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1.
Erscheinungsdatum:
24.03.2018
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Tippgeber belastete Nokta-Inhaber
„Wir durchleben gerade die Hölle″
Zwischenüberschrift:
Tippgeber belastet Nokta-Inhaber – Staatsanwaltschaft von Unschuld überzeugt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Nach
dem
Brand
des
türkischen
Restaurants
Nokta
am
Güterbahnhof
im
Januar
ist
anfangs
der
Betreiber
Sedat
Müstak
ins
Visier
der
Ermittler
geraten.
Auf
Anfrage
unserer
Redaktion
sagte
der
Gastronom,
eine
dritte
Person
habe
ihn
belastet
und
ausgesagt,
ihn
kurz
vor
dem
Brand
im
Restaurant
gesehen
zu
haben.
Die
Staatsanwaltschaft
stellte
das
Ermittlungsverfahren
gegen
Müstak
Ende
Februar
ein.
Stattdessen
steht
derweil
der
Tippgeber
unter
Verdacht,
das
Restaurant
an
der
Hamburger
Straße
angezündet
zu
haben.
Das
Nokta
war
in
der
Nacht
zum
15.
Januar
dieses
Jahres
in
Flammen
aufgegangen.
Es
entstand
ein
Schaden
von
mehr
als
500
000
Euro.
Verletzt
wurde
niemand.
Das
Restaurant
wird
derzeit
renoviert
und
bleibt
noch
monatelang
geschlossen.
Nach
der
Brandstiftung
im
Osnabrücker
Restaurant
Nokta
stand
Betreiber
Sedat
Müstak
anfangs
unter
Verdacht.
Ein
Tippgeber
hatte
ihn
belastet.
Zu
Unrecht,
sagen
die
Ermittler.
Die
Staatsanwaltschaft
stellte
die
Ermittlungen
gegen
Müstak
ein
und
ermittelt
nun
gegen
den
Tippgeber
selbst.
„
Wir
durchleben
gerade
die
Hölle″,
sagt
Müstak.
Osnabrück.
In
der
Nacht
zum
15.
Januar
dieses
Jahres
war
das
türkische
Restaurant
an
der
Hamburger
Straße
in
Flammen
aufgegangen.
Es
entstand
wohl
ein
Schaden
von
mehr
als
500
000
Euro.
„
Für
uns
war
das
ein
Schock″,
erzählt
Müstak
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Er
habe
unter
der
Dusche
gestanden,
als
die
Anrufe
gekommen
seien.
„
Ich
dachte,
das
ist
ein
schlechter
Witz.″
Seine
Lebensgefährtin
Natalia
Bassauer
und
er
fuhren
zum
Nokta.
„
Anfangs
sah
es
gar
nicht
so
schlimm
aus″,
sagt
er.
„
Doch
als
wir
später
drin
waren,
sind
wir
in
Tränen
ausgebrochen.″
Das
Feuer
hatte
gar
nicht
so
schlimm
gewütet,
doch
der
Ruß
richtete
großen
Schaden
an.
Müstak
berichtet,
anfangs
habe
die
Polizei
gegen
ihn
ermittelt,
weil
ihn
jemand
beschuldigt
habe,
ihn
gegen
Mitternacht
vor
dem
Brand
im
Restaurant
gesehen
zu
haben.
Nach
Überzeugung
der
Ermittler
ist
Müstak
aber
unschuldig.
Die
Staatsanwaltschaft
stellte
die
Ermittlungen
gegen
ihn
ein.
Unserer
Redaktion
liegt
der
an
ihn
adressierte
Einstellungsbescheid
vom
28.
Februar
vor.
Es
ärgere
ihn,
dass
er
verdächtigt
worden
sei,
sagt
Müstak.
Allein
der
Gedanke
sei
„
gemein″,
sagt
Bassauer,
ebenso
die
urteilenden
Blicke
auf
der
Straße.
„
Wir
durchleben
gerade
die
Hölle″,
so
Müstak.
Inzwischen
richtet
sich
der
Verdacht
gegen
die
Person,
die
Müstak
beschuldigt
hatte.
Er
kennt
diese.
Polizei
und
Staatsanwaltschaft
bestätigen
Ermittlungen
gegen
einen
Dritten.
Es
sei
bereits
zu
„
strafprozessualen
Maßnahmen″
gekommen,
sagt
ein
Ermittler.
Gemeint
ist:
Die
Polizei
durchsuchte
mit
einem
Beschluss
des
Amtsgerichts
Objekte
des
Verdächtigen
und
sicherte
elektronische
Datenträger.
Details
gibt
die
Polizei
nicht
preis
und
verweist
auf
die
laufenden
Ermittlungen.
Müstak
sagt,
er
habe
keinerlei
Gründe
gehabt,
das
Nokta
anzuzünden.
„
Das
Geschäft
lief
sehr
gut,
und
wir
haben
bis
zum
Schluss
investiert.
Im
Januar
und
Februar
waren
wir
restlos
ausgebucht″,
sagt
er.
Er
und
seine
Lebensgefährtin
hätten
alles
mit
Mühe
aufgebaut
und
„
aus
einer
toten
Ecke
etwas
Lebendiges
gemacht″.
Keine
Feinde,
aber
Neider
Hat
Müstak
Feinde?
Die
Frage
beantwortet
er
mit
einem
„
Jein″.
Er
habe
sicherlich
Neider.
Aber
Feinde?
„
Wir
nicht,
aber
die
Kripo
hat
ja
einen
Verdächtigen.″
Wer
das
ist
und
warum
dieser
die
Brandstiftung
begangen
haben
könnte,
dazu
äußern
sich
Bassauer
und
Müstak
nicht.
Die
bisherigen
Ermittlungsergebnisse
der
Polizei
würden
allerdings
„
sehr
plausibel″
klingen.
Und
dennoch:
„
Zu
der
Anschuldigung
der
Polizei
können
und
wollen
wir
nichts
sagen″,
sagt
Müstak.
Er
sei
nur
froh,
dass
niemand
bei
dem
Brand
verletzt
worden
sei.
Aus
menschlicher
Sicht
könne
er
die
Tat
nicht
nachvollziehen.
Nach
Informationen
unserer
Redaktion
verschaffte
sich
der
Brandstifter
Zugang
zur
Terrasse
des
Nokta,
brach
durch
einen
Nebeneingang
in
das
Restaurant
ein
und
legte
das
Feuer.
Das
Nokta
wird
grundsaniert
und
gleicht
derzeit
eher
einem
Rohbau
als
einem
Lokal.
Die
Wiederöffnung
werde
wohl
noch
vier
bis
sechs
Monate
dauern,
sagt
Bassauer.
Müstak
ergänzt:
„
Das
Nokta
soll
das
Nokta
bleiben
und
auch
an
selber
Stelle.
Ein
Nokta
an
anderer
Stelle
wird
es
nicht
geben.″
Dafür
hätten
sie
zu
viel
Zeit,
Mühe
und
Geld
in
das
Restaurant
gesteckt.
„
Baugenehmigungen,
Wegerecht,
Terrasse
–
das
alles
haben
wir
bezahlt″,
sagt
Müstak.
Zuerst
hatte
die
Polizei
einen
technischen
Defekt
als
Brandursache
vermutet.
Alles
zur
Brandstiftung
im
Nokta
sowie
weitere
Bilder
auf
www.noz.de/
os
Bildtexte:
Anfangs
wurde
gegen
Nokta-
Betreiber
Sedat
Müstak
ermittelt,
nachdem
ihn
ein
Dritter
belastet
hatte.
Der
Überzeugung
der
Ermittler
zufolge
ist
er
aber
unschuldig.
Die
Staatsanwaltschaft
stellte
das
Ermittlungsverfahren
ein.
Das
Restaurant
wird
derzeit
kernsaniert.
Der
Ruß
richtete
großen
Schaden
an.
Fotos:
Michael
Gründel
Kommentar
Gemein
In
unserem
Rechtsstaat
gilt
das
Prinzip
der
Unschuldsvermutung.
Jeder
ist
so
lange
als
unschuldig
anzusehen,
bis
seine
Schuld
vor
Gericht
bewiesen
ist.
Wie
wichtig
diese
Prämisse
ist,
zeigt
sich
am
Beispiel
Nokta.
Hier
und
da
war
zu
hören
oder
in
sozialen
Netzwerken
zu
lesen,
dass
die
Betreiber
ihr
Lokal
selbst
angezündet
hätten.
Phrasen
wie
„
warme
Sanierung″
fielen.
Ein
vermeintlicher
Zeuge
belastete
Sedat
Müstak
–
und
steht
nun
selbst
unter
Verdacht.
Mit
viel
Mühe
und
Geld
haben
Inhaberin
Natalia
Bassauer
und
Müstak
eine
Perle
am
sonst
so
tristen
Güterbahnhof
etabliert.
Zwar
machten
sie
dabei
auch
Fehler
–
erinnert
sei
an
die
Probleme
mit
der
Baugenehmigung
zum
Bau
der
Terrasse
und
dem
Vertragsbruch
mit
einer
Brauerei,
indem
das
Nokta
auch
andere
Biere
anbot.
Doch
Fehler
hin
oder
her:
Der
Vorwurf
der
warmen
Sanierung
war
und
ist
in
der
Tat
„
gemein″,
wie
Nokta-
Inhaberin
Bassauer
es
formulierte.
Die
Staatsanwaltschaft
stellte
das
Verfahren
ein.
Daher
zeigt
das
Beispiel
einmal
mehr
die
Bedeutung
der
Unschuldsvermutung
–
und
welche
Folgen
ihre
Missachtung
haben
kann.
Autor:
Jörg Sanders