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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Blindgänger: 3g Group muss zahlen
 
3g Group bleibt auf Kosten sitzen
Zwischenüberschrift:
Jahrelanger Rechtsstreit nach Bombenräumung am Osnabrücker Güterbahnhof beendet
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück Im Rechtsstreit mit der Stadt Osnabrück über die Kosten einer Blindgänger-Räumung hat die 3g Group auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten. Als Eigentümerin des Osnabrücker Güterbahnhofs muss die Firma sich jetzt mit 70 000 Euro an der Beseitigung einer amerikanischen Weltkriegsbombe auf ihrem Grundstück im Jahr 2014 beteiligen.

Das früher als Zion GmbH bekannte Unternehmen war dazu bereits vor knapp anderthalb Jahren vom Verwaltungsgericht Osnabrück verurteilt worden, legte gegen diese Entscheidung jedoch Rechtsmittel ein. Ohne Erfolg, wie unsere Redaktion herausfand: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 14. August unwiderruflich ab.

Als Eigentümerin des Osnabrücker Güterbahnhofs muss die 3g Group (früher Zion GmbH) sich mit 70 000 Euro an der Beseitigung einer Weltkriegsbombe im Jahr 2014 beteiligen. Versuche des Unternehmens, einen städtischen Kostenbescheid anzufechten, sind endgültig gescheitert.

Osnabrück Im Rechtsstreit mit der Stadt Osnabrück über die Kosten einer Blindgänger-Räumung hat die 3g Group auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten. Wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg unserer Redaktion auf Anfrage mitteilte, habe der 11. Senat mit Beschluss vom 14. August den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen ein knapp anderthalb Jahre altes Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück abgelehnt.

Der Beschluss ist den Angaben zufolge unanfechtbar. Damit wird die erstinstanzliche Entscheidung vom 8. März 2017 rechtskräftig.

Blindgänger gesprengt

Sie verpflichtet die 3g Group als Eigentümerin des Osnabrücker Güterbahnhofs, einer amtlichen Zahlungsaufforderung über 70 000 Euro nachzukommen. Diesen Betrag hatte die Stadt der früher als Zion GmbH bekannten und mittlerweile nach Brandenburg abgewanderten Firma im Zuge einer Bombenräumung vor gut vier Jahren in Rechnung gestellt. Gedeckt werden damit Kosten für Vor- und Nacharbeiten auf dem Grundstück der 3g Group nicht jedoch die Kosten für die Bergung und Beseitigung des Blindgängers selbst oder für Sondierungen auf anderen Grundstücken.

Die zentnerschwere US-Fliegerbombe war im Zweiten Weltkrieg auf dem Güterbahnhof niedergegangen. Am 5. August 2014 wurde sie vom Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen geborgen und gesprengt.

Nach Darstellung der Stadt war anhand alliierter Luftbildaufnahmen festgestellt worden, dass sich auf dem 76 000 Quadratmeter großen Grundstück der Klägerin und auf benachbarten Flächen zahlreiche Kampfmittel-Verdachtspunkte befinden. Bei Sondierungen zwischen Juli 2013 und Juli 2014 habe sich der Gefahrenverdacht auf dem Grundstück der Klägerin in einem Fall bestätigt. Die Bombe wurde daraufhin mit großem Aufwand beseitigt.

Die 3g Group wandte sich später mit der Begründung gegen den Kostenbescheid, es sei nicht belegt, dass es sich bei dem Blindgänger um eine englische oder amerikanische Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gehandelt habe. Der bei der Sprengung entstandene Krater sei hierfür viel zu klein, weshalb die Klägerin davon ausgehe, ein ganz anderer Gegenstand sei gesprengt worden. Außerdem dürften ihr nicht die Kosten für sämtliche Sondierungen auferlegt werden. Ferner sei die Summe von 70 000 Euro unzumutbar, weil dabei auf den Verkehrswert ihres gesamten Grundstückes abgestellt worden sei. Dieser beträgt laut Verwaltungsgericht 4, 5 Millionen Euro.

Alles korrekt abgerechnet

In seiner Urteilsbegründung führte das Verwaltungsgericht damals aus, die Klägerin sei als Eigentümerin des Güterbahnhofs für den Zustand ihres Grundstücks verantwortlich. Und solange sich der Bomben-Blindgänger dort befand, sei von dem Gelände eine konkrete, gegenwärtige Gefahr ausgegangen. Die Stadt Osnabrück habe plausibel dargelegt, dass die Fläche im Zweiten Weltkrieg massiv bombardiert wurde: Allein 28 Blindgänger-Einschläge seien auf den Luftbildern ausgemacht worden.

Die Höhe der Kosten sei von der Beklagten im Einzelnen belegt worden und nicht zu beanstanden, so das Gericht weiter. Die finanzielle Belastung sei angesichts des Verkehrswerts des Grundstücks auch verhältnismäßig.

Wie Kampfmittelbeseitigung in Niedersachsen funktioniert, lesen Sie bei uns im Internet auf noz.de/ os

Bildtext:
Hunderte von Bombentrichtern zeigt die von Briten gemachte Luftbildaufnahme aus dem Frühjahr 1945. Zu sehen sind das damalige Klöckner-Gelände nördlich des Güterbahnhofs und der Hase, rechts die Schellenbergbrücke.
Foto:
NOZ-Archiv

Kommentar
Zündstoff

Der 2014 am Osnabrücker Güterbahnhof gesprengte Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg reißt ein tiefes Loch in die Kasse der Grundstückseigentümerin. 70 000 Euro muss die 3g Group (früher Zion GmbH) nun an die Stadt zahlen, um die anteiligen Kosten der Bombenräumung zu decken.

In zwei Instanzen hat die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit die Rechtmäßigkeit der amtlichen Forderung bestätigt. Es sind Urteile mit Zündstoff: Denn die Tatsache, dass privates Eigentum auch bei der Kampfmittelbeseitigung verpflichtet, leuchtet kaum ein.

Schließlich sind nicht die Grundstückseigentümer Verursacher der Gefahr, die von ihrem Boden ausgeht. Die Kriege, welche zur Kontaminierung mit Munition führten, wurden von Deutschland angezettelt. Also sollte auch der Staat von der Suche bis zur Entsorgung der Kampfmittel für alles aufkommen, anstatt die finanzielle Verantwortung per Gesetz auf seine Bürger abzuwälzen und Teilkosten nur aus Billigkeitsgründen zu übernehmen.
Autor:
Sebastian Stricker


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