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1.
Erscheinungsdatum:
03.04.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Ab sofort gilt Anleinpflicht für Hunde
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Viele
heimische
Tierarten
bekommen
jetzt
und
in
den
nächsten
Wochen
ihren
Nachwuchs.
Daher
weist
die
Jägerschaft
Osnabrück-
Stadt
auf
die
seit
Sonntag
geltende
Anleinpflicht
für
Hunde
hin.
Ob
Singvögel-
Nachwuchs,
Rehkitz
oder
Junghase,
die
Natur
gleicht
im
Frühjahr
einer
großen
Kinderstube.
Daher
gilt
in
der
sogenannten
Brut-
und
Setzzeit
–
vom
1.
April
bis
zum
15.
Juli
–
generell
eine
gesetzliche
Anleinpflicht
für
Hunde
in
der
freien
Natur
und
auch
im
Osnabrücker
Stadtgebiet,
wie
die
Jägerschaft
schreibt.
„
Viele
Hundebesitzer
sind
sich
nicht
bewusst,
welche
Gefahr
von
ihren
frei
laufenden
Hunden
ausgeht
für
unsere
Wildtiere.
Nicht
nur
Jungtiere
sind
durch
stöbernde
Hunde
gefährdet,
sondern
auch
die
Elterntiere.″
Hoch
trächtige
Rehe,
Hasen
oder
Kaninchen
seien
nicht
mehr
schnell
genug,
um
vor
ihren
Feinden
zu
fliehen.
Sie
würden
so
zur
leichten
Beute.
Wer
im
Frühling
auf
vermeintlich
hilflose
Jungtiere
stößt,
so
dürfen
diese
weder
berührt
noch
mitgenommen
werden,
schreibt
die
Jägerschaft.
Die
Mutter
würde
den
menschlichen
Geruch
wittern
und
den
Nachwuchs
nicht
mehr
annehmen,
sodass
dieser
verhungern
muss.
Der
Nachwuchs
sei
nur
scheinbar
verlassen,
in
Wirklichkeit
beobachten
die
Elterntiere
aus
sicherer
Entfernung
ihre
Jungtiere
und
kommen
regelmäßig
zum
Säugen
und
Füttern.
Eine
weitere
wichtige
Verhaltensregel
beim
Spaziergang
in
der
freien
Natur
ist
laut
Jägerschaft
das
ausschließliche
Benutzen
von
ausgewiesenen
Wegen,
insbesondere
mit
dem
angeleinten
Hund.
„
Zuwiderhandlungen
gegen
die
gesetzliche
Leinpflicht
können
mit
einem
Bußgeld
bis
5000
Euro
geahndet
werden.″
Autor:
pm