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1.
Erscheinungsdatum:
11.09.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt schafft Ordnung im Taxigewerbe
Taxifahrer brauchen jetzt einen Ausweis
Zwischenüberschrift:
Osnabrücks hat eine Taxiordnung / Für besseren Service und fairen Wettbewerb
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Wer
künftig
in
Osnabrück
Taxi
fahren
will,
braucht
einen
offiziellen
Ausweis
der
Stadt.
Der
Fahrerpass
mit
Foto,
Namen
und
amtlichem
Stempel
muss
für
den
Fahrgast
gut
sichtbar
im
Taxi
angebracht
werden.
Das
sieht
die
neue
Taxiordnung
vor,
die
der
Stadtrat
nach
monatelangem
Ringen
um
Details
verabschiedet
hat.
Die
Taxiunternehmen
hatten
nach
einem
festen
Reglement
verlangt,
um
einen
fairen
Wettbewerb
zu
gewährleisten.
Besonders
wichtig
war
den
Unternehmern,
dass
die
Taxifahrer
in
den
Nachtstunden
flexibler
auf
Kundenwünsche
reagieren
können.
Die
Ordnung
lässt
zu,
dass
Fahrer
zwischen
22
und
6
Uhr
mit
ihren
Autos
auch
außerhalb
von
Taxiständen
auf
Fahrgäste
warten
dürfen.
„
Wir
sind
zufrieden,
das
ist
genau
das,
was
wir
wollten″,
sagte
Taxiunternehmer
Michael
Torloxten.
Schluss
mit
Wildwestmethoden
am
Taxistand,
Schluss
mit
unlauterem
Wettbewerb
und
schlechtem
Benehmen
der
Chauffeure:
Der
Stadtrat
hat
eine
Verordnung
verabschiedet,
die
den
Fahrgästen
dienen
und
schwarzen
Schafen
in
der
Branche
das
Handwerk
legen
soll.
Osnabrück
Monatelang
hatten
Vertreter
der
Osnabrücker
Taxiunternehmen,
des
Gesamtverbandes
Verkehrsgewerbe
und
der
Ordnungsbehörde
der
Stadt
um
Details
einer
Taxiordnung
gerungen,
die
es
bislang
in
Osnabrück
nicht
gab.
Ein
Entwurf
stand
schon
im
Frühjahr
zur
Verabschiedung
auf
der
Tagesordnung
des
Rates,
wurde
aber
wieder
zurückgezogen.
Strittig
war
vor
allem,
wo
und
wie
sich
Taxifahrer
nachts
und
bei
besucherstarken
Veranstaltungen
aufstellen
dürfen.
Bestmöglicher
Komfort
für
die
Fahrgäste,
fairer
Wettbewerb
für
die
Droschkenkutscher:
Das
soll
die
Taxiordnung
gewährleisten.
Das
neue
Gesetzbuch
sagt:
Taxen
dürfen
grundsätzlich
nur
an
den
amtlich
gekennzeichneten
Taxiständen
bereitgehalten
werden.
Ausnahmen
sind
möglich,
aber
nur
mit
Erlaubnis
der
Stadt.
Was
dem
Fahrgewerbe
besonders
wichtig
war:
Nachts
zwischen
22
Uhr
und
6
Uhr
dürfen
Taxifahrer
auch
außerhalb
der
Stände
warten,
soweit
die
Verkehrsvorschriften
dies
zulassen.
Das
ist
gut
für
die
Kunden,
die
schneller
ein
Taxi
finden
und
sich
den
Weg
zum
nächsten
Taxistand
ersparen
können.
Das
Warten
in
Sichtweite
von
Taxiständen
ist
allerdings
nicht
erlaubt.
„
In
Sichtweite″
definiert
die
Taxiordnung
als
Entfernung
von
maximal
100
Metern.
„
Damit
sind
wir
sehr
zufrieden,
dafür
haben
wir
gekämpft″,
sagte
Michael
Torloxten,
Vorstandsmitglied
der
Taxizentrale
32011.
Auch
Dieter
Hoefner,
Geschäftsführer
des
Gesamtverbandes
Verkehrsgewerbe,
ist
im
Prinzip
mit
dieser
Regelung
zufrieden.
Er
hätte
sich
aber
eine
eindeutigere
Regelung
gewünscht,
die
aus
seiner
Sicht
mehr
Rechtssicherheit
geschaffen
hätte.
Das
lehnte
die
Ordnungsbehörde
der
Stadt
aber
ab,
um
flexibel
auf
aktuelle
Lagen
reagieren
zu
können.
So
könne
sich
die
Stadt
etwa
zur
Maiwoche
oder
anderen
Großveranstaltungen
jeweils
mit
der
Polizei
und
den
Verkehrsbetrieben
abstimmen,
sagt
Norbert
Obermeyer,
Leiter
des
Fachdienstes
Straßenverkehr.
10000
Euro
Bußgeld
Mit
der
Taxiordnung
schafft
sich
die
Stadt
zum
ersten
Mal
eine
Handhabe,
unseriösen
Fuhrunternehmern
und
schlampigen
Chauffeuren
das
Handwerk
zu
legen.
„
Manche
Kollegen
werden
sich
noch
wundern″,
meint
Torloxten,
der
seit
fast
40
Jahren
auf
den
Straßen
Osnabrücks
unterwegs
ist.
Wichtig
sei,
dass
die
Stadt
die
neue
Ordnung
auch
durchsetze
und
Fehlverhalten
mit
aller
Konsequenz
verfolge.
Verstöße
können
mit
einem
Bußgeld
von
bis
zu
10000
Euro
geahndet
werden.
Damit
die
Stadt
die
Pappenheimer
belangen
kann,
müssen
Taxifahrer
in
Zukunft
einen
Fahrausweis
haben,
der
gut
sichtbar
auf
der
rechten
Seite
der
Armaturentafel
anzubringen
ist.
Der
Ausweis,
der
von
der
Stadt
ausgestellt
wird,
trägt
Foto
und
Namen
des
Taxifahrers
sowie
einen
amtlichen
Stempel.
Ausgestellt
wird
er
an
Fahrer,
die
in
Besitz
der
Erlaubnis
zur
Fahrgastbeförderung
sind
und
„
die
notwendigen
Ortskenntnisse
in
Osnabrück″
nachweisen
können.
Der
Ausweis
kann
entzogen
werden.
Sauber
und
gepflegt
Dass
Taxen
sich
in
der
Reihenfolge
ihrer
Ankunft
am
Wartestand
aufreihen
wie
in
Paragraf
3
vorgeschrieben,
scheint
eine
Selbstverständlichkeit,
ist
aber
offenbar
nicht
Realität.
Es
sei
schon
zu
offenen
Streitigkeiten
um
Fahrgäste
gekommen,
berichten
Taxifahrer.
Die
Taxen
müssen
in
einem
„
sauberen
und
gepflegten
Zustand″
sein.
Paragraf
4
sagt:
„
Das
Fahrpersonal
hat
sich
währen
des
Dienstes
so
zu
verhalten,
dass
das
Ansehen
des
Taxigewerbes
in
der
Öffentlichkeit
positiv
gefördert
wird.″
Funkgeräte
oder
Handys
dürfen
während
der
Fahrt
nur
für
dienstliche
Zwecke
genutzt
werden,
die
Benutzung
darf
für
die
Fahrgäste
nicht
störend
sein.
Das
offensive
Werben
um
Fahrgäste
ist
unzulässig.
Auf
Wunsch
des
Fahrgastes
sind
Gepäckstücke
zu
verladen.
Private
Gegenstände,
die
dem
Fahrbetrieb
nicht
dienen,
dürfen
nicht
im
Auto
mitgeführt
werden.
Ausnahme:
Lebensmittel,
die
der
Fahrer
in
Pausen
verzehren
will.
Jede
„
vermeidbare
Belästigung
von
Passanten
und
Anliegern
insbesondere
zur
Nachtzeit″
ist
verboten.
Dazu
zählen
Türenschlagen,
Hupen,
laute
Unterhaltungen
oder
Musik
aus
dem
Autoradio.
Auch
das
Laufenlassen
des
Motors
etwa
zum
Beheizen
des
Taxis
ist
unzulässig.
Bildtext:
Bis
zu
10
000
Euro
Bußgeld
droht
Taxifahrern,
die
sich
nicht
an
die
neue
Taxiordnung
halten.
Foto:
Elvira
Parton
Kommentar
Überfällig
Die
Taxiordnung
enthält
so
viele
Selbstverständlichkeiten,
dass
sich
Außenstehende
zu
Recht
fragen,
warum
es
einer
solchen,
mit
Bußgeldern
bis
zu
10000
Euro
bewehrten
Vorschrift
überhaupt
bedurfte.
Die
Taxen
müssen
sauber,
die
Fahrer
freundlich
und
zuvorkommend
sein.
Sie
haben
auf
Wunsch
das
Gepäck
der
Fahrgäste
zu
verladen
und
diese
nicht
durch
laute
Musik
aus
dem
Radio
zu
belästigen.
Ja,
was
denn
sonst?
Der
Sinn
der
Taxiordnung
kommt
erst
im
zweiten
Schritt
zum
Vorschein:
wenn
Chauffeure,
die
die
Regeln
nicht
einhalten,
zur
Ordnung
gerufen
werden
müssen.
Ohne
Taxiordnung
fehlte
der
Stadt
ein
wirksames
Instrument
zur
Sanktionierung.
Und
die
Fahrgäste
haben
es
dank
der
Ausweispflicht
künftig
leichter,
kundenunfreundliche
Fahrer
zu
identifizieren.
Eines
bleibt
die
neue
Ordnung
aber
schuldig:
Mietwagen-
und
Taxigewerbe
werden
sich
weiter
misstrauisch
beäugen.
Diesen
Konflikt
kann
nur
der
Bundesgesetzgeber
entschärfen,
indem
er
faire
Wettbewerbsbedingungen
schafft.
Autor:
Wilfried Hinrichs