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1.
Erscheinungsdatum:
02.07.1869
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
Bürgermeister
Miquel
zur
Straßenentwicklung
und
zur
Niederlegung
des
Walles
am
Heger
Tor.
Überschrift:
Gemeinschaftliche Sitzung der städtischen Collegien.
Zwischenüberschrift:
Donnerstag, 1. Juli.
Artikel:
Originaltext:
1.
Stadtbauplan
vor
dem
Hegerthore.
Oberbürgermeister
Miquel
vertheidigt
zuerst
die
Vorsicht,
schon
jetzt
in
der
Feldmark,
wo
Häuser
gebaut
werden
können,
Straßenlinien
festzustellen,
wenn
auch
der
Anbau
50
und
mehr
Jahre
auf
sich
warten
lasse.
Früher
habe
man
das
Bauen
in
der
Feldmark
ganz
verboten
und
die
Thore
zugeschlossen;
dann
sei
man
zwar
von
dem
Princip
abgegangen,
habe
aber
das
Bauen
an
eine
vom
Magistrat
zu
erbittende
Concession
geknüpft
und
diese
nur
ertheilt,
wenn
an
einer
offenen
Straße
gebaut
werden
sollte.
Daher
sei
es
denn
gekommen,
daß
so
viele
Leute
sich
an
den
Chausseen
angebauet
hätten,
weil
den
städtischen
Verhältnissen
gar
nicht
günstig
sei,
da
hierdurch
der
Stadt
eine
Länge
gegeben
sei,
die
sich
viel
zu
sehr
ausdehne
im
Verhältnis
zur
geringen
Breite.
Zudem
sei
damit
das
Bauwesen
beschränkt,
und
eine
Menge
zu
Bauplätzen
geeigneter
Grundstücke
verschlossen
geblieben.
Seit
kurzem
hat
man
beschlossen,
das
Recht
zum
Bauen
weiter
zu
führen,
jedoch
so,
daß
der
Bauende
sich
an
eine
vorgeschriebene
Straßenlinie
binde;
dazu
ist
aber
erforderlich,
daß
ein
System
geordneter
Straßen
festgestellt
werde,
weil
sonst
Anarchie
im
Bauwesen
entstehen
müßte.
Es
würde
ein
Unrecht
sein,
magistratsseitig
das
Baurecht
auf
gewisse
Grundstücke
zu
beschränken;
die
Obrigkeit
sei
verpflichtet,
diejenigen
Theile
der
Feldmark
zu
ordnen,
die
sich
zu
Bauplätzen
eignen.
Allerdings
sei
das
wahr,
daß
manche
Straßen
erst
nach
Jahren
ausgebaut
werden
würden;
allein
der
Anbau
werde
jedenfalls
früher
geschehen,
wenn
er
gesetzlich
ermöglicht
sei.
Ja
er
gehe
noch
weiter.
Nicht
bloß
zwischen
dem
Martini-
und
Hegerthore,
wo
man
den
alten
Wall
niederzulegen
und
Straßen
bis
zur
Augustenburg
möglich
zu
machen
denkt,
müsse
ein
Straßennetz
festgestellt
werden,
um
es
vor
dereinstiger
Verwirrung
zu
bewahren;
sondern
wenn
die
jetzt
veranstaltete
Grundvermessung
auf
Staatskosten
zum
Zweck
der
Grundsteuerregelung
vollendet
und
eine
umfassende
Karte
vorhanden
sei,
müsse
das
auch
vor
anderen
Thoren
geschehen.
Oberbürgermeister
Miquel
und
Stadtbaumeister
Richard
machen
dann
erläuternde
Bemerkungen
über
die
vom
Stadtbaumeister
vorgelegte
Karte
des
Straßennetzes
vor
dem
Hegerthore,
und
betonen,
daß
man
darauf
bedacht
sein
müsse,
die
Stadt
mehr
in
die
Breite
auszudehnen
und
vor
allen
Dingen
die
Quartiere
nicht
zu
groß
anzulegen,
wie
in
Hannover
geschehen.
Man
sprach
von
der
Zweckmäßigkeit,
der
künftigen
Wallstraße
eine
Parallelstraße
beizufügen,
und
war
dann
verschiedener
Ansicht
über
die
Breite
der
Wallstraße,
die
mit
ihren
Fortsetzungen
eine
Ringstraße
werden
wird,
geeignet
zu
einem
Boulevard,
wenn
innerhalb
derselben
Bäume
angepflanzt
werden.
Am
Ende
werden
folgende
drei
Fragen
bejaht:
a.
Ob
der
vorgelegte
Plan
im
allgemeinen
angenommen
werden
soll,
vorbehältlich
der
an
Wall-
und
Parallelstraße
gemachten
Ausstellungen.
b.
Ob
die
Wallstraße
vorläufig
zu
80
Fuß
Breite
angenommen
werden
soll,
vorbehältlich
der
bei
Eintritt
des
Anbaues
zu
erwägenden
Frage,
ob
60
Fuß
genügen.
c.
Ob
der
Wallstraße
vom
Martini-
bis
Hegerthore
eine
Parallelstraße
gegeben
werden
soll.
Nach
Erledigung
dieser
Sache
verkündet
der
Oberbürgermeister,
daß
nun
der
fertige
Straßenplan
öffentlich
ausgelegt
werden
soll.
2.
Herstellung
der
Vorflut
für
die
für
die
Durchlässe
an
der
Eisenbahn
vor
dem
Johannisthore.
Es
handelt
sich
hier
um
zwei
nahe
beisammen
liegende
Strecken.
Zwischen
der
Iburger
und
Meller
Chausee
liegt
der
Wulfeskamp,
an
den
sich
die
Häuser
befinden,
in
denen
1866
die
Cholara
ausbrach,
und
in
denen
auch
noch
jetzt
permanente
gastrische
und
Kerperfieber
grassiren,
weil
der
Boden
ganz
versumpft
ist.
Ihn
zu
entwässern
bietet
sich
jetzt
die
Gelegenheit
dar,
indem
die
Eisenbahn
sich
verpflichtet
hat,
die
Durchlässe
unter
der
Bahn
zu
diesem
Zwecke
tief
genug
zu
legen.
Dagegen
ist
nun
der
Magistrat
verpflichtet,
für
die
erforderlich
Vorflut
zu
sorgen.Oberbürgermeister
;
iquel
schlägt
vor,
hinter
den
erwähnten
ungefunden
Häusern
her
einen
Graben
zu
ziehen
bis
auf
den
Durchlaß
unter
der
Eisenbahn,
und
ihn
dann
fortzusetzen
bis
in
den
Stadtgraben,
der
durch
Entfernung
des
Staues
fähig
ist,
das
Wasser
zu
fassen.
Die
Möglichkeit
zur
Entwässerung
durch
Drainage
u.
s.
w.
ist
dann
gegeben.
Dieser
Antrag
wird
genehmigt.
Die
zweite
Strecke
beginnt
zwischen
der
Iburger
Chausee
und
Hagener
Landstraße
und
zieht
sich
am
Relkplatz
herunter.
Es
ist
dort
zwar
ein
Graben,
aber
durchaus
ungenügend,
daher
der
Boden
versumpft.
Der
Oberbürgermeister
schlägt
auch
hier
die
Anlage
eines
hinreichend
tiefen
Entwässerungsgraben
auf
Kosten
der
Stadt
vor,
insoweit
die
Eigenthümer
nicht
gesetzlich
angehalten
werden
können,
selbst
zu
bezahlen.
Ebenfalls
angenommen.
3.
Erweiterung
der
Johannisfreiheit
bis
zur
Neuenmühle.
Dieselbe
ist
nöthig
wegen
des
bald
entstehenden
lebhaften
Verkehrs
zwischen
der
Johannisstraße
und
der
neuen
Eisenbahn.
Beschlossen
muß
schon
jetzt
darüber
werden,
weil
bei
der
Neuenmühle
eine
steinerne
Brücke
gebaut
und
die
Straße
kanalisirt
werden
soll.
Auf
des
Oberbürgermeisters
Antrag
wird
beschlossen,
nach
dem
vorliegenten
Plane
vorzuschreiten
und
zu
erpropriren.
4.
Bausachen
in
der
Feldmark.
Der
neulich
besprochene
Fall
eines
von
Fromme
und
seinem
Schwager
unternommenen
Baues
an
einer
Querstraße
der
Bramscher
Straße
wird
entlich
nach
langer
Debatte
dahin
erledigt,
daß
Fromme
eine
Straße
von
22
Fuß
möglich
lassen,
die
Straße
weiter
hinauf
aber
40
Fuß
breit
sein
soll.
Dies
nur
als
Ausnahme,
weil
das
Haus
weit
von
der
Stadt
liegt.
Außerdem
trug
Synd.
Detering
noch
ein
paar
baugesuche
vor,
die
ohne
weiters
genehmigt
wurden.
5.
Erledigung
der
Erinnerung
gegen
die
Lohnrechnung
pro
1867.
Ein
langes
Register
von
Monitis
des
B.-
V.
Stüve
nahm
längere
Zeit
in
Anspruch,
wurde
aber
schließlich
erledigt,
und
darauf
Decharge
ertheilt.
(Schluß
folgt.)