User Online: 2 |
Timeout: 07:38Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
24.07.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Umweltforum kritisiert Landkreis
Zu wenige Naturschutzgebiete im Landkreis
Zwischenüberschrift:
Umweltforum kritisiert schleppende Verfahren
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
16
Naturschutzgebiete
muss
der
Landkreis
Osnabrück
bis
Ende
dieses
Jahres
ausweisen
–
eigentlich.
Schon
jetzt
ist
klar,
die
Kreisverwaltung
wird
an
der
Vorgabe
scheitern.
Das
Umweltforum
Osnabrücker
Land
kritisiert
den
Kreis
scharf.
Der
Landkreis
hat
allein
für
die
neue
Naturschutzverordnung
für
den
Bramscher
Darnsee
zwei
Jahre
benötigt.
Das
Gewässer
ist
nur
eines
von
26
Fauna-
Flora-
Habitat-
Gebieten
(FFH)
im
Kreis.
Um
zehn
hat
sich
der
Landkreis
inzwischen
gekümmert,
es
stehen
aber
noch
16
weitere
aus.
FFH-
Gebiete
sind
europäische
Schutzgebiete,
die
nach
der
FFH-
Richtlinie
ausgewiesen
wurden
und
dem
Schutz
von
Pflanzen,
Tieren
und
Lebensräumen
dienen.
„
Die
Kreisverwaltung
arbeitet
mit
Hochdruck
an
den
entsprechenden
Verfahren″,
heißt
es
aus
dem
Osnabrücker
Kreishaus.
Eigentlich
müsste
der
Landkreis
Osnabrück
bis
Ende
des
Jahres
16
Naturschutzgebiete
ausweisen,
aber
jetzt
schon
steht
fest,
dass
der
Landkreis
es
nicht
schaffen
wird,
die
vorgesehenen
Gebiete
unter
Schutz
zu
stellen.
Das
Umweltforum
Osnabrücker
Land
kritisiert
den
Landkreis
scharf.
Osnabrück
Der
Landkreis
hat
alleine
für
die
neue
Naturschutzverordnung
für
den
Bramscher
Darnsee
zwei
Jahre
benötigt.
Schilf-
und
Schneidenröhricht
sowie
Moorwälder
und
Sümpfe
sollen
dort
geschützt
werden.
Zudem
dürfen
Hunde
dort
nicht
unangeleint
laufen
und
Pflanzen
nicht
beschädigt
werden,
das
Baden
im
Naturfreibad
Darnsee
ist
aber
weiterhin
erlaubt.
Der
Darnsee
ist
eines
von
26
sogenannten
Fauna-
Flora-
Habitat-
Gebieten
(FFH)
im
Landkreis.
Um
zehn
hat
sich
der
Landkreis
inzwischen
gekümmert,
es
stehen
aber
noch
16
weitere
aus.
FFH-
Gebiete
sind
europäische
Schutzgebiete,
die
nach
der
Fauna-
Flora-
Habitat-
Richtlinie
ausgewiesen
wurden
und
dem
Schutz
von
Pflanzen,
Tieren
und
Lebensräumen
dienen.
Folgende
FFH-
Gebiete
muss
der
Landkreis
noch
ausweisen:
Gehölze
bei
Epe,
Börsteler
Wald,
Pottebruch,
Teiche
an
den
7
Quellen,
Else
und
Obere
Hase,
Hüggel,
Düte
mit
Nebenbächen,
Teutoburger
Wald,
Bäche
im
Artland,
Fledermauslebensraum
Wiehengebirge,
Mausohrjagdgebiet
Belm,
Gehn,
Achmer
Sand,
Westliche
Dümmerniederung.
Zwei
weitere
Gebiete
sind
grenzüberschreitend
und
werden
nach
Angaben
des
Landkreis-
Sprechers
Burkhard
Riepenhoff
federführend
von
anderen
Unteren
Naturschutzbehörden
bearbeitet.
Acht
FFH-
Gebietsausweisungen
will
der
Landkreis
noch
in
diesem
Jahr
abschließen.
„
Die
übrigen
sollen
noch
in
diesem
Jahr
ins
formelle
Unterschutzstellungsverfahren
gehen.
In
einem
Teil
der
Verfahren
sind
noch
Klärungen
seitens
des
Landes
erforderlich″,
erklärt
Riepenhoff.
„
Die
Kreisverwaltung
arbeitet
mit
Hochdruck
an
den
entsprechenden
Verfahren.″
Auf
Nachfrage
unserer
Redaktion,
welche
Strafzahlungen
dem
Landkreis
drohen,
wenn
es
nicht
gelingt,
die
16
noch
ausstehenden
FFH-
Ausweisungen
bis
Ende
des
Jahres
vorzunehmen,
sagt
Riepenhoff:
„
Die
Frage
ist
vermutlich
beim
Umweltministerium
besser
aufgehoben.″
Eine
Sprecherin
des
Bundesumweltministeriums
sagte
unserer
Redaktion,
dass
die
FFH-
Richtlinie
die
EU-
Mitgliedstaaten
verpflichte,
ihre
FFH-
Gebiete
innerhalb
von
sechs
Jahren
nach
Aufstellung
der
entsprechenden
nationalen
Gebietslisten
unter
Schutz
zu
stellen.
Diese
Frist
sei
für
die
meisten
FFH-
Gebiete
in
Deutschland
seit
2009/
2010
abgelaufen.
Da
Deutschland
seinen
Verpflichtungen
innerhalb
dieser
Frist
nicht
vollständig
nachgekommen
sei,
habe
die
EU-
Kommission
im
Jahr
2015
ein
Vertragsverletzungsverfahren
eingeleitet.
In
dessen
Rahmen
habe
Deutschland
der
Kommission
zugesagt,
die
nationale
Unterschutzstellung
aller
FFH-
Gebiete
bis
Ende
2018
abzuschließen.
Wenn
Deutschland
diese
Zusage
nicht
einhalte,
steige
das
Risiko,
dass
die
Kommission
das
Verfahren
fortführe
und
Deutschland
vom
Europäischen
Gerichtshof
verurteilt
werde.
Bei
einer
Verurteilung
könnten
eine
pauschale
Strafzahlung
von
mindestens
11,
8
Millionen
Euro
sowie
ein
Zwangsgeld
von
bis
zu
861
000
Euro
pro
Tag
bis
zur
Beendigung
des
Verstoßes
verhängt
werden.
Für
solche
Zahlungen
hafte
der
Bund
gegenüber
der
EU.
Innerhalb
Deutschlands
hafte
das
Land.
Die
Lastenverteilung
innerhalb
eines
Bundeslandes,
also
zwischen
Land
und
Gemeinde,
richte
sich
nach
Landesrecht.
Die
Sprecherin
des
niedersächsischen
Umweltministeriums,
Sabine
Schlemmer-
Kaune,
sagte
auf
Anfrage
unserer
Redaktion,
dass
das
Land
Niedersachsen
die
Kommunen
nicht
belaste,
selbst
wenn
die
„
europarechtswidrig
unterlassene
Sicherung
von
FFH-
Gebieten″
auf
den
Rechtsverstoß
einer
Kommune
zurückgehe.
„
Die
finanzielle
Belastung
verbleibt
beim
Land″,
erklärte
die
Sprecherin.
Der
stellvertretende
Vorsitzende
des
Umweltforums
Osnabrücker
Land,
Matthias
Schreiber,
kritisiert,
dass
im
Bundesdurchschnitt
rund
9
Prozent
der
Landfläche
Schutzgebiet
nach
der
FFH-
Richtlinie
seien,
im
Landkreis
Osnabrück
hingegen
nur
gut
drei
Prozent.
„
Selbst
die
Stadtstaaten
Hamburg,
Berlin
und
Bremen
kommen
auf
einen
etwa
doppelt
so
hohen
Anteil″,
sagt
Schreiber.
Die
wichtigen
Moore
Venner
Moor,
Dievenmoor
und
Bereiche
im
Kalkrieser
Moor
fehlten
als
Schutzgebiet
im
Osnabrücker
Land,
ebenso
international
bedeutsame
Vogelrastgebiete
im
Bereich
Ohrtermersch
und
Hahnenmoor.
„
Die
Abgrenzungen
der
bestehenden
Gebiete
sind
teilweise
grotesk
und
sind
praktisch
nicht
handhabbar″,
rügt
Schreiber
und
kann
nicht
nachvollziehen,
dass
selbst
Gebiete,
für
die
die
Umsetzungsfristen
bereits
2010
abgelaufen
waren,
noch
immer
nicht,
wie
vom
Naturschutzgesetz
vorgesehen,
geschützt
sind.
Der
Landkreis
Osnabrück
sei
dabei
kein
Einzelfall,
zu
wenig
FFH-
Schutzgebiete
gebe
es
auch
in
anderen
Landkreisen
in
Niedersachsen
und
im
Bundesgebiet.
Bildtext:
Der
Landkreis
hat
alleine
für
die
neue
Naturschutzverordnung
für
den
Bramscher
Darnsee
zwei
Jahre
benötigt.
Schilf-
und
Schneidenröhricht
sowie
Moorwälder
und
Sümpfe
sollen
dort
geschützt
werden,
das
Baden
im
Naturfreibad
Darnsee
ist
aber
weiterhin
erlaubt.
Foto:
Marcus
Alwes
Autor:
Jean-Charles Fays