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1.
Erscheinungsdatum:
26.04.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kein Geld für Ex-Verleger
Zwischenüberschrift:
Schadenersatzklage vorerst gescheitert
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
wegen
Betrugs
verurteilte
frühere
Verleger
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
ist
mit
seinem
Versuch
gescheitert,
die
Staatsanwaltschaft
Osnabrück,
NOZ
Medien
und
das
Fachmagazin
„
Kontakter″
auf
Schadenersatz
in
Höhe
von
32
Millionen
Euro
zu
verklagen.
Wie
das
Landgericht
Osnabrück
am
Mittwoch
mitteilte,
hatte
die
5.
Zivilkammer
den
Antrag
des
früheren
Gesellschafters
der
Enorm-
Verlagsgesellschaft
auf
Bewilligung
von
Prozesskostenhilfe
zurückgewiesen
(Aktenzeichen:
5
O
3001/
16)
.
Der
Hintergrund:
Die
Staatsanwaltschaft
Osnabrück
leitete
2013
ein
Ermittlungsverfahren
gegen
den
Ex-
Verleger
der
Sonntagszeitung
wegen
des
Verdachts
der
Insolvenzverschleppung
ein.
Im
November
2016
verurteilte
ihn
das
Landgericht
Osnabrück
wegen
Betruges
in
165
Fällen
und
Insolvenzverschleppung
zu
einer
Freiheitsstrafe
von
sechs
Jahren.
Das
Urteil
ist
rechtskräftig,
der
Mann
verbüßt
seine
Strafe.
Er
hatte
Medienbriefe
als
vermeintlich
sichere
Geldanlage
beworben,
obwohl
es
sich
bei
dem
Anlagemodell
um
eine
stille
Gesellschaftsbeteiligung
mit
Totalverlustrisiko
handelte.
Der
Ex-
Verleger
meint,
die
Staatsanwaltschaft
habe
2013
in
unzulässiger
Weise
Informationen
über
das
Ermittlungsverfahren
an
die
Presse
gegeben.
Die
Medien
hätten
diese
Informationen
unter
Verstoß
gegen
Grundsätze
der
Verdachtsberichterstattung
verbreitet.
Die
Berichterstattung,
die
von
den
Pressemitteilungen
der
Staatsanwaltschaft
genährt
worden
sei,
habe
dazu
geführt,
dass
Medienbriefinhaber
ihre
Einlagen
gekündigt
hätten
und
dass
die
Gesellschaft
habe
Insolvenz
anmelden
müssen.
Um
die
Schadenersatzklage
durchfechten
zu
können,
beantragte
der
Ex-
Verleger
Prozesskostenhilfe.
Das
Landgericht
lehnte
den
Antrag
ab,
weil
die
Klage
keine
Aussicht
auf
Erfolg
biete.
Eine
Amtspflichtverletzung
durch
den
Pressesprecher
der
Staatsanwaltschaft
sei
nicht
erkennbar.
Das
Verhalten
des
Pressesprechers
sei
nach
umfassender
Abwägung
der
widerstreitenden
Interessen
der
Persönlichkeitsrechte
des
Antragstellers
einerseits
und
des
öffentlichen
Interesses
an
der
Presseberichterstattung
andererseits
nicht
zu
beanstanden.
Auch
den
Medien
sei
kein
Vorwurf
zu
machen.
Im
Übrigen
habe
der
Antragsteller
den
Schaden
in
Höhe
von
32
Millionen
Euro
nicht
schlüssig
dargelegt.
Der
Ex-
Verleger
hat
Beschwerde
eingelegt.
Darüber
wird
das
Oberlandesgericht
Oldenburg
entscheiden.
Bildtext:
Pleite:
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
pm, hin