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1.
Erscheinungsdatum:
23.06.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Ungleichbehandlung
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Kritik
an
Beiträgen
für
Straßenausbau″
(Ausgabe
vom
6.
Juni)
.
„
Im
niedersächsischen
Kommunalabgabengesetz
§
6
steht,
dass
Grundstückseigentümer,
denen
die
Möglichkeit,
die
Straße
zu
nutzen,
einen
besonderen
wirtschaftlichen
Vorteil
bietet,
zu
einer
Beteiligung
an
den
Kosten
für
einen
Straßenbau
herangezogen
werden
können.
Wenige
Tage
vor
den
Landtagswahlen
hat
Herr
Dr.
Althusmann
von
der
CDU
im
Fernsehen
erklärt,
er
wolle
diese
Straßenausbausatzung
abschaffen.
Was
ist
geschehen?
Nichts!
Setzen
Sie
Ihr
Versprechen
um,
und
zwar
rückwirkend
zur
Regierungsbildung,
oder
treten
Sie
zurück,
Herr
Dr.
Althusmann.
Die
Partei
der
Linken
und
auch
die
FDP
haben,
so
konnte
man
es
in
der
NOZ
lesen,
erklärt,
dass
sie
auch
für
die
Abschaffung
sind.
Hier
wird
die
SPD
in
Bezug
auf
soziale
Gerechtigkeit
links
und
rechts
überholt.
Beiträge,
oft
fünfstellig,
bis
hin
zu
sechsstelligen
Beträgen,
sollen
die
Bürger
bezahlen,
natürlich
aus
dem
versteuerten
Einkommen.
Völlig
unangemessen.
Die
durchschnittliche
Rente
in
Deutschland
liegt
nicht
weit
über
1000
Euro,
bei
Frauen
noch
niedriger.
Das
bedeutet
oft
Altersarmut.
Skrupellos
werden
die
Rücklagen
für
den
Pflegefall
oder
die
eigene
Beerdigung
für
die
Finanzierung
des
Straßenbaus
missbraucht.
Nicht
besser
sieht
es
für
junge
Familien
mit
Kindern
aus.
Oft
hat
man
sich
für
die
kommenden
30
Jahre
für
den
Hausbau
oder
-
kauf
verschuldet.
Nun
fehlt
das
Geld,
für
die
Kinder,
Kinderarmut!
Mehr
und
mehr
Kommunen
in
Niedersachsen
mit
verantwortungsbewussten
Ratsmitgliedern
haben
die
Sache
nun
selbst
in
die
Hand
genommen
und
fordern
keine
Straßenausbaubeiträge
mehr.
Dies
führt
zu
einer
Ungleichbehandlung
der
Bürger
in
Niedersachsen.
Es
ist
schon
dreist,
wenn
ein
Bürgermeister
den
Fortbestand
des
§
6
fordert,
und
das
nur
mit
dem
Argument,
den
Kommunen
würde
sonst
das
Geld
fehlen.
Man
könnte
einen
Anfang
machen,
indem
man
die
deutlich
überhöhten
Altersbezüge
für
abgewählte
oder
nicht
mehr
antretende
Bürgermeister
auf
eine
faire
Höhe
reduziert.
Wie
wir
erfahren
haben,
sollen
Bürger,
an
deren
Grundstück
eine
solche
Straße
verläuft,
auch
dann
abkassiert
werden,
wenn
die
Möglichkeit
der
Nutzung
der
Straße
gar
keinen
wirtschaftlichen
Vorteil
bringt,
hierfür
gibt
es
dann
wohl
juristische
Winkelzüge,
die
ein
juristischer
Laie
als
Unrecht
empfinden
muss.″
Hans-
Heinrich
Kolkmeyer
Bissendorf
Autor:
Hans-Heinrich Kolkmeyer