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1.
Erscheinungsdatum:
25.04.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Höhere Grundsteuer befürchtet
Region befürchtet höhere Grundsteuer
Zwischenüberschrift:
Osnabrück nimmt über Abgabe 34 Millionen Euro ein – Haus und Grund: Mehrbelastung in guten Lagen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Durch
die
geplante
Reform
der
Grundsteuer
befürchten
Immobilienexperten
höhere
Abgaben
für
Hausbesitzer
und
Mieter
in
der
Region
Osnabrück.
Gerade
Immobilieneigentümer
und
Mieter
in
guten
Lagen
müssen
nach
Einschätzung
des
Geschäftsführers
des
Eigentümerverbands
Haus
und
Grund
Osnabrück,
Christian
Biemann,
mehr
bezahlen.
Auch
der
Geschäftsführer
des
Mietervereins
für
Osnabrück
und
Umgebung,
Carsten
Wanzelius,
geht
davon
aus,
dass
die
Neuregelung
der
Grundsteuer
aufgrund
gestiegener
Immobilien-
und
Bodenrichtwertpreise
zu
Steuererhöhungen
führen
wird.
Wanzelius
prognostiziert:
„
Für
unsere
Region
befürchte
ich
deutliche
Erhöhungen
durch
eine
solche
neue
Abgabe.″
Immobilienexperten
befürchten
durch
die
Reform
der
Grundsteuer
höhere
Abgaben
für
Hausbesitzer
und
Mieter
in
der
Region.
Der
Geschäftsführer
des
Eigentümerverbands
Haus
und
Grund
Osnabrück,
Christian
Biemann,
geht
davon
aus,
dass
gerade
Immobilieneigentümer
und
Mieter
in
guten
Lagen
künftig
mehr
bezahlen
müssen.
Osnabrück.
Hintergrund
ist,
dass
das
Verfassungsgericht
die
Grundsteuer
gekippt
und
bis
2019
eine
Frist
zur
Neuregelung
gesetzt
hat,
die
allerdings
erst
nach
einer
Übergangsfrist
bis
Ende
2024
gelten
soll.
Im
Kern
geht
es
darum,
dass
der
Berechnung
der
Grundsteuer
für
die
mehr
als
35
Millionen
Grundstücke
in
Deutschland
Einheitswerte
zugrunde
liegen,
die
aber
seit
Jahrzehnten
nicht
mehr
verändert
wurden.
Da
diese
Einheitswerte,
die
eigentliche
alle
sechs
Jahre
neu
festgestellt
werden
sollten,
in
Westdeutschland
seit
1964
nicht
mehr
angepasst
wurden,
hält
das
Bundesverfassungsgericht
die
Einheitswerte
für
verfassungswidrig.
Laut
Biemann
haben
die
Immobilienpreise
gerade
in
den
guten
Lagen
seither
aber
eine
rasante
Entwicklung
genommen.
„
Wenn
die
Grundsteuer
gerechter
werden
soll,
dann
muss
der
Bodenrichtwert
und
der
Gebäudewert
zugrunde
gelegt
werden.
In
besseren
Osnabrücker
Lagen
wie
Westerberg,
Weststadt
und
Wüste
werden
Eigentümer
und
Mieter,
die
die
Grundsteuer
über
die
Nebenkosten
bezahlen,
dadurch
aber
natürlich
auch
zwangsläufig
stärker
belastet.″
Biemann
begrüßt
zwar
das
Versprechen
von
Bundesfinanzminister
Olaf
Scholz
(SPD)
,
wonach
eine
Reform
unterm
Strich
keine
höhere
Steuerbelastung
für
die
Bürger
mit
sich
bringen
werde.
Allerdings
geht
Biemann
dennoch
davon
aus,
dass
damit
lediglich
die
durchschnittliche
Steuerbelastung
gemeint
ist
und
Bürger
in
schlechteren
Stadtrandlagen
somit
unterm
Strich
voraussichtlich
weniger
und
Bürger
in
guten
Lagen
wohl
mehr
bezahlen
müssen.
Auch
der
Geschäftsführer
des
Mietervereins
für
Osnabrück
und
Umgebung,
Carsten
Wanzelius,
geht
davon
aus,
dass
die
Neuregelung
der
Grundsteuer
zu
höheren
Abgaben
führen
wird.
Laut
Wanzelius
steht
zu
befürchten,
dass
die
Abgabe
aufgrund
gestiegener
Immobilienpreise
künftig
einheitlich
höher
ausfällt,
und
er
betont:
„
Für
unsere
Region
befürchte
ich
deutliche
Erhöhungen
durch
eine
solche
neue
Abgabe.″
Er
geht
davon
aus,
dass
die
Grundsteuer
auch
künftig
auf
einen
Mieter
umlegbar
sein
wird,
obwohl
der
Mieterverein
das
ablehnt.
Wanzelius
ist
dabei
eigentlich
der
Auffassung,
dass
es
sich
um
Kosten
der
Mietsache
selbst
handelt,
die
durch
die
Miete
abgegolten
ist
und
nicht
noch
einmal
zusätzlich
durch
Betriebskosten
auf
den
Mieter
umlegbar
sein
dürfen.
Der
Leiter
des
Osnabrücker
Maklerbüros
von
Dahler
und
Company,
Sören
Röttger,
sieht
das
größte
Problem
der
Neuregelung
darin,
dass
eine
Neubewertung
aller
Grundstücke
in
Deutschland
einen
sehr
langen
Zeitraum
in
Anspruch
nehmen
dürfte.
„
Unbebaute
Grundstücke
wären
über
den
Bodenrichtwert
noch
einfach
zu
greifen,
aufstehende
Bebauungen
zu
bewerten
dürfte
aber
sicherlich
viele
Jahre
dauern″,
erklärt
Röttger.
Marc-
André
Lasarz
vom
Osnabrücker
Maklerbüro
Engel
und
Völkers
warnt
davor,
dass
die
erhöhte
Grundsteuer
bei
Mietshäusern
komplett
an
die
Mieter
in
den
Nebenkosten
weiterzugeben
sein
wird,
was
zu
deutlichen
Erhöhungen
der
Nebenkosten
führen
könne.
Laut
dem
Osnabrücker
Kämmerer
Thomas
Fillep
nimmt
die
Stadt
über
die
Grundsteuer
B
für
bebaute
Grundstücke
in
diesem
Jahr
insgesamt
rund
34
Millionen
Euro
ein,
was
rund
sechs
Prozent
der
Gesamteinnahmen
der
Stadt
entspricht.
Der
Hebesatz
für
die
Grundsteuer
B
(siehe
„
So
berechnet
sich
die
Grundsteuer″)
liegt
in
Osnabrück
bei
470
Prozent.
So
berechnet
sich
die
Grundsteuer
Für
jedes
der
35
Millionen
Grundstücke
in
Deutschland
ist
ein
Einheitswert
festgelegt
worden.
Ein
je
nach
Art
des
Grundstücks
oder
Gebäudes
unterschiedlicher
Anteil
des
Einheitswertes
ist
die
Grundsteuermesszahl
–
für
Wohnungen
beträgt
sie
zum
Beispiel
3,
5
von
Tausend.
Wenn
der
Einheitswert
zum
Beispiel
20
000
Euro
beträgt,
errechnet
sich
ein
Grundsteuermessbetrag
von
70
Euro
(20
000
geteilt
durch
1000
multipliziert
mit
3,
5)
.
Diese
70
Euro
werden
mit
dem
von
der
Kommune
festgelegten
Hebesatz
multipliziert.
In
Osnabrück
liegt
er
bei
460
Prozent.
Somit
liegt
die
Steuer
in
dem
Beispiel
bei
322
Euro
pro
Jahr.
Der
Hebesatz
ist
je
nach
Kommune
unterschiedlich
und
reicht
von
200
Prozent
bis
mehr
als
900
Prozent.
Autor:
Jean-Charles Fays