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1.
Erscheinungsdatum:
13.04.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Regelwerk für Taxifahrer
Spielregeln für Taxifahrer
Zwischenüberschrift:
Stadt erlässt Verordnung – Fahrerausweis demnächst Pflicht
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
2017
eskalierte
der
Streit
im
Osnabrücker
Taxi-
und
Mietwagengewerbe
um
Standflächen
und
auf
Kunden
wartende
Taxen.
Eine
von
der
Stadt
erstellte
Taxenordnung
soll
nun
für
mehr
Ruhe
und
Frieden
unter
den
Beteiligten
sorgen.
Es
knirscht
im
Osnabrücker
Taxi-
und
Mietwagengewerbe.
Im
vergangenen
Jahr
eskalierte
die
Situation,
das
Landgericht
musste
im
Streit
um
Standflächen
und
auf
Kunden
wartende
Taxen
entscheiden.
Eine
Taxenordnung,
auf
Wunsch
der
Unternehmen
von
der
Stadt
erstellt,
soll
nun
für
Frieden
sorgen.
Osnabrück.
Am
Mittwoch
befasste
sich
der
Ausschuss
für
Feuerwehr
und
Ordnung
mit
dem
Regelwerk.
Die
endgültige
Entscheidung
trifft,
nachdem
Oliver
Hasskamp
(FDP)
für
seine
Partei
noch
Beratungsbedarf
angekündigt
hatte,
der
Rat
in
seiner
nächsten
Sitzung,
voraussichtlich
am
8.
Mai.
Eine
Taxenordnung
hat
es
für
Osnabrück
bislang
nicht
gegeben.
Nur
die
Tarife
werden
derzeit
in
einer
„
Verordnung
über
die
Beförderungsentgelte
und
Beförderungsbedingungen″
geregelt.
Streit
im
Taxengewerbe
Die
Bitte
der
Taxifahrer
eine
Taxenordnung
für
Osnabrück
zu
erlassen
fußt
vor
allem
auf
dem
Wunsch
nach
einer
Regelung
für
das
Bereithalten
von
Taxen
bei
Nacht
und
außerhalb
von
ausgewiesenen
Taxiständen.
Hintergrund
dafür
ist
ein
Konflikt
im
Taxengewerbe
selbst,
bei
dem
sich
Fahrer
bzw.
Unternehmer
darüber
beklagen,
dass
immer
wieder
einzelne
Taxen
außerhalb
der
ausgewiesenen
Taxistände
bereitgestellt
würden
und
dass
es
an
einigen
Orten,
zum
Beispiel
in
der
Nähe
der
Altstadt
oder
an
Diskotheken,
den
Bedarf
gebe,
nachts
deutlich
mehr
Taxen
bereitzustellen,
als
am
Taxistand
zugelassen
seien.
Die
Taxler
hatten
den
Wunsch
geäußert,
die
Osnabrücker
Taxenordnung
an
der
Oldenburger
Regelung
zu
orientieren.
„
Diesem
Wunsch
sind
wir
nachgekommen″,
so
Norbert
Obermeyer.
Allerdings,
so
der
Leiter
des
Fachdienstes
Straßenverkehr
weiter,
habe
man
die
Oldenburger
Vorlage
nicht
eins
zu
eins
übernommen.
Der
jetzt
dem
Ausschuss
vorgelegte
Entwurf
sei
mit
dem
Gesamtverband
Verkehrsgewerbe
und
Vertretern
des
Osnabrücker
Taxigewerbes
abgestimmt,
allerdings
habe
man
nicht
in
allen
Punkten
eine
einvernehmliche
Formulierung
der
Verordnung
finden
können.
Laut
Obermeyer
lässt
die
Verordnung
der
Stadt
Oldenburg
der
Verwaltung
zu
wenig
Eingriffsmöglichkeiten.
Vor
allem
aber
schafft
sie
keine
Rechtssicherheit
darüber,
wer
sich
vor
allem
in
der
Zeit
zwischen
20
und
6
Uhr
bereitstellen
darf,
um
Passagiere
aufzunehmen.
Die
Oldenburger
Taxiordnung
lässt
sich
so
interpretieren,
dass
die
Taxler
selbst
entscheiden
können,
wo
sie
sich
bereitstellen,
auch
ohne
Beachtung
der
Verkehrsvorschriften.
Die
Straßenverkehrsordnung
aber
sei
nun
einmal
Bundesrecht,
das
auch
die
Stadt
nicht
einfach
aushebeln
könne,
so
Obermeyer.
Eine
Auffassung,
die
von
Ulrich
Hoefner,
Bezirksgeschäftsführer
Osnabrück/
Emsland
im
Gesamtverband
Verkehrsgewerbe
Niedersachsen
(GVN)
,
durchaus
geteilt
wird.
Er
begrüßt
den
Entwurf
der
Stadt.
„
Damit
bekommen
wir
die
Rechtssicherheit,
die
wir
brauchen,
damit
Konflikte
in
Zukunft
vermieden
werden
können.″
Somit
dürfen
also
in
Zukunft
–
vorbehaltlich
der
Zustimmung
durch
den
Rat
–
außerhalb
der
gekennzeichneten
Taxenstände
Taxen
nur
bereitgehalten
werden,
wenn
eine
Erlaubnis
der
Stadt
dafür
erteilt
wurde.
Diese
Erlaubnis
kann
generell
für
alle
in
Osnabrück
zugelassenen
Taxen
erteilt
werden
und
sich
auf
bestimmte
Zeiten
und
Orte
beziehen.
Die
Verkehrsverwaltung
behält
sich
mit
der
Taxenordnung
vor,
Sonderregelungen
oder
Einzelerlaubnisse
aus
besonderem
Anlass,
zum
Beispiel
bei
Großveranstaltungen
wie
der
Maiwoche,
zu
erlassen.
„
So
können
wir
uns
zum
Beispiel
mit
der
Polizei
oder
den
Verkehrsbetrieben
abstimmen″,
sagt
Obermeyer.
Die
Wünsche
und
Forderungen
des
Taxengewerbes
seien
der
Verwaltung
weitgehend
bekannt,
sodass
nach
dem
Inkrafttreten
der
Verordnung
die
Einzelfallentscheidungen
getroffen
werden
könnten.
Für
potenzielle
Fahrgäste
hätte
die
Taxenordnung
den
Charme,
dass
sie
an
den
neuralgischen
Punkten,
wie
zum
Beispiel
am
Rande
der
Altstadt,
demnächst
vielleicht
mehr
Taxen
vorfinden
und
dadurch
kürzere
Wartezeiten
hätten.
Fahrerausweis
Ein
weiterer
Service
für
die
Kunden
ist
der
Fahrerausweis,
den
die
Stadt
per
Taxenordnung
–
ebenfalls
auf
Wunsch
des
Taxigewerbes
–
demnächst
verpflichtend
machen
will.
Den
Ausweis
gibt
die
Verwaltung
an
jene
Fahrer
aus,
die
über
Personenbeförderungsschein
und
über
den
Nachweis
ausreichender
Ortskenntnisse
in
Osnabrück
verfügen.
Wird
der
Fahrerausweis
nicht
ausgelegt,
stellt
das
einen
Verstoß
gegen
die
Taxenordnung
dar,
der
als
Ordnungswidrigkeit
geahndet
werden
kann.
Bildtext:
Wie
viele
Taxen
wann
und
wo
stehen
dürfen,
soll
demnächst
eine
Taxenordnung
regeln.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentar
Sie
haben
es
gewollt
Wenn
die
lieben
Kleinen
sich
streiten,
müssen
die
Erziehungsberechtigten
eingreifen.
So
geschehen
im
Osnabrücker
Taxengewerbe.
Die
Chauffeure
haben
sich
gegenseitig
beharkt
–
die
Stadt
als
„
Erziehungsberechtigte″
greift
ein.
Das
muss
man
sich
mal
auf
der
Zunge
zergehen
lassen:
Da
bittet
eine
Berufsgruppe
um
die
behördliche
Regulierung
ihrer
Arbeit,
mit
allen
daraus
zu
ziehenden
Konsequenzen
wie
Einschränkungen,
Kontrollen
und
sogar
Geldbußen
bei
Nichtbeachtung
der
selbst
herbeigeflehten
Spielregeln.
Das
ist
schon
erstaunlich
in
einem
Land
in
dem
allgemein
auf
die
„
Regulierungswut″
geschimpft
wird.
Um
es
ganz
deutlich
zu
sagen:
Die
Stadt
ist
nicht
verpflichtet,
eine
Taxenordnung
zu
erlassen.
Das
hat
sie
bislang
auch
nicht
für
nötig
erachtet
und
zu
Recht
auf
die
Vernunft
und
Selbstregulierung
der
Unternehmen
und
Fahrer
gesetzt.
Das
war
wohl
nichts.
Nun
musste
die
Verkehrsbehörde
doch
ran
und
eine
Regelung
erarbeiten.
Ob
die
allen
gefällt?
Kaum
anzunehmen.
Aber
so
ist
das
nun
mal,
wenn
die
Erwachsenen
eingreifen
müssen,
weil
sich
die
Kinder
streiten.
Schön
ist,
dass
die
neue
Taxenordnung
nun
auch
noch
einen
Fahrerausweis
vorsieht.
So
kann
der
Kunde
sehen,
ob
er
es
mit
einem
qualifizierten
Chauffeur
zu
tun
hat
oder
mit
jemandem,
der
unterwegs
nach
dem
Weg
fragen
muss
und
vielleicht
auch
den
Taxameter
nicht
korrekt
bedient.
Ein
Schelm,
wer
dabei
Schlechtes
denkt.
Autor:
Dietmar Kröger