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Überschrift:
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Ist englischer Begriff wirklich nötig?
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Leserbrief
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Artikel:
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Originaltext:
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Zu den Artikeln „ Neumarktöffnung ist keine Straftat – Staatsanwaltschaft weist Anzeige eines Osnabrückers ab″ und „ Deutlich mehr Geld für den Radverkehr – Einstimmiges Votum im Ausschuss″ (Ausgabe vom 28. April).„ Seit Jahrzehnten war der Neumarkt eine Hauptverkehrsachse durch die Stadt, und niemand hat sich beschwert und über gesundheitliche Schäden nachgedacht. Nach der zeitweiligen Sperrung wegen unnötiger Baumaßnahmen (Beseitigung des Tunnels) verstößt plötzlich die Öffnung des Neumarktes für den Autoverkehr gegen das Grundgesetz? Schilda lässt grüßen! Gegen eine neue geschützte Radspur, die in den Sommerferien eingerichtet werden soll, ist nichts einzuwenden. Aber warum , Protected Bike Lane′? In good old Germany hätte man auch , Radfahrweg′ verstanden.″ Marianne Kameier Bissendorf
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Autor:
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Marianne Kameier
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