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1.
Erscheinungsdatum:
21.04.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Ein Meisen- als Starenkasten?
Zwischenüberschrift:
Aufsteller hofft, dass der „Gag″ Temposünder in Sutthausen abschreckt
Artikel:
Originaltext:
Meisen-
oder
Starenkasten?
An
der
Hermann-
Ehlers-
Straße
in
Osnabrück-
Sutthausen
steht
auf
einem
Grundstück
ein
Meisenkasten,
der
aussieht
wie
ein
Starenkasten.
Ist
das
erlaubt?
Osnabrück.
Die
Form
ist
die
eines
Vogelhäuschens,
an
der
Seite
ist
„
Villa
Meise″
aufgemalt.
Die
Vorderseite
allerdings
dürfte
viele
Autofahrer
reflexartig
auf
das
Bremspedal
treten
lassen.
Viel
Mühe
hat
sich
der
Erbauer
dieses
Nistkastens
gemacht,
damit
dieser
auf
den
ersten
Blick
eine
frappierende
Ähnlichkeit
mit
einem
Blitzer
hat,
„
Linse″
und
„
Blitz″
auf
die
Straße
ausgerichtet.
Gebaut
und
am
Samstag
aufgestellt
haben
den
Blitzer
der
Sutthauser
Karl
Meyer
und
sein
Bruder.
„
Entstanden
ist
die
lustige
Idee
bei
einer
Flasche
Bier.
Wir
machen
uns
einfach
einen
Spaß
draus″,
sagt
der
72-
Jährige.
An
der
viel
befahrenen
Straße
seien
„
99
Prozent
der
Autofahrer
zu
schnell″,
versichert
er.
„
Wir
haben
die
Hoffnung,
dass
einige
dadurch
etwas
langsamer
fahren.″
Verärgert
wirkt
Meyer
dabei
nicht,
wenn
er
das
erzählt.
„
Es
sind
keine
Rachegelüste,
es
macht
mir
einfach
Freude″,
sagt
er.
„
Ein
Gag.″
Das
bestätigt
seine
Frau.
„
Der
macht
immer
so
viel
Quatsch,
und
dann
ruft
er
seinen
Bruder
an,
und
der
macht
auch
noch
mit.″
Gesagt,
getan:
Im
Kasten
befindet
sich
sogar
eine
Kamera,
aber
die
funktioniere
nicht,
betont
Meyer.
Der
Pfosten
ist
einbetoniert.
„
Den
kriegt
man
nicht
raus″,
ist
sich
der
72-
Jährige
sicher.
Meyer
habe
sich
im
Vorfeld
informiert,
ob
er
den
Kasten
auf
seinem
Grundstück
aufstellen
darf.
„
Wir
haben
uns
das
vorher
schon
gut
überlegt,
ob
das
legitim
ist.″
Er
ist
überzeugt,
dass
es
das
ist
und
erinnert
an
den
Fall
in
Georgsmarienhütte,
wo
der
Landkreis
vor
kurzem
erst
eine
Attrappe
einkassiert,
dann
aber
wieder
herausgegeben
hatte.
Für
Stadtsprecher
Sven
Jürgensen
ist
der
Fall
nicht
ganz
so
eindeutig.
Hat
der
Kasten
die
Funktion
eines
Brutkastens
oder
die,
Autofahrer
schlichtweg
zur
Einhaltung
der
erlaubten
Geschwindigkeit
zu
bewegen?
Und
damit
womöglich
zu
gefährden?
Nein,
so
ist
es
dann
doch
nicht.
Grundsätzlich
sei
das
Aufstellen
einer
Blitzerattrappe
auf
privatem
Grund
nicht
verboten.
Entscheidend
sei
die
Frage,
ob
der
Kasten
die
Sicherheit
des
Verkehrs
gefährdet,
sagt
Jürgensen.
Denn
das
Strafgesetzbuch
sieht
eine
Geldstrafe
oder
gar
Freiheitsstrafe
von
bis
zu
fünf
Jahren
bei
einem
gefährlichen
Eingriff
in
den
Straßenverkehr
vor.
„
Wir
werden
das
in
den
nächsten
Tagen
prüfen″,
sagt
Jürgensen.
„
Mit
einer
gewissen
Portion
Gelassenheit″,
ergänzt
der
Sprecher.
Zuletzt
eine
ethische
Frage:
Sollte
die
Verwaltung
den
Kasten
als
Gefährdung
für
den
Straßenverkehr
einstufen,
steht
sie
–
womöglich
–
vor
einem
Problem.
„
Was
ist,
wenn
eine
Meise
darin
brütet?
″,
fragt
Jürgensen.
Aber
das
könne
ja
geklärt
werden,
wenn
sich
die
Frage
tatsächlich
aufdränge.
Meyer
sagt,
momentan
sei
der
Kasten
noch
unbewohnt.
Für
die
Villa
Meise
sieht
es
also
vorerst
gut
aus,
dort
stehenbleiben
zu
können.
„
Wir
gehen
nicht
von
einer
Gefährdung
aus
und
freuen
uns,
wenn
eine
Meise
darin
brütet″,
so
Jürgensen
abschließend.
Bildtext:
Ein
falscher
Blitzer,
eigentlich
ein
Nistkasten
mit
dem
Namen
„
Villa
Meise″,
steht
an
der
Hermann-
Ehlers-
Straße
in
Osnabrück-
Sutthausen.
Foto:
David
Ebener
Autor:
Jörg Sanders