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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Neumarktöffnung ist keine Straftat
Zwischenüberschrift:
Staatsanwaltschaft weist Anzeige eines Osnabrückers ab
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Verstößt die Öffnung des Neumarkts für den Autoverkehr indirekt gegen das Grundgesetz? Der Osnabrücker Thomas Polewsky sieht sein Grundrecht auf Unversehrtheit des Körpers gefährdet und erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Öffnung allerdings keine Straftat und stellte die Ermittlungen ein.

Osnabrück. Verkehrsexperte Polewsky ist in der Lokalen Agenda 21 engagiert und kämpft für eine andere, weniger autodominierte Verkehrspolitik. Konkret argumentierte Polewsky bei seiner Strafanzeige mit Artikel 2, Absatz 2, des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.″ Seine Befürchtung: Nach der Öffnung des Neumarkts sei abzusehen, dass die Stickoxidwerte dort im Jahresmittel wieder über dem erlaubten EU-Grenzwert lägen. In der Tat stiegen die Stickstoffdioxidwerte nach der Neumarktöffnung an. Am Neumarkt und in der unmittelbaren Umgebung seien täglich 100 000 Menschen von dem Reizgas betroffen, argumentiert Polewsky. Bei einem gesperrten Neumarkt nehme die NO2-Belastung am Schlosswall, wo ebenfalls eine Messstation steht, nur geringfügig zu.

Aufgrund der Strafanzeige leitete die Staatsanwaltschaft Osnabrück ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der Luftverunreinigung gegen unbekannt ein, wie Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer auf Anfrage bestätigte. Und: Wir haben das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt.″ Eine Straftat liege nicht vor.

Damit wollte sich Polewsky nicht zufriedengeben, unter anderem weil die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens ihm gegenüber nicht begründet hatte. Zudem ärgerte er sich über die Formulierung gegen unbekannt″. Dabei gebe es mindestens zwei Bekannte, die die Verkehrsführung zu verantworten hätten und damit auch die schlechten Luftwerte: die Stadt Osnabrück und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das die Öffnung des Neumarkts angeordnet hatte.

Polewsky legte Beschwerde ein, die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg prüfte den Fall. In ihrem Schreiben vom 5. April heißt es, sie habe keinen Anlass gefunden, die Entscheidung der Osnabrücker Kollegen zu beanstanden. Die Schadstofffreisetzung am Neumarkt erfolge durch zugelassene Kraftfahrzeuge. Diese Schadstofffreisetzung im Straßenverkehr wird vom Straftatbestand der Luftverunreinigung daher nicht erfasst″, heißt es in dem Schreiben aus Oldenburg. Immissionen im Straßenverkehr lasse der Gesetzgeber zu, das Risiko einer Gesundheitsgefährdung durch Abgase halte dieser für vertretbar. Wenn Sie das ändern wollen, müssen Sie die Gesetzeslage ändern″, schreibt die Generalstaatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft wende Gesetze an, könne die Gesetzeslage aber nicht ändern.

Bildtext:
Nach der Öffnung des Neumarkts ist die Stickstoffdioxidkonzentration dort erheblich gestiegen. Thomas Polewsky sieht darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz, das Recht auf Unversehrtheit des Körpers.
Foto:
Michael Gründel
Autor:
Jörg Sanders


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