Zukunft einen Fahrausweis haben, der gut sichtbar auf der rechten Seite der Armaturentafel anzubringen ist. Der Ausweis, der von der Stadt ausgestellt wird, trägt Foto und Namen des Taxifahrers sowie einen amtlichen Stempel. Ausgestellt wird er an Fahrer, die in Besitz der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind und die notwendigen Ortskenntnisse in Osnabrück″ nachweisen können. Der Ausweis kann entzogen werden.

Sauber und gepflegt

Dass Taxen sich in der Reihenfolge ihrer Ankunft am Wartestand aufreihen wie in Paragraf 3 vorgeschrieben, scheint eine Selbstverständlichkeit, ist aber offenbar nicht Realität. Es sei schon zu offenen Streitigkeiten um Fahrgäste gekommen, berichten Taxifahrer. Die Taxen müssen in einem sauberen und gepflegten Zustand″ sein. Paragraf 4 sagt: Das Fahrpersonal hat sich währen des Dienstes so zu verhalten, dass das Ansehen des Taxigewerbes in der Öffentlichkeit positiv gefördert wird.″ Funkgeräte oder Handys dürfen während der Fahrt nur für dienstliche Zwecke genutzt werden, die Benutzung darf für die Fahrgäste nicht störend sein. Das offensive Werben um Fahrgäste ist unzulässig. Auf Wunsch des Fahrgastes sind Gepäckstücke zu verladen. Private Gegenstände, die dem Fahrbetrieb nicht dienen, dürfen nicht im Auto mitgeführt werden. Ausnahme: Lebensmittel, die der Fahrer in Pausen verzehren will.

Jede vermeidbare Belästigung von Passanten und Anliegern insbesondere zur Nachtzeit″ ist verboten. Dazu zählen Türenschlagen, Hupen, laute Unterhaltungen oder Musik aus dem Autoradio. Auch das Laufenlassen des Motors etwa zum Beheizen des Taxis ist unzulässig.

Bildtext:
Bis zu 10 000 Euro Bußgeld droht Taxifahrern, die sich nicht an die neue Taxiordnung halten.
Foto:
Elvira Parton

Kommentar
Überfällig

Die Taxiordnung enthält so viele Selbstverständlichkeiten, dass sich Außenstehende zu Recht fragen, warum es einer solchen, mit Bußgeldern bis zu 10000 Euro bewehrten Vorschrift überhaupt bedurfte. Die Taxen müssen sauber, die Fahrer freundlich und zuvorkommend sein. Sie haben auf Wunsch das Gepäck der Fahrgäste zu verladen und diese nicht durch laute Musik aus dem Radio zu belästigen. Ja, was denn sonst?

Der Sinn der Taxiordnung kommt erst im zweiten Schritt zum Vorschein: wenn Chauffeure, die die Regeln nicht einhalten, zur Ordnung gerufen werden müssen. Ohne Taxiordnung fehlte der Stadt ein wirksames Instrument zur Sanktionierung. Und die Fahrgäste haben es dank der Ausweispflicht künftig leichter, kundenunfreundliche Fahrer zu identifizieren.

Eines bleibt die neue Ordnung aber schuldig: Mietwagen- und Taxigewerbe werden sich weiter misstrauisch beäugen. Diesen Konflikt kann nur der Bundesgesetzgeber entschärfen, indem er faire Wettbewerbsbedingungen schafft.
Autor:
Wilfried Hinrichs


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