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1.
Erscheinungsdatum:
27.08.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Blindgänger: 3g Group muss zahlen
3g Group bleibt auf Kosten sitzen
Zwischenüberschrift:
Jahrelanger Rechtsstreit nach Bombenräumung am Osnabrücker Güterbahnhof beendet
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
Im
Rechtsstreit
mit
der
Stadt
Osnabrück
über
die
Kosten
einer
Blindgänger-
Räumung
hat
die
3g
Group
auch
in
zweiter
Instanz
eine
Niederlage
erlitten.
Als
Eigentümerin
des
Osnabrücker
Güterbahnhofs
muss
die
Firma
sich
jetzt
mit
70
000
Euro
an
der
Beseitigung
einer
amerikanischen
Weltkriegsbombe
auf
ihrem
Grundstück
im
Jahr
2014
beteiligen.
Das
früher
als
Zion
GmbH
bekannte
Unternehmen
war
dazu
bereits
vor
knapp
anderthalb
Jahren
vom
Verwaltungsgericht
Osnabrück
verurteilt
worden,
legte
gegen
diese
Entscheidung
jedoch
Rechtsmittel
ein.
Ohne
Erfolg,
wie
unsere
Redaktion
herausfand:
Das
niedersächsische
Oberverwaltungsgericht
in
Lüneburg
wies
den
Antrag
der
Klägerin
auf
Zulassung
der
Berufung
mit
Beschluss
vom
14.
August
unwiderruflich
ab.
Als
Eigentümerin
des
Osnabrücker
Güterbahnhofs
muss
die
3g
Group
(früher
Zion
GmbH)
sich
mit
70
000
Euro
an
der
Beseitigung
einer
Weltkriegsbombe
im
Jahr
2014
beteiligen.
Versuche
des
Unternehmens,
einen
städtischen
Kostenbescheid
anzufechten,
sind
endgültig
gescheitert.
Osnabrück
Im
Rechtsstreit
mit
der
Stadt
Osnabrück
über
die
Kosten
einer
Blindgänger-
Räumung
hat
die
3g
Group
auch
in
zweiter
Instanz
eine
Niederlage
erlitten.
Wie
das
niedersächsische
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
in
Lüneburg
unserer
Redaktion
auf
Anfrage
mitteilte,
habe
der
11.
Senat
mit
Beschluss
vom
14.
August
den
Antrag
der
Klägerin
auf
Zulassung
der
Berufung
gegen
ein
knapp
anderthalb
Jahre
altes
Urteil
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
abgelehnt.
Der
Beschluss
ist
den
Angaben
zufolge
unanfechtbar.
Damit
wird
die
erstinstanzliche
Entscheidung
vom
8.
März
2017
rechtskräftig.
Blindgänger
gesprengt
Sie
verpflichtet
die
3g
Group
als
Eigentümerin
des
Osnabrücker
Güterbahnhofs,
einer
amtlichen
Zahlungsaufforderung
über
70
000
Euro
nachzukommen.
Diesen
Betrag
hatte
die
Stadt
der
früher
als
Zion
GmbH
bekannten
und
mittlerweile
nach
Brandenburg
abgewanderten
Firma
im
Zuge
einer
Bombenräumung
vor
gut
vier
Jahren
in
Rechnung
gestellt.
Gedeckt
werden
damit
Kosten
für
Vor-
und
Nacharbeiten
auf
dem
Grundstück
der
3g
Group
–
nicht
jedoch
die
Kosten
für
die
Bergung
und
Beseitigung
des
Blindgängers
selbst
oder
für
Sondierungen
auf
anderen
Grundstücken.
Die
zentnerschwere
US-
Fliegerbombe
war
im
Zweiten
Weltkrieg
auf
dem
Güterbahnhof
niedergegangen.
Am
5.
August
2014
wurde
sie
vom
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Niedersachsen
geborgen
und
gesprengt.
Nach
Darstellung
der
Stadt
war
anhand
alliierter
Luftbildaufnahmen
festgestellt
worden,
dass
sich
auf
dem
76
000
Quadratmeter
großen
Grundstück
der
Klägerin
und
auf
benachbarten
Flächen
zahlreiche
Kampfmittel-
Verdachtspunkte
befinden.
Bei
Sondierungen
zwischen
Juli
2013
und
Juli
2014
habe
sich
der
Gefahrenverdacht
auf
dem
Grundstück
der
Klägerin
in
einem
Fall
bestätigt.
Die
Bombe
wurde
daraufhin
mit
großem
Aufwand
beseitigt.
Die
3g
Group
wandte
sich
später
mit
der
Begründung
gegen
den
Kostenbescheid,
es
sei
nicht
belegt,
dass
es
sich
bei
dem
Blindgänger
um
eine
englische
oder
amerikanische
Fliegerbombe
aus
dem
Zweiten
Weltkrieg
gehandelt
habe.
Der
bei
der
Sprengung
entstandene
Krater
sei
hierfür
viel
zu
klein,
weshalb
die
Klägerin
davon
ausgehe,
ein
ganz
anderer
Gegenstand
sei
gesprengt
worden.
Außerdem
dürften
ihr
nicht
die
Kosten
für
sämtliche
Sondierungen
auferlegt
werden.
Ferner
sei
die
Summe
von
70
000
Euro
unzumutbar,
weil
dabei
auf
den
Verkehrswert
ihres
gesamten
Grundstückes
abgestellt
worden
sei.
Dieser
beträgt
laut
Verwaltungsgericht
4,
5
Millionen
Euro.
Alles
korrekt
abgerechnet
In
seiner
Urteilsbegründung
führte
das
Verwaltungsgericht
damals
aus,
die
Klägerin
sei
als
Eigentümerin
des
Güterbahnhofs
für
den
Zustand
ihres
Grundstücks
verantwortlich.
Und
solange
sich
der
Bomben-
Blindgänger
dort
befand,
sei
von
dem
Gelände
eine
konkrete,
gegenwärtige
Gefahr
ausgegangen.
Die
Stadt
Osnabrück
habe
plausibel
dargelegt,
dass
die
Fläche
im
Zweiten
Weltkrieg
massiv
bombardiert
wurde:
Allein
28
Blindgänger-
Einschläge
seien
auf
den
Luftbildern
ausgemacht
worden.
Die
Höhe
der
Kosten
sei
von
der
Beklagten
im
Einzelnen
belegt
worden
und
nicht
zu
beanstanden,
so
das
Gericht
weiter.
Die
finanzielle
Belastung
sei
angesichts
des
Verkehrswerts
des
Grundstücks
auch
verhältnismäßig.
Wie
Kampfmittelbeseitigung
in
Niedersachsen
funktioniert,
lesen
Sie
bei
uns
im
Internet
auf
noz.de/
os
Bildtext:
Hunderte
von
Bombentrichtern
zeigt
die
von
Briten
gemachte
Luftbildaufnahme
aus
dem
Frühjahr
1945.
Zu
sehen
sind
das
damalige
Klöckner-
Gelände
nördlich
des
Güterbahnhofs
und
der
Hase,
rechts
die
Schellenbergbrücke.
Foto:
NOZ-
Archiv
Kommentar
Zündstoff
Der
2014
am
Osnabrücker
Güterbahnhof
gesprengte
Blindgänger
aus
dem
Zweiten
Weltkrieg
reißt
ein
tiefes
Loch
in
die
Kasse
der
Grundstückseigentümerin.
70
000
Euro
muss
die
3g
Group
(früher
Zion
GmbH)
nun
an
die
Stadt
zahlen,
um
die
anteiligen
Kosten
der
Bombenräumung
zu
decken.
In
zwei
Instanzen
hat
die
niedersächsische
Verwaltungsgerichtsbarkeit
die
Rechtmäßigkeit
der
amtlichen
Forderung
bestätigt.
Es
sind
Urteile
mit
Zündstoff:
Denn
die
Tatsache,
dass
privates
Eigentum
auch
bei
der
Kampfmittelbeseitigung
verpflichtet,
leuchtet
kaum
ein.
Schließlich
sind
nicht
die
Grundstückseigentümer
Verursacher
der
Gefahr,
die
von
ihrem
Boden
ausgeht.
Die
Kriege,
welche
zur
Kontaminierung
mit
Munition
führten,
wurden
von
Deutschland
angezettelt.
Also
sollte
auch
der
Staat
von
der
Suche
bis
zur
Entsorgung
der
Kampfmittel
für
alles
aufkommen,
anstatt
die
finanzielle
Verantwortung
per
Gesetz
auf
seine
Bürger
abzuwälzen
und
Teilkosten
nur
aus
Billigkeitsgründen
zu
übernehmen.
Autor:
Sebastian Stricker