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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Ungleichbehandlung
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Zum Artikel Kritik an Beiträgen für Straßenausbau″ (Ausgabe vom 6. Juni).

Im niedersächsischen Kommunalabgabengesetz § 6 steht, dass Grundstückseigentümer, denen die Möglichkeit, die Straße zu nutzen, einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil bietet, zu einer Beteiligung an den Kosten für einen Straßenbau herangezogen werden können.

Wenige Tage vor den Landtagswahlen hat Herr Dr. Althusmann von der CDU im Fernsehen erklärt, er wolle diese Straßenausbausatzung abschaffen. Was ist geschehen? Nichts! Setzen Sie Ihr Versprechen um, und zwar rückwirkend zur Regierungsbildung, oder treten Sie zurück, Herr Dr. Althusmann. Die Partei der Linken und auch die FDP haben, so konnte man es in der NOZ lesen, erklärt, dass sie auch für die Abschaffung sind.

Hier wird die SPD in Bezug auf soziale Gerechtigkeit links und rechts überholt. Beiträge, oft fünfstellig, bis hin zu sechsstelligen Beträgen, sollen die Bürger bezahlen, natürlich aus dem versteuerten Einkommen. Völlig unangemessen. Die durchschnittliche Rente in Deutschland liegt nicht weit über 1000 Euro, bei Frauen noch niedriger. Das bedeutet oft Altersarmut. Skrupellos werden die Rücklagen für den Pflegefall oder die eigene Beerdigung für die Finanzierung des Straßenbaus missbraucht.

Nicht besser sieht es für junge Familien mit Kindern aus. Oft hat man sich für die kommenden 30 Jahre für den Hausbau oder - kauf verschuldet. Nun fehlt das Geld, für die Kinder, Kinderarmut! Mehr und mehr Kommunen in Niedersachsen mit verantwortungsbewussten Ratsmitgliedern haben die Sache nun selbst in die Hand genommen und fordern keine Straßenausbaubeiträge mehr. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der Bürger in Niedersachsen. Es ist schon dreist, wenn ein Bürgermeister den Fortbestand des § 6 fordert, und das nur mit dem Argument, den Kommunen würde sonst das Geld fehlen.

Man könnte einen Anfang machen, indem man die deutlich überhöhten Altersbezüge für abgewählte oder nicht mehr antretende Bürgermeister auf eine faire Höhe reduziert. Wie wir erfahren haben, sollen Bürger, an deren Grundstück eine solche Straße verläuft, auch dann abkassiert werden, wenn die Möglichkeit der Nutzung der Straße gar keinen wirtschaftlichen Vorteil bringt, hierfür gibt es dann wohl juristische Winkelzüge, die ein juristischer Laie als Unrecht empfinden muss.″

Hans-Heinrich Kolkmeyer

Bissendorf
Autor:
Hans-Heinrich Kolkmeyer


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